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Schallpegelbegrenzungen in der Praxis

  • eds-germany
  • 9. Oktober 2008 um 11:57
  • eds-germany
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    • 9. Oktober 2008 um 11:57
    • #1

    Hallo!
    ich greife mal ein teilweise leidiges Thema. Es soll nicht über Sinn oder Unsinn der DIN-Norm gesprochen werden sondern über mögliche Lösungs-Ansätze.

    Fall 1: Festzelt mit bis zu (laut Zulassung vom Bauamt) 2700 Pax. Gefühlte 3500 sind es zwar immer, auch Bestuhlungstechnisch, aber es tut nix zur Sache.
    CenterStage, Beschallung mit Galeo(mono, 4 x Galeo+Sub Stacks, Groundstack, vierfach), dazu Delaylines(je eine pro Seite)
    Forderung vom Ordnungsamt: 90 dB(A) Peak, 85 dB(A) durchschnitt.
    Wie lösen? aus Erfahrung ist singendes Publikum bei verschiedenen Songs defintiv lauter als 106 db(A)(am FOH gemessen, 15m von der Bühne entfernt. Die PA haben wir da nur noch nach Kopfhörerund Verdacht gemischt...)
    wie kann man sowas lösen?

    Fall 2: Band Contest in einer Schulaula, 1 Band spielt mit Gehörschutz, ich mute Gitarren und Bass-Kanäle sowohl am FOH- als auch am Monitor-Platz und Messe 106 dB(A) durchschnitt am FOH! Peak war entsprechend bis zu 118dB(A)... runterdrehen? band dreht sich nach 10sekunden wieder hoch. Veranstalter? machtlos - er hat denen ja die Möglichkeit zum spielen gegeben, er wills nicht verderben... Wurde dann von mir auf Körperverletzung hingewiesen(wenn mir meine Ohren am FOH 25 von der Bühne weg weh tun, was passiert vor der Bühne?)
    Das Publikum feiert die lauteste Band des Abends...
    wie löst man sowas?

    und nachtrag zum Sinn: wäre eine Anhebng der Pegelgrenzen auf 106 dB(A) nicht Sinnvoller? zB im Festzelt überschreitet alleine das Publikum beim Mitsingen den Pegel LOCKER... da misst man aber dann auch 106 und geht davon aus, das wäre die PA... Schön, odeR?

    MfG,

    Alexei der hofft mal ein Praxis-nahes Thema getroffen zu haben.

  • simonstpauli
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    • 9. Oktober 2008 um 12:12
    • #2

    Die Festlegung von Meßpunkten am FOH ist relativ weltfremd, da hier bei moderaten Lautstärken das Publikum einen so großen Einfluß hat, daß die Messung extrem verfälscht wird.
    Hier würde ich versuchen, mit den Behörden einen praxisnaheren Meßpunkt festzulegen (nahe der PA, mit entsprechenden Korrekturfaktoren).

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • ADMIN
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    • 9. Oktober 2008 um 15:53
    • #3
    Zitat von "eds-germany"

    wie löst man sowas?

    Frage Nummer 1: Muss man das Problem als Tontechniker überhaupt lösen?

    Die Verkehrssicherungspflicht ist beim Veranstalter und ggf. beim Hallenbetreiber. Die Übertragung einer Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten ist zwar grundsätzlich zulässig, aber laut LG Nürnberg-Fürth ist der Mensch am Pult dafür nicht geeignet.

    Und wenn man nicht am Pult steht: Man bekommt nur dann die Verkehrssicherungspflicht rechtswirksam übertragen, wenn man auch entsprechende Handlungsvollmachten bekommt, den "Verkehr zu sichern". Kurz: Wer nicht das Recht hat, im Ernstfall das Konzert abzubrechen, hat auch nicht die Verkehrssicherungspflicht.


    Frage Nummer 2: Mit dB-Werten ist das Tontechniker ja schnell zur Hand, aber oft steht nicht dabei, was das überhaupt ist: Leq? Lmax? Lpeak?

