Hallo zusammen,
wie handhabt ihr es mit der Verbindlichkeit der Bestellung bei Materialreservierungen/Buchungen im Kleinverleih?
Bei uns kommt es ab und an mal vor, dass Anlagen kurzfristig (1-2 Wochen vorher) reserviert und kurz darauf wieder storniert werden - Begründung: Krankheit, Feier abgesagt wegen Streit, Todesfall, "wir haben doch noch eine Anlage im Keller gefunden"*,... Das passiert zwar nicht sehr oft, allerdings doch etwas zu oft, für die statistisch zu erwartende Häufung solcher Fälle ![]()
Bislang war es zufällig immer so, dass ich durch die Reservierungen keine anderweitigen Buchungen abgewiesen habe und ich den Kunden somit auch keinen Einnahmenausfall nachweisen konnte. Der Fall wäre natürlich dann doppelt ärgerlich.
Bisher regele ich die Bestellungen einfach per Email, sprich: der Kunde bekommt eine Mail, in der drinsteht, dass ich das Mat. für ihn am Termin x reserviert habe. Vertrag wird dann erst am Tag der Abholung vom Kunden unterschrieben.
Bei DJ-Jobs und größere Veranstaltungen geht natürlich der Vertrag vorher zum Kunden; da steht dann auch drin, was im Falle einer Stornierung (gestaffelt nach Wochen vor VA) passiert, aber darum geht es ja hier gar nicht.
Deshalb mal die Frage in die Runde: Ideen? Wie macht ihr das? Wie verhindert ihr, dass das Material im Lager verstaubt, weil der Kunde es sich anders überlegt hat?
Bonusfrage: In wie weit greift hier das Fernabgabegesetz bei Vermietungen von Geräten an Endkunden?
Zitat von "§ 312b Fernabsatzverträge"(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
[..]
6) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
Ich finde den Begriff "Freizeitgestaltung" hier etwas sehr vage formuliert... aber im Prinzip würde ich sagen, dass mit der Anmietung von Geräten für eine Party wohl auch eine Art der Freizeitgestaltung des Kunden vorliegt
Einwände?
Tom
*Kein Witz, echt so geschrieben!