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Lasershow Genehmigung

  • concalves nuno
  • 26. Oktober 2009 um 09:52
  • concalves nuno
    Beiträge
    57
    • 26. Oktober 2009 um 09:52
    • #1

    Hallo! Ein Kollege will eine Lasershow auf seiner Veranstaltung machen. Das Problem ist die Genehmigung für den Betrieb, die anscheinend sehr teuer kostet. Aber muss man die unbedingt haben? Ich verstehe das eine Lasershow gefährlich sein kann, und ein Fachmann alles kontrollieren und messen muss, wie der Laser ohne Gefahr betrieben werden kann, aber hier soll der Laser, bzw. die Laserstrahlen nur 2-3m über Kopfhöhe eingesetzt werden. Die Strahlen werden niemals in Publikum gelenkt und sind nicht mal mit ausgestreckten Armen zu erreichen. So können die Strahlen ja nicht gefährlich sein, und was soll der Fachmann denn da noch messen, oder was auch immer. Bei dem Laser handelt es sich um den Medialas Mystique mit 1.5mW RGB.
    Bitte im Info. Danke im Voraus!

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 26. Oktober 2009 um 10:01
    • #2

    bitte erstmal hier lesen

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=2&t=37386

    danke

  • concalves nuno
    Beiträge
    57
    • 26. Oktober 2009 um 10:12
    • #3

    Danke, aber das haben wir schon alles durch, und ist auch verständlich, nur beantwortet das meine Frage nicht. Ich habe auch schon bei der Firma selbst nachgefragt, und dort wurde mir gesagt, dass in diesem Fall der Laser völlig ungefährlich sei, weil die Strahlen keinen Kontakt mit dem Publikum hätten. Dann geben wir doch keine 500 EUR aus, oder noch mehr,damit ein Fachmann zur Installation und Messung vorbei kommen soll, wenn gar nichts zu messen ist. Natürlich wird auch berücktsichtigt, dass die Strahlen keineswegs reflektiert werden von Spiegel, Metall usw, und somit ins Publikum gelangen könnten.

  • Jürgen
    Profi
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    25
    Beiträge
    248
    • 26. Oktober 2009 um 11:02
    • #4

    Du willst einen Medialas Mystique 1500 mit 1,5 Watt (nicht 1,5 milliWatt) einsetzen?
    Das Gerät gehört soweit ich gesehen habe zur Laserklasse 4 und ist damit immer gefährlich für Auge und Haut.
    Ausserdem setzt die BGV B2 (die Du sicherlich gelesen hast) fest, dass für den Betrieb einer solchen Lasereinrichtung ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen ist, sofern der Unternehmer nicht selber der Berufsgenossenschaft nachweisen kann, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt.

    Solch ein Laser ist kein Spielzeug! Da geht es um die Gesundheit der Gäste. Also bedenkt bitte Euer Vorhaben und holt Euch einen Sachkundigen ins Boot - auch wenn die Strahlen "nur" über die Köpfe der Gäste gelenkt werden sollen.

    Gruß,
    der Jürgen

    Beste Grüße,
    Jürgen Müller

  • concalves nuno
    Beiträge
    57
    • 26. Oktober 2009 um 11:43
    • #5

    Natürlich sind Laser der Klasse 4 immer gefährlich für Auge und Haut, aber nicht wenn die Strahlen meterhoch über Kopf des Publikums projektiert werden. Kein Strahl wird jemals ins Publikum gelangen!

  • yamaha4711
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    748
    Beiträge
    3.664
    • 26. Oktober 2009 um 14:45
    • #6

    Tacho!

    Es ist unerheblich, ob nun der Strahl direkt ins Publikum als Beamshow geht oder 15m über die Köpfe weg zielt. Es ist unerheblich, ob da nun 150mW oder 1.5W stehen. Du kannst 1000 mal sagen, dass da nichts ins Publikum abgegeben wurde. Einzig und allein zählt das, was der Schutzbeauftragte gemessen und freigegeben hat.

