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Auslesesoftware für Fahrerkarte

  • hell&dunkel
  • 14. Juni 2010 um 12:10
  • hell&dunkel
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    • 14. Juni 2010 um 12:10
    • #1

    Mahlzeit zusammen,

    Die Marktübersicht Auslesesoftware aus dem Falco-Seminar "Regeln des Güterverkehrs" von 12/2008:
    Cal-Tacho
    Cargosupport
    Digifleet
    reditac Tacho Office
    Tacholog
    Tachoplus
    TIS-Office
    ZA-ARC

    Auf der Suche nach Software/Geräten, die neu auf dem Markt sind, bin ich u.A. auf folgendes gestoßen:
    http://www.globofleet.de
    Wer kennt die Produkte und hat Erfahrung damit?
    Ergänzungen und Erfahrungen mit den einzelnen Produkten dürfen gerne gepostet werden.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • hell&dunkel
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    • 22. Juni 2010 um 11:00
    • #2

    Hoppla, wie? Keine Meinungen und Erfahrungen zum Thema? Muß ich Globofleet selbst ausprobieren?
    Oder sollte ich das Thema in Party-PA posten weil hier alle in der Wechselbrückenliga spielen und ihr Material vom Spediteur durch die Gegend fahren lassen? :D

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  • falcocgn
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    • 22. Juni 2010 um 13:34
    • #3

    Hi Armin,

    ich vermute, die Nullresonanz liegt daran, dass immer noch viel zu viele Firmen und Kollegen sich diesem Thema total sperren. Entweder haben sie (noch) keine Karte und/oder wollen auch nicht mehr fahren wegen der Selbständigkeits-Problematik beim Werkverkehr.

    Oder die Firmeninhaber, die sich eigentlich Gedanken machen müssen, schalten auf stur und warten lieber auf existenzbedrohende Strafen und ein stillstehendes Auto.

    Andere wiederum sparen sich das Geld, weil es ihnen grade nicht so gut geht. Die Strafen sind viel schlimmer, als meine Schulung plus die Soft- und Hardware kosten würde...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • test
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    • 22. Juni 2010 um 14:07
    • #4

    oder sie haben noch tachoscheiben :)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • hell&dunkel
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    • 22. Juni 2010 um 16:04
    • #5
    Zitat von "test"

    oder sie haben noch tachoscheiben :)

    Schreibt der Mann aus dem Zonenrandgebiet der "Grün"-Zone.... :D
    Mein Problem war, daß die Autos mit Tachoscheiben bei den Autovermietern inzwischen Geschichte sind. Grüne Plakette geht mit digitalem Kontrollgerät einher.

    Zitat

    Ich vermute...

    Mich hat es sehr gewundert, als keine Reaktionen kamen.
    Eine dritte Variante hast du vergessen: Die Kleineren der Branche stellen wg. B-Führerschein auf 3,5-Tonner um. Aus der Branche der überladenen 7,5 Tonner wird die Branche der überladenen, bis unters Dach zugestapelten 3,5-Tonner.... :D

    Was spricht dagegen, einige C1E Fahrer als Aushilfe, auch als geringfügig Beschäftigte anzustellen, zumal es (noch) genug Klasse 3-Inhaber gibt?
    Dann ist das Problem mit dem eigenen Fahrpersonal vorerst gelöst.


    Armin
    Zonenrandgebietsbewohner, bald eingerahmt mit gelb/gün

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Pfälzer
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    • 23. Juni 2010 um 18:35
    • #6
    Zitat von "hell&dunkel"

    der überladenen, bis unters Dach zugestapelten 3,5-Tonner.... :D

    Das war jetzt aber nicht nett :wink: :D

    PS. Ich dachte Ihr wolltet mal meinen Grill antesten :?:

    Gruß Wolf

  • simonstpauli
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    • 23. Juni 2010 um 22:38
    • #7
    Zitat von "hell&dunkel"

    Schreibt der Mann aus dem Zonenrandgebiet der "Grün"-Zone.... :D
    Mein Problem war, daß die Autos mit Tachoscheiben bei den Autovermietern inzwischen Geschichte sind. Grüne Plakette geht mit digitalem Kontrollgerät einher.

    Mich hat es sehr gewundert, als keine Reaktionen kamen.
    Eine dritte Variante hast du vergessen: Die Kleineren der Branche stellen wg. B-Führerschein auf 3,5-Tonner um. Aus der Branche der überladenen 7,5 Tonner wird die Branche der überladenen, bis unters Dach zugestapelten 3,5-Tonner.... :D

    Was spricht dagegen, einige C1E Fahrer als Aushilfe, auch als geringfügig Beschäftigte anzustellen, zumal es (noch) genug Klasse 3-Inhaber gibt?
    Dann ist das Problem mit dem eigenen Fahrpersonal vorerst gelöst.


