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Schweizer Transportproblem

  • rausch
  • 12. März 2003 um 09:12
  • rausch
    Beiträge
    29
    • 12. März 2003 um 09:12
    • #1

    Dieser Beitrag richtet sich hauptsächlich an die Schweizer Kollegen.
    Wie löst ihr Transporte über 3.5 Tonnen (was ja in unserer Branche die Regel ist) an Sonntagen und nachts? Alle Fahrzeugkategorien über 3.5 Tonnen sind ja bei uns mit Nacht- und Sonntagsfahrverbot belegt, Ausnahme-Bewilligungen kann man für einzelne Tage beantragen und bekommt sie auch, eine generelle (ganzjährige) Bewilligung ist aber fast aussichtslos.
    Hat jemand Erfahrung mit damit oder sogar das Glück, eine Bewilligung erhascht zu haben?
    Und trotzdem, einfach weils spannend ist: Wie sieht die EU das Problem?

    Gruss

    Rausch

  • Elias
    Profi
    Beiträge
    219
    • 13. März 2003 um 22:32
    • #2

    ja das ist ein alt bekanntes Problem.
    Mit Anhänger darf man auch am Wochenenden und nachts fahren. Wenn du das entsprechende Fahrzeug hast kannst du bis 3.5t ziehen.
    Beispiel: Mercedes Sprinter max. Zuladung 1.5t (inkl. Fahrer)
    grosser Anhänger mit Eigengewicht von ca. 1.2t = max. Zuladung 2.3t
    Gesamtladung 3.8 Tonnen.
    Wenn es mehr ist, sind auch mehrere Techniker dabei und man kann mit zwei Autos fahren.
    Übrigens Nachtfahrbewilligungen bekommt man auch sehr kurzfristig.
    Überladen ist in der Schweiz sehr teuer. Ab 9% bekommt man sogar eine Anzeige.

    Gruss Elias

  • freakj
    Beiträge
    4
    • 14. April 2003 um 14:51
    • #3

    Ich kenne das Problem "Sonntagsfahrverbot für LKWs" aus Frankreich. Wir haben dann das entsprechende Gesetz Paragraph für Paragraph auseinandergepflückt, und siehe da, da gibt es im Abschnitt mit den Ausnahmen (verderbliche Frischware etc.) auch die Veranstaltungstechnik. (Wenn ich mich recht erinnere, mit der Auflage, dass die Veranstaltung am Transporttag oder unmittelbar danach stattfindet. Müsste ich mal nachschauen.)

    Dem Fahrer haben wir 'ne nett formulierte Erläuterung auf Briefkopf der Firma mitgegeben, plus 'ne Fotokopie des Paragraphen, und das wurde anstandslos so akzeptiert.

    Eventuell mal das entsprechende Schweizer Gesetz näher unter die Lupe nehmen?

  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 14. April 2003 um 20:54
    • #4

    in de konnte (kann?) man ungestraft sonntags nach BERLIN fahren. von wegen transitstrecke und so.

    merke: ALLE wege führen nach berlin :wink:

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

  • Boris303
    Beiträge
    80
    • 27. April 2003 um 04:32
    • #5

    Also wir lösen das auch mit 3,5 Tönnern plus Kastenanhängern mit Doppelachsen. Das einzige Problem ist, dass man eigentlich nur 80 auf der Autobahn fahren darf....


    Boris

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