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Verbrennung an Scheinwerfer

  • StephanT
  • 1. April 2011 um 13:14
  • Hamster
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    223
    • 4. April 2011 um 11:00
    • #21

    Ich noch mal.

    Ein bisschen googlen führt immer wieder zu einem (nicht oder noch nicht rechtskräftigen) Urteil des LG Itzehoe vom 3. Dezember 2009 (AZ: 4 O 102/09) betreffend ein auf einer Rutsche verunfalltes Kind.

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/kl…cht_006641.html

    Darauf basierend steht und fällt die ganze Sache damit, ob man von erwachsenen Menschen erwarten kann zu wissen, dass Scheinwerfer heiss sind - oder zumindest einfach nur irgendwie gefährlich genug, um die Finger davon zu lassen. Das Kind hätte sich ja auch am Gehäuse schneiden können, scharfkantig genug sind die.

    Es könnte darauf hinauslaufen, dass die Mutter keinen Erfolg hat, weil ihr Kind sich verbrannt hat. Hätte sie sich selbst verbrannt, schon... um das zu bewerten, fehlen aber zu viele Details.

    Gab es Gedränge oder bestand kein Grund, sich überhaupt auf dem Grünstreifen aufzuhalten?

    Edit:
    Tenor des zitierten Urteils ist, dass Aufsichtspflicht vor Verkehrsicherungspflicht geht; was im verhandelten Fall bedeutet, dass die Mutter das Kind auf der Rutsche nicht hätte allein lassen dürfen weil sie hätte wissen müssen, wie unbeherrschbar diese für ein 18 Monate altes Kind ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Hamster (4. April 2011 um 20:44)

  • Online
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    4
    • 4. April 2011 um 15:13
    • #22

    interessant wär es mal zu wissen, wie die geschichte ausging !!

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • PMN-Concepts
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    • 18. April 2011 um 23:58
    • #23

    Mal im ernst: In was für einer Welt leben wir heute? Die amerikanische Moral "ich kann jeden für alles verklagen" kommt immer mehr über den großen Teich zu uns. Vor gefühlten 40 Jahren war ich auch ein neugieriger kleiner Bengel, der alles anfassen musste. Und es tat auch mal weh. Meine Eltern hatten den Standpunkt "aus Fehlern lernt man und man macht sie hoffentlich nie wieder".

    Bei uns in der Gegend gab es letztes Jahr den Fall in einem Friseursalon, dass sich ein Kind den Finger in der Eingangstür (mit Schließer dran) geklemmt hat. Die Mutter auch gleich zum Anwalt, das Kind hätte die Gefahr nicht erkennen können und daraus folgte die Schmerzensgeldforderung. Klage wurde abgewisen, eben wegen der Aufsichtspflicht. Ein 3-Jähriges Kind unterliegt der Obhut eines Erziehungsberechtigten, wenn dieser nicht 100% bei der Sache ist: Pech gehabt. Vielmehr sollte sich im Fall des TE die Mutter mal überlegen, ob sie vielleicht nicht die Retuorkutsche bekommt.


    Nur mal anbei zum Thema Indoor-Floorspots: zur Jahrtausendwende gab es in Hamburg einen Aufbau mit PAR64 Floors (indoor) die Outdoor standen. Am frühen Neujahrsmorgen erleichterte sich ein Gast in den Spot. Trotz auslösendem FI sehr unangenehm, worauf es auch zur Klage gegen die Technikfirma kam. Ausgang der ganzen Geschichte war, dass das Verlieren der eigenen Kontrolle aufgrund Alkoholeinflusses kein Grund ist auf Körperverletzung zu klagen. Es kam in der Verhandlung nicht mal zur Ansprache, dass ein Outdoorspot das ganze Problem gar nicht erst hätte aufkommen lassen. Mangeldes Fachwissen erzeugt vor Gericht manchmal die kuriosesten Szenen.


    Zitat von "Hamster"

    Genauso kann ein dreijähriges Kind nicht wissen, dass Scheinwerfer heiss werden bzw. dass das Berühren heisser Dinge Verbrennungen verursacht (das muss die Mutter ihm beibringen, was bei Dreijährigen noch nicht wirklich möglich ist).

    --> Und darum heisst es auch AufsichtsPFLICHT, damit ein Kind vor Gefahren bewahrt wird, solange es diese noch nicht selber einschätzen kann.


