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Ein Unfallschaden und seine Abwicklung

  • turbotobbze
  • 9. Februar 2011 um 19:16
  • turbotobbze
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    • 9. Februar 2011 um 19:16
    • #1

    Hallo,

    (@admin:ich hoffe ich habe ungefähr die richtige Forensparte erwischt, sonst gerne verschieben.)

    ich suche nach Antworten bezüglich der Abwicklung eines Unfallschadens. Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Folgendes:

    Ich, als Subunternehmer (Techniker) für ein anderes Unternehmen tätig, fahre eine Beule in den Transporter des Unternehmens. Die Versicherung zu bemühen lohnt sich nicht, heißt ich (mein Ein-Mann- Unternehmen) komme für den Schaden auf.
    Wie wickelt man sowas korrekt ab? Bezahlt das Auftraggeber-Unternehmen erstmal die Rechnung und fordert dann Schadenersatz bei mir in Höhe des Nettobetrages der Autowerkstattrechnung?
    Wie muss solch eine Forderung aussehen? Eine Rechnung zu schreiben funktioniert ja nicht, da keine Leistung erbracht worden ist.

    Oder muss die Rechnung der Werkstatt direkt an mich gehen? Das würde mir nicht richtig vorkommen, wenn ich eine rechnung bekomme, nach der ein Fahrzeug repariert wurde, dass nicht in meinem Betrieb gemeldet ist. (Ich habe gar keinen Dienstwagen.)

    Über fundierte Antwort freue ich mich.

    MfG
    TurboTobbze

  • skyworker
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    • 9. Februar 2011 um 19:37
    • #2

    Mh - um welchen Betrag gehts denn?

    Aus meiner leidvollen Erfahrung heraus: Der Unternehmer, dessen Fahrzeug du beschädigt hast, lässt das Fahrzeug reparieren, erhält darüber eine Rechnung von der Werkstatt und begleicht diese. Parallel dazu schreibt er dir eine Rechnung in Höhe der entstandenen Kosten - und du begleichst diese.

    SKY

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  • mringhoff
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    • 9. Februar 2011 um 19:56
    • #3

    Das andere Unternehmen schreibt Dir einfach eine Rechnung über den Schaden und Du bezahlst sie, das muss ja nicht mit einer Dienstleistung aus dem VT-Bereich zusammenhängen.

    Damit der genaue Schaden festgestellt werden kann, wäre es korrekt, wenn die andere Firma entweder den Schaden reparieren lässt (und selbst eine Rechnung dafür bekommt) oder den Schaden durch einen Gutachter feststellen lässt, wenn man nicht reparieren will.

    Wg. der Mehrwertsteuer würde ich das jetzt - mit fiktiven Summen - so sehen:
    Rechnung Autohaus an VT-Unternehmen: 100,- netto + 19,- MWSt = 119.- brutto
    Rechnung VT-Unternehmen an Dich: 100,- netto + 19,- MWSt. = 119,- brutto.
    VT-Unternehmen kann die MWSt. vom Autohaus beim FA geltend machen und muss aber die von Dir erhaltene USt. dagegenrechnen. Unter dem Strich für das VT-Unternehmen eine Nullsummenspiel.
    Du kannst die MWSt. ebenfalls geltend machen (sofern Du nicht USt.-Kleinunternehmer bist), Schaden also für Dich = 100,- EUR

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  • turbotobbze
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    • 9. Februar 2011 um 20:03
    • #4

    Hi ,

    Danke für eure Antworten.

    Ich frage mich, was auf der Rechnung stehen soll.

    Da er mir gegenüber aber keine Ware oder Dienstleistung abgegeben hat, bin ich mir nicht sicher, ob er mir einfach eine Rechnung stellen darf. Wofür denn?
    Da er mir nix geleistet hat, darf er meines Wissens auch keine Umsatzsteuer aufführen. Versicherungen zahlen, wenn man Unfallschäden nach Begutachtung nicht repariert, auch nur den Nettobetrag aus einem Kostenvoranschlag.