    Wenn Leq, welche Mittelungsdauer? Wo gemessen?


    Frage Nummer 3: Bezieht sich die Forderung Ordnungsamt wirklich auf den Publikumsschutz, oder machen die nicht Immissionsschutz?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 9. Oktober 2008 um 16:33
    • #4
    Zitat von "ADMIN"

    Frage Nummer 3: Bezieht sich die Forderung Ordnungsamt wirklich auf den Publikumsschutz, oder machen die nicht Immissionsschutz?


    genau das habe ich mich auch gefragt. wenn letzteres, wäre schon interessant, ob dafür die grenzwerte der TA lärm "gedehnt" wurden (die genannten werte sind ja nicht von pappe, auch wenn nicht ganz klar ist, wie sie gemessen werden sollen) oder auf welcher (anderen) grundlage sie zustandegekommen sind.

  • olli325
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    • 9. Oktober 2008 um 16:37
    • #5

    Hi Zusammen,
    mir brennt da auch grad ne Frage unter Nägeln :D

    Passt zwar thematisch nicht ganz aber ich hoffe mich verprügelt jetzt niemand. :oops:
    Macht es denn Sinn am Eintritt / Eingang einfach einen Hinweis auszulegen, dass man sich dort kostenlos Gehörschutz nehmen kann?

    Gruß

    olli

  • eds-germany
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    • 9. Oktober 2008 um 16:50
    • #6

    olli325: ab 95 dB(A) Leq MUSS man im Zuge der Verkehrssicherungspflicht afair Gehörschutz kostenlos zur Verfügung stellen.

    @ Fabian und Admin Punkt 3: wahrscheinlich Immissionsschutz.. gegenüber ist ein Hotel, aber bei 95 dB(A) Zelt ist am Hotel unter 75 db(A)[Aussag des Messenden Beamten - trotzdem 90 im Zelt bitte!]

    ADMIN: d.h. wenn man nicht abschalten darf(uUmständen auch strom der Backline) kann man nicht dafür belangt werden???
    den Urteil des LG Nürnberg-Fürth hätte ich gerne im Wortlaut für die Kunden...

    Messwerte: bei dem Band Contest leider nicht Leq.. aber ich gehe davon aus wenn mein Phonic meist zwischen 102 und 110 schwankt dass ein Mittel von 106 durchaus möglich wäre.. vor Allem wenn meist 108 angezeigt werden...
    und die jeweils höherer Wert(Peak) wird ja als Peak beim Gerät auch dauerhaft festgehalten...

  • Mechwerkandi
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    • 9. Oktober 2008 um 17:56
    • #7
    Zitat von "eds-germany"


    CenterStage, Beschallung mit Galeo(mono, 4 x Galeo+Sub Stacks, Groundstack, vierfach), dazu Delaylines(je eine pro Seite)
    Forderung vom Ordnungsamt: 90 dB(A) Peak, 85 dB(A) durchschnitt.
    Wie lösen? aus Erfahrung ist singendes Publikum bei verschiedenen Songs defintiv lauter als 106 db(A)(am FOH gemessen, 15m von der Bühne entfernt. Die PA haben wir da nur noch nach Kopfhörerund Verdacht gemischt...)
    wie kann man sowas lösen?

    In diesem (durchaus nachvollziehbaren) Kontext kommt mir folgender Gedanke, den Gaul mal von hinten aufzuzäumen:
    >> Das ganze Galeo Gerümpel 'raus, 4x Bose 802 'rein. Für den geforderten Pegel reicht das locker.
    >> Band spielen, Publikum singen lassen. Liegt ohnehin für den Techniker ausserhalb jeglicher Einflussmöglichkeit.
    >> Entspannt zurücklehnen und sich darüber freuen, das der ganze Aufwand für die Tontechnik in 1/2 Stunde abgefrühstückt ist.

  • eds-germany
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    • 9. Oktober 2008 um 18:15
    • #8

    wohl eher 16 x 802... das Zelt ist nicht gerade klein... da will man doch die Sprache auch verstehn... und die künstler haben nicht nur live, sondern viel playback...