    Edit: Zitatfehler beseitigt... Komisch wie der rein kam, hatte es unterhalb des Antwortfensters markiert und dann auf zitieren geklickt...

    Einmal editiert, zuletzt von PMN-Concepts (19. April 2011 um 22:07)

  • StephanT
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    386
    • 19. April 2011 um 11:29
    • #24

    ...so, mal als kleines Update von mir: Die Sache ist bei der Haftpflicht, mal schauen, was die draus macht.

  • Tobias Zw.
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    • 19. April 2011 um 12:58
    • #25

    @ PMN: Zitatfehler, der war nicht von mir!

    MfG TZw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Hamster
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    223
    • 19. April 2011 um 14:53
    • #26
    Zitat von "Tobias Zw."

    @ PMN: Zitatfehler, der war nicht von mir!

    MfG TZw.

    Sondern von mir. Kommt hier aber aufs selbe raus und meinte ich auch so: Aufsichtspflicht heisst, das Kind so lange nicht aus den Augen zu lassen, bis es alleine klar kommt. Das kann je nach Kind 20 Jahre dauern...

  • tufkaleho
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    • 19. April 2011 um 15:25
    • #27
    Zitat von "Hamster"

    Sondern von mir. Kommt hier aber aufs selbe raus und meinte ich auch so: Aufsichtspflicht heisst, das Kind so lange nicht aus den Augen zu lassen, bis es alleine klar kommt. Das kann je nach Kind 20 Jahre dauern...

    Meiner Meinung nach in besonders krassen Fällen auch mal >50Jahre.

  • Rolf Gille
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    • 20. April 2011 um 18:17
    • #28

    Interesante Diskussion hier.

    Man kann sich gerne darüber unterhalten, ob der Veranstalter die Prüfungen zur Einhaltung der einzelnen Vorschriften ordnungsgemäß übertragen hat (oder eben nicht), oder die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, oder eben nicht nachgekommen ist.

    Ich möchte aber nicht in die Rechtsirrtümmer einsteigen, sondern mal ne Frage stellen.

    Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht wie es dem Kind geht?
    Hat es bleibende Schäden, wie sehr oft bei Brandverletzungen?
    Bspw. Vernarbung, ggf. mit Bewegungseinschränkung oder auch Verlust der Sensibilität
    durch Nervenverletzungen usw.?

    Ist euch Bewusst, was da an Folgen (auch Kosten) auf euch zukommen kann?

    Gruss,
    Rolf

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Freakpedda
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    • 20. April 2011 um 21:37
    • #29

    ruhig Blut, da sich das Kind an der Hand verbrannt hat, tippe ich mal auf eine ähnliche Brandblase wie bei dem berühmten heißen Herd.
    Du kannst den Kindern auch tausendmal sagen...vorsicht das ist heiß....die glauben es dir erst wenn sie das erstemal die Herdplatte
    angefasst haben.
    Und ich weiß wovon ich rede... 4 Kinder von 10-21.
    Damit das Kind schlimmer verletzt wurde müsste es schon reingefallen sein in die Parkanne..sonst zieht das die Finger da ganz schnell wieder weg.

    Über eigene Fehler zu lachen, kann das Leben verlängern. Über die Fehler anderer zu lachen, kann es verkürzen.

    Cullen Hightower

  • PMN-Concepts
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    • 20. April 2011 um 21:56
    • #30

    Ich denke, dass die wenigsten hier "oh mein Gott, das arme Kind" als erstes Denken. Vielemehr wird der Anreiz zum Gedanken liegen "in wie weit mache ich mich in meiner Tätigkeit durch Fehler angreifbar, die mir bis Dato noch nicht bekannt waren.

    Es wäre sehr nett, wenn der TE nach dem Ausgang der Sache das Ergebnis mit uns Teilen würde. Für meinen Geschmack hat er nicht grob fahrlässig gehandelt, was eine Abwicklung über die Betriebshaftpflicht als plausibel gelten lässt. Leider gibt es in diesem Fall viele Unsicherheitsfaktoren über die man sich streiten kann, z.B. ob es wirklich fatale Folgen für das Kind hat, oder ob es nur eine Mutter ist, die ein paar Euro dazu verdienen möchte.

  • highq
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    108
    • 22. April 2011 um 15:06
    • #31
    Zitat von "StephanT"


    Wie kann man so Unfälle zukünftig vermeiden? Auf den Einsatz von Par64 in Griffnähe kommt man ja definitiv nicht wirklich rum...

