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Anforderungen an Subunternehmer

  • eds-germany
  • 11. August 2009 um 00:32
  • eds-germany
    Verifiziert
    Beiträge
    218
    • 11. August 2009 um 00:32
    • #1

    Hallo!

    ich glaube mich tritt ein Pferd...

    wir haben einen Job angenommen, wo bisher mit unserem Auftraggeber nur gute erfahrungen gemacht wurden.
    Der Job war Ende Mai, seitdem zieht sich das mit der Zahlung.
    Geschichte:
    Rechnung abgeschickt.
    Drei Wochen nichts gehört
    Korrektur-Aufforderungen bekommen
    Gutschrift geschickt, telefonisch zugesichert bekommen, sobald die Gutschrift eingeht, wird die differenz überwiesen
    Vorgestern an die Zahlung nett per SMS erinnert

    und nun diese Antwort bekommen:

    folgende Unterlagen brauche ich damit ich eine Zahlung ausführen darf:

    1. Kopie Gewerbeschein
    2. Kopie Haftpflichtversicherung incl. Mitarbeiterversicherung
    3. Bescheinigung in Steuersachen aktuell
    4. amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
    5. Die Rechnung im Original mit Unterschrift
    6. Aufführung der Namen des von Dir eingesetzten Personals, sowie exakte Funktion
    7. Sozialversicherungsnachweise des Personals, Kontoauszüge Minijobzentrale etc.

    Wenn diese Unterlagen alle vorliegen und geprüft wurden, werde ich überweisen.

    1 bis 3 ist üblich und kein Problem, aber klärt mich doch mal auf:
    Gibt es einen Gerichtsbeschluss der besagt, dass wenn ich selbstständige vermittle aber selber abrechne(meine Subs schreiben mir die Rechnung) ich unter die AÜG falle???
    Ist eine Maschinell erstellte Rechnung unterschriftspflichtig???(war doch eher mal so, wenn ich unterschreibe, schreibt der empfänger mal eben "betrag erhalten" dazu und ich kann nichts nachweisen...)
    Was hat die Minijobzentrale mit meinen Subunternehmern, die nicht nur bei mir tätig werden, zu tun?
    Wie soll es ihn betreffen bei dem einmaligem Job???
    Wieso interessiert ihn, wer was da gemacht hat? das lässt sich bei dem Auftrag nicht reproduzieren(die Leute mussten in der Kölnmesse Video-Screens aufhängen, da die genaue Funktion ist eh definitionssache)...


    Ist es eine neue Masche um nicht bezahlen zu müssen??? Weil solche Anforderungen wären eher VOR Auftragsvergabe bekanntzugeben, oder? Oder ist demnächst der Trend von den Selbst-Organisierten Crews wieder weg zu den angestellten Sklaven alias A** oder zu den einzelnen um ihr Brot kämpfenden Einzelgängern?

    MfG,

    Alexei, der gerade die Welt nicht mehr versteht.

    P.S. Was berechnet man normalerweise für nicht erscheinendes vermitteltes Personal Dritter?
    P.P.S. Ist eine mündliche Vereinbarung eines Jobs gültig, oder muss man einen Auftrag erst schriftlich erteilen, damit man im Falle fehlendes Personals nicht auf den Kosten sitzen bleibt?
    P.P.P.S. Ist es Normal, dass Subunternehmer, die eigentlich durch einen groß werden, einen unterbieten wollen, am Vorabend Ihre Loyalität bekennen, direkt danach infolge einer 14-tägigen Zahlungsverzögerung(Grund siehe unter anderem oben) einen wegen Betrug anzeigen wollen?

    MfG,

    Alexei

    Ich hoffe um rege Beteiligung.

  • tufkaklto
    Profi
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    1
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    7.116
    • 11. August 2009 um 08:24
    • #2

    1 und 5 übermitteln, Rest dem Anwalt übergeben und für die Firma nicht mehr arbeiten.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Mechwerkandi
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    1
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    7.712
    • 11. August 2009 um 08:38
    • #3

    Garnichts übermitteln.
    Die Rechung hat er ja schon (sonst hätte er sie nicht in Frage gestellt...) und eine Kopie der letzen UStVA muss von den letzten Jobs noch da sein, er kann also nach bestem Wissen von keinem USt Betrug ausgehen.
    Der hat einfach keine Kohle, und sucht jetzt nach Gründen für einen Zahlungsaufschub.