    Nehmen wir mal an, dass sich ein Besucher am selben Tag oder tags zuvor die Sonnenbank gekönnt hat. 2-3 Std. lang, denn man braucht ja einen knackigen Body. Sonnenbrille - fehlanzeige. Nun wurde die Hornhaut duch die UV Strahlung der Sonnenbank nachhaltig geschädigt, was aber nicht sofort eintritt. Er kommt als Gast auf deine Party und prompt max. 2-3 Tage später stellt er fest, dass er so komische Flecken sieht. Er geht zum Augenarzt und der diagnosiziert eine Hornhautverletzung durch intensive Strahlung - wie auch immer. Nun erinnert sich der Gast, dass er bei dir auf der Party war, wo eben auch ein Laser zum Einsatz kam. Was meinst du wie doof du nun da stehst, wenn du kein Gutachten hast. Der Gast verklagt dich, gewinnt sogar und du oder dein Kumpel wird ein Leben lang zahlen dürfen, obwohl es die doofe Sonnenbank war, an welcher sich der Gast aber nicht mehr erinnert und wenn, dann hat der Betreiber sicher ein Gutachten in der Schublade liegen.

    Das ist zwar worst case aber genau aus diesem Grund ist ein solches Gutachten für öffentliche Parties pflicht, um sich genau gegen solche Personen abzusichern. Woher willst du wissen, ob nicht jemand genau darauf spekuliert?! Die Welt kann ganz schön böse und gemein sein.
    Andererseits... es geht sicher auch ohne Laser. Ein paar nette Movings machen auch tolle Beamshows und sind auch (noch) ohne Gutachter zu betreiben.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Boxenguru
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    916
    • 26. Oktober 2009 um 20:10
    • #7

    Ich empfehle dem jenigen der sich um etliche tausend euro den medialas gekauft hat ganz dringend um paar hundert euronen das laserschutzseminar das es sogar auch bei diesem hersteller gibt. (sorry soll keine werbung sein)
    gibts bei vielen anderen auch.

    Weil so ein teil gehört KEINES FALLS! in hände die von laserschutz keine ahnung haben.
    nach dem seminar wird euch klar sein warum.
    Und die anfrage hier ist dann überflüssig.

    Oder wie meine vorredner sagten:
    nehmt euch einen sachkundigen ins boot der qualifiziert ist im laserschutz.
    bzw lasst es einfach sein.

    geht nicht gibts nicht !
    nicht motzen besser machen ;)

  • concalves nuno
    Beiträge
    57
    • 27. Oktober 2009 um 12:57
    • #8

    Diese 1 Tag , 6 Stunden Seminare halte ich für reine Geldmacherrei. Dass man ohne schriftliche Abschlussprüfung, einen Schein zum Laserschutzbeauftragten bekommt ist lächerlich. Man kann auch nicht nach ein paar Stunden genug Fachwissen haben. Dann kauf ich mir lieber zwei Bücher, die ich wochenlang studiere. Wir haben uns jetzt auch für den Einsatz von Medialas Spooky Blue entschieden und bestätigt bekommen, dass wir keine zusätzliche Genehmigung, usw., brauchen, solange kein Audience Scanning.

  • Boxenguru
    Beiträge
    916
    • 27. Oktober 2009 um 14:14
    • #9

    ja da gibt es auch unterschiede.
    mein seminar hat damals 2 tage gedauert und ich hab auch eine prüfung gemacht.
    und darf mich in österreich laserschutzbeauftrager schimpfen :lol: .

    nein scherz bei seite.
    ich finde den preis im vergleich den euer laser gekostet hat echt gering.
    und ihr bekommt fachwissen vermittelt wie ich einen laser richtig justiere , testbilder usw, berechnung von 3D mit den
    vorschriften.
    ich hab sehr viel fachwissen erfahren was ich vorher nicht wusste.

