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TRBS 2131 ersetzt BGV A3

  • dera
  • 4. April 2009 um 19:24
  • dera
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    • 4. April 2009 um 19:24
    • #1

    Seit dem 12.11.2007 gibt es die TRBS 2131, die die BGV A3 in naher Zukunft ablösen soll. Umfang und Inhalt der beiden Werke liegen jedoch zum Teil erheblich auseinander.
    Was darf in diesem Zusammenhang die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik prüfen ?

  • buzz
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    • 5. April 2009 um 16:01
    • #2

    Grundsätzlich..? Erstmal gar NICHTS..!

    So leicht (also in ein bis zwei Worten) ist diese Frage natürlich nicht zu beantworten, daher hier nun etwas ausführlicher:

    Zäumen wir die Sache doch mal von hinten auf - wer darf laut TRBS denn Prüfungen durchführen..?

    Genau: eine befähigte Person. Ist die "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" automatisch so eine befähigte Person im Sinne der TRBS..?

    Ich denke NEIN!, konkretisierend steht in der TRBS 1203, Teil 3 (Befähigte Personen - besondere Anforderungen) geschrieben:

    Zitat von "TRBS 1203/3.2"

    2.1 Berufsausbildung
    Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere für die prüfaufgaben vergleichbare elektrotechnische Qualifikation besitzen

    Das mag ja noch für die "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" gelten, aber es geht weiter:

    Zitat von "TRBS 1203/3.2"

    2.2 Berufserfahrung
    Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln und / oder Anlagen besitzen.


    Diesen Punkt sehe ich schon kritischer, wenngleich ja der Punkt sehr allgemein gehalten ist und evtl. auch mit viel Bauchschmerzen und zwei zugedrückten Augen erfüllt sein könnte... Jetzt aber kommt's:

    Zitat von "TRBS 1203/3.2"

    2.3 Zeitnahe berufliche Tätigkeit
    Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss
    - über die für die Prüfaufgaben im Einzelnen erforderlichen Kenntnisse der Elektrotechnik sowie der relevanten technischen Regeln verfügen
    und
    -diese Kenntnisse aktualisieren, zum Beispiel durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.

    Und mit diesem Punkt ist es imho spätestens aus mit dem Wunsch, dass eine x-beliebige Elektrofachkraft automatisch eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist.

    Ich deute die Anforderungen so, dass eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 deutliche und vor allem sehr tiefgreifende Zusatzqualifikationen benötigt. Ein wirkliches "Bescheidwissen" in der VDE gehört da imho genauso dazu, wie eben die regelmässige Weiterbildung und vor allem die laufende Prüfungspraxis.

    In diesem Thread haben wir vor kurzem eine sehr ähnliche Diskussion gehabt, bitte mal durchlesen...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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    • 6. April 2009 um 09:55
    • #3
    Zitat

    einschlägigen Erfahrungsaustausch

    :D Machen wir das nicht hier gerade?

    Tomy

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    • 6. April 2009 um 14:47
    • #4
    Zitat von "buzz"

    Mit der "zeitnahen beruflichen Tätigkeit" soll vor allem verhindert werden, dass Leute, die ihre Ausbildung gemacht haben, als Spannungsfreiheit noch mit dem angefeuchteten Zeigefinger festgestellt wurde, aber seit 30 Jahren nicht mehr in dem Job gearbeitet haben, nun anfängt, Geräte zu prüfen, weil sein Enkel inzwischen 'ne PA-Bude hat.


    Mal ehrlich: Welche Kenntnisse sind erforderlich, um die bei uns in der Branche eingesetzten Elektrogeräte zu prüfen? Was hat sich seit dem geändert, seit dem die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ihre Prüfung gemacht hat? Jetzt bleiben wir mal bitte auf dem Teppich...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 6. April 2009 um 14:54
    • #5

    Oh,

    die wollen all die Elektromeister, denen der Meistertitel das Überleben im Job trotz diverser Problem gesichert hat, plötzlich arbeitslos machen?

    Tomy

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  • dera
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    • 6. April 2009 um 18:23
    • #6

    Vielen Dank den Kollegen für die schnellen und fundierten Antworten.

