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  4. Veranstaltungssicherheit

Verbrennung an Scheinwerfer

  • StephanT
  • 1. April 2011 um 13:14
  • StephanT
    Verifiziert
    Beiträge
    386
    • 1. April 2011 um 13:14
    • #1

    Hallo Allerseits,

    bei einer Veranstaltung im letzten August haben wir mit Par64 Floorspots eine Hausfassade beleuchtet. Die Scheinwerfer standen in einem Grünstreifen zwischen einem Weg und der Hausfassade, jedoch nicht außerhalb des Handbereiches, wie man ihn z.B. aus der DIN VDE 0100 ableiten könnte.

    Nun hat sich ein Kind (damals 3 Jahre) an einem der aufgestellten Scheinwerfer die Hand verbrannt und die Mutter des Kindes (ebenso wie deren Versicherung) versucht nun, vom Veranstalter ein bisschen Geld zu bekommen.

    Der Veranstalter wiederum hat nun bei mir nachgefragt, wie er begründen kann, das die Aufstellung der Scheinwerfer in Ordnung war. Nach den Gesichtspunkten der Unfallvermeidung war dies natürlich nicht der Fall, keine Frage. Jedoch sehe ich persönlich die Sache so, das die Gefahr erkennbar war, ähnlich einem aufgestelltem Grill oder einem heißen Auspuffrohr an einem Auto, und die Mutter dies hätte erkennen können.

    Und bitte jetzt keine Anmerkungen nach dem Motto "So was macht man ja auch nicht, das hättet ihr als Fachkräfte sehen müssen". Das ist mir auch klar. Dann würden wir aber fast keine Fassade mehr beleuchten, und die Bodeneinbaustrahler z.B. am Bundestag müssten auch abgeschaltet werden. Die Glasabdeckungen zur Abdeckung der Strahler werden auch tierisch heiß, ihr könnt ja mal aus versehen einen Schlüssel drauf fallen lassen... (Tip: Nicht mit der Hand aufheben, sondern erst mit dem Fuß zur Seite schieben ;-))

    Was könnte der Veranstalter schreiben, um aus der Sache heile raus zu kommen?

    Grüße,
    Stephan

  • tufkaleho
    Verifiziert
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    1
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    1.548
    • 1. April 2011 um 13:30
    • #2

    A. sucht euch nen Anwalt
    B. Kinder sind nunmal ein unkalkulierbares Risiko, da kann man nix machen
    C. da hat jeder seinen Teil dazu beigetragen ->

    Ihr habt die Leuchten nicht abgeschrankt und unbeaufsichtigt gelassen.
    Die Mutter ihrerseits ihre Aufsichtspflicht verletzt und nicht auf ihr Kind aufgepasst.

    Mal abgesehen draussen sind die Lampen nicht für draussen konzipiert.
    Wenn die Frau sich nen Anwalt nimmt und der über das Manual zufällig stolpert, zerlegt der euch vor Gericht quasi nebenbei.
    http://www.lighting24.de/images/product_anleitungen/4841.pdf

    Da steht z.b.

    Zitat

    Diese Lampe darf nur in einer Leuchte verwendet werden, die für den Anschluss an 230 V, 50 Hz Wechselspannung zugelassen und ausschliefllich zur Verwendung in Innenräumen konzipiert ist.
    Diese Lampe wurde für den Anschluss an einem Strahlergehäuse für PAR-64 konzipiert, das ausschließlich für den professionellen Einsatz auf Bühnen, in Diskotheken, Theatern etc. vorgesehen ist.


    Edit: Sorry ich bezog mich ja "nur" auf das Leuchtmittel
    http://www.premier-solutions.biz/User%20Guides/Eurolite/PAR64B.pdf

    Zitat

    Kinder und Laien vom Gerät fern halten!