    Wenn jeder seine Arbeitskräfte nicht mehr bezahlen würde, weil er keine Kohle hat, wo kämen wir denn da hin? :D

  • Reini
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    3.225
    • 11. August 2009 um 10:05
    • #4

    zu 5,
    da hat sich was geändert.
    Eine RG darf im Orginal und als Kopie (muss auch drauf stehen) rausgelassen werde; danach ist die RG/RG-Nummer geschlossen. Veränderungen können nur noch als Storno oder Gutschrift erfolgen. Bei manchen Berufzweigen ist dananch nicht mal mehr möglich, dass eine Kopie rausgelassen wird.

    aber ne Orginal Unterschrift, dass wäre absolut brandneu :!:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • yamaha4711
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    3.664
    • 11. August 2009 um 11:55
    • #5

    Tacho!

    Ich bin wirklich kein Fachmann und dies ist auch keine Rechtsbelehrung, aber mein Bauchgefühl sagt mit, dass hier etwas ziemlich quer läuft und der Gläubiger keinen Bock hat zu zahlen oder zahlungsunfähig ist.

    Zitat


    1. Kopie Gewerbeschein
    2. Kopie Haftpflichtversicherung incl. Mitarbeiterversicherung
    3. Bescheinigung in Steuersachen aktuell
    4. amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
    5. Die Rechnung im Original mit Unterschrift
    6. Aufführung der Namen des von Dir eingesetzten Personals, sowie exakte Funktion
    7. Sozialversicherungsnachweise des Personals, Kontoauszüge Minijobzentrale etc.

    Alles anzeigen

    1. Sollte doch schon vor der Auftragsvergabe erfragt worden sein, wenn nicht ist der Drops eh schon gelutscht.
    2. Ist doch eigentlich Sache des Unternehmers, der den Auftrag annimmt. Im Schadensfall ist er eben Pleite.
    3. Bei mir erhält kein außenstehender Einblick in meine Steuersachen, außer von Amts wegen.
    4. Das hört sich nach R. May an: Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars.
    5. Hat er doch schon und eine Unterschrift ist bei einer Rechnung nicht nötig.
    6. Hier kann man sogar unterstellen, dass er mausen möchte.
    7. Geht auch nur dich und die Behörde etwas an. Kontoauszüge unterliegen dem Bankgeheimnis und gehen so gesehen überhaupt niemanden etwas an. Und die Auskunft könnte er sich ja auch bei der betreffenden Minijobzentrale erfragen, doch die werden ihn wohl recht schnell vor die Tür setzen.

    Ich sehe dies als eine Unverfrorenheit sondersgleichen an.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • eds-germany
    Verifiziert
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    218
    • 11. August 2009 um 12:37
    • #6

    yamaha4711: was heisst denn mausen?

    @alle: danke für die bestätigung meiner Vermutung, ich beantrage jetzt den Mahnbscheid.

    MFG,

    Alexei

  • Reini
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    • 11. August 2009 um 12:41
    • #7
    Zitat von "eds-germany"

    yamaha4711: was heisst denn mausen?


    das heisst nichts anderes, als dass der Auftragerteiler gerne das Personal hätte ohne Dein mitwirken, denn Du bist als ZwischenFirma ein Kostenfaktor

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • simonstpauli
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    6.590
    • 11. August 2009 um 12:56
    • #8

    Wenn die Rechnung korrekt gestellt ist und die Höhe der Forderung unwidersprochen (inzwischen scheint das nach Gutschrift eine Einigung erzielt worden sein) würde ich davon ausgehen, daß die Rechnung einfach mal zu bezahlen ist.

    Davon unabhängig werden hier einige widersprüchliche Informationen eingefordert.

    Die Frage wäre hier:
    Dienstverschaffungsvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung. Siehe:
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…-Abgrenzung.pdf
    und:
    http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=762

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • madmax
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    5.384
    • 11. August 2009 um 17:05
    • #9

    ..kann trotzdem nich schaden, mal 'n Steuerberater zu konsultieren..

    Never stop a running System

  • david anhäuser
    Verifiziert
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    • 11. August 2009 um 19:16
    • #10

    Hast du eine Umsatzsteuer Id Nummer und die Steuernummer drauf??
    Wenn ja dann reicht das in der Regel.
    Erstere Nummer bekommen nur Gewerbetreibende und die reicht heut zutage als Nachweiß
    ansonsten GEWA hin schicken und dann den rest zum Anwalt geben.
    Vorraus gestezt du hast die Rechnung im Übrigen korrekt geschrieben.