    Turbotobbze

  • tufkaklto
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    • 9. Februar 2011 um 20:11
    • #5

    Also, meine Meinung:

    Wenn ein Unternehmen von mir will, das ich mit einem Auto fahre, dann muß es damit rechnen, das solche Dinge passieren.
    Soll heißen, den Selbstbehalt solle die Firma selber zahlen.
    Oder beim versicherer schätzen lassen, man glaubt gar nicht, was da an Abschlägen runtergerechnet wird.
    Wenn Die Dir das anhängen wollen, empfinde ich das etwas als Frechheit.

    Ich mußte vor Jahren einmal den Selbstbehalt vom Versicherungsschaden zahlen, seitdem fahre ich eigentlich nicht mehr mit Firmenautos.
    Da bin ich der Meinung, ich fahre maximal mit, und die Firmen sollen bitte ihre Angestellten bemühen.

    Wenn ich weiß, das ich nüchtern und nach bestem Wissen und Gewissen gefahren bin, dann will ich dafür nicht zahlen müßen.
    Risiko trage ich eh schon genug, allein wenn ich das tue.

    Kann ja nicht sein, das ich immer in die Gefahr laufe, mit Verlust heimzukommen, wenn man eigentlich wem einen Gefallen tut.

    Und dann sollen die Firmen bitte auch zusehen, das man niemals übermüdet fahren muß und immer nur die vorgeschriebenen Arbeitszeiten am Buckel hat.
    In Deinem Fall fängt der Arbeitstag spätestens mit wegfahren an, ausser Du hast vorher schon geladen usw ( oder Anreise gehabt, um mit dem Lieferauto zu fahren )

    Wie gesagt, meine Meinung.

    ( Gut, es mag Leute geben, die bei jeder fahrt was kaputtmachen, da wäre das dann anders.
    Aber auch da sollte die Firma solche Personen eher nicht mehr anrufen, als Ihnen eine Rechnung anzuhängen )

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  • turbotobbze
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    • 9. Februar 2011 um 20:22
    • #6

    Hi Klaus,

    ja, das war auch erst meine Meinung. Allerdings ist es so, dass wenn ich privat ein Auto demoliere auch dafür aufkommen muss.

    Ich habe einige Firmeninhaber gefragt, diemeisten waren der Meinung, dass der freie Mitarbeiter den Schaden tragen muss, wenn keine Versicherung einspringt, bzw. dass er den Selbstbehalt zahlt.
    Ich überlege jetzt aber für die Zukunft auch, dass ich dann keine fremden Firmenwagen mehr fahre. Ich habe auch beim Versorgungswerk mal angefragt, ob man sich gegen sowas versichern kann...negativ.

    Schwierige Sache das...

    Einmal editiert, zuletzt von turbotobbze (9. Februar 2011 um 23:57)

  • mringhoff
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    • 9. Februar 2011 um 20:24
    • #7
    Zitat von "turbotobbze"


    Ich frage mich, was auf der Rechnung stehen soll.
    Da er mir gegenüber aber keine Ware oder Dienstleistung abgegeben hat, bin ich mir nicht sicher, ob er mir einfach eine Rechnung stellen darf. Wofür denn?


    Also da sehe ich kein Problem darin. Das sind doch ganz normale Reparaturkosten für einen Schaden.
    z.B. "Reparatur Unfallschaden vom X.X.2011 am Fahrzeug XY"

    Zitat von "turbotobbze"


    Da er mir nix geleistet hat, darf er meines Wissens auch keine Umsatzsteuer aufführen. Versicherungen zahlen, wenn man Unfallschäden nach Begutachtung nicht repariert, auch nur den Nettobetrag aus einem Kostenvoranschlag.


    Wg. dem Ausweis der USt. müsste man steuerlichen Rat einholen.
    Meine zwei Ansichten: Es findet eine Reparaturleistung statt (entweder selbst oder extern in Auftrag gegeben). Dann stellt das VT-Unternehmen an Dir die Rechnung incl. MWSt. und Du kannst diese beim FA wieder geltend machen
    Die andere Ansicht: es ist eine reine Schadensersatzzahlung (dann sollte man das natürlich auch so auf der Rechnung schreiben), diese ist nach der USt.-Richtlinie ohne USt. zu berechnen.
    http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r3.html
    Dann kannst Du natürlich auch keine MWSt. geltend machen.

