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Künstlersozialkasse

  • Tonguru
  • 8. Juni 2008 um 11:50
  • Tonguru
    Verifiziert
    Beiträge
    125
    • 8. Juni 2008 um 11:50
    • #1

    Hat noch jemand in letzter Zeit ein Schreiben von diesem Verein bekommen?

    Bin letzte Woche, kurz vor der Abreise zu einer einwöchigen Produktion, aus allen Wolken gefallen und konnte mir das heute erst in Ruhe durchlesen. Verstanden habe ich es allerdings noch nicht wirklich.

    Die fordern (!) von mir eine rückwirkende Meldung an ausgezahlten Künstlergagen für die letzten 5 Jahre, unter Androhung eines Bußgeldes von 25.000 (!!!!) Euro.

    Als Begründung wird angeführt, ich produziere Tonträger und werbe auf meiner Internetpräsentation für Künstler.

    Die erste Irritation:
    Ich soll die Versicherung des Künstlers zahlen, der bei mir Aufnahmen macht, und MICH dafür bezahlt?
    Und wenn ich auf jemanden verlinke, entsteht doch ein Vorteil für den Künstler, nicht für mich.

    Was ich nachvollziehen kann: Wenn ich für eine Aufnahme jemanden engagiere, z.B. einen Gitarristen, um ein Solo für die Produktion mit der Sängerin, die mir wiederum einen Auftrag erteilt hat, einzuspielen, dann bezahle ich u.U. den Musiker (normalerweise überlasse ich das der Sängerin).

    Was mich stört:
    a) Der Tonfall, in dem das Schreiben gehalten ist, eben sehr fordernd.
    Kennt ihr die Bittbriefe der GEZ? Erinnert mich stark daran.

    b) Warum muß ich als Auftraggeber die Sozialversicherung des Künstlers (anteilig) zahlen? MIR als Selbstständigem bezahlt auch keiner meine Krankenkasse!

    c) Man muß sich mal reintun, wer alles als Künstler definiert wird und demzufolge für mich als Auftraggeber zusätzliche Kosten bedeutet:
    Von dem Musiker bis hin zum Grafiker, der mir die Website gestaltet oder ein CD-Cover entwirft!

    d) Der Überhammer: Die Abgabe ist auch dann fällig, wenn der von mir beauftragte Künstler gar nicht in der Künstlersozialkasse versichert ist!
    Wie das alte Radio, das im Keller steht und nicht mehr benutzt wird, aber laut GEZ deren Gebühr rechtfertigt...

    Ich glaube, das steht uns allen ein großes Thema bevor.
    Ich für meinen Teil werde EINSPRUCH gegen diesen Schrieb erheben, das kann doch alles nicht wahr sein.

    Das Thema KSK (Künstlersozialkasse) scheint sowieso ein heißes Eisen zu sein.

    http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unter…ndverwerter.php
    http://www.kskontra.de/
    http://www.kskforum.de/
    http://www.mediengestalter.info/forum/45/kuens…10-94018-1.html

    Ich kann nur jedem empfehlen, sich schnellstens damit auseinanderzusetzen, vielleicht ist der Bescheid an euch schon unterwegs...

  • Kracky
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    • 8. Juni 2008 um 12:23
    • #2

    Ja, den Verein kenne ich, mit denen hatte ich mal wegen einer Coverband zu tun, da wollte das alte Management der Band zwei Jahre nach dem Auftritt von uns als Veranstalter, ich war damals im Ausschuss des Vereins für die Bands zuständig, die Kosten für die KSK eintreiben. Absolut abenteuerliche Geschichte!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 8. Juni 2008 um 13:13
    • #3

    Das Thema KSK wurde in letzter Zeit auch in verschiedenen Wirtschaftsmagazinen (u.A. Handwerksmagazin) durchgekaut.
    Das Problem betrifft im Prinzip jeden Auftraggeber eines selbstständigen kreativ tätigen.
    Dabei kann der Kreative auch ein selbstständiger Webdesigner oder ein Texter sein.
    Einer Acapellatruppe aus dem Großraum S sind deshalb schon lukrative Auftraggeber ausgeblieben.

    Fazit: Ein Grund, kreative Tätigkeiten wie Werbetexte und Webseiten in Heimarbeit selbst zu basteln. Es könnte ja sein, demnächst steht die KSK vor der Tür.

    Tolle Show... :roll:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • holger schroeder
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    • 8. Juni 2008 um 20:56
    • #4
    Zitat

    Das Problem betrifft im Prinzip jeden Auftraggeber eines selbstständigen kreativ tätigen.