    MFG
    David

  • mringhoff
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    • 11. August 2009 um 20:24
    • #11
    Zitat von "eds-germany"


    folgende Unterlagen brauche ich damit ich eine Zahlung ausführen darf:

    1. Kopie Gewerbeschein
    2. Kopie Haftpflichtversicherung incl. Mitarbeiterversicherung
    3. Bescheinigung in Steuersachen aktuell
    4. amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
    5. Die Rechnung im Original mit Unterschrift
    6. Aufführung der Namen des von Dir eingesetzten Personals, sowie exakte Funktion
    7. Sozialversicherungsnachweise des Personals, Kontoauszüge Minijobzentrale etc.

    Wenn diese Unterlagen alle vorliegen und geprüft wurden, werde ich überweisen.

    Alles anzeigen

    Würde hier schriftlich antworten, z.B. so ähnlich:

    Die geforderten Unterlagen werden nicht vorgelegt, da dies in keinerlei Abhängigkeit zur ausstehenden Forderung steht.
    Es wurde eine vertragsgemäße Leistung erbracht und zusammen mit der Gutschrift ordnungsgemäß abgerechnet. Weitere Forderungen sind daher unbegründet.

    Wir gehen davon aus, daß die ausstehende offene Summe von XY EUR bis zum X.X.2009 bezahlt wird, sollte dies nicht der Fall sein, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

    Vermutlich spielt Dein Kunde auf die Geschichte mit der nicht wirklich ausgestrittenen Problematik mit den Sozialkassen und den Handagenturen an. Aber ich denke, zum Thema Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung hast Du Dich sicherlich schon beschäftigt...

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  • andy006
    Verifiziert
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    1.264
    • 11. August 2009 um 21:28
    • #12

    Hi,
    wie Du erklärt hast arbeitet Ihr öfters mit dem AG zusammen (!?). Das hätte sich natürlich bei einem Gerichtsstreit erledigt. Prüfe bitte mal ob nicht eine Sekretärinsschnuspel irgend ein Scheiß gebaut hat!!!

    Grüße Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • eds-germany
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    218
    • 11. August 2009 um 22:08
    • #13

    wir haben den AG früher selber öfters beauftragt.

    Mahnbescheid ist raus.


    Danke für die Hilfen!
    Ich bräuchte Informationen zu Prüfungen auf scheinselbstständigkeit durch die RV von jemandem der diese schon überstanden hat.(ein neuer Kunde will die Prüfung vor dem ersten Auftrag fertig wissen)

    MfG

  • christoph roselius
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    • 11. August 2009 um 22:49
    • #14

    X

    Christoph Roselius - Freier Rigger

    Haakestrasse 7
    D-26125 Oldenburg
    Germany
    Mobile +49 (0) 1522 / 80 35 891
    E-mail christoph@christoph-roselius.de

    Einmal editiert, zuletzt von christoph roselius (26. Dezember 2012 um 15:16)

  • ukw
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    • 12. August 2009 um 01:23
    • #15

    In diesen Zeiten sollte man nur noch gegen Vorkasse arbeiten.
    Bei Neukunden selbstverständlich ...
    Auch Altkunden leiden wegen der Finanzkrise ( :idea: Ursache :!: ) und der daraus folgenden Wirtschaftskrise (Wirkung :!: )
    -
    Als Bonus bekommt der Vorkasse Zahler 3 - max. 5 % Rabatt - so wird es eine Win Win Situation.
    Ihr habt kein Risiko an der Backe und der Auftraggeber bekommt einen schönen Rabatt ( :arrow: Rabattbetrag unter dem Angebot vermerken)

    Wer zahlen kann zahlt im Voraus spätestens zu Beginn der Veranstaltung. This is no Joke, Darling ... - Stecker raus und aus die Maus :wink:

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • eds-germany
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    218
    • 12. August 2009 um 02:19
    • #16

    stelle es mir gerade vor, wie die hands die Aggregate runterfahren, weil das management die vorkasse verpennt hat.

    wo die vorstellungen herkommen ist mir echt fraglich.
    wir erbringen eine Dienstleistung, und bezahlt werden wir wenn bar vereinbart ist, am Abend nach dem Abbau. ich kenne keinen Kunden der VOR abbau zahlt, wenn Abbau an gleichem Tag stattfindet... und keinen Kunden der im Messe-Bereich bar nach Aufbau zahlen will... ihr etwa???

