Hallo Alexei,
ein bischen Senf auch von mir. Es ist schon mal gut, dass Du den Mahnbescheid rausgeschickt hast. Denn Du hast eine bestehende Geschäftsbeziehung mit dem (EX-?)Auftraggeber. Daher kannst und musst Du davon ausgehen, dass jeder neue Auftrag zu genau den gleichen Konditionen läuft wie bisher. Wenn der AG neue Infos VOR dem Auftrag braucht, schön, das muss er aber VORHER anmelden.
Außerdem darf er Deine Rechnung nicht drei Wochen liegenlassen und dann monieren. Er muss Rechnungen unverzüglich prüfen (drei Tage ist die Regel), sonst hat er verloren. Übrigens rate ich immer dazu, in Rechnungen den Termin des spätesten Zahlungeinganges zu nennen. Z.B. " Zahlbar bis tt.mm.jjjj" Der Schuldner ist dann mit Ablauf des Tages automatisch in Verzug und eine Mahnung von Dir nur noch pure Freundlichkeit. du könntest auch sofort den gerichtlichen MB raussenden. Kosten und Zinsen laufen ab dem Verzugstag.
Zu der tollen Liste:
1. Kopie Gewerbeschein = ist klar, solltest Du auch von Deinen Subs haben
2. Kopie Haftpflichtversicherung incl. Mitarbeiterversicherung = ist Standard
3. Bescheinigung in Steuersachen aktuell = ist auch Standard, jährlich einfordern. Nur so kann der AG, bzw. Du sicher sein, dass der Sub auch immer noch oder überhaupt auch für das FA Gewerbetreibender ist. Kann der jeweilige UN telefonisch beim FA anfordern, kostet ihn nichts und ist nur im Original gültig. Du musst Dich über die UN-eigenschaft deiner Subs tatsächlich regelmäßig informieren.
4. amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung = tja, hier wirds schwierig. Wenn er das erst jatzt haben möchte hat er selber versagt. Das ist ein klares Indiz dafür, dass er Dich nur hinhalten möchte. Denn bei AÜ braucht es mehr, als nur die (gültige!) Urkunde an der Wand. Das Thema: Wann ist ein Stagehand oder Dauer-Ein-Firmen-Selbständiger wirklich selbständig ist ein sehr kompliziertes und würde hier den Rahmen sprengen. Wir haben darüber ja schon mal gesprochen...
5. Die Rechnung im Original mit Unterschrift = Blödsinn, die Unterschrift gehört nicht zu den Rechnungsbestandteilen, im Gegenteil könnte sie als Quittierung der Rechnugssumme gewertet werden.
6. Aufführung der Namen des von Dir eingesetzten Personals, sowie exakte Funktion = Blödsinn, da Datenschutz. Geht ihn einen feuchten Kehricht an, außer bei Jobs für die eine Sicherheitsüberprüfung notwendig ist.
7. Sozialversicherungsnachweise des Personals, Kontoauszüge Minijobzentrale etc. = siehe 6. und 4.
Zu der Frage: "Gibt es einen Gerichtsbeschluss der besagt, dass wenn ich selbstständige vermittle aber selber abrechne(meine Subs schreiben mir die Rechnung) ich unter die AÜG falle???" gilt dasselbe zur (Schein)-selbständigkeitsproblematik wie schon angedeutet. Ist der Selbständige wirklich selbständig?
Grüße,
Falco