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Frage zu Kompetenzen bzgl Rigging

  • rrunge
  • 11. August 2009 um 16:56
  • rrunge
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    • 11. August 2009 um 16:56
    • #1

    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem:

    Eine Party braucht Licht, der Raum ist ziemlich lang, ca. 25-30 m und ca. 8 m breit, die Tanzfläche wäre relativ mittig, also ca. 12x6 m.
    Optimal wäre somit ein Truss Karree.
    Ich habe aber keine Ausbildung im Bereich VT.
    Die Frage ist: Komme ich generell nicht drumrum das Ganze abnehmen zu lassen, oder kann ich, wenn ich auf das Karree und zB nur mit Liften oder Windups arbeite, das Ganze ohne abnahme machen?
    Ich finde die BGV-C1 da ziemlich undeutlich formuliert...

    Die Frage wäre auch: Sollte etwas passieren, wird dann geguckt ob es vom unausgebildeten Techniker so gemacht wurde, wie es auch einer mit Ausbildung gemacht hätte, oder gilt einfach: Ohne Ausbildung = volle Schuld ?

    Oder hat jemand eine Lösung bei der ich keine Abnahme brauche?

    Danke!

  • test
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    • 11. August 2009 um 17:36
    • #2

    du solltest dir den spaß machen und wen fragen der sich damit aukennt. dem drückst du dann ein wenig geld in die hand und er wird dir alles sagen.
    das mit dem auf den stativen stehen lassen, solltest du mal ganz schnell vergessen.
    bau ein einfaches rigg mit 4 füßen aus dreipunkt truss und los geht die sause. wind ups sind in der regel auch nicht sonderlich belastbar.

    die haftung ist ein thema das hier schon lang und breit diskutieret wurde

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • rrunge
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    • 11. August 2009 um 17:41
    • #3

    dieser Kommentar ist jetzt keine wirkliche Hilfe...
    antwortet doch bitte mal auf DIE Frage die ich gestellt habe...

  • test
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    • 11. August 2009 um 17:51
    • #4

    du hast leider nicht sehr klare fragen gestellt. eine abnahme ist dann nicht nötig, wenn du unter bestimmten dimensionen bleibst. außerdem ist die frage ob es öffentlich oder privat ist.
    ferner hast du was von wind ups geschrieben. es ist also nicht so klar zu erkennen, wie du das ganze so aufzubauen gedenkst und was dann da rein gehängt wird.
    da du, wie ich aus deinen fragen schließe, sowas noch nie gemacht hast, war mein tipp dir wen zu suchen. das ist einfaches als dir hier alles auseinander nehmen zu wollen.
    wenn es öffentlich ist, dann wird es auch etwas aufregender. es kann nämlich dann sein das du einen konzession für den raum brauchst.
    ich würde dir auch empfehlen, dich beim örtlichen bauordnungsamt mal zu erkundigen. die sind, in der regel ganz umgänglich.

    http://www.crystal-hannover.de
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  • rrunge
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    • 11. August 2009 um 18:24
    • #5

    ok, mal eine klare einzelne frage:
    darf ich ein karree ohne ausbildung generell bauen?
    in den ausmaßen die ich geschrieben habe.
    es ist eine öffentliche veranstaltung.

  • Arno
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    • 11. August 2009 um 18:31
    • #6

    Du darfst erstmal alles bauen was dir einfällt. Es kann nur sein, dass jemand etwas dagegen hat (Ordnungsamt bei Gefahr in Verzug etc).
    Die andere Frage ist die Haftung, wenn etwas passiert. Da haftet dann evt. jemand (Hallenbetreiber, Veranstalter, Errichter des Riggs,.......) Ob jemand und wer zur Verantwortung gezogen wird, ist dann die Sache des Gutachters/Gerichts im Einzelfall. Das kommt ganz auf die Verträge etc. an.
    Deine Fragen kann man also leider nicht mit einem knappen ja/nein beantworten. Suche am besten mal hier im Forum. Die Fragen wurden schon des öfteren hier diskutiert (am besten über Google: "site:pa-forum.de haftung" oder ähnlich).

    Bis dann... Arno!

  • rrunge
    Verifiziert
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    42
    • 11. August 2009 um 18:55
    • #7

    gut, danke, das hilft mir schonmal weiter.

    aber holt sich denn jede VT-firma jedes mal wenn sie was in der art baut eine genehmigung vom o-amt oder sogar vom bauamt?
    das ist doch ein riesen aufwand oder nicht??