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  • turbotobbze
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    • 9. Februar 2011 um 20:27
    • #8

    Ja, genau zwischen diesen Varianten schwanke ich auch. Wenn man sich nun zur zweiten Vaiante entschließt gibt es da irgendwelche Förmlichkeiten zu beachten??

  • skyworker
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    • 9. Februar 2011 um 20:36
    • #9

    @ Klaus - du sprichst mir aus dem Herzen! Genau den Fall hatte ich vor ein paar Jahren auch - seither beschränke ich mich für Andere aufs beifahren!

    SKY

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  • turbotobbze
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    • 9. Februar 2011 um 20:38
    • #10

    Die Frage ist ja, wie geht man sinnvoller Weise damit um, bzw. was ist üblich?

    Einmal editiert, zuletzt von turbotobbze (9. Februar 2011 um 21:06)

  • mringhoff
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    • 9. Februar 2011 um 20:38
    • #11
    Zitat von "turbotobbze"


    Ich habe einige Firmeninhaber gefragt, die waren alle der Meinung, dass der freie Mitarbeiter den Schaden tragen muss, wenn keine Versicherung einspringt, bzw. dass er den Selbstbehalt zahlt


    Ich sehe das übrigens so ähnlich wie klauston. Wollte aber jetzt dieses Thema nicht noch aufmachen, da Ihr Euch ja schon geeinigt habt und es in der Frage nur noch nach der Abwicklung geht...

    Aber wenn wir jetzt doch bei der Frage angelangt sind, inwieweit solche Schadensersatzzahlungen überhaupt gerechtfertigt sind, würde ich mal eher die Moral ins Spiel bringen.
    Rein rechtlich hast Du einen Schaden verursacht und der muss beglichen werden. Und für die meisten Fälle gibt es hier dann auch wiederum eine passende Haftpflichtversicherung, nur leider beim Kfz nicht...
    Wer aber als Fahrer für eine andere Firma unterwegs ist, der sollte vorab aber das ein oder andere klären. Das fängt schon bei Geschwindigkeitsübertretungen an. Klar, die sind immer vom Fahrer zu zahlen. Aber wer ein Fahrzeug lenkt, setzt sich immer einem höheren Risiko aus, doch mal ein Ticket zu bekommen, als wenn er Beifahrer ist. Also ist die logische Folge daraus, daß einer, der das Fahrzeug lenkt auch mehr Geld dafür bekommt, als einer, der nur mitfährt.
    (mal von allen Problemen von Lenk- und Ruhezeiten abgesehen).
    Wenn man vorher die Haftungsproblematik anspricht ("entweder Ihr zahlt eventuelle Schäden selbst oder ich fahre nicht"), wird man vermutlich wohlwollende Worte ernten. ("klar, machen wir..." oder "ok, wir legen nochmal 50,- EUR pro Tag drauf, aber dann übernimmst Du das Risiko bis zum Selbstbehalt").
    Wenn man hinterher den Schaden hat, ist es leider meist andersrum...

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  • tufkaklto
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    • 9. Februar 2011 um 20:53
    • #12

    Eben, die Frage ist, hast Du Geld dafür bekommen, das Du mit dem Auto fährst, als so richtig Extra Kohle, in Höhe einer 2. Gage, die auch dem Risiko entsprichst, was Du dann hast?????????????

    Oder nur unwesentlich mehr, oder hast Du das Auto um die gleiche Kohle gelenkt, die Du als Techniker auch hast??

    es gibt nur mehr eine Firma, für die ich noch fahren würde, und da wäre sowas kein Thema.

    Ich wäre vor Jahren ( gar nicht so lange her ) sogar fast von einer Leihwagenfirma verklagt worden, weil der Firmeninhaber die Rechnung nicht bezahlt hat.
    Und die wären damit auch definitiv durchgekommen, wenn ich nicht nachweisen hätte können, das ich beim Ersten mal den LKW mit Guthaben zurückgebracht habe, aber der Firmenchef den LKW ein weiteres mal gemietet hatte.
    und mein Name war vom Ersten vertrag noch drin.

