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  4. Veranstaltungssicherheit

Ist hier eine Abnahme notwendig?

  • mathias bonn
  • 21. Februar 2011 um 11:18
  • mathias bonn
    Beiträge
    4
    • 21. Februar 2011 um 11:18
    • #1

    Hi

    Ich habe folgendes Problem:

    Die Firma, in der mein Vater arbeitet, möchte eine Betriebsversammlung abhalten. Hierfür benötigen die Beamer, 2 Funkmikros, zwei Lautsprecher und alles, was zur Inbetriebnahme erforderlich ist.

    Ich bin DJ in diversen Clubs und (Achtung!) keine Fachkraft. Ich besitze zwar eine eigene Anlage, habe auch schon viele Jahre Erfahrung beim Aufbau, Einpfeifen etc..
    Ich habe diese Veranstaltung auch schon mehrfach völlig problemlos durchgeführt.

    Nur meldet sich jetzt ein Sicherheitsbeauftragter zu Wort, und verlangt auf Geräten und Kabeln Tüv-Stempel, die eine turnusmäßige Prüfung bestätigen. Er bezieht sich dabei auf die für seinen Betrieb und seine Mitarbeiter geltenden Vorschriften.

    Es tut mir leid, wenn ich da jetzt nach etwas für Euch völlig trivialem Frage. Aber aufgrund der Annahme, dass VDE-Prüfzeichen auf den stromführenden, vorkonfektionierten Kabeln und dem Einsatz unveränderter Geräte aus dem Handel ausreichen, habe ich diese Veranstaltung bisher selber durchgeführt.

    Was muss jetzt abgenommen werden? Was nicht?

    Die erforderliche Technik habe ja bereits beschreiben. Die Veranstaltungsgröße umfasst ca. 100 bis 150 Personen, die auf Stühlen im Versand der Firma sitzen.

    Der Sicherheitsbeauftragte der Firma verlangt von mir entweder die Tüv-Stempel, oder so etwas, oder einen schriftlichen Nachweis, dass dies nicht nötig sei.

    Der Auftrag kam vor etwa einer Stunde rein und ist am Donnerstag morgens um 9. Ich muss meinem Ansprechpartner bei der Firma jetzt so schnell, wie es geht bescheid geben, ob ich diese Nachweise erbringen kann.

    Ist eine so kurzfristige Abnahme der benötigten Teile überhaupt möglich?

  • dermüdemike
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 21. Februar 2011 um 11:33
    • #2

    Such dir jemand, der deine elektrischen Geräte nach VDE bzw. BGV-A3 prüft, Elektriker bieten das manchmal an, dann hast du zumindest den Teil erledigt. Dauert pro Gerät 10min, geht also recht schnell.
    Turnusgemässe Prüfung heisst in diesem Fall "jährliche Prüfung bei standortveränderlichen Geräten" und muss von einer Elektrofachkraft oder unter Aufsicht einer solchen durchgeführt werden.

  • mathias bonn
    Beiträge
    4
    • 21. Februar 2011 um 11:45
    • #3

    Gibt es so einen Richtwert, was das kostet?

    Mein Ansprechpartner beim Auftraggeber meinte ich soll das beim Angebot mit draufhauen.

  • tufkamar
    Gast
    • 21. Februar 2011 um 11:57
    • #4

    ich als Auftraggeber würde Dir da was erzählen - maximal anteilig (sprich: Du hast 100 Jobs im Jahr, als zalh ich 1/100 der Kosten)

    Ist ja schließlich auch Deine Pflicht, das machen zu lassen.

    Was es kostet - kommt drauf an - wieviele Geräte, wie viele Kabel, ...

  • mathias bonn
    Beiträge
    4
    • 21. Februar 2011 um 12:13
    • #5

    Der Auftraggeber kam von sich aus darauf, dass ich die Kosten umlege. Anteilsmäßige umlage ist bei 2 bis 3 Veranstaltungen pro Jahr ziemlicher Unsinn. Wie gesagt ich lege wöchentlich in Clubs auf, wo schon alles steht. Alles, was ich mitbringe, sind zwei Timecode-Vinyls, eine paar echte Vinyls, meinen Kopfhörer und mein Mac-Book. Veranstaltungen, wie diese habe ich eigentlich gar nicht.

