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Wann darf ich einen Laser betreiben ?

  • marcel raus
  • 21. Januar 2012 um 12:44
  • marcel raus
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    191
    • 21. Januar 2012 um 12:44
    • #1

    Hallo liebe Forumler,

    da die Suchmaschine nach langem hin und her einfach nicht das richtige Thema ausspucken wollte, fang ich einfach mal neu an.

    Was brauche ich um einen Laser auf einer Party betreiben zu dürfen ?
    Bitte nur klare Antworten und nicht das übliche : "Nimm lieber einen Movinghead" oder was auch immer :)

    Danke für eure Hilfe!

    P.S. wenn es einen solchen Thread schon irgendwo gibt-> bitte nicht steinigen ;)

  • martinfricke
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    • 21. Januar 2012 um 13:21
    • #2

    Einen Laserschutzbeauftragten, ein Tüv gutachten, den richtigen Mindestabstand, einen vernünftigen Laser mit den entsprechenden Sicherheitsschaltungen, und eventuell dürfen auch nur große Muster mit ausreichendem Scanspeed ins Publikum leuchten.


    Solltest du dich nicht daran halten und es kommt zu einem Schadensfall dann muss wohl der Veranstalter oder der Betreiber des Lasers dafür haften. Die Höhe des Schmerzengeldes des Geschädigten ist wohl nicht zu unterschätzen und dafür darfst du dann aufkommen.

    Daraus erschließt sich wohl das übliche:
    "Nimm lieber einen Movinghead" oder einen Video Projektor mit meiner Software. Damit kommst du wesentlich günstiger und einfacher davon.

  • 2Fanatic
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    • 21. Januar 2012 um 21:42
    • #3

    Die Frage die ich mir immer wieder stelle ist die mit dem TÜV. Um einen Laser Mobil zu betreiben muss ich die Montage immer wieder neu vom TÜV überprüfen lassen? Das kann ja keiner bezahlen? Der Schein ist ja das kleinste Problem den bekommt man ja immer mal wieder irgendwo in einem WE Seminar angeboten.
    Mir geht es hier jetzt mal um Laser in der 500-1000€ Klasse. Davon dann aber halt mehrere.
    Ist la glaube ich auch noch alles von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder?

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  • Rolf Gille
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    • 22. Januar 2012 um 02:08
    • #4

    Schau mal hier rein: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=inbetriebnahme%20showlaser%20t%C3%BCv&source=web&cd=1&ved=0CDoQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.regierung.unterfranken.bayern.de%2Fimperia%2Fmd%2Fcontent%2Fregufr%2Fgewerbeaufsicht%2F3_dampf_aufz_brfl%2Flaser%2Fmerkblatt_laser_in_diskotheken.pdf&ei=EGAbT87cL4yG-wbs9rDyCQ&usg=AFQjCNF-7JkAWdv4NBtXp9ECEkl9J9Ynrg&cad=rja

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • 2Fanatic
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    • 22. Januar 2012 um 20:17
    • #5

    Also daraus Lese ich das ich bei Geräten der Klasse 3b.
    a Die Laser Schein haben muss
    b. Das Gerät richtig nach Forschrift aufhängen muss
    c. das Ganze 3 Tage vorher anmelden muss
    d. Die Montage jedes mal wieder Neu überprüfen lassen muss von einem Sachverständigen (zb.TÜV)

    sehe ich das jetzt richtig? Wenn ja ist für mich klar nicht Wirtschaftlich einsetztbar! Denn ich muss ja jedesmal wenn ich einen Laser einsetze für die VA ca. 300-500€ mehr nehmen. für das Geld bekomme ich ja ca. 10 gute MH's zugemietet oder auch in geraumer zeit abgezahlt.

    Daraus schließe ich das doch wohl die meisten Laser Ilegal betrieben werden selbst wenn der ein oder andere mal für 250€ so einen Laser Schutzbeauftragten Schein gemacht hat.

