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Erstprüfung und dann??

  • pse.basti
  • 5. November 2009 um 23:22
  • pse.basti
    Beiträge
    283
    • 5. November 2009 um 23:22
    • #1

    Hallo Gemeinde,

    will jetzt meine Stromsachen durchprüfen lassen um da richtig fit für den Winter und das nächste Jahr zu sein...

    Muss ich nur reine "Stromsachen" durchprüfen lassen, oder etwa auch Lautsprecher und DMX Leitungen und so??

    Wann erfolgt die Wiederholungsprüfung? nach einem Jahr?

    muss dann jede Sache verplombt werden oder kommt da ein Prüfaufkleber drauf?

    Muss ich die Kabel und so dann in einem Prüfbuch auflisten und auf jeder VA mit bei haben?

    Danke schonmal

  • flaky
    Beiträge
    26
    • 6. November 2009 um 18:44
    • #2

    Hallo,

    also pauschal gesagt, solltest du alle ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen lassen die einen Schuko/CEE/PowerCon/usw Stecker haben , weiterhin gehören natürlich auch Stromverteiler, Dimmer Schränke und nicht zu vergessen alle Verlängerungskabel (CEE,Schuko,PowerCon,Harting,etc) dazu...

    Zur Wiederholungsprüfung pauschal 6 Monate nach BGV A3 wurde aber ersetzt durch TRBS 2131, du kannst die Prüffristen aber verlängern wenn bei der Prüfung eine Fehlerquote <2% erreicht wird. Dies gilt für ortsveränderliche Betriebsmittel..

    Verplombt werden muss gar nichts (ausser HAK) und der Aufkleber ist auch keine Pflicht, er dient lediglich dazu, zu erkennen das Gerät ist geprüft und erleichtert bei einem pingeligen Hausmeister lange Fragereien.....

    Alle Geräte müssen eindeutig gekenntzeichnet sein, damit das Prüfprotokoll zum Objekt eindeutig zugeordnet werden kann. Bsp. Inventarnummer auf Dimmer Schrank und die natürlich auch im Prüfprotokoll... Du musst sie nicht immer dabei haben, es empfiehlt sich aber diese griffbereit zu lagern, also nicht irgendwo im letzten Keller....

    MfG

    Flaky

    Edith sagt:

    ups... überlesen das er es prüfen lassen möchte....

    siehe auch BGV A3 bzw. TRBS 2131, DIN VDE 0701/0702, DIN VDE 0100 Teil 600 und natürlich nicht zu vergessen BGV A1

    Strom macht klein, schwarz und hässlich ...

  • chris neumann
    Beiträge
    146
    • 12. Januar 2010 um 13:09
    • #3

    Nicht ganz richtig:

    Es muss für den Nutzer klar erkenntlich sein, dass das Betriebsmittel geprüft und somit Betriebssicher ist. Um die Plakette kommst Du also i.d.R nicht herum. Du kannst es natürlich auch anders Regeln wie z.B. ein deutscher Chemie Riese.
    Dort werden auf Grund der starken beanspruchung keine Plaketten mehr verwendet sondern farbige Kabelbinder am Gerät befestigt.
    Zusätzlich werden an allen "schwarzen Brettern" etc. pp, Infoschreiben ausgehängt auf denen der jeweilige Kabelbinder in der entsprechenden Farbe sowie der nächste Prüftermin verzeichnet ist.
    der Nutzer ist hier vom Unternehmen verpflichtet das Betriebsmittel nach Ablauf zur E-Werkstatt zur nächsten Prüfung zu bringen.

    Also lange Rede kurzer Sinn, es muss für den Nutzer klar ersichtlich sein, ob er das Gerät nutzen darf. Dies ist am einfachsten durch eine Plakette zu lösen.

    Gruß aus PB
    Chris

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.

    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

  • TomyN
    Profi
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    2
    • 14. Januar 2010 um 08:41
    • #4
    Zitat von &quot;chris neumann&quot;

    Nicht ganz richtig:

    Es muss für den Nutzer klar erkenntlich sein, dass das Betriebsmittel geprüft und somit Betriebssicher ist.

    Der typisch deutsche 'Papierglaube'. Da hat man eine Bestätigung, also ist das Ding sicher. Nur so zur Info, die Plaketten gibt's beim Conrad, also kann sie theoretisch jeder kleben...