    Ich persönlich halte die oft strengen Auslegung der Verordnungen und Richtlinien hier im Forum für hilfreich. Ich muss als Verantwortlicher die Haftungsrisiken einschätzen können und somit auch das "worst case" in Betracht ziehen. Das dann oft in der Praxis etwas großzügiger verfahren wird ist klar.
    Sinn eines Rechtskonformen Verhaltens ist aus meiner Sicht aber immer die Exkulpation ( der Entlastungsbeweis / Schuldhaftes Verhalten ).

    § 831 BGB
    Haftung für den Verrichtungsgehilfen
    (1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
    (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.

  • chris neumann
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    • 7. April 2009 um 07:43
    • #7
    Zitat von "TomyN"

    Oh,

    die wollen all die Elektromeister, denen der Meistertitel das Überleben im Job trotz diverser Problem gesichert hat, plötzlich arbeitslos machen?

    Tomy


    @ TommyN: Wie kann aus einem Menschen so viel Müll auf einmal rauskommen?! :? :?

    @ Admin: 100% agree

    Ein Ablöse Datum für die BGV A3 steht meines Wissens nach noch nicht fest oder habt Ihr da andere Informationen?

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.

    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

  • buzz
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    • 7. April 2009 um 07:56
    • #8

    Ohne jetzt dem Admin allzusehr widersprechen zu wollen, möcht eich da doch nochmal einhaken:

    Wir haben also eine "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik", die vor einem Jahr die Prüfung bestanden hat und seither in einer handelsüblichen PA-Bude gearbeitet hat. Dabei wurden auch (temporäre, steckerfertige) elektrische Anlagen errichtet, mal ein Schukostecker montiert etc.

    Und nun kommt also der Unternehmer und bestellt diese Fachkraft zum Prüfer.

    Sicherlich hat diese Fachkraft etwas mehr Hintergrundwissen, als ein Laie oder eine unterwiesene Person, aber zum eigenverantwortlichen Prüfen reicht das imho nicht, dazu sind die benötigten Wissenshintergründe einfach zu vielschichtig.

    Und eine rechtssicherheit des Unternehmers ist durch so eine Konstruktion imho auch nicht zu erreichen.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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    • 7. April 2009 um 09:19
    • #9

    Ohne jetzt dem buzz allzusehr widersprechen zu wollen... :wink:

    Was wäre denn in der Veranstaltungstechnik zu prüfen? Vor allem Scheinwerfer und Leitungen. Und mal unterstellt, dass da ein entsprechendes Prüfgerät vorhanden ist, ist diese Prüfung ja kein Kunststück. Und bei den 19"-Geräten auch nicht.

    Es mag ja Teile geben, die man lieber nicht von einer frischgebackenen Elektrofachkraft für Veranstaltugnstechnik prüfen lässt, beispielsweise die großen Stromverteiler. Aber was wäre denn die Alternative? Zum nächsten Elektromeister tragen? Danke, da prüfe ich lieber selbst.


    Am Rande: Wer eine elektrotechnische Anlage errichtet (und sei es aus streckerfertigen Komponenten), muss ja diese auch prüfen. Und diese Prüfung scheint mir deutlich anspruchsvoller zu sein als die 0701/0702-Prüfung.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • buzz
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    • 7. April 2009 um 10:37
    • #10

    ADMIN:
    Zustimmung! Die Prüfung einer Errichteten Anlage ist wesentlich komplexer, als die meisten Wiederholungsprüfungen - deswegen macht ja auch kaum jemand mehr, als bestenfalls mittels Duspol zu prüfen, ob der Fehlerstromschutzschalter fällt... :evil:
    Ich kenne jedenfalls nur maximal eine Hand voll Firmen, die eine errichtete Elektroanlage nach VDE prüfen (oder überhaupt ein dafür geeignetes Messgerät ihr Eigen nennen) - und damit meine ich nicht nur VT-Betriebe, sondern auch erschreckend viele Installationsbetriebe...

    Allerdings spreche ich persönlich dem Gros der "Elektrofachkräfte" sowieso die Kompetenz ab, eine errichtete Anlage vollumfänglich zu prüfen - wenn ich mich da an meine Ausbildung erinnere, kann ich mich bestenfalls entsinnen, mal einen Profitest in der Hand gehabt zu haben, was man damit tut, wurde in der Ausbildung zum Elektroinstallateur bestenfalls grob umrissen...
    Auch in den diversen Meisterkursen wurde das Thema nicht so behandelt, wie es imho nötig gewesen wäre.
    Vermutlich wissen das eben auch die Normengremien, die die TRBS erstellt haben - darum wird ja auch explizit auf das notwendige, aktuelle Fachwissen hingewiesen.

