Liebe Kollegen und Mitstreiter,
ich möchte hier mal einen Fall schildern, wie er z. Zt. mich betrifft. Vllt hat von Euch ja schon jemand so etwas ähnliches erlebt? Evtl gibt es ja auch schon eine Rechtsprechung die den Fall betrifft? Und bevor ich mein Geld einem RA andrehe und da, was die Erfahrung zeigt, doch nichts bei rüberkommt, frage ich doch lieber mal hier
So und nun zu dem Fall:
Ich hatte in einem Anfall von Wahnsinn und Langeweile bei einer Ebay- Auktion auf zwei Scanner mitgesteigert. Lt. Verkäufer handelt es sich um Varyscan 3 Spezial. Wobei er schon im Auktionstext vermerkte: Bezeichnung vom Typenschild an der Geräterückseite! Weiterhin stand dann im Auktionstext: Die genauen technischen Daten möge man bitte der Homepage von JB- Lighting entnehmen!
Gesagt getan, ja sind ja garnicht so übel die Scanner. Getrennte Farb-, Gobo-, und Effektrad lt. JB. Also Auktion gewonnen und gefreut buntes Licht zu machen.
Scanner kamen an, ausgepackt, und was ist das? ein Spiegel zerbrochen und dafür nen 10ner rangeklebt. Naja, das ist jetzt aber nicht das Hauptproblem. Die Scanner ausprobiert, soweit auch alles io., und dann wollte ich das Effektrad ansteuern, ja ich weiß man muß vorher den letzten Dip- schalter umschalten, aber es tat sich nichts. Also mal reingeguckt und siehe da: gähnende Leere!!! Da wo das Effektrad und der Motor dafür sitzen ist nichts!!! Also nochmals den Verkäufer kontaktiert das ich die Geräte so nicht haben möchte, da sie in keiner Weise den technischen Daten von JB entsprechen!! Und was soll ich sagen: Er stellt sich jetzt natürlich unwissend und verweist auf das Typenschild und das die Scanner noch nie ein Effektrad gehabt haben. Hmmm, und nun?
Habe bereits mit Anwalt gedroht und eine Frist gesetzt bis zu welcher er die Scanner in den Zustand versetzt wie sie auf der JB Homepage angegeben sind bzw. er mir mein Geld zurückerstattet.
So, und nun möchte ich mal Eure Meinung dazu hören!
Viele Grüsse
Ralf