    Armin
    Zonenrandgebietsbewohner, bald eingerahmt mit gelb/gün


    Das Problem ist damit nicht gelöst, es sei denn man schickt nur noch 2,8-tonner auf die Straße.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • hell&dunkel
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    • 23. Juni 2010 um 23:15
    • #8

    Mein bescheidenes Halbwissen:

    - Geringfügig Beschäftigte sind im Gegensatz zu Freelancern (Die Unternehmer sind) "eigenes Personal".

    - Der 3,5-Tonner (Werksverkehr) unterliegt, solange Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, nicht der Aufzeichnungspflicht. Wenn doch: Tageskontrollblatt.
    Allerdings gibt es bei freien Mitarbeitern trotzdem das Problem "Gewerblicher Güterkraftverkehr". Lösung, wie du schreibst: 2,8t.

    Zitat

    Die Kleineren der Branche stellen wg. B-Führerschein auf 3,5-Tonner um....

    Den dann die Auszubildenden fahren, weil "eigenes Personal".....

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  • Wulfson
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    • 21. Juli 2010 um 10:31
    • #9

    moin

    die problematik dieser ganzen fahrerkartenauswertungsmisere ist ja noch eine ganz andere....wie oft leihe ich mir ein fahrzeug über 3,5to? eher selten, da ich viele kleine jobs mit dem kleinen transporter erledigen kann. leihe ich nun 3-5 mal im jahr eine große kiste, brauche ich diese mistige karte samt dem auswertemüll. wann soll sich das bezahlt gemacht haben? NIE!!! zudem muß ich noch die restlichen zeiten nachweisen....wie sich das gestalten soll, ist mir völlig schleierhaft. das nächste ist doch; wie dokumentiere ich meine ruhezeiten? ich fahre hin, schreibe ruhezeit und mach derweil die va. danach abbau und heimfahren, wobei die heimfahrzeit nun wieder lenkzeit ist. ein sinnvoller nachweiß über die ruhezeiten ist imho nicht möglich.
    diese ganze verwaltungsflut ist zunehmend nervtötend und bringt ausser mehrarbeit und kosten insgesamt weniger als null...

  • hell&dunkel
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    • 21. Juli 2010 um 15:16
    • #10

    Herzlichen Glückwunsch in der schönen, neuen Welt der Fahrpersonalverordnung.

    Wenn du heute 7,5Tonner fährst, brauchst du den Schein für die zurückliegenden 28 Tage.
    Da die Zeiten der Mietautos mit analogem Tachografen vorbei sind, kommst du wohl um eine Fahrerkarte mit allem Pipapo nicht herum.
    Oder bieten die Autovermieter im wilden Osten noch Autos mit Analoggeräten?

    Armin

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  • falcocgn
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    • 21. Juli 2010 um 18:00
    • #11

    Hallo wulfson,

    Du fragst danach, wann sich die Tacho- und Kartenausleserei lohnen soll? Das wirst Du in dem Augenblick bemerken, in dem Du einen Bußgeldbescheid nach einer Kontrolle bekommst. Ein Beispiel? 28 laufende Tage ohne Nachweis macht 2.000€! Außerdem benötigst Du als Unternehmer, der den LKW mietet, noch eine Unternehmerkarte, um das Auto auf Deine Firma anzumelden, bevor Du die Fahrerkarte reinschiebst. Die Unternehmer-Bußgelder sind noch viel höher.

    Die Energie, die Du aufwendest, um über das Unvermeidliche zu schimpfen, solltest Du lieber darauf verwenden, um dich richtig zu informieren. Dann kannst Du immer noch schimpfen aber es ändert nichts. Die Regeln gibt es teilweise schon über 25 Jahre, nur die Möglichkeit der ordentlichen Kontrolle ist erst jetzt gegeben.

    Der Sinn ist ja auch nicht, den ach so armen Unternehmer abzuzocken. Er braucht sich ja nur an die Regeln halten (selbe Diskussion mit Radar...) Der Sin besteht im Schutz ALLER Verkehrsteilnehmer vor übermüdeten Fahrern.

    Falco

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  • tufkaklto
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    • 21. Juli 2010 um 18:48
    • #12
    Zitat von "falcocgn"

    ich vermute, die Nullresonanz liegt daran, dass immer noch viel zu viele Firmen und Kollegen sich diesem Thema total sperren. Entweder haben sie (noch) keine Karte und/oder wollen auch nicht mehr fahren wegen der Selbständigkeits-Problematik beim Werkverkehr.

    Trifft für mich voll zu.

    Ich war nie der LKW Fahrer, bin aber auf vielen Jobs mitgefahren ( weils auch Spaß gemacht hat oder ein Extra Reisetag war, hab schöne Gegenden Gesehen in Europa ) aber seit der Regelung ist das für mich vorbei.