    Pflicht hin oder her, ich habe selbst bei wirklich großen und rennomierten Betrieben, die z.B. Veranstaltungen im Phantasia Land in Brühl machen, oder Großbühnen auf der Museumsmeile in Bonn betreuen, auf den Kabeln ums DJ-Pult bisher nie solche TÜV-Siegel gesehen. Selbst wenn es meine Pflicht ist, was ich ja auch einsehe, scheine ich aber einer der wenigen zu sein, die sofort, bzw. überhaupt darauf reagieren, wenn sie erfahren, dass sie nicht nach Vorschrift handeln.

    Ich werde in den nächsten Tagen alles bei einem örtlichen Meister-Betrieb abnehmen lassen. Hab gerade mit denen telefoniert. Ich soll denen eine Auflistung der Geräte und Kabel schicken und die machen mir heute noch ein Angebot.

    Danke auf jeden Fall für die Antwort. Das hat mir schon sehr geholfen. Ich hätte jetzt noch nicht mal gewusst, wie man sowas abnehmen lässt.

    Wie gesagt ich bin halt nur DJ und Produzent.

  • tufkamar
    Gast
    • 21. Februar 2011 um 12:35
    • #6

    ich kenn hier einige Hallen / Firmen / ... - wenn Du dort mit Geräten ohne gültiges Prüfprotokoll kommst lassen Dich die gar nicht erst aufbauen... bzw, wenn die Abnahme erst nach Aufbauende geschieht auch gleich wieder abbauen...

    Und alle Firmen, mit denen ich zusammenarbeite haben die Prüfkleber darauf - egal ob 1.5m 3er-Schuko oder was auch immer...

  • skyworker
    Profi
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    Marktplatz Einträge
    2
    • 21. Februar 2011 um 13:30
    • #7

    Erst mal grundsätzlich: es gibt keine Vorschrift oder Durchführungsanweisung, die irgendwelches Klebewerk auf irgendwelchen Kabeln oder Geräten zwingend vorschreibt. Auf Verlangen solltest du aber nachweisen können, dass du deine Geräte entsprechend der Prüffristen einer wiederkehrenden Prüfung unterziehst. Das kann bedeuten, dass du alle sechs Monate alle Geräte und Leitungen auf einen Haufen wirfst, die Prüfung durchführst und danach alle Probanden auf zwei Gitterboxen verteils: die Guten nach links, die schlechten nach rechts. Natürlich bedienst du dich dann nur noch aus der linken Gitterbox! Wenn du das nachweisen kannst - Bingo. Natürlich brauchst du dafür das geeignete Messgerät und je nach Messmethode eine Elektrofachkraft oder wenigstens eine unterwiesene Person.

    Wer das Aufkleberchen auf jedem Teil fordert, der hat

    a) keine Ahnung

    aber meist leider auch

    b) das Hausrecht - und damit spielst du in dessen Ghetto nach seinen Regeln...

    und eventuell auch

    c) die Qualifikation und ein teures Messgerät für die 701/702 und möchte etwas nebenbei verdienen

    Verbindliches Regelwerk sind die VDE 701 / 702, kurz, knapp und griffig hier http://www.euronorm.net/content/getfile.php?public=true&fileID=1191965805-503c3b90-0001-6ae7ced25ce204f7d964c57bba0b202d dargestellt. Du bringst ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel ein und errichtest ein temporäres Niederspannungsnetzwerk - so der Terminus. Damit bewegst du dich im Geltungsbereich der BGV A3 - auch dieses Dokument findet man im Netz.

    Aber - warum sollte dir dein Auftraggeber das bezahlen?

    Best

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • dermüdemike
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    104
    • 21. Februar 2011 um 15:15
    • #8
    Zitat von "skyworker"

    die Prüfung durchführst und danach alle Probanden auf zwei Gitterboxen verteils: die Guten nach links, die schlechten nach rechts.

    Aber beim Werfen bitte noch die Seriennummer und die Messergebnisse protokollieren. Sonst hast grad mal umsonst gemessen.....