    aber wie gesagt wenn ihr das geld meint sparen zu müssen dann wundert euch nicht wenn euch er anzeigt wegen körperverletzung.
    denn wenn einer nachweisen kann das er eine schädigung am auge bekommen hat egal obs im solarium war oder bei eurer veranstaltung.
    ihr hab dann die probleme an der backe zu beweisen das es nicht euer laser war.

    und wenn ihr euch nicht mal ausrechnen könnt mit welcher stahlaufweitung ihr arbeiten müsst bzw was alles an vorschriften zu erfüllen sind um sicher eine lasershow zu betreiben.
    dann möchte ich nicht in euere haut sein wenn mal was passiert.

    das Thema augenlicht ist zu heikel um da locker mal gewisse sachen zu ignoriern.

    Wie gesagt sind alles nur tipps was euch die leute hier geben wollen.
    zwingen tun wir euch zu nichts aber ihr müsst euch mal den konsequenzen im klaren sein wenn dann doch mal was passiert.

    geht nicht gibts nicht !
    nicht motzen besser machen ;)

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 27. Oktober 2009 um 14:27
    • #10
    Zitat von "concalves nuno"

    Wir haben uns jetzt auch für den Einsatz von Medialas Spooky Blue entschieden und bestätigt bekommen, dass wir keine zusätzliche Genehmigung, usw., brauchen, solange kein Audience Scanning.

    Das ist definitiv FALSCH !! Oder zumindest irreführend formuliert. Wer hat euch das denn bestätigt? Schriftlich? Wie ist der genaue Wortlaut dieser "Bestätigung"?
    Für absolut JEDEN Laser über 5mW ist ein LSB vorgeschrieben.
    Ebenfalls ist für JEDEN Laser ab 5mW die Anmeldung beim Amt vorgeschrieben.
    Das Amt KANN dann, wenn man glaubhaft macht, dass eine Gefährdung des Publikums ausgeschlossen ist (z.B. durch Verzicht auf Audience Scanning und/oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) auf eine Abnahme verzichten.

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie sie die Spooky Blue Laser haben ändert daran absolut NICHTS (sie erleichtert höchstens die Anmeldung) und ist auch nur gültig, wenn absolut alle Auflagen, die darin genannt sind eingehalten werden. Guck Dir mal die Sicherheitsabstände an.

  • concalves nuno
    Beiträge
    57
    • 27. Oktober 2009 um 15:00
    • #11

    Habe mich jetzt mal genau erkundigt. Spooky Blue hat als einziger Laser auf dem Markt ein Sicherheitszertifikat für genehmigungsfreien Betrieb. Dieses Zertifikat brauch man nur beim Amt vorzulegen und man erspart sich die teuere Abnahme bzw. Genehmigung. Beim Geschäftsführer von Medialas wurde auch nachgefragt und Antwort: .....so wie Sie ihn einsetzen wollen (Strahlen nur über Kopfhöhe) ist er völlig ungefährlich! Also kein Problem,....

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 27. Oktober 2009 um 15:06
    • #12

    Also jetzt werd ich langsam ein bisschen sauer.

    Ich glaube du hast wirklich überhaupt keine Ahnung von Lasern und was man Dir hier an Tipps gibt liest Du entweder gar nicht oder ignorierst es!! Hast Du gelesen, was ich gerade geschrieben habe? Offensichtlich nicht!

    Dir ist wirklich nicht zu helfen. Ich gebs auf!! :evil:

  • knopfy
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    309
    • 27. Oktober 2009 um 17:04
    • #13

    Und Achtung: Der genehmigungsfreie betrieb gilt auch NUR DANN, wenn gewisse Vorgaben bei der Montage der Spookys eingehalten werden!

    Und ja, ich habe den LSB-Schein ebenfalls gemacht und rate Dir dringend, Tips, welche gegeben werden, auch anzunehmen...

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