    Also das heisst, wenn ich als selbstständiger kreativer Lichtler ein Theaterstück einleuchte, muss das Theater für mich was in die KSK einzahlen?
    Seh ich davon jemals was?

    Und dann stellt sich die Frage: Ab wann ist es Kunst? :roll:

    z.B. wie ist das mit dem hübsch eingeleuchteten Auto beim Event des örtlichen Autohändlers?

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 8. Juni 2008 um 21:41
    • #5

    Auf der Seite der KSK gibt es weitere Informationen.

    Zitat

    ...Künstlerische und publizistische Leistungen fallen an für Pressetexte und Fotos für Broschüren, Informationsschriften, Geschäftsberichte und Pressekampagnien, die Durchführung von Veranstaltungen, die Herstellung von CDs, Musikkassetten oder Videofilmen, Vorträge usw..


    http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unter…ndverwerter.php

    Von Lichtgestaltung steht erstmal nichts da. Aber vielleicht entdeckt die KSK diesen Bereich auch noch für sich.
    Die Frage ist nur, wo dann die Grenze gezogen wird.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Jinroh
    Profi
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    • 9. Juni 2008 um 10:11
    • #6

    Für mich ist die Sache ganz einfach , bist Du in der KSK arbeitest Du nicht für mich, meine Bekannten oder Auftraggeber, deine Adresse wird weitergegeben um so andere vor nachteilen zu schützen.
    Den Ärger ,den kennen wir schon , und machen ihn einfach nicht mehr mit.
    Tut mir ja auch leid aber ihr habt da leider die Falsche kasse gewählt.
    Ansonsten finde ich es gut das diese Thema hier mal zur sprache kommt.
    Mit Sicherheit kommt da auf einige Kollegen noch richtig was zu.

    ......hölle ist kein ort - hölle ist ein zustand..........

  • Tonguru
    Verifiziert
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    • 9. Juni 2008 um 10:20
    • #7

    @ Jinroh:
    Darf ich mich selbst zitieren?

    d) Der Überhammer: Die Abgabe ist auch dann fällig, wenn der von mir beauftragte Künstler gar nicht in der Künstlersozialkasse versichert ist!
    Wie das alte Radio, das im Keller steht und nicht mehr benutzt wird, aber laut GEZ deren Gebühr rechtfertigt...

    Obiger Link zur KSK, unter Punkt 11:

    Es spielt für die Abgabepflicht keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht, z. B. weil er im Hauptberuf Beamter oder gesetzlich sozialversicherter Arbeitnehmer ist oder die künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausübt.

  • Jinroh
    Profi
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    82
    • 9. Juni 2008 um 10:41
    • #8

    Tonguru

    Das glaub ich erst wenn ich das entsprechende Urteil in der Hand habe.

    -Ich schick dir jetzt auch mal eine rechnung für "keine leistung" , bezahlts Du die auch?
    Nur weil die KSK das sagt, muss das nicht stimmen oder mit geltendem Recht übereinstimmen.
    Ist so ähnlich wie bei Mahnagenturen (nixkönner) , die kneifen alle den Arsch zu wenn Du die richtigen mittel auffährst, nur anscheinend hab ihr verlernt euch zu wehren!?
    Die Sache hier zu diskutieren ist immerhin ein Anfang.
    P.S. mein Vater ist seit 40Jahren Bildhauer und nicht in der KSK- macht Symposien und Schulungen-noch fragen?

    ......hölle ist kein ort - hölle ist ein zustand..........

  • schallereignissortierer
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    • 9. Juni 2008 um 10:59
    • #9

    Hier steht es zum Nachlesen, WER alles zahlungspflichtig ist.

    http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unter…ndverwerter.php

    Die KSK treibt den -analog zum normalen abhängigen Arbeitsverhältnis- "Arbeitgeberanteil" der gezahlten Gagen, Vergütungen und ähnliches ein.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • habo
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    • 9. Juni 2008 um 12:56
    • #10

    Jinroh
    Du brauchst kein Urteil, das meiste steht auf der Homepage der KSK. Die Beitragserhebung erfolgt tatsächlich völlig unabhängig davon, ob der von Dir beauftragte in der KSK ist oder nicht.
    Es geht einzig und allein darum, ob die Tätigkeit als künstlerisch eingestuft ist oder nicht. Konzertveranstalter müssen z.B. sogar auf die Gagen ausländischer Künstler die KSK abführen, obwohl diese Künstler qua Gesetz gar nicht in die KSK dürfen.

