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Für Sicherheit Fußboden beschädigt

  • sp123
  • 10. Juli 2008 um 21:03
  • sp123
    Beiträge
    69
    • 10. Juli 2008 um 21:03
    • #1

    Bei unser letzten VA (Schulveranstaltung mit Theateraufführung) haben wir den Fußboden des VA Ortes (Turnhalle)beschädigt, da wir die Die Kabel mit Gaffa abgeklebt hatten. Es sieht so aus als hätte man ne Art Klarlack runtergerissen. Nun möchte der Veranstalter den Schaden ersetzt haben.

    Die Frage ist: Wer hat Schuld an den Schaden?

  • wiesel
    Profi
    Beiträge
    136
    • 10. Juli 2008 um 21:22
    • #2

    Aus dem Bauch heraus: Derjenige, der das Gaffa geklebt hat bzw. das beauftragt hat. Das zahlt aber dann wohl die Haftpflicht.

    Die Argumentation " Das musste so gemacht werden wegen der Sicherheit" ist allerdings lächerlich.

    MK

    Maximilian Kropp
    Grundend 8
    47807 Krefeld

    http://www.kulturfabrik-krefeld.de

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 10. Juli 2008 um 21:29
    • #3

    wenn den angeblichen Klarlack mit einem Gaffa wegreißen kannst, dann sollte man die Firma, welche den Klarlack aufgetragen hat mal bemühen sich hier ins Zeug zu legen :wink:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • tufkaklto
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    7.116
    • 10. Juli 2008 um 22:51
    • #4

    Ich schätze mal, da habt Ihr einen wunderschönen Gutachterstreit. :D

    Ich würde mit dem Anwalt Deines Vertrauens reden, der kann Dir sicher kompetente Auskunft geben.

    Aber ich würde es auch so sehen, wenn Du auf meinem Boden was aufklebst, und nachher ist ein Schaden, würde ich Dir die Rechnung geben.

    Du kannst ja dann gerne weiterklagen.

    Stellt sich auch die Frage, hast Du Dir vorher ein OK geholt, ob man da kleben darf???

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

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  • sp123
    Beiträge
    69
    • 12. Juli 2008 um 15:11
    • #5

    wiesel: verstehe nicht ganz, warum das lächerlich ist. Hätte es als grob fahrlässig empfunden, bei ca 200 rennenden Kindern zwischen 5 und 10 dies nicht zu tun!

    Habe übrigens auch schon meine Betriebshaftpflicht bemüht. Es geht einfach nur insgesamt darum, wie man die ganze Sache hätte umgehen können.

    Übrigens war der Hausmeister beim Aufbau in der Halle anwesend. Dieser sagte mir jedoch nicht das man die Kabel auf diesen Fußboden nicht abkleben darf. Nachher war er der erste der mir erklärte, das der Fußboden das nicht verträgt.

    Ich muss ehrlich sagen, das wir des öfteren Veranstaltungen in Turnhallen absolviert haben ohne jegliche Probleme und ehrlich gesagt hätte ich vorher nicht gedacht das wir damit Schaden machen. (Deswegen auch nicht den Veranstalter gefragt). Aber im Ernstfall ist ein immernoch Fakt:

    Lieber Abkleben mit eventueller Gefahr den Bodenbelag zu beschädigen, als am Ende ein verletztes Kind mit gebrochenen Arm oder Schlimmer.

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 12. Juli 2008 um 15:36
    • #6

    War es Parkett? Die Bestandteile des Klebers können durchaus Lacke anlösen.

    Schutz gegen Stolpern lässt sich auch ohne zerstören des Bodens erreichen. notfalls wandern die Kabel in Kabelbrücken. Die darf der Veranstalter zahlen.
    Ja, Sicherheit kann Geld kosten.

    Man könnte aus Gründen der Sicherheit ja auch Stative am Hallenboden festschrauben...

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • sp123
    Beiträge
    69
    • 12. Juli 2008 um 16:24
    • #7

    Kein Parkett.

    Kabelbrücken wahren auch mein erster Gedanke, leider möchten diese nur wenige Kunde zahlen. Leider ist es in diesem Fall auch so das man dan Sprüche hört wie, bei den Kollegen vorheriges Jahr ging es ja auch ohne Kabelbrücken und ohne Abkleben. (Ja natürlich, kommischerweise passiert bei denen auch nix bei freiliegenden Kabeln durchs Publikum)

    Finde es im nachhinein immer echt scheiße, das man für Sicherheitsbewusstes Denken immer der Arsch ist.

