Ich noch mal.
Ein bisschen googlen führt immer wieder zu einem (nicht oder noch nicht rechtskräftigen) Urteil des LG Itzehoe vom 3. Dezember 2009 (AZ: 4 O 102/09) betreffend ein auf einer Rutsche verunfalltes Kind.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kl…cht_006641.html
Darauf basierend steht und fällt die ganze Sache damit, ob man von erwachsenen Menschen erwarten kann zu wissen, dass Scheinwerfer heiss sind - oder zumindest einfach nur irgendwie gefährlich genug, um die Finger davon zu lassen. Das Kind hätte sich ja auch am Gehäuse schneiden können, scharfkantig genug sind die.
Es könnte darauf hinauslaufen, dass die Mutter keinen Erfolg hat, weil ihr Kind sich verbrannt hat. Hätte sie sich selbst verbrannt, schon... um das zu bewerten, fehlen aber zu viele Details.
Gab es Gedränge oder bestand kein Grund, sich überhaupt auf dem Grünstreifen aufzuhalten?
Edit:
Tenor des zitierten Urteils ist, dass Aufsichtspflicht vor Verkehrsicherungspflicht geht; was im verhandelten Fall bedeutet, dass die Mutter das Kind auf der Rutsche nicht hätte allein lassen dürfen weil sie hätte wissen müssen, wie unbeherrschbar diese für ein 18 Monate altes Kind ist.