    Als an Alle, auch da aufpassen !!!!!!

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  • mringhoff
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    • 9. Februar 2011 um 21:15
    • #13
    Zitat von "klauston"

    Eben, die Frage ist, hast Du Geld dafür bekommen, das Du mit dem Auto fährst, als so richtig Extra Kohle, in Höhe einer 2. Gage, die auch dem Risiko entsprichst, was Du dann hast


    na, die zweite Gage würde dann doch etwas viel sein, obwohl manche Leute verlangen ja erschreckend niedrige Gagen.. :)

    Wenn eine Firma will, daß fremde Leute deren Autos fahren, dann sollen sie bitteschön auch eine Vollkasko mit minimalster Selbstbeteiligung abschliessen. Das sind dann ein paar Hundert Euros im Jahr mehr. Umgerechnet auf die gefahrenen Tage im Jahr wohl nur wenige Euros. Dann ist schon mal ein Risiko weg.
    Nichtsdestotrotz bleiben anderen Risiken (Verantwortung über die Ladungsicherung, Zuladungsgewicht, Fahrtgeschwindigkeit, Fahrtenschreibernutzung, Fahrzeugzustand). Der Fahrer wird bei einer Kontrolle oft auch persönlich in die Pflicht genommen, auch wenn ihm keine direkte Schuld trifft. Beispiel abgefahrene Reifen etc.
    Das alles kann und darf im gewerblichen Umgang kein Freundschaftsdienst sein....

    Irgendeine Risikopauschale sollte auf alle Fälle drin sein. Die Höhe richtet sich natürlich auch nach dem Risiko. Fahre ich einen 7,5t oder einen VW-Bus? Reise ich damit quer durch die Republik oder nur mal 10km zum nächsten Job?

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  • SebastianJaeger
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    • 9. Februar 2011 um 21:43
    • #14

    Hallo,

    rein rechtlich sieht es glaube ich so aus.
    Einer Firma ist zuzumuten ihre Fahrzeuge Vollkasko zu versichern. Daher kann dem Mitarbeiter unter Umständen die höchstmögliche Selbstbeteiligung einer VK Versicherung in Höhe von 1000€ aufgebrummt werden, auch wenn der Wagen nur TK versichert war.
    Das war das, was ich vor einigen Jahren mal zu dem Thema recherchiert habe.

    Gruß

    Sebastian

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  • tufkaklto
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    • 9. Februar 2011 um 22:04
    • #15

    selbst 1000 Euro würde ich als viel zu Hoch ansehen, wenn der Fahrer das Auto bewegt.

    Dann müßte die Firma akzeptieren, das er in jedem Fall, wo die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, bzw nicht garantiert werden kann, das der Wagen ohne Schaden weiterbewegt bzw zurückgebracht wird, dieser abgestellt wird und de Fahrer nicht mehr weiterfährt.

    Ich würde an Deiner Stelle für diese Firma nicht mehr arbeiten,.

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  • turbotobbze
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    • 9. Februar 2011 um 23:56
    • #16
    Zitat

    Ich würde an Deiner Stelle für diese Firma nicht mehr arbeiten,.


    Naja, man kann ja erstmal miteinander reden...


    Mir ging es zuerst einmal darum, wie so eine Abwicklung Sinn (mit Ust./ ohne Ust.) macht. Das weiß ich jetzt ungefähr. Danke.

    Die weitere Diskussion finde ich spannend, denn anscheinend haben schon mehrere Erfahrungen gesammelt und ihre Lehren daraus gezogen. Und es wird scheinbar sehr unterschiedlich damit umgegangen. Bis jetzt lässt sich für mich nicht kein "Patentrezept" erkennen.

