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Finanzielle Folgen für Dienstleister nach Bühneneinstürzen

  • tufkaklto
  • 19. August 2011 um 08:25
  • tufkaklto
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    • 19. August 2011 um 08:25
    • #1

    Ich werfe da nach den Bühneneinstürzen und den danach folgenden Abbrüchen er Festivals mal die finanzielle Frage auf:

    Vorab:
    Es ist traurig, das sowas passiert und mein Mitgefühl an die Angehörigen der Toten, und es geht hier auch völlig unabhängig davon, wer da was falsch gemacht haben könnte!!

    Die Frage , die sich mir stellt ist, wieweit das wohl alles von einer Versicherung abgedeckt wird, wo es möglicherweise keine Versicherungen mehr gibt und was die Folgen sind.

    Zum Einen ist de direkte Schaden an Bühnen, Technik, Zelten, Aufbauten diversester Art, Imbissbuden uswusw
    Dann natürlich folgende deutlich höherer Personalaufwand, um das dann wieder herauszubekommen bzw zu reparieren.

    Und dann kommt noch sekundär die Absage dazu.
    Nun trifft es wieder alle, Kein Umsatz für Merch, Imbiss usw. Waren wurden ja schon gekauft.

    Bandgagen bei Absagen wie hier? werden die ausbezahlt? oder ist das höhere Gewalt?

    Und es geht weiter:
    Ich kann mir schwer vorstellen, das ein Veranstalter solche Schäden und den Abbruch einfach verdaut.
    Es würde mich so gar nicht wundern, wenn die Firma danach in Konkurs geht ( ist ja auch in der Vergangenheit schon passiert )

    Solche Rückschläge kann man gar nicht mehr einfach verdauen, und eine Versicherung für das alles abzuschließen ist unbezahlbar.

    Soll jetzt heißen, wenn das Konkurs geht, die Schäden da sind, dann kann man davon ausgehen, das auch die Dienstleister ( Technikfirmen, Bühnenbau, Sidecrews uswusw ) um ihr Geld umfallen. Caterer und Cateringbetreiber
    Anders gesagt, so ein Unglück zieht noch viel mehr Unglück hintennach.

    Wer hat da Erfahrungen?
    Oder Einblick ?
    Und bitte keine Diskussion um Sicherheit oder warum das passiert ist, dafür gibt es ein Anderes Brett.

    Da versteht man, warum oft nicht bei jedem Wind sofort abgebrochen wird, weil einfach extrem viel dranhängt.
    ( was nicht heißt, das dies gut ist, aber ich kann verstehen, das man manchmal zuwartet )

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  • simonstpauli
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    • 19. August 2011 um 10:09
    • #2

    All' diese Risiken sollten sich versichern lassen, am Ende würden die Tickets etwas teurer werden aber niemand muß mehr zögern, vorsorglich ein Konzert/Festival zu unterbrechen/abzubrechen.

    Die Frage ist: lässt sich ein Technikdienstleister die Versicherung vom Veranstalter bezahlen oder versichert er sich lieber gleich selbst dagegen und schlägt das auf den Preis auf?

    Oder noch anders: Wie wäre es mit einer Pflichtversicherung für Bühnenbauten, ähnlich wie bei PKW? Vollkasko würde dann auch den Schaden des Technikdienstleisters decken.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
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  • test
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    • 19. August 2011 um 10:17
    • #3

    man braucht ja auch eine betriebsunterbrechnungs versicherung. ich denke nicht das man von dem mat so viel stehen hat, das man das locker weg stecken kann. interessant wird das ja auch für die reinen dry hire buden. da kommt so eine reine manpower bude und mietet eine 10*12m bühne inkl einem aufbauer. bühne wird gebaut, betrieben von dem manpower menschen. dan sturm, bühne kaputt. geld weg :)
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  • tufkaklto
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    • 19. August 2011 um 10:32
    • #4

    Ja, aber wie schaut das auf einem so großem Festival aus.

    Die Bühnen sind ja im Regelfall nur von einigen wenigen großen Bühnenfirmen, und bei den werten wird eine Versicherung richtig happig ( wenn man da alles mal zusammenzählt )

    Wie gesagt, kann mir kaum vorstellen, das man das ohne Folgen wegsteckt.

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  • simonstpauli
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    • 19. August 2011 um 11:19
    • #5

    Es könnte aber auch sein, daß in der Branche allgemein zu sehr nach dem Motto "wird schon gutgehen" kalkuliert wird. Entweder man versichert das Risiko als Dienstleister oder man kalkuliert es ein. Und nicht nur das Risiko des Unfalls, was ja das offensichtlichste ist, jeder kann den Schaden im Fernsehen sehen.

    Ich erweitere das Problem mal:

    Wie sieht es bei einem Abbruch aus? Was ist, wenn der Veranstalter dabei pleite geht?

    Was ist mit den Personenschäden, wenn eine Nachlässigkeit des Dienstleisters nachgewiesen wird? Sicherlich sind die Summen, die dann im Raum stehen, nicht so immens wie in den USA, aber dennoch...