  • schmiddy
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    120
    • 11. August 2009 um 20:14
    • #8

    Also, erstmal ist zu prüfen ob die VStättV gilt. Sprich Besucherzahl, Szenenfläche usw usw.
    Eigentlich muss jede VA angemeldet werden und das Bauamt, Ordnungsamt entscheidet ob sie zur Abnahme kommen.
    Das wird total unterschiedlich gehandhabt. Ist der Raum denn eine zugelassene Versammlungsstätte? Wenn nicht muss eigentlich ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden!
    Das ist aber Sache des Veranstalters/Betreibers. Den solltest Du mal interviewen bezüglich Abnahme, vielleicht hat er da nähere Infos.
    Soweit zum rechtlichen Grundsatz.
    Kurz zum Schuldansatz: Nur weil jemand ausgebildet ist hat er nicht weniger Schuld, sondern hätte es ja wissen müssen! Schuld bleibt Schuld!!!

    Ich will Dir nicht zu Nahe treten, aber aufgrund von Fragestellung und Formulierung muss ich Dir auch raten jemand zu rate zu ziehen des Fachgebiet Rigging ist.
    Auf gar keinen Fall lässt Du ein Truss Quarre (wie schreibt man den Scheiss eigentlich) auf Windups stehen!!!
    Wenn, dann nur auf TRAVERSENLIFTEN die dafür ausgelegt und nach BGV-C1 für das Halten von Lasten über Personen genutzt werden dürfen!!!
    Und dann müssen diese gesichert und abgeschrankt werden gegen das Publikum. Beispiele wie es nicht gemacht werden sollte gibt es im Forum genug.
    Und noch eine Bemerkung, das Forum ersetzt keine Ausbildung oder Berufserfahrung!
    Sollte ich etwas vergessen haben möge man bitte ergänzen!

  • binson
    Verifiziert
    Beiträge
    2.665
    • 11. August 2009 um 20:20
    • #9

    Es gibt Fachkräfte, Meister und Ingenieure, die entsprechend ausgebildet sind und über einschlägige Erfahrung verfügen. Diese können abschätzen, welches Gefahrenpotential besteht und dann geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Wenn man so etwas noch nie gemacht hat, dann kann man wohl kaum die Gefahren eines Traversenkonstruktes einschätzen. Ich fürchte, alleine der Aufbau würde schon mit Verletzten oder beschädigtem Material enden. Von der Haftung jetzt mal ganz abgesehen...

    Ich habe auf einer Messe in Italien den Nachbarstand einklappen sehen, das war sogar ein Vertrieb für Traversen. Nicht einmal die wussten was sie tun:

    http://www.chrickel.eu/index.php?option=com_content&task=view&id=100&Itemid=28

    In Deutschland habe ich mal ein Bühnendach herunterkommen sehen, weil ungleichmäßig gekurbelt wurde und sich das Ganze dann verspannt hat. In beiden Fällen gab es glücklicherweise keine Verletzten. Hätte aber auch ganz anders kommen können...

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

    Blog: Optinal Mittelgrund

  • rrunge
    Verifiziert
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    • 11. August 2009 um 20:23
    • #10

    ich meinte nicht das karree auf windups zu stellen, sondern, hätte man mir geraten kein karree zu bauen, die windups nur mit quertraverse auf beiden seiten des raumes zu bestücken.
    das ist natürlich auf grund der raumgröße nicht besonders toll....

    also die nutzungserlaubnis etc ist natürlich sache des veranstalters, die frage ist:
    wenn der veranstalter mich beauftragt das ding zu bauen, hat er dann auch dafür zu sorgen dass das genehmigt ist oder hänge ich in der nummer mit drin?

    und ist es nun so dass es nicht von einem sachkundigen abgenommen werden muss?

    das ganze wäre ja kein riesenkarree, wie gesagt etwa 10 x 6 m

  • schmiddy
    Profi
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    120
    • 11. August 2009 um 20:41
    • #11
    Zitat von "rrunge"


    das ganze wäre ja kein riesenkarree, wie gesagt etwa 10 x 6 m


    und damit absolut gefährlich!
    Es sollte von jemandem errichtet werden der über Sachkunde (mindestens) verfügt und noch besser über eine Ausbildung.

  • rrunge
    Verifiziert
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    • 11. August 2009 um 20:57
    • #12

    ok,
    dh zb eine fachkraft kann so ein ding bauen?

    nochmal die frage:
    kennt jemand eine alternative zu einem karree für einen recht großen raum, die ich als ungelernter aber einigermaßen erfahrener semi-profi mit gutem gewissen bauen kann?

  • schmiddy
    Profi
    Beiträge
    120
    • 11. August 2009 um 21:04
    • #13
    Zitat von "rrunge"

    ok,
    dh zb eine fachkraft kann so ein ding bauen?


    Die Fachkraft sollte zumindest einschätzen können ob sie aufgrund ihres Fachwissens das selbst aufbaut, oder sich einen Rigger dazu holt.