    @all
    ich kann nur jedem raten, sich um dieses Thema zu kümmern. Die Prüfungen werden in Zukunft rasant häufiger, weil jetzt auch die BfA-Prüfer in Sachen KSK prüfen. Zahlungspflicht besteht in der Tat mehrere Jahre rückwirkend.

    Bevor hier das wilde Geschrei losgeht: das Ganze ist schon seit Jahrzehnten so gültiges Recht, allerdings kann man sich des Verdachts nicht erwehren, daß die Liste der künstlerischen Tätigkeit sich ab und zu erweitert.

    Wehren? Vielleicht über die Handelskammern oder den idkv, soweit ich weiß kümmert sich der VPLT auch gerade um dieses Thema.

    Gruß
    HABO

    Meister für Veranstaltungstechnik
    Fachmeister für Veranstaltungssicherheit TÜV / DPVT

    http://www.dietrich-habenicht.de
    post@dietrich-habenicht.de

  • Tonguru
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    • 9. Juni 2008 um 15:54
    • #11

    @ Jinroh
    Wer hat denn gesagt, daß ich zahle? :lol:
    Nur weil die KSK das sagt, muss das nicht stimmen oder mit geltendem Recht übereinstimmen.
    Sehe ich genauso. Zumindest glauben die das aber. Ich werde versuchen, sie vom Gegenteil zu überzeugen. :wink:

    Mein Steuerguru ist an diesem Thema auch sehr interessiert.
    Hatte mich Anfang des Jahres schon vorgewarnt; anscheinend betreibt die KSK gerade eine groß angelegte Aufklärungskampagne.

    Der Widerspruch ist in Arbeit. Ich werde keinesfalls auch nur einen Cent zahlen, und ich wehre mich gegen die Feststellung, ich sei abgabe- und in ihrem Sinne aufzeichnungspflichtig.

    Das könnte in der Tat abenteuerlich werden, wenn man sieht, wie es anderen ergangen ist:
    http://www.bahngalerie.de/bahn/service/d…bahngalerie.pdf
    Mein Kampfgeist ist geweckt! :D

  • Kracky
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    • 9. Juni 2008 um 18:32
    • #12

    Wie gesagt, das ganze ist mehr als Fragwürdig. Wir hatten damals für unser Fest diese Coverband beim Management gebucht, der Mitarbeiter des Managements war damals wie auch heute noch der Schlagzeuger dieser Coverbands, die Musiker alle samt Profis. Wir haben also als Verein schön brav nach VA Ende dem Management die verhandelte Gage ausgezahlt und somit war für uns eigentlich als Verein das Thema vom Tisch. Zwei Jahre später ein Schreiben des Managements auf meinem Tisch, die KSK fordert für diesen Auftritt Beiträge. Sicher war es mir bekannt das sich der Mitarbeiter selbstständig gemacht hat und somit das Management der Band nun bei Ihm lag, aber was geht es uns als Veranstalter an, die Sozielversicherung der von uns bezahlten Künstler nachzuzahlen. Verwerter der Einnahmen war doch ganz klar zu der Zeit das alte Management das ja davon lebt. Natürlich hatten auch wir als Verein einen Nutzen, aber dafür haben wir ja das Management sowie über dieses die Künstler bezahlt. Nach ein paar Telefonaten habe ich das ganze dann an unseren Kassierer weiter gegeben mit der Auskunft er solle sich bitte mit dem Managment selbst auseinander setzen, diese Forderung können nicht auf uns zurück fallen, den die KSK forderte ja das Geld vom Management.
    Also, solltet Ihr Verträge mit einer Band oder derem Management machen unbedingt im Vertrag festhalten das die Abgaben für die KSK in der Gage enthalten sind und von der Band bzw. dem Management abgeführt werden.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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    78598 Königsheim

  • Tonguru
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    • 9. Juni 2008 um 21:07
    • #13

    Ob das so einfach geht?

    Kürzung der Gage um den KSK-Beitrag ist laut deren Satzung unzulässig, im Grunde läuft dein Vorschlag aber darauf hinaus (Punkt 13).

    Außerdem fordern die den Beitrag doch von dir, in deiner jährlichen Meldung.

    Ob du dann einfach sagen kannst, dafür waren die selbst verantwortlich, zweifle ich an.

    1000 Fragen...

  • Kracky
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    • 10. Juni 2008 um 06:11
    • #14
    Zitat von "Tonguru"

    Ob das so einfach geht?