  • dechnikusch
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    • 9. Oktober 2008 um 18:18
    • #9

    hallo

    aus der praxis:

    hier in ösiland hat mich bei allen möglichen cover-band-feste schon seit langem ( mind 2 jahre ) kein behördenmensch mehr kontrolliert.

    und ich tu immer brav mitmessen mit einem kalibrierten gerät.

    und ich hab immer brav den veranstalter gefragt, ob er irgendwelche auflagen hat von der zuständigen behörde...

    grüsse

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 9. Oktober 2008 um 18:22
    • #10
    Zitat von "eds-germany"

    @ Fabian und Admin Punkt 3: wahrscheinlich Immissionsschutz.. gegenüber ist ein Hotel, aber bei 95 dB(A) Zelt ist am Hotel unter 75 db(A)[Aussag des Messenden Beamten - trotzdem 90 im Zelt bitte!]


    ...ist das jetzt nur eine vermutung?

  • bwaack
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    • 9. Oktober 2008 um 20:02
    • #11
    Zitat

    Wie lösen? aus Erfahrung ist singendes Publikum bei verschiedenen Songs defintiv lauter als 106 db(A)(am FOH gemessen, 15m von der Bühne entfernt. Die PA haben wir da nur noch nach Kopfhörerund Verdacht gemischt...)

    tja, der ahnungslose Kopfhörermix ist der Weg, wie es leise geht. Ich habe auch schon erlebt, dass sich das Publikum um meine Abhöre am FOH schart und sagt:" ach, hier gehts ja...."

    Erste Frage: Was hast Du da gemessen? Vermutlich slow response A Gewichtung, und immer mal wieder draufgegugckt..?

    Zweite Frage: Was genau hat das Ordnungsamt gefordert...(Was für eine Messung?)

    Wir haben hier auch schon 120 dB(A) peak bei tobendem Publikum am FOH gemessen - deine Messungen und die Unmöglichkeit, Forderungen des Ordnungsamtes und moderne Musikversanstaltungen "sinnvoll" unter einen Hut zu bringen, klingen plausibel. Dieses Problem ist jedem bekannt, der sich einmal ernsthaft mit diesem Problem auseinandergesetzt hat.

    Grundsätzlich gilt:
    Die Vorgaben der Ordnungämter orientieren sich nicht an der Realität und stellen keinen Maßstab für eine durchführbare Veranstaltung dar.
    Wenn das OA tatsächlich nur so vage 85 dB(A) im Durchschnitt gefordert hat (bleibt auch immer noch die Frage, wo denn gemessen werden soll), bleibt Dir immerhin ein gewisser Spielraum... - Solange nicht einer vom Amt auftaucht und sagt: "zu laut."

    In Hamburg wird auf Open Airs in der Stadt sehr ernsthaft gemessen - teilweise fordert das OA protokollierte Messungen ala 15905-5, die aber dann für das Einhalten der Immissionswerte TA-Lärm interpretiert werden.
    Teilweise werden auch verplombte limiter eingesetzt und entsprechend eingemessen. Das kann auch wirklich moderate Beiträge des Bühnenprogramms unmöglich machen. Ich habe erlebt, dass solche Limiter schon mit Overhead-mikrofonierten Shantychören zum Eingreifen gebracht werden können. Das ist wohl einigermaßen lächerlich, nicht wahr?

    Ich habe mal mit levelcheck ein Open Air mitgemessen, bei dem die geforderten 70 dB(A) LEQ am ersten Anwohnerfenster angeblich eingehalten wurden . Dort saß wirklich einer und miss mäss messte....ähh hat halt migemessen.

    Zunächst einmal nur der Verkehrslärm (Vierspurige Straße am Platz)

    halboffizielle Messung am FOH:

    Da kriegt man schon den ersten Schreck, wenn man weiß, dass am Fenster nur 70 dB(A) erreicht werden dürfen.

