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Auslesesoftware für Fahrerkarte

  • hell&dunkel
  • 14. Juni 2010 um 12:10
  • falcocgn
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    • 22. Juli 2010 um 19:59
    • #21

    Hallo hell,

    so wie der freundliche Herr von der BAG das gesagt hat, ist es richtig. Aufgrund des Fahrer/Scheinselbständigkeitsproblems sind schon einige Handagenturen an dem Thema AÜG für Fahrer (und anderes Personal) aktiv dran.

    Es ist übrigens nicht damit getan, ein Gewerbe als Güterkraftverkehrsunternehmer anzumelden. Der Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig nach § 3 GüKG. Du musst erst den Lehrgang zur Sachkundeprüfung bei der IHK absolviert haben, einen Liquiditätsnachweis erbringen, zuverlässig sein, eine Güterschadenversicherung abschließen, die EU-Lizenz beantragen und natürlich die Erlaubnis. Dann bist Du Güterverkehrsunternehmer.

    Nur die UN-Karte reicht auch nicht. Es wird auch neben der Auslesesoftware ein Downloadgerät benötigt. Mit der von Armin angesprochen Lösung "Globofleet" sollte es die günstigste sein.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • simonstpauli
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    • 22. Juli 2010 um 20:20
    • #22
    Zitat von "falcocgn"

    Hallo hell,

    so wie der freundliche Herr von der BAG das gesagt hat, ist es richtig. Aufgrund des Fahrer/Scheinselbständigkeitsproblems sind schon einige Handagenturen an dem Thema AÜG für Fahrer (und anderes Personal) aktiv dran.

    Es ist übrigens nicht damit getan, ein Gewerbe als Güterkraftverkehrsunternehmer anzumelden. Der Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig nach § 3 GüKG. Du musst erst den Lehrgang zur Sachkundeprüfung bei der IHK absolviert haben, einen Liquiditätsnachweis erbringen, zuverlässig sein, eine Güterschadenversicherung abschließen, die EU-Lizenz beantragen und natürlich die Erlaubnis. Dann bist Du Güterverkehrsunternehmer.

    Nur die UN-Karte reicht auch nicht. Es wird auch neben der Auslesesoftware ein Downloadgerät benötigt. Mit der von Armin angesprochen Lösung "Globofleet" sollte es die günstigste sein.

    Grüße,
    Falco


    Meines Wissens wird das GüKG in S/H nicht angewendet wenn im Rahmen der Gewerbeausübung eine technische Anlage an den Ort der Nutzung gebracht wird, und zwar auch von Subunternehmern / Selbständigen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • falcocgn
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    • 22. Juli 2010 um 20:25
    • #23

    Hallo simonstpauli,

    das GüKG ist ein nationales Gesetz. Ob das in SH tatsächlich nicht angewendet wird (was ich mir nicht vorstellen kann), wie Du schilderst, kann nur sicher bestätigt werden, wenn die BAG dazu etwas schriftlich gibt.

    Ansonsten gibt es noch §2, Abs, 2, Strich 8 GüKG - Ausnahmen, "die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke"

    Grüße

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • simonstpauli
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    • 22. Juli 2010 um 20:39
    • #24
    Zitat von "falcocgn"

    Hallo simonstpauli,

    das GüKG ist ein nationales Gesetz. Ob das in SH tatsächlich nicht angewendet wird (was ich mir nicht vorstellen kann), wie Du schilderst, kann nur sicher bestätigt werden, wenn die BAG dazu etwas schriftlich gibt.

    Ansonsten gibt es noch §2, Abs, 2, Strich 8 GüKG - Ausnahmen, "die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke"

    Grüße


    "die im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke" ist ist genau die Ausnahme, auf deren Grundlage das Gesetz nicht angewendet wird. Klingt für mich schlüssig.

    Was natürlich die Notwendigkeit des korrekten Einsatzes der Fahrer- und Unternehmerkarte nebst Auslesegerät für die Tachografen nicht berührt.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • hell
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    • 23. Juli 2010 um 02:44
    • #25

    Moin,

    Zitat von "falcocgn"


    Es ist übrigens nicht damit getan, ein Gewerbe als Güterkraftverkehrsunternehmer anzumelden. Der Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig nach § 3 GüKG. Du musst erst den Lehrgang zur Sachkundeprüfung bei der IHK absolviert haben, einen Liquiditätsnachweis erbringen, zuverlässig sein, eine Güterschadenversicherung abschließen, die EU-Lizenz beantragen und natürlich die Erlaubnis. Dann bist Du Güterverkehrsunternehmer.