    LED Scheinwerfer nutzen.

  • Steffen
    Profi
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    • 25. April 2011 um 11:03
    • #32

    Und die bekommt man durchaus schon in einigermaßen hell zum doppelten Preis eines Floors mit LM ( und das hat ne begrenzte Lebensdauer)... Bei den heutigen LED-Preisen halte ich Preisdruck für ein denkbar ungeeignetes Argument.

    Und Sicherheit geht nunmal vor. Entweder der Veranstalter ist bereit dafür zu zahlen oder man lässt es, sorr! Meine Meinung. das Risiko, sich selbst in Haftungsgefahr zu bringen nur um dem VA. Ein paar Euro zu sparen wäre mir zu groß.

  • tufkaleho
    Verifiziert
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    1.548
    • 25. April 2011 um 13:02
    • #33

    Ich denke so denkt schlussendlich jeder.

    Dir Crux liegt darin die Gefahr als solche während der Angebotserstellung/Planung/Vorbesichtigung zu erkennen und nicht erst wenn es möglicherweise zu spät ist.

  • Hamster
    Beiträge
    223
    • 28. April 2011 um 20:57
    • #34
    Zitat von "Rolf Gille"


    Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht wie es dem Kind geht?
    Hat es bleibende Schäden, wie sehr oft bei Brandverletzungen?
    Bspw. Vernarbung, ggf. mit Bewegungseinschränkung oder auch Verlust der Sensibilität
    durch Nervenverletzungen usw.?

    Zitat von "PMN-Concepts"

    Ich denke, dass die wenigsten hier "oh mein Gott, das arme Kind" als erstes Denken.

    Wir sind hier in einem Forum für Veranstaltungstechnik und nicht in einem Ersthelfer-Forum. Ich denke, dass das Unterschlagen von Mitleidsbekundungen für das verletzte Kind deshalb vollkommen in Ordnung ist.

    Zitat von "highq"

    LED Scheinwerfer nutzen.

    Das finde ich keinen hilfreichen Beitrag. Es geht in diesem Thread nicht um nachträgliches Besserwissen. Die gewählte Lösung mit Floorcans ist professionell und etabliert genug, um nicht im Nachhinein als untauglich oder gar unverantwortlich geschmäht werden zu müssen.

    Dass in (ferner?) Zukunft LEDs das Problem nicht mehr aufkommen lassen, ist so weit schön und gut, aber es sind noch zigtausende Parkannen im Umlauf und die werden auch nicht von jetzt auf gleich eingemottet.

    Im Moment ist es wohl eher noch so, dass LEDs und Leuchtstoff das Problem erzeugt haben dürften: dass Halogenscheinwerfer heiss werden, weiss heute niemand mehr...

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    927
    • 29. April 2011 um 01:20
    • #35
    Zitat von "Hamster"

    Wir sind hier in einem Forum für Veranstaltungstechnik und nicht in einem Ersthelfer-Forum. Ich denke, dass das Unterschlagen von Mitleidsbekundungen für das verletzte Kind deshalb vollkommen in Ordnung ist.


    Das ist mir klar, allerdings hatte ich den Eindruck, dass es ein Tread werden ist nach dem Motto: "....Hilfe ich habe Mist gebaut, wie komme ich hier am Elegantesten wieder heraus?"

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man sich immer wieder sein Handeln vor Augen führt und darüber nachdenkt welche Folgen (auch nachhaltige) unüberlegtes Handeln haben kann.

    Gruss,
    Rolf

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • highq
    Beiträge
    108
    • 4. Mai 2011 um 17:11
    • #36
    Zitat von "Hamster"


    Das finde ich keinen hilfreichen Beitrag. Es geht in diesem Thread nicht um nachträgliches Besserwissen. Die gewählte Lösung mit Floorcans ist professionell und etabliert genug, um nicht im Nachhinein als untauglich oder gar unverantwortlich geschmäht werden zu müssen.

    So, findest du das ;) Das im Beitrag verlinkte Zitat hast du gelesen? Schließlich habe ich versucht (dem Sinn eines Forums folgend) die Frage zu beantworten ;)

  • Hamster
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    223
    • 4. Mai 2011 um 17:41
    • #37
    Zitat von "highq"

    So, findest du das ;) Das im Beitrag verlinkte Zitat hast du gelesen? Schließlich habe ich versucht (dem Sinn eines Forums folgend) die Frage zu beantworten ;)

    Dann mach Deine Smileys doch auch dort :wink:

    So gesehen hast Du schon recht: zukünftig muss man den Einsatz von Halogenlampen sicherheitshalber einfach sein lassen.