    Wir haben dann drei Tage lang, wirklich leise gemischt inklusive Gitarrenamps runterdrehen, Plexiglas vorm Drummer, Monitormixes runterdrehen usw.
    Das Frontholz konnte glücklicher Weise in 5 Meter Höhe geflogen werden und arbeitete schön gerichtet (Q7).

    Das Ergebnis war:
    1.
    Unmögliches Arbeiten am FOH (da vom Chefgastronom jenseits der von den Q7 ausgeleuchteten Zone platziert (12Meter zur Bühne)

    2.
    Durchaus hörenswerte Erlebnisse im Publikum, das aber natürlich bei härteren Vorträgen "lauter, lauter" schrie, weils eben wirklich angenehm leise war. Meine Erfahrung ist, dass sich bei so moderaten Lautstärken auch niemand wirklich für die Musik interessiert und sich das Publikum mit dem Rücken zur Bühne um die Bierstände gruppiert. Für den Gastronom vielleicht ein Erfolg - Eine Beleidugung für die Kunst.

    3.
    Dementsprechend frustrierte Hardcorebands.

    4.
    um 21.00 Uhr (eine Stunde vor Schluß) kommt der Chef und sagt:" mach doch mal ein bißchen lauter", nachdem er vom offiziellen Messschergen berichtet bekommen hatte, dass wir bisher sehr brav waren.

    Hier ist die Messung (am FOH. wo man nur mit Mühe zwischen Bühnenlärm und Frontsound unterscheiden konnte. Soundchecks 16.30 - 18.00Uhr, Showstart: 19:00Uhr)

    Ich schreibe das alles, um zu zeigen, dass auch leise VAs mit Schlagzeug auf der Bühne möglich sind.
    Wir konnten auf dem Open-Air sogar 85 dB nach DIN 15905-5 am FOH einhalten. Es geht also. Während der Gigs haben wir 90 dB(A), slow response am FOH gemessen. So völlig absurd sind die vom OA vorgegebenen85 dB(A) also nicht.

    Aber: Sicher ist, dass man Heavy Metal Fans so nicht befriedigen kann - und auch 60% aller Coverbands werden allein durch ihre gewohnte Bühnenlautstärke das Einhalten solcher Werte unmöglich machen. Es bleibt die Frage, ob es sinnvoll ist, solche Gigs mit Bands zu machen, die eigentlich lauter gehören. Ebenso halte ich es für fragwürdig, ob sich solche Werte indoor überhaupt einhalten lassen.

    Zurück zum Topic:

    Zitat

    Wie lösen? aus Erfahrung ist singendes Publikum bei verschiedenen Songs defintiv lauter als 106 db(A)(am FOH gemessen, 15m von der Bühne entfernt. Die PA haben wir da nur noch nach Kopfhörerund Verdacht gemischt...)
    wie kann man sowas lösen?


    Sinnvolle Lösung: Veranstaltung absagen. Veranstalter und Ordnungsamt daraufhinweisen, dass eine Veranstaltung von moderner Rockmusik so nicht durchführbar ist und sich eine Nachbargemeinde suchen, die nicht auf solchen Vorgaben besteht.
    Es gibt für diese Veranstaltung keine sinnvolle, legale Lösung.
    Das muss endlich Ämtern und Veranstaltern klar werden.

    Zitat

    Fall 2: Band Contest in einer Schulaula, 1 Band spielt mit Gehörschutz, ich mute Gitarren und Bass-Kanäle sowohl am FOH- als auch am Monitor-Platz und Messe 106 dB(A) durchschnitt am FOH! Peak war entsprechend bis zu 118dB(A)... runterdrehen? band dreht sich nach 10sekunden wieder hoch. Veranstalter? machtlos - er hat denen ja die Möglichkeit zum spielen gegeben, er wills nicht verderben... Wurde dann von mir auf Körperverletzung hingewiesen(wenn mir meine Ohren am FOH 25 von der Bühne weg weh tun, was passiert vor der Bühne?)
    Das Publikum feiert die lauteste Band des Abends...
    wie löst man sowas?


