1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Offenes Brett

EBAY - falsch beschriebenen Artikel ersteigert

  • UlTraAudio
  • 26. März 2010 um 11:10
  • UlTraAudio
    Verifiziert
    Reaktionen
    57
    Beiträge
    479
    • 26. März 2010 um 11:10
    • #1

    Hallo,

    wer jetzt schon denkt;"...EBAY - selber schuld..." darf diesen Beitrag ignorieren,
    eventuell kann mir doch jemand helfen.

    Ich habe Ende November ein MuCo ersteigert, wir brauchten ein weiteres 50m Core als Reserve.

    Ich habe umgehend überwiesen. Es gingen knapp 5 Wochen ins Land ohne dass das Core ankam.
    Angeblich hat das Transportunternehmen das Paket zurück gebracht, da es zu schwer war.

    In der letzten Dezemberwoche hatten wir dann die Nase voll und haben es selbst abgeholt.
    350Km entfernt trafen wir dann den Vater des Besitzers an einer kleine Garrage in einem Hinterhof ohne Licht.

    Es war mittlerweile 22:30 und es regnete stark. Wir bekamen die Fahrtkosten bar erstattet, nahmen die Trommel
    und den Pultspliss entgegen und machten uns auf den Rückweg.

    Am nächsten Tag stellten wir fest, dass das Core nur 40m lang ist. Der Artikel war also falsch beschrieben.

    Mit 40m können wir nichts anfangen, wir brauchen 50m.

    Was nun? Hätte ich nachts im Regen das Core abrollen müssen um es nachzumessen?

    Der Verkäufer hat mit 60€ angeboten, das Kabel ist 20% zu kurz!
    In welchem Verhältniss steht das zu einem Auktionspreis von über 500€?

    Was mache ich jetzt?

    Gruß, Ulf

    Im Wesen der Musik liegt es, Freude zu machen... Aristoteles

  • tufkamar
    Gast
    • 26. März 2010 um 11:27
    • #2

    ich würde sagen: wenn 50m drauf steht muss auch 50m drin sein.

    Ob _ihr_ dann sagt: "ist für uns ok gegen x% Nachlass" oder sagt "damit können wir nichts anfangen, Kauf rückgänig" ist denke ich eure Sache.

  • UlTraAudio
    Verifiziert
    Reaktionen
    57
    Beiträge
    479
    • 26. März 2010 um 11:44
    • #3

    Da liegt der Hase im Pfeffer.

    Ich möchte das Core nicht haben. Es ist zu kurz.
    Laut Gesetzt ist dass ein Fall von Täuschung.
    Er nimmt es nicht zurück.

    Das ganze war ein Privatverkauf, obwohl ich davon ausgehe,
    dass es aus seinem Unternehmen stammt.

    Wir haben müssen wieterhin zumieten, wenn unser Bestand auf anderen Veranstaltungen im Einsatz ist.

    Im Wesen der Musik liegt es, Freude zu machen... Aristoteles

  • tufkamar
    Gast
    • 26. März 2010 um 11:47
    • #4

    ich bin kein Rechtsverdreher - aber auch im Privatenverkauf müsste gelten: Wenn nicht drin ist, was drauf steht könnt ihr vom Verkauf zurücktreten. Ich hoffe mal, daß die Artikelbeschreibung so exakt war, daß man sich nicht damit rausreden könnte...

    Ob das im Falle des Falles Anwaltskosten und alles andere an Stress wert ist - muss jeder für sich entscheiden. Manchmal reicht aber schon, mit Anwalt und allem zu drohen, damit die Gegenseite einsichtig wird.

  • zegi
    Verifiziert
    Reaktionen
    2.038
    Beiträge
    7.236
    Marktplatz Einträge
    2
    • 26. März 2010 um 12:31
    • #5

    Klar müssen die Angaben beim Verkauf stimmen. Sonst könnte man ja auch ein Behringer Pult als Pioneer verkaufen, etc..

    Recht haben und Recht bekommen ist immer etwas anderes. Ich würde auch mal Druck machen und schauen, was passiert. Wenn du juristische Schritte einleiten willst, wird es für dich sicher unrentabel. In der Schweiz habe ich mal gehört, dass man unter 20'000 CHF nicht prozessieren sollte, ausser es geht ums Prinzip (= Abschreckung für andere, die auf Betrug aus sind).

    Für Privatpersonen ohne Geld im Überfluss ist es meist billiger, den Ärger zu schlucken und sich mit dem Geld den Ersatz selber zu kaufen.

    Hast du überhaupt Beweise, dass ein Betrug vorliegt? Kann man nicht auch über Ebay Druck machen?

    Der Ton macht die Musik.