    MfG

  • mringhoff
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    5.262
    • 12. August 2009 um 08:08
    • #17

    Das ist halt von Bereich zu Bereich unterschiedlich.
    Bei Handagenturen und auch sonst bei (eigenständigen) Hands ist eine Vorauskasse absolut unüblich. Ich würde auch keinem Hand sein Geld vorab in die Hand drücken... :)
    Dies ist halt ein Bereich, wo man erstmal froh ist, wenn alle Leute volllständig und nüchtern anwesend sind und noch glücklicher, wenn diese auch bis zum Schluss ordentlich und fehlerfrei arbeiten...

    Wer z.B. als Mobildiskotheker unterwegs ist, wird meist nach der Veranstaltung in bar abrechnen und eventuell bei der Buchung schon eine Anzahlung erhalten.
    Wer sich als Partyausstatter zwischen jungdynamischen Veranstaltern seine Brötchen verdienen muss, der weiß, daß selbst eine Barzahlung nach Veranstaltungsende oftmals nicht mehr möglich ist und vereinbart Vorauskasse.
    Im Dryhiregeschäft bei unbekannten Kunden sowieso.

    Es kommt also schon drauf an, in welchem Bereich man tätig ist...

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  • niggles
    Profi
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    843
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    4.312
    • 12. August 2009 um 14:24
    • #18
    Zitat von "eds-germany"


    Ich bräuchte Informationen zu Prüfungen auf scheinselbstständigkeit durch die RV von jemandem der diese schon überstanden hat.(ein neuer Kunde will die Prüfung vor dem ersten Auftrag fertig wissen)

    Der weiß-grüne Messedienstleister aus Köln? Viel Spaß...
    Ich hab das Statusfeststellungsverfahren seinerzeit absichtlich im Sand verlaufen lassen nachdem ich inzwischen (wieder) Festangestellter bin. Der Hintergrund der ganzen Feststellerei ist daß sich einige Auftraggeber kurzfristig gegen den Vorwurf der Scheinselbständigkeit ihrer Freelancer absichern wollen - wohl wissend, daß das Verfahren schon aus Eigeninteresse der DRV in praktisch jedem Fall auf diesen Status hinauslaufen wird. Sofern sich die Gesetzeslage nicht ändert wird die Konsequenz in absehbarer Zeit sein daß VT-Firmen für ihre Freelancer "freiwillig" Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge abführen um keine "eingeklagten" Angestellten zu bekommen - ähnlich wie die großen TV-Firmen es heute schon machen. Was das für Auswirkungen auf die Nettolöhne haben wird darf sich jeder selbst ausmalen :(

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

    Einmal editiert, zuletzt von niggles (12. August 2009 um 14:58)

  • mringhoff
    Profi
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    Beiträge
    5.262
    • 12. August 2009 um 14:57
    • #19
    Zitat von "niggles"

    Der Hintergrund der ganzen Feststellerei ist daß sich einige Auftraggeber kurzfristig gegen den Vorwurf der Scheinselbständigkeit ihrer Freelancer absichern wollen


    ja, aber das macht man gewöhnlich vor dem Auftrag und nicht erst nach Rechnungserhalt...

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  • bertz
    Profi
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    387
    • 16. August 2009 um 10:56
    • #20

    Man kann das sogenannte Statusfestellungsverfahren auch immer nur für einen Job beantragen.

    Wenn ich 10 Tage auf einer Messe arbeite und der Job 4 Wochen vorher reinkommt, hab ich gar keine Chance, bei der deutschen Rentenversicherung in dieser Zeit das Feststellungsverfahren durchzukriegen. Dann kriegt man mit viel Glück zwei Wochen nach Jobende einen Bescheid über den Status. Dieser Bescheid gilt dann aber nur für diesen einen 10-Tages-Job. Jeder weitere müsste erneut geprüft werden. Ach ja, im Nachhinein will die RV in der Regel garnicht prüfen. Das lehnen die ab.

    Dann gibt es Firmen, die einen pauschalen Statusbescheid einfordern, bevor man für sie arbeiten darf. Ich selbst habe in diesem Fall einmal formfrei ein pauschales Statusfeststellungsverfahren beantragt, worauf hin die schriftliche Antwort kam, dass das pauschla nicht möglich sei. Dieses Schreiben ging dann in Kopie an die Auftraggeber, die es eingefordert haben und damit war Ruhe...

    Der Nachweis über eine Haftpflicht hingegen ist üblich. Damit sollte keiner ein Problem haben. Bei liegt ein pdf aufm Rechner mit Gewerbeanmeldung und Nachweis über die Betriebshaftpflicht. Das geht im Ernstfall raus. Mehr hab ich noch nie gebraucht.

    Grüße,

    Bertram

    http://www.klanggeschaeft.de

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