    Zitat

    Bei diesem Gerät handelt es sich um ein Strahlergehäuse, das ausschliefllich für den professionellen Einsatz auf Bühnen, in Diskotheken, Theatern etc. vorgesehen ist. Dieses Produkt ist nur für den Anschluss bis maximal 230 V, 50 Hz Wechselspannung zugelassen und wurde ausschließlich zur Verwendung in Innenäumen konzipiert.

    Nehmt euch also einen Anwalt und versucht euch aussergerichtlich zu einigen. Gibt da einen Katalog mit "Standard Forderungen", das hat jeder Anwalt. Würde mal so auf 300-400€ Tippen.

  • StephanT
    Verifiziert
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    386
    • 1. April 2011 um 13:42
    • #3

    Moin!

    Ja danke, so weit war ich auch schon. Wie du schon selbst schreibst sind Kinder immer ein unkalkulierbares Risiko. Anwälte haben wir schon, bisher ist da jedoch noch nix an uns rangetragen worden, sondern nur an den Veranstalter. Kann aber noch kommen, keine Frage.

    Mal so nebenbei, Par64 Outdoor werden genau so heiß...

    Mir liegt seit gerade eine Schreiben der Mutter vor, in dem sie schreibt, das nicht erkennbar war, das es sich um eingeschaltete Scheinwerfer handelte.... Was soll man dazu noch sagen...

    Gruß

    Stephan

  • tufkaleho
    Verifiziert
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    1.548
    • 1. April 2011 um 14:01
    • #4

    Am besten garnix.

    Lass alles die Anwälte machen und schweig gegenüber der Mutter/Versicherung.
    Schliesst einen aussergerichtlichen Vergleich und zahlt wenn der Anwalt es sagt, bevor die Nummer für euch zum Boomerang wird.

    Zitat

    Mir liegt seit gerade eine Schreiben der Mutter vor, in dem sie schreibt, das nicht erkennbar war, das es sich um eingeschaltete Scheinwerfer handelte....


    Kannst du nachweisen dass der Scheinwerfer an war ?
    Kannst du nicht nachweisen dass das Leuchtmittel kaputt oder der Stecken gezogen war ?

    Zitat

    Vor dem Wechseln der Lampe diese unbedingt erst abk ̧hlen lassen (ca. 5 Minuten)

    Zitat

    VERBRENNUNGSGEFAHR!
    Gerät niemals während des Betriebes berühren! Das Gehäuse erhitzt sich auf die Beharrungstemperatur TB (190°C).

    Der menschliche Körper kann sich ab 51°C Verbrennungen zuziehen innerhalb von Sekunden, erst recht also ein 3Jähriges Kind.
    In meiner Schulzeit haben wir sowas laufend rechnen müssen, aus dem Bauch heraus würde ich tippen dass es bestimmt länger als 5min braucht um die Leuchte auf ungefährliche Temperatur runter zu kühlen. Genug Zeit also dass sich ein kleines Kind daran vergreift.

    So leid es mir tut, aber da steht ihr (der Veranstalter und du) auf der Verliererseite. Versucht einen Vergleich zu schliessen und setzt dem ganzen ein Ende.
    Der muss ja ggf. garnicht so hoch ausfallen, immerhin hat die Mutter ihre 3Jähriges Kind nicht beaufsichtigt.

  • tufkamar
    Gast
    • 1. April 2011 um 14:15
    • #5

    hm, eine Verletzung der Aufsichtspflicht sehe ich nicht als 100% gegeben - nach der Beschreibung kann es auch passiert sein, solange die Mutter das Kind an der Hand hatte - evtl. bei belebtem Weg zur Seite geschuppst worden, fertig.

    Als Elter würde ich einfach auch davon ausgehen können wollen, daß Dinge, an die mein Sohn/Tochter "einfach so" rankommt und die öffentlich rumstehen auch per se erst mal ungefährlich sind...

  • falcocgn
    Profi
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    1.251
    • 1. April 2011 um 16:24
    • #6

    Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist ein ganz, ganz schwaches (wenn überhaupt) Argument. Es war ein öffentlicher Grünstreifen. Kinder spielen da schon mal... und die eltern dürfen zu Recht davon ausgehen, dass da nichts über die Maßen gefährliches herumsteht.