  • falcocgn
    Profi
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    • 21. Februar 2011 um 15:34
    • #9

    Hallo Matthias bonn,

    skyworker hat recht. Der Kleber ist keine Vorschrift, die Prüfung schon. Für mich als derjenige, der eingebrachte Gegenstände begutachten und gutheißen muss, ist der Kleber allerdings ein guter Hinweis auf die erledigte Pflicht. Sollte ich keine Kleber sehen und der Zustand des Materials oder die Verlege- und Arbeitsweise geben mir weitere Hinweise, dann frage ich nach. Wenn dann das große Fragezeichen im Gesicht steht (A3???) werde ich entweder die Ausrüstung nicht erlauben oder im kurzen Fachgespräch ganz klar machen, dass beim nächsten Mal das definitv nicht mehr geht.

    Kleber hin oder her, ich kann auf jeden Fall Einsicht in die Prüfprotolkolle verlangen. Willst du einen Ordner mitschleppen? Nein? Dann lass Kleben.

    Das Argument "aber die anderen..." zählt nicht. Da der Teufel ein Eichhörnchen ist, passiert schon mal was. Da weder ich noch meine Auftraggeber Lust auf Debatten mit der BG haben (oder dem Staatsanwalt) schauen wir hin.

    Nimm die geprüften Materialien doch als Qualitätsmerkmal Deiner Dienstleistung und sorge mit Fachgesprächen für Aufklärung.

    Als weitere empfehlenswerte Informationsquelle empfehle ich die BGI 813 - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mathias bonn
    Beiträge
    4
    • 22. Februar 2011 um 15:10
    • #10

    Ich habe ja bereits eindeutig gesagt, dass ich die Sachen prüfen lassen werde. Dies geschiet morgen in einem Meisterbetrieb. Also noch einen Tag vor der Veranstaltung.

    Also tief durchatmen, ich hatte nie vor mich dabei zu drücken!!!

    Ich stelle nur fest, dass ich wohl einer der wenigen bin, die so denken:

    In 17 Jahren hinterm Pult habe ich das bisher glaube ich einmal gesehen. Und ich war weiß Gott bei richtig großen Events dabei (Love Parade '98, '99, Nature One 04, 08, etc. pp). Wie gesagt oft genug habe ich zumindest im Bereich des DJ-Pultes Kabel gesehen, die so ein Zeichen nicht hatten. Heute bin ich schlauer und mache mir überall ein Signet für die Abnahme drauf.

    Dass es Hallen gibt, die dich ohne Zeichen nicht aufbauen lassen, ist mir klar. Aber mein Material reicht höchstens für eine Bar, einen kleinen Saal oder vielleicht eine Konferenz, wie ich sie am Donnerstag durchführe. Trotzdem kommt da so ein Zeichen drauf. Und diese Entscheidung ist bereits von mir hier mitgeteilt worden, nachdem ich den ersten Tipp bekam.

    Nochmal zum mitschreiben:

    Ich habe die Abnahme bereits angeleiert!!!

    Und normalerweise bin ich nur mit eine Tasche voll Vinyl, einer Mappe mit CDs und einem Kopfhörer unterwegs.

    Ich habe mir bereits die BGV-A3, die beiden VDE-Abschnitte und die Sonderbauverordnung – SBauVO Abschnitt Versammlungstätten besorgt und Ausgedruckt.

    Die kosten für die Abnahme will mein Auftragnehmer von sich aus übernehmen. Das war nicht meine Idee. Bei dem bischen Zeug sind wir derzeit bei rund 100 Euro. Die zahlt der freiwillig, um Diskussionen mit seinem Betriebsrat zu vermeiden. Ich werde den Teufel tun und ihn davon abhalten. Wäre ich doch schön blöd.

  • djobi
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    1
    • 22. Februar 2011 um 16:47
    • #11

    Tja, die Discos und Clubs die ich bislang von innen gesehen habe, hatten auch keine Aufkleber.
    Da kann man froh sein, wenn die Anlage(n) laufen.

    Richtig, ein Aufkleber ist nicht notwendig, die Prüfung aber schon. Ohne Aufkleber ist nicht erkennbar, ob die Prüfung erfolgte.

    Einige mir bekannte Verleiher/Mobildiscos haben Aufkleber. Was aber nicht heißt, das die auch aktuell sind, d.h. die Prüffrist eingehalten wurde.

    Worst Case:
    Ein sichtbarer Aufkleber gaukelt Sicherheit vor - heißt aber nicht, daß auch (erfolgreich) geprüft wurde ...

    Und JEDER Auftraggeber zahlt die Prüfung - irgendwo anteilig als Kosten in den Mietpreis reingerechnet. :wink:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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