1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Verbindliche Reservierungen bei Kleinverleih

  • ewok
  • 19. Mai 2010 um 23:09
  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 19. Mai 2010 um 23:09
    • #1

    Hallo zusammen,

    wie handhabt ihr es mit der Verbindlichkeit der Bestellung bei Materialreservierungen/Buchungen im Kleinverleih?

    Bei uns kommt es ab und an mal vor, dass Anlagen kurzfristig (1-2 Wochen vorher) reserviert und kurz darauf wieder storniert werden - Begründung: Krankheit, Feier abgesagt wegen Streit, Todesfall, "wir haben doch noch eine Anlage im Keller gefunden"*,... Das passiert zwar nicht sehr oft, allerdings doch etwas zu oft, für die statistisch zu erwartende Häufung solcher Fälle :evil:

    Bislang war es zufällig immer so, dass ich durch die Reservierungen keine anderweitigen Buchungen abgewiesen habe und ich den Kunden somit auch keinen Einnahmenausfall nachweisen konnte. Der Fall wäre natürlich dann doppelt ärgerlich.

    Bisher regele ich die Bestellungen einfach per Email, sprich: der Kunde bekommt eine Mail, in der drinsteht, dass ich das Mat. für ihn am Termin x reserviert habe. Vertrag wird dann erst am Tag der Abholung vom Kunden unterschrieben.
    Bei DJ-Jobs und größere Veranstaltungen geht natürlich der Vertrag vorher zum Kunden; da steht dann auch drin, was im Falle einer Stornierung (gestaffelt nach Wochen vor VA) passiert, aber darum geht es ja hier gar nicht.

    Deshalb mal die Frage in die Runde: Ideen? Wie macht ihr das? Wie verhindert ihr, dass das Material im Lager verstaubt, weil der Kunde es sich anders überlegt hat?


    Bonusfrage: In wie weit greift hier das Fernabgabegesetz bei Vermietungen von Geräten an Endkunden?

    Zitat von "§ 312b Fernabsatzverträge"

    (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
    [..]
    6) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,


    Ich finde den Begriff "Freizeitgestaltung" hier etwas sehr vage formuliert... aber im Prinzip würde ich sagen, dass mit der Anmietung von Geräten für eine Party wohl auch eine Art der Freizeitgestaltung des Kunden vorliegt :) Einwände?

    Tom

    *Kein Witz, echt so geschrieben!

    http://www.partyontour.de

  • test
    Profi
    Reaktionen
    993
    Beiträge
    10.225
    Marktplatz Einträge
    4
    • 20. Mai 2010 um 01:30
    • #2

    ich verbuche das als normales risiko. das kommt höchst selten bei uns vor. meist kommt das ja bei ein und derselben pappnase vor. die bekommt dann halt ein paarmal die ansage das alles vermietet sei. dann ruft sie meist nicht mehr an :)

    strend genommen ist das keine freizeitgestaltung. was du tust ist das vermieten von gegenständen. die sind sicher der freizeitgestaltung dienlich. das ist aber nicht der direkte inhalt deines geschäfts. denke einfach an eine autovermietung und deren cabrios :)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 20. Mai 2010 um 08:02
    • #3

    Mal abgesehen davon, daß in mancherlei Fällen uns das relativ egal ist, ob nun ein Kunde was mietet oder nicht, weil manche "Kleinvermietung" ziemlich unbedeutend ist, handhaben wir das so, daß wir jedem (!) Kunde ein Angebot als pdf mailen.
    Das hat auch den Hintergrund, daß man sicher sein kann, daß der Job auch im System eingetragen ist. Wer kein "richtiges" Angebot bekommen hat, der hat sich höchstens unverbindlich nach einem Preis erkundigt.
    In diesem Angebot stehen dann auch die Kleinteile, Kabel und das Zubehör - insofern ist das auch Mehrwert für den Kunden, wenn er genau weiß, welche Kabellängen etc. er mitbekommt.
    Unter diesem Angebot steht dann auch der Satz "hiermit wird o.g. Angebot angenommen.... Datum... Unterschrift" und die Bitte das unterzeichnete Angebot wieder zurückzufaxen, damit wir das Material auch für ihn reservieren.

    Kommt das Angebot nicht bestätigt zurück, ist nach einiger Zeit das Material wieder frei. Bei manchen Kunden mailt man noch hinterher, bei unwichtigen Dingen ist das halt gestorben. Fertig.