    Ich habe keine Fahrerkarte und werde mir auch keine zulegen.

    Für mich hat sich mit der Thematik viel Unsicherheit und ein Paragraphendschungel eingeschlichen, den ich selbst ohne Rechtsbeistand fast nicht mehr durchforsten kann.

    Zu hoch sind mir die Strafandrohungen für Fehler, die schnell mal passieren können.

    Und damit ist es uninteressant und ich lass es einfach........

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  • Wulfson
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    • 21. Juli 2010 um 21:34
    • #13

    hm..klauston-du bist in der seltenen gelegenheit, das du dir das aussuchen kannst. ich leider nicht...ich hab generell auch kein problem mit der nachweispflicht der fahrzeiten. in meinem alten 3,5er war eine tachscheibe drin.
    nur, wie soll ich bei reinen miet lkw´s die lenk und ruhezeiten 28 tage zurück nachweisen? ich besitze keinen und werde das auch nicht in absehbarer zeit, da die zumietung einfach rentabler ist. hier wurde ein "gesetz" aus dem boden gestampft, das mit reinem menschenverstand nicht nachvollziehbar ist und mit tragonischen strafen sanktioniert wird, wenn man sich in diesem verwirrenden wirrwar der paragrafen nicht auskennt. sorry...ich bin kein anwalt und nicht mal ein freund solcher herren! und nein falco; ich werde mit sicherheit kein seminar besuchen, wo ich hernach genauso viel weiß, wie vorher und noch dazu viel zeit, energie und geld verschwendet habe. ich kann dich gut verstehen, du verdienst schliesslich dein geld damit. ;)
    eine fahrerkarte und unternehmerkarte zu beantragen ist kein problem. diese dann mitzuführen und wenn lkw auch einzusetzen, ist auch keins-dann drück ich eben ruhezeit ein, wenn ich va mache. wie soll das irgendwer nachweisen? ich??? weiter...ich miete lkw´s an und habe beide karten-was soll ich mit den restlichen 340 tagen im jahr machen? was soll ich wem nachweisen? fürchterlichder wirrwar das ganze...und jetzt kommt angela noch mit änderungen im gesundheitswesen....grmbl

    ps: ich sollte eine rechtsabteilung einrichten. ;)

  • tufkaklto
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    • 21. Juli 2010 um 23:13
    • #14

    Irrtum

    Es ist ein Irrglaube, wenn alle meinen, das ich es mir aussuchen kann :D
    Mag bedingt stimmen, aber ich muß auch meine Miete zahlen und meine Frau erhalten :lol: :lol: und mich nach den Gegebenheiten des Marktes richten.

    ich bin nur nicht mehr bereit ALLES dafür zu tun.
    Und die Erfahrung zeigt, das dies funktioniert.

    Aber mein Hauptaugenmerk war immer die Tontechnik und nebenbei bin ich halt mitgefahren mit dem LKW.

    Das habe ich halt gestrichen mit den ganzen Veränderungen.

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  • Micromann
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    • 21. Juli 2010 um 23:52
    • #15

    Früher war das nachweisen der Fahrzeiten und die Kontrolle des ganzen sehr viel schwieriger. Bei den alten Tachoscheiben gab es z.Bsp. Kollegen die einfach nach der regulären Schichtzeit ne zweite Schicht gefahren sind. Mit der Fahrerkarte sind alle Fahrzeiten auf ein und dem selben Speichermedium erfasst. Du kannst nicht mehr so ohne weiteres Fahrzeiten verschweigen.

    Die Schlamperei mit den Urlaubsscheinen ist geblieben. Du weißt quasi über den Urlaubsschein nach das du kein Nachweispflichtiges Fahrzeug geführt hast. Klar kann da noch viel Schabernack getrieben werden, allerdings werden die LKWs mit Scheiben nach und nach von den Straßen verschwinden und somit ist die Kontrolle für die zuständigen Stellen einfacher.

    Und es gibt auch Speditionen, die weisen ihre Fahrer an nach der Schichtzeit einfach nochmal ohne Karte weiterzufahren, wenn es darum geht eine Fähre oder einen Ladetermin rechtzeitig zu erreichen.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • falcocgn
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    • 22. Juli 2010 um 00:09
    • #16

    Hallo Wulfson,

    schade, dass Du nicht an meiner Schulung teilnehmen möchtest... Die vielen Kollegen, bei denen ich bisher war, haben trotz trockener Materie immer viel Spaß und erstaunlicherweise wissen alle nachher tatsächlich Bescheid. Übrigens, ich bin billiger als die Buße für einmal 24 Stunden das Kontrollgerät nicht ausgelesen als Unternehmer... Und das für bis zu 15 Personen...

