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  4. Veranstaltungssicherheit

Darf das eine Fachkraft?

  • maedman
  • 10. Februar 2010 um 17:49
  • maedman
    Beiträge
    10
    • 10. Februar 2010 um 17:49
    • #1

    Hallo,

    bei uns steht gerade folgender Aufbau an (soll immer wieder auf Partys des Veranstalters so aufgebaut werden)

    - DJ auf einer fest installierten Bühne
    - Ground Support auf Stamper im Zuschauerbereich mit Standart Wacklern und konventionellem Licht. Das Publikum kommt an keine technische Ausstattung, ausser dem Alu selbst ran.

    Die Frage ist jetzt die; darf ich als Fachkraft für Veranstaltungstechnik den Aufbau im Zuschauerbereich durchführen, auch wenn kein Meister zugegen ist? Alle eingesetzten Komponenten entsprechen natürlich den jeweiligen rechtlichen Prüfungen (Safetys, Rigging, VDE 0100 etc).

    Hatte schon öfters diese Frage und von Meistern, Ausbildern etc immer wieder unterschiedliche Aussagen bekommen.

    Wie eine Gefährdungsanalyse aussieht etc. ist mir bekannt :)

    Gruß

    Frank Meder
    Helme´s Veranstaltungstechnik
    74366 Kirchheim

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 10. Februar 2010 um 17:56
    • #2

    Jeder Honk darf das mehr oder weniger, nur bei dir ist es so das man im Fehlerfall davon ausgeht das du es hättest besser wissen müßen und einfach tiefer drin hängst. Der einzigste Grund warum du das nicht dürftest ist das der Veranstalter aus Eigensicherung dagegen ist. Ist alles eigentlich nur eine Frage der Verantwortung. Wenn der Veranstalter dich als Technikdienstleister auswähl bist du sozusagen von ihm gedeckt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • michael eber
    Beiträge
    8
    • 15. Februar 2010 um 10:01
    • #3

    In der BGI 810-1 gibt es im Anhang unter "Qualifikation und Aufgabe von Bühnen- und Studiofachkräften" einen kleinen Leitfaden wer was darf!

  • binson
    Verifiziert
    Beiträge
    2.665
    • 15. Februar 2010 um 10:17
    • #4

    Party und DJ, das hört sich für mich nach Alkoholausschank an, dann noch Technik im Zuschauerbereich und schon bist Du als Fachkraft raus, wie die bereits erwähnte BGI 810-1 vorsieht:

    http://www.vbg.de/apl/zh/bgi810_1/anh3.htm

    Oder interpretiert das wer anders?

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

    Blog: Optinal Mittelgrund

  • michael eber
    Beiträge
    8
    • 15. Februar 2010 um 16:32
    • #5

    §40 MVStättV is auch noch einen blick wert!
    Recht viel mehr wirst nicht erfahren, was du darfst und was nicht!
    MFG

  • maedman
    Beiträge
    10
    • 16. Februar 2010 um 13:19
    • #6
    Zitat von "michael eber"

    §40 MVStättV is auch noch einen blick wert!
    Recht viel mehr wirst nicht erfahren, was du darfst und was nicht!
    MFG

    ... und genau da leigt für mich gerade das Problem. Die Meinungen, was "erlaubt" ist und was nicht, gehen selbst bei den örtlichen Ordnungsämtern zum Teil sehr weit auseinander (ist zum Teil auch einfach davon abhängig, wer der Veranstalter ist).

    In der BGI 810-1 steht ja drin, "Durchführung von Veranstaltungen im überschaubaren Rahmen". Wo liegt hier allerdings die Definition von "Überschaubar".

    Muss ich da einfach hoffen, dass bei einer Kontrolle die Definition für mich ausgelegt wird?

    Ist eine erhöte Gefährdung schon gegeben, wenn das Rigg als Groundsupport mit vier Stampern und ohne Möglichkeit des Publikums an die Beleuchtung zu kommen, aufgebaut wird?