    Wenn das doch anders ausieht bin ich da für mehr infos offen, will die Geräte wenn übrigens zu 95% in NRW Betreiben.

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  • martinfricke
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    • 22. Januar 2012 um 22:03
    • #6

    Es gibt allerdings wohl auch eine Laser die ein Tüv Zertifikat haben und ohne eine Abnahme betrieben werden dürfen. Dazu gehören einige von Spooky. Zumindest steht das dabei.

  • nils kristiansen
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    • 22. Januar 2012 um 23:13
    • #7

    Stimmt nicht ganz - der Aufbau muss trotzdem beim Amt angemeldet werden, allerdings reicht denen dann in der Praxis oftmals das TÜV-Gutachten von Spooky etc. Außerdem brauchst du in der Praxis noch ne Safety-Zone, aber das lernst du alles beim Seminar zum Schein

    Account selten genutzt -> Party PA

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    • 22. Januar 2012 um 23:23
    • #8

    Ca. 500 € genügt nicht. Rechne eher mit 1000 € sofern du nen Laser überhaupt genehmigt bekommst.

    Am besten ist der Tip mit dem LSB Schein. Da lernste wie du das Teil verwenden darfst und welche Vorgänge (Anmeldung usw.) und Vorschriften du beachten musst.
    Danach machste ne Risikoabschätzung und setzt dich mit deinem Versicherungsmakler zusammen und lässt dir ausrechnen was ne Versicherung für potentielle Schäden kostet.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • 2Fanatic
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    • 23. Januar 2012 um 00:16
    • #9

    Ja aber irgendwas sagt mir das ich da dann Geld in einen Schein investiere den ich hinterher nicht nutze.
    Da viele Kunden dann den Rattenschwanz an Kosten für den Betrieb eines Lasers nicht Zahlen wollen.
    Und dann kommt dann noch vom Veranstalter "der Kolege aus dem Nachbardorf der bietet nen Laser für nen paar € aufpreis an und da ist auch noch nie was passiert".
    Wie gesagt ich unterstütze das ja auch nicht und mache das ja auch nicht aber am ende ist das doch die Realität oder.

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  • MRspeaker
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    • 23. Januar 2012 um 12:38
    • #10

    Tja das ist die bittere Wahrheit.

    Wir haben damals Laser von GLP gekauft.
    Diese haben unbedenkliche Muster, und man teilte mir mit, das der Tüv die Geräte frei gibt.
    Ich warte nun seid 2 Jahren und habe es aufgegeben. Mehr als ärgerlich.

    Wenn du die Geräte beim Ordnungsamt anmeldest, könnte es passieren das der Herr vom Ordnungsamt garkeine Ahnung hat, was er da genehmigen soll.
    Wir haben Schriftstücke erstellt und lassen diese unterschreiben.
    Dem Typen vom Ordnungsamt war es egal und er wunderte sich um was er sich alles kümmern muss. :grin:

    Was die Not-Aus Kreise betrifft, haben wir diese sogar mit Schlüsselschaltern versehen.
    DMX und Zuleitung gehen über Hybridkabel in einen eigenen Schaltkasten der den Laser freischaltet.
    Der Laserschutzbeauftragte kann dann nach Inbetriebnahme per Schlüssel die Geräte abschalten so daß keine Fremdbedienung möglich ist.
    Die Steckvorrichtungen sind Powercon, also nix Schuko....usw.

    Alles in allem eine Menge Vorschriften und diese einzuhalten ist mehr als schwierig wenn es um die Praxis geht. Und dann sind da ja noch die Hobby DJs, die bauen den Laser einfach auf. Das ist mehr als ärgerlich. Den die kostet das weniger.
    Es ist genauso wie bei der BGVA3, elektrische Prüfung.

    Da kümmert sich auch kaum ein Hobby DJ / Mobildisco drum.