    Der Veranstalter wiederum schafft eine Gefahr und ist dafür verantwortlich, dass durch diese keine dritten zu Schaden kommen. Ihr als Fachfirma müsst über die gefährlichen Eigenschaften der Geräte Bescheid wissen und seid ebenfalls verantwortlich, dass durch eure Handlungen oder euer Nicht-handeln Schaden entsteht. Also, steht zu dem Bockmist, den ihr mit-verantwortet und somit zu eurer Verantwortung. Punkt.

    So, Zeigefinger wieder einpacken. Sagt dem Veranstalter, dass er da nicht rauskommt und dass ihr, bzw. Du als Projektleiter (wie es in deinem Profil steht) ihn schlecht, bzw nicht ordnungsgemäß beraten habt. Zeigefinger an: DAS ist Deine Pflicht als PL!

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • StephanT
    Verifiziert
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    386
    • 1. April 2011 um 17:02
    • #7

    Hallo Ihr,

    Projektleiter war ich bei der Nummer zum Glück nicht, aber egal. Öffentlicher Grünstreifen wars auch nicht, sondern in einer Wohnanlage, hilft aber auch nix. Ich habe das mit dem Kunden auch schon so besprochen, immerhin hat er uns ja vorher auch so weit in den Kosten gedrückt, das keine LED-Scheinwerfer mehr drin waren ;)

    Grüße, Stephan

  • waldschrad99
    Verifiziert
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    • 1. April 2011 um 17:48
    • #8

    Neuer Beitrag Verfasst: 01.04.2011, 11:14

    Zitat von "StephanT"

    Hallo Allerseits,
    bei einer Veranstaltung im letzten August haben wir mit Par64 Floorspots eine Hausfassade beleuchtet. Die Scheinwerfer standen in einem Grünstreifen zwischen einem Weg und der Hausfassade, jedoch nicht außerhalb des Handbereiches, wie man ihn z.B. aus der DIN VDE 0100 ableiten könnte.

    Nun hat sich ein Kind (damals 3 Jahre) an einem der aufgestellten Scheinwerfer die Hand verbrannt und die Mutter des Kindes (ebenso wie deren Versicherung) versucht nun, vom Veranstalter ein bisschen Geld zu bekommen.
    Grüße,Stephan


    # Wurde dies durch Arzt-Besuch, wirkliche Verletzten-Behandlung und dessen glaubhafte Bestätigung schriftlich nachgewiesen?
    # Gibt es Langzeit-Schäden, die Amtsärztlich bestätigt sind?
    # Ist das Kind soo stark beschädigt, daß man es umtauschen muss?

    Sorry, man glaubt doch nicht jeden Schei?, den Kunden verzählen - schon gar nicht wenn zwischenzeitlich ne "Neu-Auflage" nahezu veröffentlichbar ist/wäre.
    (die Gerichts_taugliche Formulierung "Beschwerde-Fristen" oder so ähnlich ... obliegt dann dem Anwalt)

  • StephanT
    Verifiziert
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    386
    • 1. April 2011 um 18:29
    • #9

    Na ja, mir liegt der komplette Schriftverkehr zwischen Versicherung und Kunden vor... Also da ist was dran...

  • tufkaklto
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    7.116
    • 1. April 2011 um 18:59
    • #10
    Zitat von "walschrat99"

    # Wurde dies durch Arzt-Besuch, wirkliche Verletzten-Behandlung und dessen glaubhafte Bestätigung schriftlich nachgewiesen?
    # Gibt es Langzeit-Schäden, die Amtsärztlich bestätigt sind?
    # Ist das Kind soo stark beschädigt, daß man es umtauschen muss?