    Kürzung der Gage um den KSK-Beitrag ist laut deren Satzung unzulässig, im Grunde läuft dein Vorschlag aber darauf hinaus (Punkt 13).

    Außerdem fordern die den Beitrag doch von dir, in deiner jährlichen Meldung.

    Ob du dann einfach sagen kannst, dafür waren die selbst verantwortlich, zweifle ich an.

    1000 Fragen...

    Laut Auskunft der Dame bei der KSK ist es vollkommen in Ordnung wenn man im Vertrag mit dem Künstler oder dessen Management klärt das die Abgaben für KSK mit der Gage ausbezahlt werden und der Künstler oder das Management damit verpflichtet wird dieses zu melden und der KSK zukommen zu lassen. Es geht hierbei definitiv nicht um Kürzung der Gage da ja die Abgabe der Gage zugerechnet und ausbezahlt wurde. Der Rest ist Kaugummi.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
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  • Tonguru
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    • 11. Juni 2008 um 20:48
    • #15

    Falls sich noch jemand mit dieser Thematik auseinandersetzen muß oder möchte, hier ein Link zu einem umfangreichen Machwerk (216 Seiten / 1,3 MB):

    http://www.kulturrat.de/dokumente/ksvg-buch.pdf


    Die KSK beruht kurioserweise tatsächlich auf geltendem Recht, aber nach (nicht nur) meinem Rechtsempfinden am äußersten Rande der Plausibilität, allgemeinen Akzeptanz, menschlichen Logik und Gesetzkonformität, ähnlich wie die GEZ mit ihren zweifelhaften Forderungen und Methoden.

    Da gibt es seit nunmehr 25 Jahren ein Gesetz, zu deren Überwachung und Aufklärung bislang 10 (!) Mitarbeiter für das ganze Bundesgebiet zuständig waren und es daher niemanden wundern muß, daß man bei KSK ausschließlich an die Kreissparkasse denkt.
    Seit 2007 obliegen diese Aufgaben jetzt der Rentenversicherungsanstalt mit ungleich mehr Mitarbeitern, Kenntnissen und Möglichkeiten, und siehe da, die Post erstickt in einer Flut von Bescheiden und Abmahnungen.

    Und dann machen die auf einen Schlag für 5 Jahre rückwirkend eure Buchhaltung links, unter Androhung eines Bußgeldes, das bei manchem kleinen Selbstständigen fast einem Jahresgewinn entspricht.

    Es genügt ein falscher Link auf eurer Webpräsenz, und BINGO, seid ihr dabei! :shock:

    Bin mal gespannt, wie die auf meinen Widerspruch reagieren...

  • uncelsam
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    • 12. Juni 2008 um 09:30
    • #16

    Kenne das auch! Hatten vor 3 und 4 Jahren ein Cover-Band Konzert von der Feuerwehr.
    Anfang des Jahres ist dann die nachforderung der KSK gekommen, wenn mich nicht alles irrt waren es 5% der Gage...

    Bleibt zu hoffen, dass Ton- und Lichttechniker nicht als Künstler gewertet werden.

    Edit: Da ja Layout erstellung auch unter die KSK fällt, müssten wohl unsere ganzen Layoutabteilung einzahlen. Obwohl man ja Halbleiterlayout nicht als Kunst bezeichnen kann....

  • billbo
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    3.671
    • 12. Juni 2008 um 12:56
    • #17

    Ein ganz wunderbares Gesetz. Genau betrachtet besagt es, dass selbständige Künstler – im Gegensatz zu normalsterblichen beruflich selbständig tätigen Menschen – von Amts wegen als Bedürftige angesehen werden, die von Natur aus nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln bzw. für ihre Sozialabsicherung Sorge zu tragen. Wer sie versehentlich mit irgendetwas beauftragt, steht daher diesbezüglich automatisch in der Fürsorgepflicht.
    Das mag sich in einer überwältigenden Zahl von Fällen ja durchaus mit der tatsächlich erlebten Wirklichkeit decken. Käme allerdings ein Wirtschaftsunternehmen auf die Idee, bestimmte Berufsgruppen ganz offiziell nach ähnlichen Kriterien zu bewerten („Klopapierlieferanten sind prinzipiell doof. Denen zahlen wir ihre Forderungen daher nicht komplett aus, sondern ein Teil des Geldes geht auf ein Sperrkonto, damit sie im Alter nicht verhungern“), wäre das ein Fall für den EU - Antidiskriminierungsbeauftragten.