    Um es kurz zu sagen;
    Hälst du alle Vorschriften ein, hast du für so einen Popellaser keine Kunden die es bezahlen.

    http://www.audio2.eu
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  • 2Fanatic
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    • 23. Januar 2012 um 12:48
    • #11

    Ok genau so habe ich es mir gedacht, dann lass ich da mal weiter die Finger von.

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  • dj tobi4u
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    • 28. Januar 2012 um 01:38
    • #12

    In einigen Kommunen ist es üblich das bei den ersten 2 oder 3 Veranstaltungen überprüft wird, und mann dann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 500 - 750 Euro eine Art "Freifahrtschein" für ein halbes Jahr bekommt.

    Diese Information ist absolut unverbindlich von einem Kollegen aus der Branche der vor zig-Jahren mal mit Laser angefangen hat, aber es aufgrund fehlender Nachfrage und oben beschriebenen Problemen recht schnell dran gegeben hat Lasertechnik anzubieten.

    Außerdem ist es nicht ganz irrelevant wo du den Schein machst, es gibt da von einigen größeren Onlineshops regelmäßig Angebot für einen Samstagnachmittag, das gleicht dann aber eher einer Kaffeefahrt mit "Erlaubnis" zum Chinamüll kaufen welcher einem vor Ort direkt schmackhaft gemacht wird.

    Und die Moral von der Geschicht, kaufe einen Laser nicht ... ;)

    Gruß und gute nacht,
    Tobi

    Zebandt Eventtechnik
    Sommercable Fachhändler

  • skyworker
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    • 28. Januar 2012 um 10:11
    • #13
    Zitat

    In einigen Kommunen ist es üblich das bei den ersten 2 oder 3 Veranstaltungen überprüft wird, und mann dann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 500 - 750 Euro eine Art "Freifahrtschein" für ein halbes Jahr bekommt.

    Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • tobias kammerer
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    • 28. Januar 2012 um 12:58
    • #14
    Zitat von "skyworker"

    Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland...


    Hallo, Da liegst Du leider vollkommen richtig. Wie kann man das Thema seitens Behörden so lange ignorieren? Ich kenne kaum einen größeren Mißstand in unserer Branche. Das Ganze Thema gehört neu durchdacht und ordentlich umgesetzt.

    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • Fritz Führmann
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    • 28. Januar 2012 um 13:37
    • #15
    Zitat

    Wie kann man das Thema seitens Behörden so lange ignorieren

    Weil es - zum Glück - bis jetzt in Deutschland anscheinend noch keine schweren Unfälle mit Lasern gegeben hat. Hoffen wir, dass das so bleibt, auch wenn die Jugend sich im Internet Laser mit 10 km Reichweite problemlos besorgen kann.

    DRÜCKEN muss das!

  • skyworker
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    • 28. Januar 2012 um 15:30
    • #16
    Zitat

    Ich kenne kaum einen größeren Mißstand in unserer Branche.

    - echt jetzt?

    Ich fang gerne mal an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    - Arbeitszeiten
    - Lenkzeiten
    - Arbeitsschutz allgemein (Lärm, ...)
    - Meisterpflicht
    - ...

    Wenn du in diesem Land Brötchen backen oder Haare schneiden willst, musst du den Meisterbrief haben. Möchtest du fünf Tonnen Material über die Köpfe von Menschen hängen, 125 oder mehr Ampere stecken und schalten, Musiker und Besucher durch extreme Pegel fahrlässig gefährden, ... - gehst halt zum Amt und meldest für 20 Euro ein Gewerbe an...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • dj tobi4u
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    • 28. Januar 2012 um 15:41
    • #17

    Irgendwie muss ich Onkel Sky da vollkommen recht geben, dieser Umstand macht letztendlich sehr vieles Kaputt und macht es dem Kunden durchaus schwieriger zwischen einem professionellen Betrieb und einem Hinterhof Garagenverleiher zu unterscheiden.