    Wir konnten unsere niedrigen Werte in meinem Beispiel nur einhalten, weil Gasttechniker und Musiker mitgespielt haben.

    Veranstalter bzw Techniker machtlos?
    Ich habe Veranstalter schon Cekons ziehen sehen - von Machtlosigkeit oder Sorgen um das Equipment keine Spur. Wenn die Band nicht mitspielt, dann spielt sie nicht mit: Amps ausschalten und die Akteure zur Not unter Zuhilfenahme von Security höflich, aber bestimmt der Bühne verweisen.

    Ich fürchte, das ist die Wahrheit.

    Ich würde mich freuen, wenn mal jemand ähnlich (halbamtliche Messungen zum Beispiel mit levelcheck http://www.levelcheck.de/) durchführt, und seine Messungen und seinen Höreindruck hier kund tut.

    Bei uns wars zwar leise, aber doch pfundig, Effektarbeit war kaum möglich, da am FOH nicht hörbar. Man sollte bei so "leisen Veranstaltungen" versuchen, wenigstens einen optimalen Standort für den FOH durchzusetzen.

    Grüße
    B.

  • ADMIN
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    • 10. Oktober 2008 um 09:09
    • #12
    Zitat von "bwaack"

    In Hamburg wird auf Open Airs in der Stadt sehr ernsthaft gemessen - teilweise fordert das OA protokollierte Messungen ala 15905-5, die aber dann für das Einhalten der Immissionswerte TA-Lärm interpretiert werden.

    Das ist eine Linie, auf die man sich - wenn immer nötig - mit den Behörden verständigen sollte. Und etliche Ämter spielen da auch mit. Die wollen ja nicht grundsätzlich alle Veranstaltungen verhindern, sind aber halt an Recht und Gesetz gebunden.

    Und reden wir mal nicht drum herum: Mit einer buchstabengetreu umgesetzten TA Lärm kann man so gut wie jede Veranstaltung verhindern - und da meine ich nicht nur Open-Air-Veranstaltungen.

    Also bietet man den Ämtern kreative Auswege, wie sie ihr pflichtgemäßes Ermessen in eine Richtung lenken können, mit der auch Veranstaltungen möglich sind. Und da bietet sich die DIN 15905-5 an, weil sie von allen Regelungswerken (TA Lärm, Freizeitlärmrichtlinie, LärmVibrationsArbSchV) die höchsten Pegel erlaubt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • wora
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    • 11. Oktober 2008 um 01:42
    • #13

    ich wurde mal von einem künstler für ein stadtfest angefragt, wo das OA einen pegel von 85dBA max. vor der bühne vorschrieb. es ging um moderne soulmusik (mit leichtem hang zum rock).
    auf mein anraten hin wurde das OA gebeten, die werte zu überdenken, weil das konzert so nicht stattfinden könne. dies wurde negativ beantwortet.
    das ergenbnis war dann, das die band dort nicht auftrat.
    das war sehr konsequent, leider ziehen das nicht alle künstler so durch...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • bwaack
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    • 11. Oktober 2008 um 10:50
    • #14

    Es ist tatsächlich vollkommen illusorisch, beim OA andere Genehmigungen als bereits ausgesprochene zu bekommen. Da müsste ja ein Beamter dem anderen widersprechen. Das ist kaum denkkbar, weil es für so etwas im Amt keinen Grund geben kann.
    -Obwohl die Möglichkeit im Immissionsgestz gibt: seltene Ausnahme für Veranstaltungen allgemeinen Interesses oder so. Diese gestatten aber auch keine unbegrenzt hohen Pegel am Anwohnerfenster, sondern nur eine Erhöhung um 5dB, wenn ich mich nicht irre.

    Für die Sause in der Innenstadt mit Spaß an der Musik gibt es nur die eine Lösung, die auch gängige Praxis ist: Die illegale. Man ignoriert die Vorgaben und hofft, dass Polizei usw mitspielen, sich beschwerende Anwohner eher zu beruhigen, als Anzeigen aufzunehmen. Richtig laute Musik ist also nur da möglich, wo es keine Anwohner gibt.