    Natürlich möchte seither jeder gerne hauptberuflich Künstler sein. Auch, wenn er lediglich im Fließbandverfahren grenzdebile Reklametexte verfasst, anderen Menschen beim Anlegen von Theaterschminke behilflich ist, oder nachts aus Text – und Grafikfertigbausteinen Webseiten zusammenbastelt. Ist doch prima, wenn ich als Selbständiger die Hälfte meiner Sozialabgaben nicht selber löhnen muss, sondern meine Kunden (und damit ‚die Allgemeinheit’) dafür aufkommen lassen kann. Und das auch noch völlig legal.

    :idea: Ist das Stapeln oder Untereinanderhängen von Tonmöbeln zu ästhetisch mehr oder weniger ansprechenden Gesamtgebilden (Kunst liegt sicherlich auch hier im Auge des Betrachters) nicht eigentlich auch eine in hohem Maße künstlerische Tätigkeit? Den offiziellen Status als teilunmündiger Halbidiot wäre ich dafür bereit, inkauf zu nehmen.
    Mal schauen, was sich da machen lässt.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 15. Juni 2008 um 17:24
    • #18

    billbo: Spitzenmäßig ausgedrückt! Dem muss man nichts mehr hinzufügen.


    ...außer vielleicht weitere Infos zu Urteilen und Erlebnissen a la "Wie komme ich aus der Nummer wieder raus?"

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • christian hackmann
    Beiträge
    138
    • 15. Juni 2008 um 18:25
    • #19

    Was ist denn dan mit Mosaiklegern?
    Das ist ja auch Kunst aber ich dachte das sind Fliesenleger oO...
    Und Maler? Also nicht die "Künstler" sondern der der meine Wände streicht, ist das dan auch Kunst?

    *duck*

    MfG Christian Hackmann

    Dass eine Lampe defekt ist, wenn sie nicht mehr leuchtet, ist einleuchtend.
    TuneBase.FM - We change everything!

  • Tonguru
    Verifiziert
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    125
    • 14. Juli 2008 um 10:25
    • #20

    Da ich mich heute wieder mit dem Verein herumschlagen muß (Widerspruch ist angenommen, aber die fragen tapfer weiter nach - und natürlich entbindet mich der Widerspruch keinesfalls von der angeblichen Meldepflicht...), bin ich bei Recherchen im Netz passend zum letzten Posting auf folgenden Artikel gestoßen:

    "Maler und Friseure gelten vorrangig als Handwerker, bei denen die nicht-künstlerische Leistung im Vordergrund steht. Auch dazu gibt es Urteile.
    Eine künstlerische Leistung eines Malers im Sinne der KSK läge dann vor, wenn er jede Wand einzeln designen würde. Das ist aber in der Regel ebenso wenig der Fall wie bei einem Friseur, der zwar auch mal eine besondere Frisur zaubert, was aber nicht den Hauptbestandteil seiner Tätigkeit ausmacht. Damit ist die Künstlersozialversicherung überhaupt nicht möglich."

    Jetzt frage ich mich grad, warum ich dann wie gefordert für Studiosprecher oder Musiker eine Meldung abgeben soll - wo liegt denn hier bitte die Grenze zwischen Kunst und Handwerk?
    Einen Text ablesen, eine Melodie laut Notenblatt spielen, ist doch auch deren Handwerk? Hat das wirklich mit Kunst zu tun?
    Wieso ist ein Grafiker künstlerisch tätig, wenn er ein Webseiten-Programm bedient?

    Mir einen ordentlichen Haarschnitt zu verpassen, DAS ist in meinen Augen Kunst. :lol:
    Gibts dann jetzt bald beim Friseur meines Vertrauens statt Trinkgeld die Künstlersozialabgabe?
    Wer zieht die Grenze zwischen Kunst und Handwerk?
    Was ist denn überhaupt "Kunst"?

    http://www.humanistische-aktion.homepage.t-online.de/kunst.htm
    "In Wörterbüchern ist zu lesen: Kunst ist ein zur Meisterschaft entwickeltes Können."

    Also hängt es beim Friseur davon ab, ob mir der Azubi oder der Inhaber die Haare kürzt?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kunst
    "Das Wort Kunst bezeichnet im weitesten Sinne jede hochentwickelte Tätigkeit, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist."

    Wenn diese Definition mal nicht auch exakt unseren Berufsstand beschreibt... :D
    (Nein, ich möchte NICHT in die KSK!)

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