    Gruß

    Zebandt Eventtechnik
    Sommercable Fachhändler

  • tobias kammerer
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    • 28. Januar 2012 um 17:08
    • #18
    Zitat von "skyworker"

    - echt jetzt?

    Ich fang gerne mal an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    - Arbeitszeiten
    - Lenkzeiten
    - Arbeitsschutz allgemein (Lärm, ...)
    - Meisterpflicht
    - ...

    Wenn du in diesem Land Brötchen backen oder Haare schneiden willst, musst du den Meisterbrief haben. Möchtest du fünf Tonnen Material über die Köpfe von Menschen hängen, 125 oder mehr Ampere stecken und schalten, Musiker und Besucher durch extreme Pegel fahrlässig gefährden, ... - gehst halt zum Amt und meldest für 20 Euro ein Gewerbe an...


    Ja stimmt leider auch.

    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • MRspeaker
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    • 29. Januar 2012 um 13:09
    • #19

    naja so ganz stimmt es nicht.

    Strom darf nur von Elektrikern in dieser Leistungsklasse gesteckt werden.
    5 Tonnen Material dürfen auch nur gehangen werden, wenn eine entsprechende Statik das hergibt und die Vorschriften eingehalten werden.

    es gibt genug Vorschriften, daß ist auch nicht das primäre Problem.

    Das Problem ist, daß es niemanden gibt der diese überprüft.
    Warum prüft die BG, der auch alle Nebenerwerbskistenschupser angehören, nicht, daß alles nach VDE geprüft ist?
    Warum hängt jeder DJ nen Laser auf und das einzige was an der Veranstaltung wichtig ist, ist daß der kack Feuerlöscher auf der Bühne steht- alles andere interessiert niemanden.
    Warum sind mitarbeiter im Ordnungsamt bezüglich Laser nicht informiert?
    Wie kann es sein daß selbst nach information der Behörden, diese sich immer noch nicht bewegen?

    Ich kenne genug Kollegen aus anderen Branchen bei denen das Gewerbeaufsichtsamt vor der Tür stand, ein it-computer-reparatur-fritze musste schon seinen lötkolben wegschmeißen weil er kein Elektriker ist, eine Imbissbude musste 2 Tage schließen nachdem die Lebensmittelkontrolle da war....

    Und die Mobildiscos machen einfach weiter.....

    Wann kontrolliert mal jemand diese ganzen Spaß GBRs?

    http://www.audio2.eu
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  • tobias kammerer
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    • 29. Januar 2012 um 13:36
    • #20

    Genau.

    Dem gegenüber stehen aber völlig auch hirnrissige Regelungen bezüglich Laser.

    z.B.: Es gibt keinen Sinn, dass ein und dieselbe Kiste bei jedem Aufbau neu abgenommen werden muss. Der TÜV Mensch kommt dann sogar ohne Beleuchtungsstärken Messer und schaut letztendlich auch blos, ob alles korrekt aufgebaut ist. Das ist völlig absurder Schwachsinn. Es gibt genug Dinge, von denen deutlich mehr Gefahr ausgeht, als von Lasern. Bevor ich mich in´s Auto setze kommt auch nicht nochmal mein Fahrlehrer vorbei und prüft kurz, ob ich noch alles genau weiss.

    Regeln: Ja, aber bitte sinnvolle und am Ende gar durchführbare.
    Kontrolle: Unbedingt!
    Dann bitte noch ein Importverbot für Schwachsinnsgeräte: z.B. ALLE Komplettlaseranlagen in entsprechender Klasse ohne Scansafety/ Shutter (somit auch Laserpointer!)

    Die Regelungen und Umsetzungen der aktuellen Lasersachen sind einer der größten Schwachsinnskonstrukte, die so in unserer Branche existieren. Das meinte ich mit großem Mißstand.

    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

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