    Wie sieht es mit den finanziellen Folgen eines nicht vollzogenen Abbruchs aus? Wenn z.B. die Wetterlage mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Personenschäden hinweist, trotzdem nicht abgebrochen wird. Wer ist verantwortlich und hat diese Person auch Zivilklagen zu erwarten?

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
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  • tufkamar
    Gast
    • 19. August 2011 um 11:58
    • #6
    Zitat von "simonstpauli"

    Wie sieht es bei einem Abbruch aus? Was ist, wenn der Veranstalter dabei pleite geht?


    das dürfte wohl nicht passieren, da dann die meisten wohl mit "höherer Gewalt" argumentieren und damit Schadensansprüche meist außen vor sind...

  • Rolf Gille
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    • 19. August 2011 um 14:17
    • #7

    Eine Betriebsvermögensversicherung deckt (außer man schließt es explizid aus), alle Schäden ab, die eintreten können. Allerdings nur direkte Schäden durch jeweilige Eingriffe (Vandalismus, Blitzschlag, Regen usw. sogenannte höhere Gewalt).

    Was ich bisher noch nie gehört habe ist, dass eine Versicherung bezahlen würde, NACHDEM ein Schadensereignis eingetreten war und man eine VA "Theoretisch" weiterhin durchführen könnte.
    Die Versicherer interessiert es recht wenig ob es Moralisch bedenklich ist. Ebenso interessiert es die Versicherung nicht, ob eine VA aufgrund behördlicher Weisung nach einem Schadensfall, beendet wird.

    Wir hatten stehts Angst vor einem Rain Out bei unseren Motorsportveranstaltungen. Inzwischen gibt es Regeln mit den Versicherern dazu.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • tobias kammerer
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    • 21. Oktober 2011 um 13:45
    • #8

    Hallo Leute,

    also mal der Reihe nach: Eine vernünftige Betriebshaftpflicht zahlt erstmal alles, was durch mein Werkzeug... beschädigt wird, solange ich nicht vorsätzlich handele. Also wird auch bei (grober) Fahlässigkeit gezahlt. Die Deckungssumme könnte bei abartigen Fällen noch zum Problem werden, sicher aber selten. Dann stehe ich im nächsten Schritt vor dem Problem, dass ich wohl kein Geld an dem Job verdiene, aber (Personal)-kosten habe. Das kann bitter werden, wird man wohl aber in der Regel überleben, wenn das nicht gerade der Auftrag meines Lebens war. Viel schlimmer ist es für den Veranstalter: Wenn der nicht den Ausfall der Veranstaltung versichert hat, kann er ruiniert sein. Der Bühnenvermieter könnte auch noch mit einer emfpindlichen Vertragsstrafe belegt werden, was bei großen Jobs durchaus gängig ist. DIe könnte auch ruinös werden, wenn man sich hier nicht versichert (Das kann man AUftragsbezogen relativ preiswert). In der Regel wird aber höhere Gewalt bei so etwas ausgeschlossen.
    D.H.: Die Schäden, die der Bühnenverleiher verursachte wird in der Regel eine Versicherung zahlen. Alle Einbußen durch den Ausfall verteilen sich auf die teilnehmenden Subunternehmer. Wie gesagt hat das höchste finanzielle Risiko der Veranstalter. Der sollte tunlichst eine Veranstaltungsversicherung haben. Das ist übrigens schon bei kleinen Veranstaltungen sinnvoll, da der Veranstalter z.B. auch für Personenschäden auf seiner Veranstaltung haftet, wenn der Täter nicht greifbar ist (z.B. Schlägerei!). Diese Versicherungen sind sehr preiswert (weil sie selten in Anspruch genommen werden)

    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • tufkaklto
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    • 21. Oktober 2011 um 21:04
    • #9
    Zitat


    Und es geht weiter:
    Ich kann mir schwer vorstellen, das ein Veranstalter solche Schäden und den Abbruch einfach verdaut.
    Es würde mich so gar nicht wundern, wenn die Firma danach in Konkurs geht ( ist ja auch in der Vergangenheit schon passiert )

    Solche Rückschläge kann man gar nicht mehr einfach verdauen, und eine Versicherung für das alles abzuschließen ist unbezahlbar.

    Es geht darum, was nach dem Abbruch passiert.

    OK, gehen wir mal davon aus, das der Sachschaden bezahlt wird.
    Und weiter??
    Da bleibt noch ganz viel über, was mit Sicherheit nicht oder wenn dann nur mit großem finanziellen Aufwand versicherbar ist

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  • madmax
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    • 22. Oktober 2011 um 13:20
    • #10

    Ich denke mal; das fällt unter allgemeines unternehmerisches Risiko. Auch wenn's für manchen an bis die Existenz gehen kann.
    Und zwar für jeden Einzelnen. Von der PA-Company bis runter zur Klofrau.