    Frank Meder
    Helme´s Veranstaltungstechnik
    74366 Kirchheim

  • michael eber
    Beiträge
    8
    • 17. Februar 2010 um 09:41
    • #7

    Scroll doch mal an der BGI Tabelle vorbei da steht:

    Beispiele für Art und Umfang von Produktionen und Veranstaltungen

    Da kannst dir ja rausklamüsern was auf deine Veranstaltung zutrifft und dahinter steht dann aufgeschlüsselt welche Qualifikationen man haben sollte!

  • Wolfgang Peter
    Verifiziert
    Beiträge
    46
    • 21. Februar 2010 um 20:43
    • #8

    Ist es eine Frage des Dürfens?

    In der VStättVO ist es doch so geregelt:

    Der Betreiber der Versammlungsstätte ist dafür verantwortlich, das Aufbau und Betrieb nach den gültigen Reglen und Sicherheitsvorschriften abläuft.
    Dafür kann (und sollte er!) einen Verantwortlichen für VT engagieren, der diesen Bereich für Ihn überwacht.
    Nach der BG darf auch ein Veranstalter einen solchen mitbringen. Nur birgt dieser Weg aber folgendes Problem:
    Der Betreiber der VS ist in der Haftung, vertraut seinen Kopf und Kragen nun einem an, den er womöglich gar nicht kennt, da der Veranstalter den mitbringt. Und da derjenige nun, der eigentlich für Sicherheit sorgen sollte, nun von dem bezahlt wird, der die Kosten möglichst gering halten will, entsteht hier schnell ein Gewissenskonflikt. Die Folgen sind wohl vorstellbar?

    Material aufbauen? Klar. Als Fachkraft darfst Du alles überall aufbauen, wenn: Die Auswahl der Traverse und Lifte ein Meister oder Ingenieur gemacht hat, die Statik der Konstruktion entweder extrem einfach oder vom Statiker gerechnet wurde und Du nicht vergisst, alles nach gelernter Art aufzubauen. Das da später Publikum unter der Truss steht, müssen diejenigen wissen, die das Material dimensionieren und planen. Du musst es eben nur sauber nach den Regeln der Technik aufbauen. Übrigens: In Bedienungs- und Aufbauanleitungen namhafter Hersteller stehen oft viel mehr wichtige Infos drin, als nur "schalter auf ON dann ist das Gerät an."

    Und wenn der Betreiber der VS Dir seinen Verantwortlichen für VT (i.d.R. ein Meister oder nach §40 auch eine Fachkraft mit 3jähriger Berufserfahrung) dazustellen möchte, ist das sein gutes Recht. Aber nicht Dein Problem! Fachlich sicher nicht (es sei denn Du wolltest "schlampern" :wink: ) und finanziell ist das entweder in die Hallenmiete aufgerechnet oder wird dem Veranstalter (und nicht Dir!) eben berechnet. Und da hilft es auch nicht, wenn Du Meister oder Ingenieur wärst. Nur einer ist der Verantwortliche in einer VS. Und der wird vom Betreiber ernannt/beauftragt. Ich selber bin Meister, wenn ich aber in einer Halle etwas aufbaue, wo der Verantwortliche für VT "nur" Fachkraft ist, so muss ich trotzdem Änderungen am Aufbau vornehmen, sofern er darauf besteht und daraus keine Gefahren erwachsen (auch wenn ich sein Problem in meiner Gefährdungsanalyse wirklich locker abfangen könnte). Denn er muss bei seinem Chef den Kopf hinhalten, nicht ich.

    Fakt ist auf alle Fälle: Was auch immer Du baust, bau es so, das Du sehr gut danach schlafen kannst und überhaupt keine Angst/Sorgen hättest das Deine Kinder/Frau/Freundin/Geschwister/Eltern sich in/unter/bei Deinem Aufbau aufhalten. Da Du für Gefahren scheinbar schon sensibilisert wurdest, kann dann erstmal nichts mehr passieren.
    Und wenn Du aus irgendwelchen (meist finanziellen) Gründen nicht so arbeiten darfst/kannst, dann lass die Finger von solchen Jobs!

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten und selber weiterverwenden!

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