  • UlTraAudio
    Verifiziert
    Reaktionen
    57
    Beiträge
    479
    • 26. März 2010 um 13:47
    • #6

    Ich habe mich soeben mit meinem Anwalt und dem zuständigen Gerichtsstand auseinander gesetzt.
    Da der Kollege hier auch aktiv ist, werde ich Euch rückwirkend berichten, was in so einem Fall
    zu tun ist. Nur so viel, ich bin im Recht und im Falle eines Rechtsstreits kommen weitere Kosten auf
    den Verkäufer zu.

    beste Grüße, Ulf

    Im Wesen der Musik liegt es, Freude zu machen... Aristoteles

  • aposto [ka]
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    622
    • 26. März 2010 um 21:20
    • #7

    HI,


    bei ebay ein Problem melden hilft leider garnichts... Das is ebay grad egal, hauptsache die gebühr wurde gezahlt. Als Verkäufer bekommt man nur eine Abmahnung ohne Kosten etc. Es wird als unsichtbar für alle anderen Käufer vermerkt.

    Ich würde da keine Hoffnung in ebay setzen.. leider.

    Aber wenn die Artikelbeschreibung nicht dem Artikel entspricht, egal ob vorsätzlich oder nicht, ist das wohl ein Grund für eine Rückgabe, auch mit dieser Privat-klausel.


    Viel Erfolg dir,

    ALEX, der letztes Jahr auch 300€ verloren hat..:(

  • michael quatmann
    Verifiziert
    Beiträge
    649
    • 27. März 2010 um 11:55
    • #8
    Zitat von "aposto [ka

    "]HI,


    bei ebay ein Problem melden hilft leider garnichts... Das is ebay grad egal, hauptsache die gebühr wurde gezahlt. Als Verkäufer bekommt man nur eine Abmahnung ohne Kosten etc. Es wird als unsichtbar für alle anderen Käufer vermerkt.

    Das ist leider wahr!


    Ich meine mich erinnern zu können das man bei eBay keine "Problem" zu dieser Auktion melden darf, da sonst, sofern das Problem "erfolgreich" behandelt wird (sprich der Verkäufer verwarnt wird), meine Seine Rechte an dem Kaufvertrag aufgibt und somit keinen Anwalt mehr einschalten kann.
    Das würd ich mir aber vorsichtshalber vorher nochmal bei eBay nachlesen.

    Gebt mir Steine! Ich besitze kein Behringer-Gerät mehr :D

  • audionrg
    Beiträge
    1.648
    • 23. April 2010 um 13:43
    • #9

    ist ein ganz klarer Fall.
    Hatte selbst mal etwas ähnliches.
    Das was der Herr da tut ist Betrug (wenn es bewusst falsch angegeben wurde)
    In jeden Fall muss er dir das Geld inkl. Versand zurück erstatten und den Artikel zurücknehmen.

  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
    85
    Beiträge
    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 23. April 2010 um 13:57
    • #10

    also, ich sehe da 4 Punkte:

    - bei ebay melden bring gar nichts. Du hast das Core selbst abgeholt und bar bezahlt, also hast du auch kein Käuferschutz. Du kannst negativ bewerten, bringt dir aber auch nichts.

    - Einen Nachweis, daß das Core bewußt falsch beschrieben wurde (s. "Betrug") wirst du nicht erbringen können.

    - ansonsten sehe ich die zu kurze Länge als Sachmangel. Wurde eine Sachmangehaftung ("Gewährleistung") lt. Artikelbeschreibung ausgeschlossen?

    - du hättest dich vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugen können. Hast du aber nicht. Im schlimmsten Fall unterstellt der Verkäufer du hättest 10m abgeschnitten. Wer kann das Gegenteil beweisen?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 23. April 2010 um 14:50
    • #11

    Ich sehe das ähnlich wie Obi. Arglistig verschwiegener Mangel etc. kennen wir ja, und dass das verboten ist und böse, das wissen wir auch. Ich fürchte aber, dass die Tatsache, dass das Core von dir persönlich in Empfang genommen und bar bezahlt wurde, große Probleme machen wird. Natürlich kannst du dich hinstellen und sagen, du hast auf Treu und Glauben gekauft. Fakt ist: du hattest ausgiebig Gelegenheit, die Ware zu prüfen. Du hast freiwillig darauf verzichtet. Das macht die potentielle Lüge des Kollegen, es handele sich um 50m (was ja immer noch nicht als solche herausgestellt wurde, womöglich wusste er das selbst gar nicht genau), zwar nicht legaler, aber wie gesagt - geht die Gegenseite hin und behauptet, dass das zum Zeitpunkt der Übergabe 50 Meter waren, hast du wahrscheinlich schlechte Karten.

    Bin aber trotzdem sehr gespannt, was weiter passiert. Wäre ich der Gearschte, hätte ich mir nie im Leben so viel Kopf darum gemacht, soviel Zeit und Energie hätte ich gar nicht. Dann feste auf den Tisch hauen und ein Mal scheiße brüllen, anschließend den Frust runterschlucken und das Core weiterverkloppen. Im Leben hat man manchmal Pech :?

