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Wann darf ich einen Laser betreiben ?

  • marcel raus
  • 21. Januar 2012 um 12:44
  • MRspeaker
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    • 30. Januar 2012 um 03:15
    • #21

    ich frag mich sowieso ob der tüv noch irgendeine sinnvolle beschäftigung hat.

    letzt endlich ist das ein privatunternehmen das gegen geld eine sache prüft.
    die prüfkriterien kann der unternehmer auch selber festlegen.
    teilweise wirbt der tüv auch mit sonderaktionen auf seiner seite-

    text aus der website vom tüv reinland;
    Wir bieten Ihnen auch Prüfungen nach individuellen Kriterien oder nach den bekannten TÜV Rheinland-Standards. Nutzen Sie unseren guten Ruf als neutrale Prüforganisation für Ihr Marketing.


    ich lasse nun von einem prüfer prüfen, ob auch wirklich alle xlr kabel in unserem unternehmen schwarz sind.
    und schon haben wir ein tüv- zertifikat.
    wie im aktuellen brust-silikonfall kann ich natürlich nach der prüfung wieder lila kabel einsetzen weil der prüfer ja erst kommt wenn ich ihn bezahle... :grin:


    Alles nur Geldmacherei.
    wir brauchen für die Veranstaltungsbranche ein Gewerbeaufsichtsamt das entsprechend Fachkundig prüft. Die können sich von mir aus unsere Laser 5 tage die woche im lager begucken, abnehmen, zertifizieren und auf der veranstaltung noch mal den laserschutzbeauftragten über die finger gucken und noch mal abnehmen.
    Aber bitte nicht so einen tüv schwachsinn.

    Das ist genauso wie mit tüv- geprüften liften.
    ich habe mit 3 vertrieben telefonisch kontakt gehalten und keiner konnte mir sagen wer die lifte prüft.
    mir solls egal sein... die bekommen jährlich eine sachkundigen prüfung und dann ist gut.

    wichtig ist eh nur der feuerlöscher auf der bühne. :grin: den nimmt dann auch die feuerwehr ab, ich bin dazu wohl nicht in der lage.

    also feuerwehr für feuerlöscher
    tüv für lifte und laser (kann man ja beides zusammen prüfen..)
    und dann noch den meister va-technik der das ganze abnimmt
    und einen veranstalter der das alles bezahlt---

    fehlt nur noch die umsetzung in die praxis. die vorschriften sind ja da.


    ps;
    weiter im text tüv reinland;
    auch moderne LED-Beleuchtung bringt Gefahren für den menschlichen Körper mit sich. Moderne Hochleistungs-LED‘s emittieren wie Laser photobiologische Strahlungen, welche in zu hohen Konzentrationen die Gesundheit gefährden.

    also prüfen wir die doch am besten auch noch m,it, dafür gibs dann noch den zertifizierten led schutz beauftragten... :grin:

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • audionrg
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    • 30. Januar 2012 um 12:49
    • #22

    @ skyworker

    Meister als Bäcker oder zum Haare schneiden ist wohl auch keine Pflicht mehr.
    Das wurde alles abgeschafft. Pflicht besteht vor Allem noch im KFZ Handwerk und ähnlichen Berufen...
    Komische Entwicklung :cry:

  • Peerless
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    • 1. Februar 2012 um 21:17
    • #23

    klär mich mal einer auf :

    da hat ein kunde von mir letztens ne lasershow gebucht, der onkel kommt und baut seine geräte auf. sicherheitsabstand ? ich habs angesprochen da mal von gehört..... aussage : ich scan erst hinten weiter runter. > muss ich so glauben. tüv abnahme hab ich auch nichts von gesehen und ich glaube das ist eher die regel als die ausnahme....

    muss das so ?

    http://www.ae-rental.de

  • skyworker
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    • 1. Februar 2012 um 23:56
    • #24

    Radio Eriwan sagt: Vielleicht...

    Rein rechtlich kommt es drauf an, was da für eine Laserklasse stand.

    Rein moralisch kommt es drauf an, ob ich mein Publikum gefährden will oder nicht. Das hat was mit Sozialkompetenz und Verantwortungsbewußtsein zu tun.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Jürgen Klingel
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    • 2. Februar 2012 um 01:37
    • #25
    Zitat von "Peerless"

    klär mich mal einer auf :

    da hat ein kunde von mir letztens ne lasershow gebucht, der onkel kommt und baut seine geräte auf. sicherheitsabstand ? ich habs angesprochen da mal von gehört..... aussage : ich scan erst hinten weiter runter. > muss ich so glauben. tüv abnahme hab ich auch nichts von gesehen und ich glaube das ist eher die regel als die ausnahme....

    muss das so ?


    Hab ich das richtig aus dem Kontext herausgelesen: Der LASERonkel war faktisch ein "Sub-Unternehmer" von dir, also pinkelt man auch dir an´s Bein, wenn irgendwas nicht koscher ist?

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • tobias kammerer
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    • 3. Februar 2012 um 09:24
    • #26
    Zitat von "skyworker"

    Radio Eriwan sagt: Vielleicht...

    Rein rechtlich kommt es drauf an, was da für eine Laserklasse stand.

    Rein moralisch kommt es drauf an, ob ich mein Publikum gefährden will oder nicht. Das hat was mit Sozialkompetenz und Verantwortungsbewußtsein zu tun.

    Rein rechtlich ist jeder Laser, der mehr kann als im Wohnzimmer lustige Kringel an die Wand zu werfen. Bereits nnmeldepflichtig. Das Ordungsamt müßte daraufhin eine Abnahme festsetzen (was sie aber oft nicht tun = siehe Bananenrepublik)
    Also gehe ich mal davon aus, dass hier rigendwas nicht ganz legal war. Ob es gefährlich war, steht auf einem anderen Blatt. Dazu müßte man genau wissen, was da wie aufgebaut war.

    VIele Grüße
    Tobias Kammerer

  • skyworker
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    • 3. Februar 2012 um 13:18
    • #27

    Hallo, Herr Kammerer - es gibt ganz klare Grenzwerte, auch bekannt als Laserschutzklassen. Danach richtet sich, was man darf - oder eben nicht. Obs Kringel oder sonstwas sind, ist grad egal!

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi5007.pdf

    Lesen - verstehen - entsprechend handeln!

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  • tobias kammerer
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    • 3. Februar 2012 um 13:24
    • #28
    Zitat von "skyworker"

    Hallo, Herr Kammerer - es gibt ganz klare Grenzwerte, auch bekannt als Laserschutzklassen. Danach richtet sich, was man darf - oder eben nicht. Obs Kringel oder sonstwas sind, ist grad egal!

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi5007.pdf

    Lesen - verstehen - entsprechend handeln!

    Hallo,

    da hast Du mich mißverstanden oder ich mich schlecht ausgedrückt: Ich wollte damit sagen, dass jeder Laser, der an einer Party benutzbar ist, bereits so stark ist, das er meldepflichtig ist.

    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • mike j.
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    • 3. Februar 2012 um 14:49
    • #29

    Klasse 3B sind doch alle halbwegs brauchbaren Showlaser. Alle sind Meldepflichtig.

    Viel wichtiger aber finde ich korrekt die Sachlage anzugehen. Für 500m² Raumfläche brauchts keinen 3W Laser, da tuns 500mW genau so und die Chance jemanden damit zu schaden ist um vieles geringer.

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