    Aber wenn man es nicht tut und jemand verletzt ist dann ist es natürlich einfach gesagt das man lieber hätte abgekleben sollen oder ähnliches.

  • tufkaklto
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    • 12. Juli 2008 um 17:49
    • #8

    Nur um das mal zu verstehen.

    Die Kunden wollen keine kabelbrücken zahlen, aber einen Schaden darfst Du übernehmen.

    Es ist immer sinnvoll, bei haarigfen Locations sich VORHER und NACHWEISBAR vom Örtlichen ein OK für sowas zu holen.

    Denn ohne Fragen zu kleben ist natürlich blöd, wenn dann was ist.

    Es gibt ja auch Möglichkeiten, ohne kleben Kabelsicherheit zu machen.,

    ZB Kabel ÜBER die Tür zu legen.

    Und wenn ein Kunde Kabelmatten nicht zahlen will und keine klebeaktionen, dann kann sich ja auch der Kunde Gedanken machen, oder.

    Aber wie gesagt, meist gibt es schon mehr Möglichkeiten.

    Nur als Beispiel, es gibt alte Bauten , wo die Fußböden aus Speckstein sind, bzw geölt, da kann man entweder nix kleben, oder man macht solch einen Schaden, das man da im Normalfall nicht dabei sein will.

    Im Zweifelsfall VORHER checken.
    Ein Argument mit der Sicherheit alleine wird schwer reichen, denn da kommt auch von der Gegenseite sicherlich ein vernünftiges Gegenargument

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  • Kracky
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    • 12. Juli 2008 um 19:09
    • #9

    Zuerst einmal, um welche Summen geht es überhaupt dabei? Dann, auch eine Gummimatte reicht aus um Kabel ab zu decken, man muß nicht mit Gewalt mit Gaffa arbeiten. Und dein Sicherheitsgedanke ist kein Grund die Location zu schädigen, da müßen einfach andere Möglichkeiten gefunden werden und wenn das Bedeutet das ich 20m mehr Kabel lege um dieses dann in den Ecken des Raums sicher zu installieren.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • MRspeaker
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    • 13. Juli 2008 um 03:00
    • #10

    Naja, ich würde es als Lehrgeld ansehen.

    Bei Hundert Turnhallen hat alles geklappt, und bei Halle 101 löst sich der Fußbodenbelag auf... Dumm gelaufen.
    Und im Ernst, der Kollege ist sicher nicht der erste der an so eine "Nebensächlichkeit" wie nachfragen ob hier Klebeband geklebt werden darf, nicht denkt...

    Und spinnen wir mal weiter, ich wette ebenfalls das weder Veranstalter (der sowieso nicht) und bestimmt auch nicht der Hausmeister (kommt auf die Kompetenz und Erfahrung an) wissen, das das in die Hose geht.
    Denn sonst wäre der Hausmeister ja wärend der Veranstaltung laut schreiend mit Ergeiz zum Gaffa-Kleber-Meister gerannt und hätte ihn informiert, es hat es ja gesehen so wie ich lese....

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • tufkaklto
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    • 13. Juli 2008 um 20:19
    • #11

    Die Sache ist nur die, wenn mann vorher nachweislich frägt, und ein OK erhält, dann wird dieses Thema nie eine richtige Diskussion, weil man das echt abwimmeln kann.

    Da hat mal ein Kollege mit Gaffa was an einem Palais an die Wände geklebt, Ergebnis: Riesenschaden.
    War diskussionslos ein Fall für die Versicherung des Verleihers.

    Und der hat das auch gemacht, das die kabel nicht am Boden laufen. :D

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  • lok1414
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    • 13. Juli 2008 um 20:32
    • #12

    @ sp123: was für eine Art Fußboden ist es denn? Parkett hast Du ja ausgeschlossen.