    Zitat

    selbst 1000 Euro würde ich als viel zu Hoch ansehen


    Ja, das ist schon ziemlich viel, man stelle sich vor man hat einen Tagesjob, sagen wir 220€ Festgage und muss mit dem Transporter innerhalb der Stadt fahren. Man etzt die Karre mit der Schiebetür an eine Laterne und ist einen Tausi los. Das kanns ja auch nicht sein.

  • simonstpauli
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    • 10. Februar 2011 um 00:08
    • #17
    Zitat von "hunterstudios"

    Hallo,

    rein rechtlich sieht es glaube ich so aus.
    Einer Firma ist zuzumuten ihre Fahrzeuge Vollkasko zu versichern. Daher kann dem Mitarbeiter unter Umständen die höchstmögliche Selbstbeteiligung einer VK Versicherung in Höhe von 1000€ aufgebrummt werden, auch wenn der Wagen nur TK versichert war.
    Das war das, was ich vor einigen Jahren mal zu dem Thema recherchiert habe.

    Gruß

    Sebastian


    1000 Euro ist viel zu hoch. Wenn ich Autos fahre sind die in der Regel mit 0 Euro Selbstbeteiligung Vollkasko-versichert.
    Das ist dann im Schadensfall streßfrei, es fallen einfach keine Kosten an.
    Dann fahre ich auch gerne mal eine Kleinbus oder Transporter, wenn es von den Zeiten passt und niemand anders kann.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • turbotobbze
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    • 10. Februar 2011 um 00:12
    • #18

    0 € Selbstbeteiligung wäre ja die erste Vollkasko, die ihrem Namen alle ehre macht :lol:

    In dem Fall hieße das, dass die Versicherung für die jeweilige Firma um einiges teurer werden wird, bei jedem kleinen Schaden, da die SF- Rabatte in die Knie gehen. Also Nachteil für die Firma.
    Das wäre aus Technikersicht schön wenn das überall so wäre. Leider kann man da nicht von ausgehen.

  • simonstpauli
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    • 10. Februar 2011 um 00:24
    • #19
    Zitat von "turbotobbze"

    0 € Selbstbeteiligung wäre ja die erste Vollkasko, die ihrem Namen alle ehre macht :lol:

    In dem Fall hieße das, dass die Versicherung für die jeweilige Firma um einiges teurer werden wird, bei jedem kleinen Schaden, da die SF- Rabatte in die Knie gehen. Also Nachteil für die Firma.
    Das wäre aus Technikersicht schön wenn das überall so wäre. Leider kann man da nicht von ausgehen.


    Ich halte das für normal. Natürlich kostet die Versicherung dann mehr, in Gruppentarifen ist das bei Autovermietungen aber oft sowieso inclusive. Jedenfalls bei den Agenturen, die Autos für mich buchen. Und die sind deswegen nicht teuer, da macht es die Masse und der Autovermietungs-Markt.

    Bei Firmenfahrzeugen ist es eine Frage der Fairness gegenüber den Fahrern. Der Halter muß ja nicht jeden Schaden über die VK-Versicherung abwickeln, wenn er den SF-Rabatt behalten möchte.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
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  • tufkaklto
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    • 10. Februar 2011 um 08:19
    • #20
    Zitat von "turbotobbze"

    Ja, das ist schon ziemlich viel, man stelle sich vor man hat einen Tagesjob, sagen wir 220€ Festgage und muss mit dem Transporter innerhalb der Stadt fahren. Man etzt die Karre mit der Schiebetür an eine Laterne und ist einen Tausi los. Das kanns ja auch nicht sein.

    Das klingt für mich, als ob Du für fahren kein extra Geld bekommen hast.

    Warum solltest Du dann zahlen.

    Ich sag mal so:
    Dem Verleiher war es das nicht wert, Dich für das Risiko und die zusätzliche Arbeit zu entlohnen.
    Aber jetzt im Schadensfall sollst Du für etwas zahlen, für was Du nicht extra entlohnt wurdest.

    Merkst was????

    Klingt für mich so, als ob der Verleiher eher einer ist, der sehr genau auf sein Geld schaut .
    Beim nächsten Mal darfst Du dann kaputte PAR64 Lampen zahlen.... :D

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