    Im Augenblick läuft es darauf hinaus, dass die Veranstalter versuchen, die Auflagen einzuhalten, indem sie Messungen bestellen - oder verplombte Limiter einbauen lassen. Sie ignorieren dann die Vereinbarungen in Ridern, die inzwischen oft genug erwähnen, dass die Band vorhat, ernsthaft laute Rockmusik zu machen.
    Es liegt also leider im Moment an den Bands, Eier zu zeigen und bei solchen Vorraussetzungen zu sagen: Tschuldigung, Zimmerlautstärke machen wir nicht, steht auch nicht im Vertrag.

    Natürlich ist man dann diese Gigs los. Aber was soll ein Gig, bei dem die Lautstärkevorgaben schon das gewohntete Monitoring verbieten - und die Fans "lauter lauter" schreien? ich würde sagen, ein solcher Gig müsste schon richtig gut bezahlt werden, was er in der Regel auf solchen Gigs ja auch nicht ist. Also: Absagen. Oder umsatteln auf Blockflötenchor, unverstärkt.

    Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass mein voriger Beitrag zeigt, dass ich durchaus auch bereit bin, zu versuchen, Gigs schön leise abzuliefern. Allerdings erlebe ich häufig, dass die Bands bei solchen Interessen-Konflikten so reagiert: Okay, nach vorne ist es dann eben scheiße.. mach aber anständiges Monitorbrett, dann haben wir wenigstens auf der Bühne Spaß. Das ist dann der Garant für das schlechteste Soundergebnis vor der Bühne - und meist ist man dann auch immer noch zu laut - Sinnvolle Lautstärkebegrenzung wird so also nicht erreicht - nur eben die Performance wird zerstört. Aber in Deutschland sind Gesetze ja zum Selbstzweck erschaffen, nicht um realen Schutz zu gewährleisten.

    Einmal durfte ich erleben, wie ein Band in einem Einkaufszentrum (genervt von einer ganzen Saison mit Lautstärkeauflagen) gesagt hat:"du machst kein bischen leiser, eher hören wir auf zu spielen", als der beauftragende Gastronom um eine Senkung der Lautstärke bat. Ich war verblüfft.
    Eine halbe Stunde später kam der Gastronom zu mir und sagte: "Ihr habt Recht, geile Party, gut so!".... Seltsam, aber so geschehen.

    Grüße
    B.

  • Mechwerkandi
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    • 11. Oktober 2008 um 12:12
    • #15
    Zitat von "bwaack"


    Eine halbe Stunde später kam der Gastronom zu mir und sagte: "Ihr habt Recht, geile Party, gut so!".... Seltsam, aber so geschehen.

    Ein halbes Jahr später kam der Gastronom zurück und sagte: "Mein Lokal ist jezzt auf behördliche Anweisung hin geschlossen. Es war zu laut. Meine Kinder müssen hungrig zu Bett, und du bist schuld!"

    Mich wundert in diesem Umfeld so langsam überhaupt nichts mehr. Anstatt als verantwortliche im Sinne von sachkundige Person regelnd einzugreifen, werden Bestimmungen einfach ignoriert, weil ja nicht sein kann, was nicht sein soll.

    Die gleichen Leute schreinen aber nach der Polizei, dem Ordnungsamt und was-weis-ich-noch-alles, wenn der Nachbar am Sonntag seinen Rasen mäht.
    Solange es allerdings negativ-IQ belastete Tonkutscher gibt, die beim Betasten einer 15" JBL Pappe sexuell erregt werden, wird sich an dem Ablauf nichts ernsthaft ändern. :D

  • wora
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    • 11. Oktober 2008 um 12:14
    • #16

    ich habe in der regel ja auch kein problem, die geltenden vorschriften nach DIN 15905-5 einzuhalten. doof wird´s halt, wenn das OA deutlich niedrigere pegel fordert.