    Deiner Beschreibung nach mit dem Hnweis auf einen Schaden, der wie abgerissener Klarlack aussieht, ließe zumindest bei Linoleum auf ein sehr hart austrocknendes Pflegemittel schließen (so etwas wie Glänzer etc.). Diese Pfelgemittel sind für Linoleumböden nicht unbedingt empfehlenswert, da sie zwar eine harte Oberfläche bilden, aber bei Abnutzung unschön aussehen. Normalerweise werden mildere Pflegemittel verwendet, welche eine weichere Oberfläche und einen matteren Glanz geben - und häufiger aufzutragen sind.
    Sollte es Linoleum sein, hier noch ein Hinweis: Entfernen von Kleberesten hier nur mit Terpentinersatz, auf keinen Fall lösemittelhaltige Fleckentferner verwenden. Bei nicht allzu hartnäckigen Resten funktioniert dies auch sehr gut mit Sonnenblumenöl.

    Vielleicht läßt sich ja der Schaden auch einfach mit dem Neuauftrag von Pfelgemittel beheben? Aber dies alles natürlich nur mit vorsorglicher Absprache aller Beteiligten ....

    Viele Grüße
    Lok1414

  • sp123
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    • 15. Juli 2008 um 07:45
    • #13

    vielen dank für alle Beiträge.

    Vielleicht muss ich es wirklich als einmaligen Fehler ansehen und dafür eben zahlen (bzw. die Versicherung). Diesmal habe ich eben Pech gehabt. Vielleicht hilft der Beitrag denen die gerade die "100" Veranstaltung in einer Turnhalle machen, den Schaden vor der "101" auszuschließen. Ich denke übrigens auch das der Veranstaltern und selbst der Hausmeister nicht wussten das man in der Halle nicht kleben darf.

    Der Belag ist Linoleum leicht glänzend und die Versiegelung die abgegangen ist, ist eher weich.

  • stroti
    Gast
    • 15. Juli 2008 um 08:04
    • #14

    Hallo,

    wer zahlen muss hängt von der Situation der Auftragsvergabe ab.
    War derjenige der geklebt hat rchtlich ein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe? Klärt zunächst einmal die Haftung...

    Wenn das geklärt ist, kann man schauen ob die Betrtiebshaftpflicht dessjenigen überhaupt greift, denn hier handelt es sich um einen "Bearbeitungsschaden" der oft explizit mitversichert werden muss und in den Paketen nicht drin ist.

    Beste Grüße
    Ralf

  • tufkaklto
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    7.116
    • 15. Juli 2008 um 09:28
    • #15
    Zitat

    Ich denke übrigens auch das der Veranstaltern und selbst der Hausmeister nicht wussten das man in der Halle nicht kleben darf.

    Aber Du wärst fein raus gewesen, wenn Die Dir das nachweislich erlaubt hätten.

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  • andy006
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    • 15. Juli 2008 um 12:33
    • #16

    Es kann durchaus sein das die Ursache der Preis des Gaffabandes ist. Ich hatte auchmal Probleme auf einem Teppichboden gehabt. Diese Rückstände wurden aber von der Reinigungsfirma zu 80% entfernt. Seit dieser Zeit nehme ich nur Gaffabänder hoher Qualität und hohem Preis. Was hat das Band gekostet??

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • sp123
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    69
    • 15. Juli 2008 um 19:42
    • #17

    Advance Gaffa eben. Geht aber hier eher nicht um Rückstand sondern um das was nichtmehr da ist, nämlich die Versiegelung von Linoleum. Aber ich kenn die von dir ansgesprochenen Rückstände auch von Billig Tape! Danke trotzdem

  • andy006
    Verifiziert
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    • 16. Juli 2008 um 17:32
    • #18

    Ja also dann war das Tape zu gut.... Im Ernst, ich denke das ist was für Deine Haftpflicht (wenn Du Diese hast????) Oder ewiger Streit mit Gutachter und Gericht und zum Schluß wird sowieso ein Vergleich fällig.
    Drück Dir die Daumen
    Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • TomyN
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    2
    • 17. Juli 2008 um 07:21
    • #19

    :shock: Stolpersicherheit durch Verkleben des Kabels????

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • simonstpauli
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    • 17. Juli 2008 um 09:19
    • #20

    Advance 169, 175 oder 200?
    Das macht einen großen Unterschied vom Billig-(Marken-)Tape zum einfach nur Marken-Tape.

    Davon ab ist das Kind in den Brunnen gefallen, Haftungsfrage klären und weiter. (Versicherungen etc.)

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

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