    Das unterzeichnete Angebot hat dann nicht nur die Funktion einer eindeutigen rechtlichen Absicherung, sondern auch einer gewissen emotionalen Bindung. Wer etwas unterschrieben hat, der fühlt sich damit fester gebunden, als wenn er das mal mündlich oder per Mail bestellt hat.
    Wenn dann doch ein Kunde wieder etwas absagt, dann kann man entscheiden, wie man vorgeht. In den meisten Fällen wird jedoch Kulanz gezeigt. Solche Kunden sind einem dann auf Zukunft sicher mehr gewogen, als wenn er (aus seiner Sicht) "Strafe" zahlen musste...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • test
    Profi
    Reaktionen
    993
    Beiträge
    10.225
    Marktplatz Einträge
    4
    • 20. Mai 2010 um 13:37
    • #4

    so mache ich das auch

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • olmei
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    517
    • 1. Juni 2010 um 23:10
    • #5

    genau, schließe mich meinen Vorrednern an.

    Vom Kunden unterschriebenes Angebot = verbindlicher Auftrag oder unverbindliches Angebot = Preisanfrage.
    Auch bei kleinen Nummern insbesondere bei Erstkunden, diese fühlen sich gleich sehr ernstgenommen und kommen dann wieder.

    Ich frage auch immer schnell nach, was daraus geworden ist, wenn die Kommunkation abreißt ...

    Ausnahme bilden MEINE Stammkunden, da ist aus meiner Erfahrung heraus jede mündliche Zusage mehr wert als so manches ander unterschriebene und abgestempelte Papier was hier im Forum dann bei Warnungen diskutiert wird ...

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 2. Juni 2010 um 15:51
    • #6

    hey, der war neu: "Unsere Gäste haben bereits als Überraschung eine Anlage gemietet - wir wussten gar nix davon"

    Ok, ich denke jetzt werde ich endgültig auf eine schriftliche Bestätigung vom Kunden nicht mehr verzichten.

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Sebastian Giese
    Verifiziert
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    307
    • 2. Juni 2010 um 19:09
    • #7
    Zitat von &quot;olmei&quot;

    genau, schließe mich meinen Vorrednern an.

    Vom Kunden unterschriebenes Angebot = verbindlicher Auftrag oder unverbindliches Angebot = Preisanfrage.
    Auch bei kleinen Nummern insbesondere bei Erstkunden, diese fühlen sich gleich sehr ernstgenommen und kommen dann wieder.

    Ich frage auch immer schnell nach, was daraus geworden ist, wenn die Kommunkation abreißt ...

    Ausnahme bilden MEINE Stammkunden, da ist aus meiner Erfahrung heraus jede mündliche Zusage mehr wert als so manches ander unterschriebene und abgestempelte Papier was hier im Forum dann bei Warnungen diskutiert wird ...

    Es sollte noch hinzugefügt werden dass unter Kaufleuten auch eine mündl. Zusage als Vertrag gültig ist. Passt zwar nicht zum Threadtitel "Kleinverleih", dafür aber evtl. zu Stammkunden :)

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 2. Juni 2010 um 20:50
    • #8

    aber gerade die mündlichen Verträge bergen eine Menge "Missverständnisse" und die Beweiskraft ist halt schwierig.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • niko remy
    Verifiziert
    Reaktionen
    38
    Beiträge
    310
    Marktplatz Einträge
    1
    • 3. Juni 2010 um 10:46
    • #9
    Zitat von &quot;mringhoff&quot;

    aber gerade die mündlichen Verträge bergen eine Menge "Missverständnisse" und die Beweiskraft ist halt schwierig.


    Aus diesem Grund sollte man bei mündlichen Absprachen nochmal mindestens eine Mail an den Vertragsapartner schicken um alles nochmal afzuführen. Wenn es Missverständnisse gibt, werden die dann klar und es kann niermand im Nachhinein erzählen, dass man von etwas nicht gewusst hätte. Wenn das ganze grad auf ner Baustelle ist und man z. B. noch Material schnell dazu holen muss, gibt es im Schreibwarenhandel auch kleine Blöckchen mit fertigen Lieferscheinvordrucken, sowas ins Auto gelegt, grad Sachen rein schreiben ggf. auch mit Preis und Vertragsapartner unterschreiben lassen. So hat man auch unter Zeitdruck was schriftliches und wenn der Vertragspartner nicht die 2 Minuten Zeit hat für so ne Kleinigkeit, dann ist es auch nicht wichtig ;)

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™