Zitat von "RBP-Duo"Mir kam die Idee, dass ja im Grunde doch jeder einen Anwalt beauftragen kann, auch ein Mitbewerber von der Firma, deren Name wie "Dein Akkord" klingt...
Naja, man muss ja schon einen juristischen Grund haben, sonst geht der Schuss nach hinten los.
Also beispielsweise muss ein Mitbewerber einen Wettbewerbsnachteil haben, weil der Konkurrent manche gesetzliche Vorschriften nicht einhält oder es liegt ein Missbrauch im Urheber-/Markenrecht vor...
Wenn einer nur abmahnen lässt, weil ihm der Mitbewerber nicht passt oder weil vielleicht ein großer Großhändler seinem Lieferanten gesagt hat, er soll den kleinen Großhändler, der ihm vielleicht sein Geschäft wegschnappen könnte, schimpfen, dann kann das ganz schnell nach hinten gehen.
Wenn der juristische Grund nicht eindeutig ist oder sehr fadenscheinig, dann sitzt man nicht nur auf den Kosten, sondern handelt sich teilweise eine Gegenabmahnung ein, bzw. verliert den Prozess vor Gericht.
Und selbst wenn der juristische Grund wasserdicht ist, könnte der moralische Hintergrund der Abmahnung ebenfalls schnell für ein Negativimage der Firma sorgen. Gerade, wenn man in einem Nischenmarkt wie der Beschallungstechnik agiert.
Ein potentieller Käufer, der sich zwei oder drei Hersteller für seine nächste Anschaffung herausgesucht hat, wird doch rein emotionell eine höhere Abneigung gegen den Hersteller haben, der mit juristischen Keulen im Markt wütet, anstatt kooperiert.