    mittlerweile bekommt man sehr oft ein billiges messgerät auf´s pult gelegt, verbunden mit dem satz: "hier ist das messgerät. wehe du kommst über 95dB "... ja, manchmal treibt mich der tonfall richtung aggression.
    schlimmer ist aber, das dies mit der norm eigentlich nicht wirklich zu vereinbaren ist, denn die gehen wohl alle davon aus, das der maxpegel gemeint ist.

    was die absage der band wegen zu geringer pegel angeht:
    ich fand das auch sehr in ordnung.
    es wäre clever, wenn das viel mehr bands so machen würden.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • bwaack
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    • 11. Oktober 2008 um 13:03
    • #17

    Mechwerkandi

    Zitat


    werden Bestimmungen einfach ignoriert, weil ja nicht sein kann, was nicht sein soll

    In der Tat, das sollte den Gesetzgebern und den ausübenden Gerichten zu denken geben. Die lächerlich zunehmende Reglementierung persönlicher Freiheiten führt dazu, dass man schon beim über die Straße gehen illegal tätig wird.
    Einigermaßen lächerlich, das stimmt. Aber auf Dauer bekommt man so das Rechtsempfinden eines jeden Menschen aberzogen.

    Grüße
    B.

  • Online
    niggles
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    • 11. Oktober 2008 um 18:13
    • #18
    Zitat von "bwaack"

    Mechwerkandi

    In der Tat, das sollte den Gesetzgebern und den ausübenden Gerichten zu denken geben. Die lächerlich zunehmende Reglementierung persönlicher Freiheiten führt dazu, dass man schon beim über die Straße gehen illegal tätig wird.
    Einigermaßen lächerlich, das stimmt. Aber auf Dauer bekommt man so das Rechtsempfinden eines jeden Menschen aberzogen.

    OT: Das Problem ist in diesem Fall ein anderes; nämlich die Kombination aus Inkompetenz und Selbstherrlichkeit, mit der nicht wenige Verwaltungsbeamte in Deutschland "regieren". Schwammige Vorschriften und im Umbruch befindliche Normen machen es denen oft nur noch leichter, die Interessen Einzelner mit guten Beziehungen gegen das Gemeinwohl durchzudrücken...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Mechwerkandi
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    • 12. Oktober 2008 um 11:54
    • #19
    Zitat von "niggles"


    Schwammige Vorschriften und im Umbruch befindliche Normen machen es denen oft nur noch leichter, die Interessen Einzelner mit guten Beziehungen gegen das Gemeinwohl durchzudrücken...

    Da ist mit Sicherheit viel Wahres dran.
    Allerdings kann man das im Umkehrschwung auch für sich selber ausnutzen.
    Klare Ansage:
    Gibt es von behördlicher Seite eine unmissverständliche, nachvollziehbare Aussage, so ist die einzuhalten.
    Nicht mehr und nicht weniger.

    Auf jedem ELA Technik Grundlagen-Seminar kriegst du beigebracht, das man für eine verständliche Durchsage im Sinne der fallweise durchaus greifenden EN 60849 einen Pegel von 6 dB über dem Umgebungslärm braucht.
    Erreicht die crowd alleine schon den behördlicherseits vorgegeben Pegel, ist die Durchführung der VA aus dem beschriebenen Grund abzulehnen. Nutzt die Zusammenhänge für euch aus und spielt den schwarzen Peter weiter, dann kommen alle prima klar.

  • bwaack
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    • 12. Oktober 2008 um 14:45
    • #20

    Leider sind die Aussagen der Behörde in den meisten Fällen alles andere als "unmißverständlich", denn auch diese Handeln nach dem Grundsatz:" den schwarzen Peter (möglichst ungefährdet) weiterzuspielen".
    Und offenbar ist den Veranstaltern wie auch dem Gesetzgeber immer noch nicht bewußt, dass diese Vorgaben eben schlicht 80% aller Darbietungen in der akustischen Öffentlichkeit (außer Pantomime) verbietet, denn die Vorgabe der TA-Lärm ist nun mal: man darf nichts hören (obwohl es in einer jeden Kultur schon immer VAs gegeben hat, die öffentlich hörbar sind und niemand darauf verzichten will).

