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Verpflegungspauschale

  • hans jürgen schmidt
  • 24. Juli 2011 um 16:05
  • hans jürgen schmidt
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    • 24. Juli 2011 um 16:05
    • #1

    Guten Tag,

    ich bin als freiberuflicher Veranstaltungstechniker quasi permanent außer Haus unterwegs. Dafür würde ich gern die Verpflegungspauschalen geltend machen. Kann ich theoretisch einfach "Anzahl der Veranstaltungen x Pauschale" als Gesamtsumme als Betriebsausgabe am Jahresende geltend machen? Wie schaut es mit dem Nachweis aus? Ich führe Fahrtenbuch. Prinzipiell würde man doch daran eindeutig erkennen können, wann ich wie lange auf einer Veranstaltung gewesen bin? Wäre das ausreichend?

    Beste Grüße
    Hans Jürgen

  • billbo
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    • 24. Juli 2011 um 17:46
    • #2

    Du musst m. W. jede Dienstreise (so wird Einsatzwechseltätigkeit steuerlich behandelt) einzeln nachweisen. Ort der Tätigkeit (min. 20 km von zu Hause weg, sonst ist es keine Dienstreise), Dauer in Stunden, ein – oder mehrtägig (danach richtet sich die Pauschale, die Du ansetzen darfst). Auslandspauschalen sind oft ganz andere als die für Deutschland. Und wenn Du mehr als 3 Monate am Stück weg bist ist es überhaupt keine Dienstreise mehr, sondern ggfs. doppelte Haushaltsführung.

    Und nicht vergessen, in beruflichem Zusammenhang empfangene geldwerte Leistungen (Catering, Hotelfrühstück) im Gegenzug als Einnahmen zu verbuchen. :wink:

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • smitty
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    • 24. Juli 2011 um 19:58
    • #3

    ganz genau. einfach bei deinem Steuerberater den Vordruck dafür anfordern, wenn du da alles ausgefüllt hast, haste auch nichts vergessen :)

    Grüße,
    Smitty

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • MRspeaker
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    • 19. August 2011 um 12:26
    • #4

    Es gibt im Internet recht viele brauchbare Programme, ich selber nutze ein Excel- File.
    Einfach Datum, Uhrzeit und Reiseziel eingeben...

    - Die Dienstreise muss mindestens 20km weit weg sein
    - Ab 8 Stunden gibt es in Deutschland 6 Euro
    - Ab 10 Stunden gibt es in Deutschland 12 Euro
    - Fahrten mit dem PKW werden mit 0,3€ angesetzt.

    - Verpflegungen vom Kunden müssen angesetzt werden.
    Wenn es keine direkte Rechnung gibt (Projektleiter/Veranstalter... lädt zum Essen ein) dann gibt es Pauschalbeträge die abgezogen werden.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • tobias kammerer
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    • 18. September 2011 um 19:51
    • #5

    Hallo Leute,

    So weit ich weiss gibt es die 30 km Grenze nicht mehr.
    Sobald eine Fahrt zum Kunden stattfindet, handelt es sich um eine Dienstreise, diese kann dann automatisch mit den Pauschbeträgen abgesetzt werden.

    Ich lasse mich auch gerne umüberzeugen, dann aber bitte fundiert.

    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • jederdieter
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    2
    • 25. November 2021 um 15:30
    • #6

    Guten Tag, soweit ich informiert bin, hat die Distanz wenig mit der Berechnung zu tun, vielmehr wird nach Zeit abgerechnet:

    PS: Ich sehe der letzte Beitrag ist schon lange her, aber das Thema kann ja heutzutage immer noch wichtig sein :)

    Tabelle: Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand

    AbwesenheitTagespauschale
    von 24 Stunden24 €
    von 14 bis 24 Stunden12 €
    von 8 bis 14 Stunden6 €
    von 0 bis 8 Stunden0 €

    Quelle: Verpflegungsmehraufwand auf einer Geschäftsreise

  • Tobias Zw.
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    27
    • 25. November 2021 um 17:34
    • #7

    Nett gemeint, leider nicht mehr aktuell - seit 2021 gelten höhere Pauschalen, nämlich 14,- € zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit und 28,- € bei 24 Stunden Abwesenheit - natürlich abzüglich zu Verfügung gestellte Verpflegung.

    Genaue Zahlen und Quelle auf dieser Seite.

    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Lokfuehrer87
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    7
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    31
    • 26. November 2021 um 08:25
    • #8

    Tobias hat Recht - dieser 8-14 Stunden Part ist gefühlt schon seit paar Jahren weggefallen. Und die Pauschale an sich wurde letztes Jahr von 12 auf 14 sowie 24 auf 28 euro erhöht.

    Tip Pendler Pauschale: Diese wurde dieses Jahr erhöht (wegen Klimaschutz Paket als Ausgleich).

    "

    Höhere Kilometerpauschale ab dem 21. Kilometer

    Während der Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 beträgt die Pendlerpauschale anlässlich des Klimapakets ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro je Kilomter, und zwischen 2024 und 2026 sind es 0,38 Euro."

    Quelle: https://www.smart-rechner.de/pendlerpauschale/rechner.php

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