    Sorry, man glaubt doch nicht jeden Schei?, den Kunden verzählen - schon gar nicht wenn zwischenzeitlich ne "Neu-Auflage" nahezu veröffentlichbar ist/wäre.
    (die Gerichts_taugliche Formulierung "Beschwerde-Fristen" oder so ähnlich ... obliegt dann dem Anwalt)

    _________________

    Wenn DU mit so einer Einstellung in so eine Geschichte hineingehst, dann zerlegt Dich der gegnerische Anwalt, das Du mal länger nach Luft schnappst.

    Ausserdem das mit dem Umtausch eine saudämliche Meldung, aber Deiner würdig.

    Fakt ist, es standen Scheinwerfer unbeaufsichtigt, die waren heiß (sehr heiß sogar ) und ich würde davon ausgehen, das es da schon Doku gab, wenn die auch wissen, wer das war usw.
    Auch anzunehmen, das sich da leicht Zeugen finden lassen.

    Wenn mein Kind sich an sowas verbrennt, und mir kommt wer so, dann ist ein Vergleich vollkommen ausgeschlossen, dann wird abgeschöpft, was nur geht.
    Gerne auch mit zusätzlichen Sachverständigen.
    Und das nur darum, das der Verursacher was lernt, denn Deine Reaktion würde mir signalisieren, das dieser vermutlich keine Reue empfindet und nichts lernt.

    Heisse Scheinwerfer gehören unzugänglich gemacht oder mit Securitys versehen.
    Ich weiß, das dies oft nicht passiert, was die Sachlage aber nicht besser macht.

    Es ist und bleibt eine Gefährdung.
    So einfach ist das.

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  • waldschrad99
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    • 1. April 2011 um 19:48
    • #11

    Nenn es wie Du willst, Sarkassmus, Ironie, zynisch, saudämlich, provokativ, ...
    Daß es bereits Schriftverkehr zwischen Versicherung u. Kunden gibt, hat TE erst NACH meinem (absichtlich provokativ vormulierten) Beitrag geschrieben.
    WANN sich die Mutter mit dem "verletzten Kind" erstmals zwecks Beschwerde an den Kunden gewannt hat, wurde noch nicht erwähnt - ist (n.m.A.) aber wichtig.
    :arrow: Normalerweiße erfährt man sowas immer sehr schnell, daher gehe ich nach wie vor von Unglaubwürdigkeit des Klägers aus.

    Sorry, die mit erheblicher Latenz/Delay versuchte "Tränendrüse" Kleinkind an Bühnenscheinwerfer verbrannt!! zieht bei mir nicht.
    Leichtgläubige Richter mögen sich davon ja beeindrucken lassen, und unseriöse Anwälte verdienen sich schnelle Kohle - aber man beachte den Werdegang der Storry.
    Den Glauben an Gerechtigkeit / Wahrheit / Ehrlichkeit etc. in Gerichten hab ich schon lange verloren, und nicht nur dort. :evil:
    Gibt es irgendeinen besonderen Grund, daß die "Verbrennungs-Beschwerde" erst mehrere Monate an den Veranstalter [bzw. Technik-Dienstleister] heran getragen wurde?

    Danke für die Belehrungen, jeder von uns weiß - wie sich ein (wenig gedimmter) Par 64 short anfühlt und wem der gesunde Menschenverstand nicht von alleine befiehlt entsprechende Sicherungsmaßnahmen dafür durchzuführen, handelt fahrlässig.

  • skyworker
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    • 1. April 2011 um 23:55
    • #12

    Noch schwächer ist übrigens auch das Argument des Preisdrucks. Ich würde das gar nicht erst anklingen lassen - sonst dreht euch daraus einer den Strick, dass ihr auf Kosten der Sicherheit versucht habt, Geld zu sparen / euren Gewinn zu maximieren.