    Letztendlich wird heute zwar sicherlich mehr geprüft, als vor 20 Jahren, aber wer was wie prüft, wird doch leider viel zu oft nach Gutsherrenart am Schreibtisch entschieden, anstelle sich mit der Materie intensiv zu beschäftigen.

    Im Übrigen bezweifele ich einfach, dass eine "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" so ohne deutlich vertieftes Wissen das Know How hat, ein Last-Multicore korrekt erst- oder wiederholungszuprüfen. Eine simple PAR-Kanne oder Schukoverlängerung stellt sicherlich kein unüberwindbares Prüfungshindernis dar, bei einem Movinghead, Dimmer oder Pult schaut das schon wieder anders aus, zumal man dem Equipment bei falscher Anwendung eines Pürfgerätes erheblichen Schaden zufügen kann - was leider nicht selten zu einer "Alibiprüfung" nebst "optimiertem" Protokoll führt...


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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    • 23. April 2009 um 09:24
    • #11
    Zitat von "chris neumann"

    @ TommyN: Wie kann aus einem Menschen so viel Müll auf einmal rauskommen?! :? :?

    Hmm, um es mal drastisch zu formulieren: Ich habe zumindest einen Meisterbetrieb des Elektrohandwerks kennen gelernt, bei dem (verzeiht mir die Formulierung, aber ich habe es da wirklich so empfunden) ein alkoholkranker Elektromeister 'im Hinterzimmer zum Unterschreiben der Prüfplaketten gehalten wurde'.
    Der ist nie auf eine Baustelle oder hat das auch nur gesehen, wofür er unterschrieben hat. Spätestens da hab ich mein Vertrauen in das System der Titel und Prüfungen verloren.

    Tomy

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  • chris neumann
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    • 23. April 2009 um 09:27
    • #12

    Sicherlich gibts es solche Experten! Die hast Du aber in jedem Bereich und nicht nur ibei den Elektrikern. Das zieht sich durch alle Branchen und Gewerke. Ich wäre für Regelmäßige Nachprüfungen!

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.

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  • mringhoff
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    • 23. April 2009 um 09:48
    • #13
    Zitat von "buzz"


    Und mit diesem Punkt ist es imho spätestens aus mit dem Wunsch, dass eine x-beliebige Elektrofachkraft automatisch eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist.

    Darin sehe ich sogar eher die Gefahr, daß dann in unserer Branche wieder weniger geprüft wird als jetzt.

    Die BGV A3-Prüfung findet ja auch bis dato noch immer nicht bei jeder Firma statt, man hat zwar mal davon gehört, aber weil ja jahrelang keiner danach gefragt hat und weil es noch in dieser Richtung keinen Unfall gab, prüft man halt weiterhin nicht. Von den HKS-Buden mal ganz abgesehen.

    In den letzten Jahren ist man hier aber sensibler geworden, hat sich ein Prüfgerät angeschafft und lässt seine Geräte und Kabel von einer VT-Elektrofachkraft prüfen, die dies ja mit dem Abschluss der IHK-Prüfung zur Fachkraft für VT geworden ist.
    Natürlich ist das nicht das optimalste, sicher wird hier und da auch mal etwas falsch gemessen, aber es ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.
    Denn man findet bei jedem Prüflauf immer etwas, was vorher noch optisch in Ordnung schien.

    Mit der strengeren Regelung vermute ich mal, daß dann vielleicht einige Betriebe wieder gänzlich zur "alten Regelung" zurückkehren (also gar nicht mehr prüfen), weil eine Prüfung durch eine VT-Fachkraft nicht mehr zugelassen ist, also lässt man es dann ganz, weil es ja juristisch "angeblich auf das selbe" rauskommt...

    Man darf auch nicht vergessen, daß es sich sowohl bei der BGVA3 als auch bei der TRBS um die Regelungen für das gesamte Elektrohandwerk geht. Es werden also nicht nur Verlängerungskabel und Scheinwerfer geprüft, sondern auch komplexere Anlagen, Maschinen und Einrichtungen. Daß hierfür eine höhere Qualifikation benötigt wird, als im VT-Bereich, leuchtet ein...

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