  • audionrg
    Beiträge
    1.648
    • 23. April 2010 um 15:14
    • #12

    Da er dir ja einen kleinen Teil zurück erstatten wollte kann er jetzt kaum sagen
    dass es 50 Meter gewesen wären.
    Warum hätte er dir dann einen Teil zurückgeben sollen??

    Ob das ganze Absicht war oder nicht, dürfte für dich egal sein.
    Zurücnehmen muss er die Ware so oder so.
    Im Fall von Absicht gibt es nur noch eine zusätzliche Strafe.

  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
    85
    Beiträge
    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 23. April 2010 um 15:55
    • #13
    Zitat

    Da er dir ja einen kleinen Teil zurück erstatten wollte kann er jetzt kaum sagen dass es 50 Meter gewesen wären

    Wieso nicht? Manchmal ist es einfacher und (betriebswirtschaftlich) billiger ein paar Euro zurückzuerstatten, als sich weiter mit einem Käufer rumzuärgern oder den Kauf komplett zurück abzuwickeln ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • audionrg
    Beiträge
    1.648
    • 23. April 2010 um 17:40
    • #14

    gut, da hast du Recht.
    Dazu müsste man die Geschichte, bzw. emails usw. halt genauer kennen.

    Aber ich kann ja auch nicht ein Auto mit 150 PS als 250 PS Fahrzeug verkaufen.
    Sowas geht halt nicht.
    Und genau genommen müsste man dem Verkäufer auch unterstellen das bewusste gemacht zu haben.
    Er hätte wenn er sich nicht sicher gewesen sein sollte ja einfach nachmessen müssen vor dem verkauf.

  • djobi
    Verifiziert
    Reaktionen
    85
    Beiträge
    5.132
    Marktplatz Einträge
    1
    • 24. April 2010 um 11:03
    • #15

    Hi sind wieder mal jede Menge Mutmaßungen, Spekulationen und "gefühltes Rechtsempfinden" im Spiel.

    Das "gefühlte Recht" muss noch immer nicht mit dem wirklichen Recht übereinstimmen.

    Zitat

    Für Privatpersonen ohne Geld im Überfluss ist es meist billiger, den Ärger zu schlucken und sich mit dem Geld den Ersatz selber zu kaufen.


    So ist es leider, auch in D. Und nicht nur für Privatpersonen, auch für Firmen. Ich habe hier 3 Vollstreckungsbescheide über Kleinbeträge liegen, alle erfolglos wegen Insolvenz oder EV. Zwei weitere sind gerade in Arbeit, da verspreche ich mir auch nicht viel von. Beträge von 500 € und weniger über ein Anwaltbüro einklagen zu lassen kostet mehr, als es bringt. Wie sagte mein Anwalt sinngemäß so schön: "Man schmeisst nur schlechtem Geld gutes hinterher"

    Also halten wir uns an die Fakten (natürlich ganz abstrakt , keine Rechtsberatung):
    - Privatverkauf. Die Ware war falsch beschrieben. Ob bewußt oder nicht, ist nicht beweisbar. Vielleicht wurde es dem Käufer ja selbst mit einer falschen Beschreibung untergeschoben? Man weiss es nicht.
    - du hast den Sachmangel bei der Übergabe nicht überprüft. Und das Core mitgenommen. Selbst schuld.
    - War eine Sachmängelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen? Wenn ja, schade. Wenn nicht, hast du bessere Chancen.
    - Du hast es alleine abgeholt. Und die Gegenseite war auch alleine? Keine Zeugen. Schade. Aussage gegen Aussage.
    - wie willst du beweisen, das das Core *bei der Übergabe* keine 50m hatte?

    Mein Tip: Nimm die angebotene Rückerstattung und verkauf die Ware weiter. Am wenigsten Ärger.
    Wenn du zuviel Zeit und selbst die Nerven hast nerv den Verkäufer, bis er aufgibt ("Steter Tropfen ..")

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Jueof
    Verifiziert
    Beiträge
    529
    • 25. April 2010 um 03:41
    • #16

    Hi, ich hätte ja gerne beschrieben wie es mir geschah und warum ich seit dem auf online auktionen wie ebay gern verzichten kann. Ich ignoriere jetzt diesen artikel und bin sicher nicht der einzige. LG

  • tufkaklto
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.116
    • 25. April 2010 um 09:39
    • #17

    Aha, und warum, wenn man fragen darf??

    Weil dann bringt der Beitrag auch nichts.
    Ist wie bei kleinen Kindern, " das sag ich dir jetzt aber nicht "

    Ich denke, entweder ganz schreiben, oder einfach ganz auslassen

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Jueof
    Verifiziert
    Beiträge
    529
    • 25. April 2010 um 11:47
    • #18
    Zitat von "ulf trappmann"

    Hallo,

    wer jetzt schon denkt;"...EBAY - selber schuld..." darf diesen Beitrag ignorieren,
    eventuell kann mir doch jemand helfen.
    8)8)8)

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™