Hallo Allerseits,
bei einer Veranstaltung im letzten August haben wir mit Par64 Floorspots eine Hausfassade beleuchtet. Die Scheinwerfer standen in einem Grünstreifen zwischen einem Weg und der Hausfassade, jedoch nicht außerhalb des Handbereiches, wie man ihn z.B. aus der DIN VDE 0100 ableiten könnte.
Nun hat sich ein Kind (damals 3 Jahre) an einem der aufgestellten Scheinwerfer die Hand verbrannt und die Mutter des Kindes (ebenso wie deren Versicherung) versucht nun, vom Veranstalter ein bisschen Geld zu bekommen.
Der Veranstalter wiederum hat nun bei mir nachgefragt, wie er begründen kann, das die Aufstellung der Scheinwerfer in Ordnung war. Nach den Gesichtspunkten der Unfallvermeidung war dies natürlich nicht der Fall, keine Frage. Jedoch sehe ich persönlich die Sache so, das die Gefahr erkennbar war, ähnlich einem aufgestelltem Grill oder einem heißen Auspuffrohr an einem Auto, und die Mutter dies hätte erkennen können.
Und bitte jetzt keine Anmerkungen nach dem Motto "So was macht man ja auch nicht, das hättet ihr als Fachkräfte sehen müssen". Das ist mir auch klar. Dann würden wir aber fast keine Fassade mehr beleuchten, und die Bodeneinbaustrahler z.B. am Bundestag müssten auch abgeschaltet werden. Die Glasabdeckungen zur Abdeckung der Strahler werden auch tierisch heiß, ihr könnt ja mal aus versehen einen Schlüssel drauf fallen lassen... (Tip: Nicht mit der Hand aufheben, sondern erst mit dem Fuß zur Seite schieben ;-))
Was könnte der Veranstalter schreiben, um aus der Sache heile raus zu kommen?
Grüße,
Stephan