    Wenn's z.B. des ganze WE 'NUR' regnet; verkauft der Caterer z.B. auch nich die kalkulierte Menge, muß vielleicht einige verderbliche Waren sogar wegwerfen. Sein Personal muß er teilweise heimschicken oder gleich zu Hause lassen. Und da meistens Pauschalkräfte, verdienen die wiederum dann auch nix.
    Ich meine; das ist im Grunde dasselbe, wie Abbruch aus obigen Gründen.

    Hier sind z.B. die (ursprünglichen) Veranstalter des Splash-Festivals pleite gegangen, weil es 3 Jahre am Stück Regen gab.

    Ich mußte auch dieses Jahr so manche OA-Anlage abends wieder abholen, weil's einfach keinen Sinn hatte.
    Am Ende sogar besser; als abgesoffen.
    Aber sollte ich da 'ne (volle) Rechnung dafür schreiben? Mich mit Geschäftspartnern streiten?
    Mancher Sub auf besagten Unglücks-Festivals wird trotzdem versuchen, auf Erfüllung zu pochen und/oder sein Geld einzuklagen.

    (Sind diesen Sommer im Nachbarort 2 langjährige VA-Partner (und Freunde) mit den Fäusten aufeinander los; als es nach einem von der falschen Richtung nassen Badfest um die Teilung der Verluste ging...)

    Versichern wird sich alles lassen, nur halt zu welchem Preis.

    Never stop a running System

    Einmal editiert, zuletzt von madmax (22. Oktober 2011 um 13:24)

  • tufkamar
    Gast
    • 22. Oktober 2011 um 15:44
    • #11
    Zitat von "madmax"

    Aber sollte ich da 'ne (volle) Rechnung dafür schreiben? Mich mit Geschäftspartnern streiten?


    wieso nicht? Du hast schließlich Deine Leistung voll erbracht - Risiko des Veranstalters.

    Wir hatten auch schon 3-Tages-OpenAir, wo dank Dauerberieselung vermutlich mehr Personal als Gäste anwesend waren - aber die Bands haben gespielt, Technik stand und war mit "voll besetzt" - warum das nicht voll in Rechnung stellen? Selbst wenn z.B. am 3. Tag vorher abgebrochen wird und die letzte Band nicht spielt (in Absprache mit dieser, hatten wir auch schon) - alle Unkosten unsererseits sind ja trotzdem vorhanden.

    Sobald die gebuchte Technik steht sehe ich keinen Grund, bei irgendwelchen Abbrüchen seitens des Veranstalters auf einen Anteil der Rechnungskosten zu verzichten.

  • Online
    niggles
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    • 22. Oktober 2011 um 16:52
    • #12

    ...warum macht ihr euch da eigentlich so einen Kopf? Eiserne Festivalveranstalter-Regel: Fixkosten (Gelände, Bühne, Zäune, Technik, Sani, Secus, Feuerwehr, Aggregate und sonstige Infrastruktur, Catering für Mitarbeiter und Bands, Festival-Merch...) müssen schon bevor eine einzige Karte verkauft wurde durch Sponsoren, Mäzene, öffentliche Zuschüsse, Standgebühren und andere zuschauerunabhängige Gelder zumindest annähernd gedeckt sein. Schliesslich will doch keiner riskieren dass die Aufbaucrew kurz bevor es mit der ersten Band losgeht noch den Systemcontroller (oder die Schlüssel zu den Generatorcontainern, die Funkzentrale...) mitnimmt und ausserhalb des Geländes im Auto auf ihr Geld wartet... :lol:
    Die Gagen der Bands lassen sich für überschaubares Geld (da genau vorausberechenbare Maximaldeckung) gegen höhere Gewalt versichern. Die Standbetreiber zahlen in der Regel eh einen Fixbetrag unabhängig von ihrem Umsatz; wer sich da als Veranstalter auf irgendwelche vertraglichen Sperenzchen einlässt oder nicht im voraus kassiert ist eh selber schuld.

    "Echte" Haftpflichtschäden an Personen oder Material tragen die entsprechenden Versicherungen. Das die viele Veranstalter nicht haben ist leider bittere Realität und schreit meiner Meinung nach in der Tat nach einer sauberen (d.h. EU-weit einheitlichen) gesetzlichen Regelung. Dann steht auch die typische VfV im direkten Auftrag des Veranstalters (=der zugebuchte Meister, den das Ordnungsamt verlangt) nicht mehr ständig mit einem Bein im Knast.

    Zitat von "klauston"

    Da versteht man, warum oft nicht bei jedem Wind sofort abgebrochen wird, weil einfach extrem viel dranhängt.
    ( was nicht heißt, das dies gut ist, aber ich kann verstehen, das man manchmal zuwartet )


    Genau das verstehe ich eben nicht. Zumal es mit entsprechender Bonität ja sogar möglich ist ein OA so weit zu versichern dass in bestimmten Situationen ein Abbruch mehr Geld in die Kasse spülen würde als eine reguläre Weiterführung :D

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

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