Hallo Forumsgemeinde,
mich beschäftigt seit ein paar Tagen eine Frage:
Seit geraumer Zeit gilt ja diese neue Verordnung, die den Schallpegel auf VAs begrenzt. Zu was bin ich als Gelegenheits-FOHler da eigentlich verpflichtet? Muß ich mir jetzt ein Klasse-3-Schallpegelmeßgerät mit Loggingfunktion kaufen und den Lautstärkeverlauf der Veranstaltung protokollieren? Oder reichts, daß ich die Begrenzung einhalte, und messen tun die Behörden bei Bedarf?
Gruß und danke schonmal,
Robert