Ob hier immer Fachleute am Werk sind, die solche Auflagen schreiben?
Ein Zitat aus einer kommunalen Auflage für ein kleines Open-Air-Event eines Gastrobetriebs:
Bei der Musikauswahl ist darauf zu achten, daß diese wenig basslastig ist. Die Lautsprecher sind so zu positionieren, daß die Musik Richtung Haus abgestrahlt wird, damit eine unnötige Lärmbelastung der Anwohner vermieden wird. Die Lautsprecher sind auf einer isolierenden Unterlage (z.B. Gummimatten oder Styropor) zu stellen. So wird eine bodenseitige Ausbreitung der Schallwellen vermieden.
An der Bühne wird ein dB-Ausgangswert von 90dB festgelegt, damit am Wohngebiet der entsprechend zulässige Wert ankommt. Die Einhaltung ist mit einem verplombbaren dB-Zahl-Begrenzer sicherzustellen.
allein schon die "Fachworte", da stellts einem doch die Haare auf.
(nichts gegen eine Lärmbeschränkung an sich, das sollte auch nicht das Thema sein)
übrigens: die Veranstaltung geht von 15.00 bis 3.00 Uhr, aber die "dB-Zahlen" gelten unabhängig von Uhrzeiten...