    Fakt ist nun mal, dass ihr eine Gefahr in Verkehr gebracht habt und nicht die notwendigen Kompensationsmaßnahmen getroffen habt. Punkt. Man kann nun streiten, welche das gewesen wären und wo womöglich ein Mitverschulden der Mutter gelegen hat. Das führt aber zu genau nichts. Wir arbeiten mit erklärungsbedürftigen Geräten und können nicht erwarten, das Branchenfremde Kenntniss oder Verständniss für das haben, was da steht. Damit ist ein erhöhtes Risiko vorprogrammiert. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, dann wird selbst ein wenig sachkundiger Advokat auf diese Idee verfallen.

    Dreh oder wende es, wie du möchtest - die Verantwortung liegt da auf eurer Seite - genauer eigentlich auf der des Veranstalters, denn der hat nun mal die Verkehrssicherungspflicht. Rechtlich und moralisch. Aber der holt euch ja als Fachleute und darf damit davon ausgehen, dass ihr wisst, was ihr da tut. Das wird im Laufe der Sache irgendwann auch dessen Herangehensweise sein.

    Und bitte: keine Diskussionen über Glaubwürdigkeit. Das ist einfach unsäglich!

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 2. April 2011 um 13:52
    • #13
    Zitat von "Skyworker"

    ...sonst dreht euch daraus einer den Strick, dass ihr auf Kosten der Sicherheit versucht habt, Geld zu sparen / euren Gewinn zu maximieren...

    "Niedere Beweggründe".
    Das übliche Spiel: Um letztendlich dem Kunden Geld zu sparen setzt man sich selbst einem erhöhten Gewährleistungs- und Haftungsrisiko aus.

    Zitat

    Sie sind Fachmann, das hätten sie wissen müssen....

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Hamster
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    • 2. April 2011 um 20:31
    • #14

    n' Abend zusammen.

    Zitat von "skyworker"


    Fakt ist nun mal, dass ihr eine Gefahr in Verkehr gebracht habt und nicht die notwendigen Kompensationsmaßnahmen getroffen habt. Punkt. Man kann nun streiten, welche das gewesen wären und wo womöglich ein Mitverschulden der Mutter gelegen hat. Das führt aber zu genau nichts. Wir arbeiten mit erklärungsbedürftigen Geräten und können nicht erwarten, das Branchenfremde Kenntniss oder Verständniss für das haben, was da steht. Damit ist ein erhöhtes Risiko vorprogrammiert. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, dann wird selbst ein wenig sachkundiger Advokat auf diese Idee verfallen.

    An diesem Punkt möchte ich mich einhaken. Was sind die geeigneten Gegenmassnahmen gegen die Gefahr, die von einem heissen Scheinwerfer ausgeht?

    Leider ist es so, dass (aus eigener Erfahrung) der dümmste anzunehmende Besucher tatsächlich unfassbar dumm ist. Da sind so genannte Erwachsene noch zu wesentlich leichtsinnigerem Verhalten im Stande als Kinder. Leuchtende Kannen werden als Mülleimer missbraucht oder um den Hut darauf abzulegen (kein Witz). Wir haben uns den Wolf patrouilliert, wenn wir Kannen hundertstückweise in Kirchen verbaut haben...

    Sky hat grundsätzlich recht damit, wenn er sagt, dass Nichtfachleute die Gefahren nicht kennen müssen, die von unseren Geräten ausgehen. Trotzdem lasse ich mich zu dem Hinweis hinreissen, dass es um einen Scheinwerfer geht und nicht um z.B. eine Nebelmaschine. Ich fürchte aber ebenfalls, dass das juristisch keinen Unterschied macht.

    Ich spotte mal: wenn an derselben Stelle Fackeln gestanden hätten, wäre nichts passiert. Das Wissen, dass ein heller Scheinwerfer viel Hitze absondert, ist bei den Menschen offenbar nicht mehr vorhanden. Deshalb hat die Mutter das Kind nicht vor der Lampe geschützt. Ob das ein Verschulden ist, sollen die Juristen klären.

    Hätte also die Information der Besucher durch eine Tafel "ACHTUNG - SCHEINWERFER SIND HEISS - ELTERN ACHTEN BITTE AUF IHRE KINDER" ausgereicht, um die Verletzung (oder wenigstens den drohenden Prozess) abzuwenden?