  • rrunge
    Verifiziert
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    42
    • 11. August 2009 um 21:07
    • #14

    also bei jeder noch so kleinen vt firma wird meist ein rigger dazugeholt wenn sowas gebaut werden muss?
    ist das nicht ein sehr großer kostenaufwand?

  • binson
    Verifiziert
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    • 11. August 2009 um 21:15
    • #15
    Zitat von "rrunge"

    kennt jemand eine alternative zu einem karree

    Die Scheinwerfer und Boxen auf den Boden stellen?

    Im Ernst: Ich finde es gut, dass Du fragst und nicht einfach machst. Ich kann auch nach vollziehen, dass Du den Dir aufgezeigten Problemen aus den Weg gehen möchtest. Vollkommen legitim.

    Aber begreife bitte einfach, dass das ohne eine fachkundige Person eine im wahrsten Sinne wackelige Angelegenheit werden kann. Nur mal ganz grob:
    1. Wie baue ich so ein Konstrukt auf, was gehört mit was verbunden, womit fange ich an? Das beginnt schon mit dem Verbinden der Traversen, da kann man schon eine ganze Menge falsch machen, bspw. konische Trusspins von der falschen Seite einschlagen, nicht auf das Fachwerk der Bracings achten etc.
    2. Wie befestige ich Material (also Lampen und Boxen) so an die Traverse, dass es auch hält und niemandem auf den Kopf fällt? Wie oben bereits erwähnt, bezweifle ich, dass Du als blutiger Anfänger ohne Wunden aus dem Aufbau kommst. Das ist aber notfalls Dein Privatvergnügen, potentielle Personenschäden unter den Besuchern hingegen sind vollkommen inakzeptabel.

    Bitte überdenke meine Punkte und investiere lieber einige Euro in eine Person die sich mit sowas auskennst. Du kannst davon nur lernen und kommst heil aus der Geschichte raus.

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

    Blog: Optinal Mittelgrund

  • rrunge
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    • 11. August 2009 um 21:30
    • #16

    ja genau deshalb frage ich ja.
    nur der raum ist halt ziemlich langgezogen, die einzige alternative wenn ich boxen stacke und licht auf 2 windups bzw lifte mit traverse dazwischen stelle, ist halt dann alles komplett von einer seite zu beleuchten und ich fürchte das wäre ein bisschen wenig bei so einer großen fläche.
    oder meinst du das reicht?

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 11. August 2009 um 22:15
    • #17

    Warum mietest du dir die ganze Alugeschichte mit Auf/Abbau nicht einfach zu? Oder willst/musst du billig anbieten und das Budget gibt das nicht mehr her?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • timotimo
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    • 11. August 2009 um 22:18
    • #18

    Ich muss hier mal intervenieren. Ich lese hier was von "Unterschied zwischen öffentlicher und privater Veranstaltung", "Konzession für den Raum", "muss jede VA angemeldet werden und das Bauamt, Ordnungsamt entscheidet ob sie zur Abnahme kommen", Traversencarree auf Trussliften, usw.

    Ich möchte hier eindringlich bitten, nichts zu schreiben, wovon ihr keine Ahnung habt.
    Sorry, aber ich muss das so hart formulieren :oops:

    Zustimmen muss ich den Kollegen in Ihrer Empfehlung, sich Hilfe zu holen. Es gibt für solche Fälle Spezialisten, und das ist kein kleiner, ungefährlicher Aufbau. Um genaue Aussagen treffen zu können benötigt man nähere Informationen

    zum Veranstaltungsort,
    dessen Genehmigung als Versammlungsstätte, soweit vorhanden,
    den Betreiber, dessen Kompetenzen und Qualifikation,
    den lokalen Veranstalter,
    die rechtliche Stellung des Auftragnehmers zum Betreiber und zum Veranstalter,
    die Qualifikation des Auftragnehmers,
    das Bundesland mit der zugehörigen Landesbauordnung und Fliegende-Bauten-Richtlinie,
    die Abmessungen und das Fabrikat der Traversen,
    die Bestückung der Traversen,
    die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes,
    usw.

    Ein Traversencarree ist ein statisch unbestimmtes System, für das man (bis zu einer gewissen Höhe) einen Standsicherheitsnachweis benötigt, (über dieser Höhe) evtl. ein Baubuch (Prüfbuch) mit Ausführungsgenehmigung und Bauabnahme.

  • rrunge
    Verifiziert
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    • 11. August 2009 um 23:31
    • #19

    spricht eurer meinung nach eigentlich was dagegen licht an eine traverse zu hängen die zwischen zwei windups hängt?
    (also ohne ausbildung )

  • binson
    Verifiziert
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    2.665
    • 11. August 2009 um 23:38
    • #20

    Spricht Deiner Meinung nach eigentlich was dagegen, eine Fachkraft heranzuziehen?

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

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