    Das hatte eine Anfrage bei der IHK auch ergeben. Das (Neben-)Gewerbe wäre damit aufwändiger zu legalisieren, als der Hauptjob. Das wäre ja fast so, als wenn jeder Taxifahrer Lehramt studiert haben müßte. :D

    Der Ratschlag der IHK zur Lösung des Problems ist: "Wenn Sie einen Job angeboten bekommen, bei dem Sie als Techniker auch das Material Transportieren sollen, dann beauftragen Sie doch einen Spediteur als Subunternehmer." Ich glaube, der gute Mann hat nicht so den Einblick, wie genau das in unsere Branche läuft und wieviel man dabei verdient...


    So falsch lag Armin mit seiner Vermutung also gar nicht:

    Zitat von "hell&dunkel"


    Oder sollte ich das Thema in Party-PA posten weil hier alle in der Wechselbrückenliga spielen und ihr Material vom Spediteur durch die Gegend fahren lassen?

    Um mal zurück zum Thema zu kommen:
    ist denn eine Auslesesoftware geeignet für mac?

    Gruß,
    hell

  • tufkaklto
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    • 23. Juli 2010 um 08:05
    • #26

    Ich frag mal ganz blöde:

    Ok, wenn ich Techniker bin , Freelanzer, und für eine Firma mit dem LKW und Material wo hinfahren, dann ist das ja wohl mit richtig stressigen Auflagen und Bürokratie verbunden
    .

    Aber wie sieht das jetzt aus, wenn ich als Österreicher das in Deutschland mache ( mit einem Ösi Lkw und Material )??
    So wie ich es verstanden habe, ist das ja nationales Gesetz, das heißt, wenn ich hier nach unserem Recht wegfahre, was ist dann?

    Frage 2:
    Wenn ich einen Bescheid mithabe, das ich mir den LKW samt Material von der VA Firma gemietet habe, dann wäre ich ja theoretisch der eigene Unternehmer, der eine UN und eine Fahrerkarte braucht und gut ist, oder????

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  • Peter Jehle
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    • 23. Juli 2010 um 17:11
    • #27

    Hallo Klaus,

    Wenn der angemietete Truck im Werksverkehr(eigenes Material,eigene Lkw,eigenes,festangestelltes Personal!)angemeldet ist,geht das nicht,
    da du lt. Gesetz kein eigenes Personal sondern Mieter bist :? .Ist der Lkw im EU Güterkraftverkehr mit Lizenz angemeldet,benötigst du zusätzlich zu Unternehmer+Fahrerkarte ebenfalls eine eigene EU Lizenz incl. Schulung+Versicherung,da du ja gewerblich "fremdes" Material beförderst :D
    Diese ganze Sch....e beruht in den Ursprüngen darauf, zu verhindern,das bei Speditionen festangestellte Fahrer zu schein-Selbstständingen
    Billigfahrern werden.Mittlerweile "flaggen"aber die Speditionen in Billig(Ost)EU Ländern aus und alles ist gut :x und wir können uns weiterhin
    damit rumärgern.
    P.S. wenn du dich von der Firma für die Fahrt auf 400€ Basis anstellen läßt, ist dann aber alles wieder gut,da du dann festgestellt bist :D


    mfg Peter

  • simonstpauli
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    • 23. Juli 2010 um 17:38
    • #28
    Zitat von "Peter Jehle"

    ...
    P.S. wenn du dich von der Firma für die Fahrt auf 400€ Basis anstellen läßt, ist dann aber alles wieder gut,da du dann festgestellt bist :D
    ...


    Was mindestens in Deutschland zu potentiellem Ärger mit den Sozialversicherungsträgern führt, da man dann ja
    1. selbständig für eine Firma tätig ist, bei der man
    2. angestellt ist

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
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  • Wulfson
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    • 23. Juli 2010 um 19:54
    • #29

    und wie man leicht erkennt, ist dieser ganze wust wieder einmal mächtig an den bedürfnissen vorbei gekommen und hilft

    1. keinem
    2. belastet es sinnbefreiter weise viele kleine unternehmen, die (man möchte es kaum glauben) zumindest in deutschland den größten beitrag zum bip leisten
    3. sind die großen "bösen" mit schleichleistungen schon weit voraus

    und zeigen dem ach so wichtigen kontrollbeamten letztendlich wieder den dicken daumen.

    noch weitere kommentare zu dem angeführten unsinn? ich habe fertig....

  • tufkaklto
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    • 29. Juli 2010 um 09:21
    • #30

    Und wie man sieht, ist es anscheinend auch möglich, diese Fahrerkarten zu manipulieren:
    http://oe1.orf.at/artikel/251562

    Naja, ist ja sicher mit Software zu lösen :D

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