    Oder ein Kaninchenzaun um jede Kanne? Oder Heras an der ganzen Wand lang? Wenn so etwas nötig wird, kann man auch die Rechnung aufmachen, was billiger ist: x Meter Heraszaun oder die genannten 300-400 Euro Schmerzensgeld. Das hat einen leicht widerlichen Beigeschmack, aber die Versicherungen, deren Juristen sich hier zanken werden, denken selber auch so (an dieser Stelle bitte keine Moraldiskussion lostreten; schliesslich lachen wir alle immer noch über den Hinweis auf amerikanischen Kaffeebechern, der Inhalt sei heiss).

    Zitat von "marce"


    Als Elter würde ich einfach auch davon ausgehen können wollen, daß Dinge, an die mein Sohn/Tochter "einfach so" rankommt und die öffentlich rumstehen auch per se erst mal ungefährlich sind...

    Schön wär's. Ich wohne z.B. nah am Wasser, an dem ist auch kein Geländer. Da kommen meine Kinder sehr wohl dran - und ertrinken wohlmöglich. Das selbe gilt sinngemäss für den Strassenverkehr, den Grill des Nachbarn und hundert andere Dinge, von denen ich übrigens als Nichtfachmann trotzdem weiss, das sie gefährlich sind, weshalb ich meine Kinder davor zu schützen versuche.

    Einen noch:
    Dass eine Parkanne i.A. nicht für Outdoor zugelassen ist, spielt in diesem Fall m.A.n. keine Rolle, da es sich nicht um einen elektrischen Unfall handelt. Wenn es eine Floorcan war, kann man auch nicht behaupten sie hätte nicht am Boden stehen dürfen.

    Und dann noch einen:
    Zaun ist gestalterisch meistens nicht hinnehmbar und LEDs für diese Einsätze vorzuschreiben ergibt auch keinen Sinn bzw. ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

    Ich bin interessiert zu erfahren, wie sich dieser Fall entscheidet, da es sich um Standardproblem handelt, das so oder ähnlich jeder zu lösen haben dürfte.

    Gruss,

    Christoph

  • StephanT
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    • 3. April 2011 um 18:39
    • #15

    Liebe Diskussionsteilnehmer,

    Zitat von "skyworker"

    Dreh oder wende es, wie du möchtest - die Verantwortung liegt da auf eurer Seite - genauer eigentlich auf der des Veranstalters, denn der hat nun mal die Verkehrssicherungspflicht. Rechtlich und moralisch. Aber der holt euch ja als Fachleute und darf damit davon ausgehen, dass ihr wisst, was ihr da tut. Das wird im Laufe der Sache irgendwann auch dessen Herangehensweise sein.

    so sehe ich das auch. Ich werde weiter berichten, was da raus kommt. Dass der Veranstalter bzw. meine Techniker nicht ganz unschuldig sind, wissen wir auch, das sehen wir auch genau so. Wir wollen uns auch nicht aus der Verantwortung ziehen sonder nur Versuchen, das der Veranstalter möglichst gut aus der Sache raus kommt. Wenn es da nur um ein paar 100€ geht, sollte damit keiner ein Problem haben. Die Frage ist eher, wie wir zukünftig arbeiten können, um das zu vermeiden. Auch, wenn wir die Scheinwerfer - seinen es in- oder outdoor-Teile, drinne der draußen - zukünftig nur noch mit Securitys daneben aufstellen können, wäre das - gelinde ausgedrückt - ziemlich blöd.

    Das aber die Mutter ganz unschuldig ist, will ich auch nicht so im Raum stehen lassen. Immerhin kann das Kind sich ja z.B. auch an einem heißen Auspuff verbrennen, wenn jemand sein Auto gerade frisch abgestellt hat. Nur aus Interesse: Gibt es dazu irgendwo schon verhandelte Fälle?