    Dein konkretes Problem mit dem Nachweis der nachweisfreien Zeiten (so heisst das wirklich) löst sich mit genau dem Formular, welches wir immer gerne als "Urlaubsschein" bezeichnen. Du bekommst es hier http://www.bag.bund.de/cln_010/Shared…P.html?nn=12826 als bearbeitbares Word-Dokument.

    Eine Seite vorher sind auch die Erläuterungen dazu.

    (Edit sagt, dass Armin schneller war)

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

    Einmal editiert, zuletzt von falcocgn (22. Juli 2010 um 00:12)

  • hell&dunkel
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    • 22. Juli 2010 um 00:10
    • #17
    Zitat

    wie soll ich bei reinen miet lkw´s die lenk und ruhezeiten 28 tage zurück nachweisen?


    Abholung Mietkiste:
    Zündung an, Unternehmerkarte rein/raus Fahrerkarte rein, Fahren.
    Rückgabe Mietkiste:
    Fahrerkarte raus, Unternehmerkarte rein/raus.

    Der Nachweis über die 28 Tage, in denen du kein aufzeichnungspflichtiges KfZ gelenkt hast und weder Tachoscheiben noch Tageskontrollblätter oder Aufzeichnungen auf deiner Fahrerkarte vorhanden sind, weil du z.B.:
    - Krank warst
    - Urlaub hattest
    - Andere Arbeiten als Fahren >3,5t ausgeführt hast
    - Im Büro gesessen und Kaffee getrunken hast
    - ....

    Ist das hier verlinkte Formular:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=78554

    Vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person auszufüllen.
    Die nette Dame am Schreibtisch gegenüber wurde von mir damit beauftragt.


    Edit: Siehe an, Falco ist auch noch wach. :D

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  • falcocgn
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    • 22. Juli 2010 um 00:14
    • #18

    Hallo Armin,

    jetzt gehe ich aber gleich ins Bett, weil ich heute schon 8 Leute wiederholungsbespasst habe und morgen nochmal 11 Leute langweilen werde, die garantiert nichts bei mir lernen :roll:

    Guts nächtle

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • hell
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    • 22. Juli 2010 um 18:08
    • #19

    Moin,

    verstehe ich das jetzt richtig:
    Eine Veranstaltungstechnik Firma kann sich also einen LKW mieten und einen ihrer Angestellten mit einer Fahrerkarte das Fahrzeug führen lassen. Der Chef muß dazu eine Unternehmerkarte haben?

    Der Selbständige Gewerbetreibende kann sich einen 7,5to mieten, muß dazu eine Fahrerkarte haben, solange er (nur) sein eigenes Material durch die Gegend schafft? Braucht er eine UN Karte? Oder muß man die nur haben, wenn man ein eigenes Fahrzeug hat?

    Sobald der freischaffende Techniker auch mal für die VA-Firma einen LKW fahren soll, muß er ein Gewerbe für Güterkraftverkehr angemeldet haben, weil er dann ja gewerblich für andere tätig wird? So zumindest hat mir das der Herr vom BAG telefonisch erläutert.

    Hintergrund ist der: wenn ich demnächst mein Lager wechseln will und das mit einem Miet-LKW mache, dann müßte ich mir vorher also eine solche Fahrerkarte und die dazugehörige Auslesesoftware besorgen? Denn wenn ich sonst bei dem eindeutig gewerblichen Transport kontrolliert werde, hab ich schlechte Karten? Und ich muß nachweisen, daß das mein Material ist?

    Gruß,

    hell

  • hell&dunkel
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    • 22. Juli 2010 um 18:41
    • #20

    Der Unternehmer braucht eine Unternehmerkarte, der fahrende Mitarbeiter eine Fahrerkarte.
    Wenn du als Unternehmer selbst fährst, brauchst du eine Fahrerkarte.

    Wenn du dir einen LKW mietest und selbst fährst, brauchst du Unternehmerkarte und Fahrerkarte.

    Zitat

    Abholung Mietkiste:
    Zündung an, Unternehmerkarte rein/raus Fahrerkarte rein, Fahren.
    Rückgabe Mietkiste:
    Fahrerkarte raus, Unternehmerkarte rein/raus.


    Ich ziehe das auch bei Jobs im Umkreis von 50km so durch. Das spart u.U. Diskussion.

    Der Freie als Fahrer geht garnienicht. Er fährt fremdes Material gewerblich durch die Gegend, macht also demzufolge keinen Werksverkehr, sondern gewerblichen Güterkraftverkehr.

    Zum selbst durchgeführten Unternehmensumzug habe ich schon widersprüchliche Aussagen bezüglich Aufzeichnungspflicht/Handwerkerregel gehört.
    Ich würde sagen: Karte rein, dann ist Ruhe.

    Armin

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