    Sicher ist auch, dass wir - die wir als einzige zu wissen scheinen, worum es bei der Lärmbekämpfung geht - am allerwenigsten auf die Planung und Genehmigung von Veranstaltungen Einfluß nehmen können.

    Es liegt mir fern, mich vor Ort auf ENs zu berufen, denn ich begrüße die Regulierung eines jeden Vorgangs durch Europanormen keineswegs. Europa braucht ebensowenig eine gemeinschaftlich einheitliche Norm-Kaffeetasse, wie es auch keine einheitliche Lärmvorschrift braucht.
    Ebenso brauchte Europa keine Fahrtenschreiber, die niemand legal bedienen kann, oder "harmonisierte" Frequenznutzungspläne, die in jedem Land anders sind.

    Tatsächlich lehrt uns jede Meisterschule, dass eine sichere Veranstaltung eben nicht durch die stoische Einhaltung von real kaum durchzusetzenden Verordnungen und Standards gewährleistet wird, sondern durch die eigenverantwortliche Interpretation derselben.
    Sinn der vielen Vorschriften ist eben nicht, effektiv Menschen zu schützen, sondern eine "Handhabe gegen Schuldige" festzuschreiben. Und so werden eben einfach erstmal alle schuldig geschrieben - Eine gute Taktik, wenn die Gerichte und Behörden funktionieren würden. Leider funktionieren diese aber nur für die Leute mit den besten Beziehungen oder mit den agilsten Anwälten, deren Berufsstand (neben den Versicherungen und den normgebenden Vereinen) die einzigen sind, die von dieser Gesetzgebung profitieren.

    Leider wird man durch die zunehmende Reglementierung unseres Alltags versucht, die Einstellung der "Interpretation schwammiger Vorgaben" auch auf alle möglichen anderen regulierten Vorgänge zu übertragen. Verstärkt wird diese Einstellung noch, wenn man erleben muss, wie beispielsweise in einem Mahnverfahren gegen säumige Kunden unsere so tüchtige Verwaltung und Gerichtsbarkeit an sich selbst immer wieder scheitert. Wir als Techniker sind von Berufs wegen gewohnt, nichts zu unterstützen, was nicht funktioniert.
    Eine Prise von dieser Einstellung könnte Europa, oder überhaupt der ganzen Menschheit gut tun.

    Ich habe mir schon lange jedes Sendungsbewußtsein für eine gelungene Gestaltung der Gesamt-Lautstärke einer Veranstaltung abgeschminkt.
    Wer mich bezahlt, bestimmt die Lautstärke in weiten Grenzen. Dabei rede ich offen mit Bands und Veranstaltern über die Verletzung vereinbarter Vereinbarungen und Vorgaben. Insofern spiele ich also den schwarzen Peter schon weiter . . . Allerdings sind mir die kulturell verunglückten Veranstaltungen, die durch die inkonsequente Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten immer häufiger dabei herauskommen, zuwider.
    Den Veranstaltern war und ist der klangliche Eindruck ihrer Veranstaltung nach wie vor egal, weil das offenbar für den kommerziellen Erfolg einer Veranstaltung kaum eine Rolle spielt.

    Deshalb freue ich mich, wenn es Dorffeste gibt, wo auf Teufel komm raus mitten in der Innenstadt bis 4 Uhr morgens ernsthaft gerockt wird oder wenn es der örtlichen Veranstaltermafia gelingt, der TA-Lärm zum Trotz ein amtliches Konzert in bewohnten Gebieten durchzuziehen, weil das einfach für die Leute, die diese VAs besuchen, kulturelle Ereignisse sind, die nicht durch Indoor-VAs oder Veranstaltungen, 100km von jeder Zivilisation entfernt, zu ersetzen sind. Dazu gehört eben gerade auch, dass man eben genau ein- zweimal im Jahr "fünfe gerade sein" läßt - vom Bürgermeister bis zum Anwohner.

    Grüße
    B.

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