    Darauf einen Smiley! :wink:

    So, genug herumgealbert...

    Anders ausgedrückt: Verbrennungsmotoren und Rindviecher machen das Klima kaputt. Man kann aber auch nicht von jetzt auf gleich alle Autos und Rindviecher wegwerfen...?

  • highq
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    108
    • 4. Mai 2011 um 18:26
    • #38

    Die Smilies waren auf deinen Beitrag bezogen. Der Tipp mit den LED Scheinwerfern ist durchaus ernst! Dort wo mehr Licht benötigt wird, kann auch abgesperrt werden.

  • tobias kammerer
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    • 20. Mai 2011 um 09:10
    • #39

    Hallo Leute,

    ich finde es eigentlich super, dass hier ohne immer nur in eine Richtung zu hauen das Thema von allen Seiten beleuchtet wird. Grundsätzlich hat unsere Branche das Problem, das wir täglich endlos viele schwer kalkulierbare Risiken eingehen (müssen). So ein Threat lässt erkennen, dass selbst die banalsten Sachen einen vor Gericht bringen können. Solange man nicht vorsätzlich (also mit der Überlegung: Ich weiß, dass ich das nicht darf, mache es aber trotzdem) handelt, wird der Schaden zum Schluß von der eigenen Haftpflicht bezahlt.
    Man darf dann aber diesen Fehler kein zweites Mal mehr machen, denn dann hat man entweder Alzheimer oder handelt vorsätzlich.
    Ich steige bereits wegen diesen Überlegungen auf LED um, möchte aber nicht behaupten, dass bei mir alles super Safe ist. Preislich kommt es bei großen Stückzahlen oft auf das gleiche. Das, was die Kanne mehr kostet, spart man an Stromversorgung. Ich benutze da billige Indoor Teile, die ich dann gegen Nässe schütze (Tüte). Das ist grundsätzlich erlaubt. Sollte dann trotzdem jemand durch Stromschlag zu Schaden kommen, werde ich auch natürlich nachweisen müssen, dass das nicht mein Verschulden war.
    Kann ich das?
    Die Verklagementalität finde ich generell auch ätzend. Früher wäre die Mutte zu mir gekommen, hätte gesagt, dass Sie das unmöglich findet. Danach hätte ich gesagt, dass mir das wirklich sehr Leid täte (tut es auch wirklich) und vermutlich dem Kind ein Eis geschenkt. Später wären wir vielleicht deswegen sogar befreundet.

    Heile alte Welt!
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • tufkaklto
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    7.116
    • 20. Mai 2011 um 11:09
    • #40
    Zitat

    Die Verklagementalität finde ich generell auch ätzend. Früher wäre die Mutte zu mir gekommen, hätte gesagt, dass Sie das unmöglich findet. Danach hätte ich gesagt, dass mir das wirklich sehr Leid täte (tut es auch wirklich) und vermutlich dem Kind ein Eis geschenkt. Später wären wir vielleicht deswegen sogar befreundet.

    Heile alte Welt!
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

    Naja, wenn das Kind wirklich Verbrennungen hat, dann sollte es auch ein Schmerzensgeld bekommen.
    Das steht ihm zu und ich finde das sogar richtig.

    Wer das dann zahlt oder wo der Fehler liegt, können ja im Streitfall Gerichte klären.

    Wir arbeiten in einer Branche, wo wir verantwortlich reagieren müßen und uns vorher Gedanken zu Gefährdungen amchen sollten.

    Wenn man einfach wirklich heisse Scheinwerfer unbeaufsichtigt wo hinstellt, dann sehe ich das schon als Gefährdung.

    Und was verstehst Du unter "Heile alte Welt"?
    Die Zeit vor 70 Jahren?
    Oder vor 30?
    Als es noch keine Handys gab?
    Die Grenzen dicht und der freie Waren und Personenverkehr eingeschränkt?
    Die große Mauer auch noch da und Deutschland getrennt?

    Meinst Du diese gute alte Zeit oder welche sonst?

    Wer nicht mit der Zeit gehen will und nur alten Zeiten nachtrauert, sollte sich überlegen, die Branche zu wechseln
    Und so Pauschalaussagen finde ich echt dumm., sorry.

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