    Grüße und einen schönen, sonnigen Restsonntag,

    Stephan

  • tufkamar
    Gast
    • 3. April 2011 um 19:09
    • #16

    das Auspuffbeispiel ist denke ich denkbar schlecht - wenn man das Abstellen nicht selbst beobachtet hat erkennt man da erst recht nicht, ob das Ding heiß ist oder nicht...

    Abgesehen davon, daß Eltern "Autos" eher mit Gefahr verbinden als "Bunte Hauswände"...

  • tufkaklto
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    • 3. April 2011 um 19:35
    • #17

    Das Autobeispiel ist schon schlecht, denn es wird kaum ein Kind unter den Wagen klettern und den Krümmer berühren.
    Und hinten ist es nicht mehr so heiß !!!
    Autos werden vom Tüv abgenommen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

    Und mal ganz ehrlich, ich habe mir in der Vergangenheit schon oft gedacht, das es ein Wunder ist, wenn bei diesen Floor PAR64 nicht oft was passiert.
    Dort wo die mal schnell sehen um was schön zu machen.

    Bis dann wieder mal der Feueralarm kommt, weil jemand seine Jacke draufgelegt hat ( im Ernst )

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  • StephanT
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    • 3. April 2011 um 20:16
    • #18
    Zitat von "klauston"

    Und mal ganz ehrlich, ich habe mir in der Vergangenheit schon oft gedacht, das es ein Wunder ist, wenn bei diesen Floor PAR64 nicht oft was passiert.

    da stimme ich dir definitiv zu... Auch wenn ich das selber so auch schon geplant habe.
    Wie kann man so Unfälle zukünftig vermeiden? Auf den Einsatz von Par64 in Griffnähe kommt man ja definitiv nicht wirklich rum...

    Gruß, Stephan

  • Tobias Zw.
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    • 3. April 2011 um 20:44
    • #19
    Zitat von "StephanT"

    (...) Immerhin kann das Kind sich ja z.B. auch an einem heißen Auspuff verbrennen, wenn jemand sein Auto gerade frisch abgestellt hat. Nur aus Interesse: Gibt es dazu irgendwo schon verhandelte Fälle? (...)

    Nicht verhandelt, aber mir passiert! ;)

    Bei Motorradfahren im Winter in der Kurve auf einer Eisfläche ausgeditscht, Fahrbahn tangential verlassen und unter dem Motorrad eingeklemmt in einer Schneewehe zu stehen bzw. liegen gekommen... Ersteintreffend an der Unfallstelle eine... körperlich herausgeforderter ca. Zehnjähriger, der mich mit "Bei dem Wetter darf man doch kein Motorrad fahren!" ansprach. Ich sagte ihm, er solle keine Sprüche klopfen und mir stattdessen unter dem Mopped raushelfen, da hat er direkt versucht, die Maschine am Krümmer direkt am Zylinder hochzuheben...

    Ich hab' gelacht und gelacht und gelacht, selbst als ich noch nach Hause humpelte!

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Hamster
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    • 4. April 2011 um 07:41
    • #20
    Zitat von "Tobias Zw."


    Nicht verhandelt, aber mir passiert! ;)

    Ich formuliere es mal so: Du musst noch viel über Kinder lernen.

    Es ist genau dieses unreflektierte Selbstverständnis der Erwachsenen, wegen dem die beiden Kinder Verbrennungen erlitten haben. Aus Gründen, die Du nur selber kennst, ist Dir vollkommen klar, dass der Krümmer brennend heiss ist. Dem Kind muss das nicht klar sein, es gehört vielleicht zu der Minderheit zehnjähriger Jungs, die sich eben nicht für Autos interessieren. Genauso kann ein dreijähriges Kind nicht wissen, dass Scheinwerfer heiss werden bzw. dass das Berühren heisser Dinge Verbrennungen verursacht (das muss die Mutter ihm beibringen, was bei Dreijährigen noch nicht wirklich möglich ist).

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