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 14. Januar 2010 um 10:18
    • #5
    Zitat von &quot;chris neumann&quot;

    Nicht ganz richtig:

    Es muss für den Nutzer klar erkenntlich sein, dass das Betriebsmittel geprüft und somit Betriebssicher ist. Um die Plakette kommst Du also i.d.R nicht herum.

    Wo steht das? IMHO ist eine Plakette nicht gefordert.

    Zitat von &quot;flaky&quot;

    Zur Wiederholungsprüfung pauschal 6 Monate nach BGV A3 wurde aber ersetzt durch TRBS 2131,

    Meines Wissens soll die BGV A3 abgelöst werden, ist aber noch nicht durch die TRBS ersetzt worden.

  • chris neumann
    Beiträge
    146
    • 28. Januar 2010 um 13:57
    • #6
    Zitat von &quot;timotimo&quot;

    Wo steht das? IMHO ist eine Plakette nicht gefordert.

    DAs habe ich auch nicht behauptet! Aus diesem Grund habe ichja das Beispiel des "Chemie-Riesen" gebracht. Es muss lediglich klar erkennbar sein, dass die Betriebsmittel geprüft sind. Dies KANN durch eine Plakette erfolgen, muss aber nicht!!


    Meines Wissens soll die BGV A3 abgelöst werden, ist aber noch nicht durch die TRBS ersetzt worden.

    Pauschal 6Mon. kann man nicht sagen. Dies kommt wieder das berühmte Wort" Gefährdungsbeurteilung" zum tragen. Ebenfalls ist die Fehlerquote entscheident!

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.

    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

  • buzz
    Profi
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    1.248
    • 28. Januar 2010 um 21:05
    • #7
    Zitat von &quot;chris neumann&quot;

    Es muss für den Nutzer klar erkenntlich sein, dass das Betriebsmittel geprüft und somit Betriebssicher ist.

    Dafür würde mich eine Quellenangabe interessieren. Danke für die Mühe!


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Hier geht's weiter...

  • MatzeRockt
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    • 26. Februar 2013 um 13:49
    • #8

    *Thread rauskram*

    ...

    flaky sagt:

    Zitat

    Alle Geräte müssen eindeutig gekenntzeichnet sein, damit das Prüfprotokoll zum Objekt eindeutig zugeordnet werden kann

    Wie handhabt ihr das bei ein paar hundert Verteilerdosen und Schukokabeln ohne Inventarnummern? Sammelprotokoll mit dem schlechtesten Messwert? Tatsächlich jedes Kabel einzeln markieren (wie?)?

    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • yamaha4711
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    3.664
    • 26. Februar 2013 um 16:08
    • #9

    Tacho!

    Eigentlich kommt auf jeden Prüfling ein Babber drauf mit dem Termin der nächsten Prüfung bzw. bis wie lange die Prüfung Gültigkeit hat.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • MatzeRockt
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    • 26. Februar 2013 um 16:25
    • #10

    Das ist klar.
    Es geht um die eigentliche Eindeutigkeit der Zuordnung des Prüfprotokolls zum Prüfobjekt. Was macht man bei Gitterboxen voll Schukokabel?

    Grüße

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • mringhoff
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    5.262
    • 26. Februar 2013 um 16:30
    • #11
    Zitat von &quot;MatzeRockt&quot;


    Wie handhabt ihr das bei ein paar hundert Verteilerdosen und Schukokabeln ohne Inventarnummern? Sammelprotokoll mit dem schlechtesten Messwert? Tatsächlich jedes Kabel einzeln markieren


    Unsere Vorgehensweise:
    Sammelprotokoll im Verbund mit einem Prüfaufkleber, damit man weiß, daß der Gegenstand geprüft wurde.
    Ich weiß, man kann es dann nicht genau einer bestimmten Prüfung zuordnen, aber man kann davon ausgehen, daß alle Geräte mit Plakette zum Zeitpunkt der Prüfung i.O. waren.
    Natürlich kann man Geräte mit einem Aufkleber auch ohne Prüfung versehen. Aber man kann auch Einzelgeräte mit Gerätenummern vorsätzlich falsch prüfen.

    Irgendwo muss man ja die Kirche im Dorf lassen, man kann nicht für jeden 3fach-Verteiler eine eigene Gerätenummer anlegen. Ich sehe das pragmatisch. Besser so, als wie einige andere Kollegen, die gar nicht prüfen. Und ich will ja die Prüfung nicht nur fürs Protokoll, sondern schon auch für die Arbeitssicherheit an sich.

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