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Fragen bez. Veranstaltungssicherheit - Rechtsberatung

  • fear-rockshow
  • 19. September 2011 um 16:46
  • fear-rockshow
    Verifiziert
    Beiträge
    431
    • 19. September 2011 um 16:46
    • #1

    Liebe Kollegen,

    wer von euch hat den Erfahrung mit der Rechtsberatung bezüglich Veranstaltungssicherheit. Wie wohl die meisten Veranstaltungstechniker haben auch wir keine eigene Rechtsabteilung und suchen - vor allem in technischen Angelegenheiten - hier Unterstützung.
    Diese muss man doch irgendwo "einkaufen" können ohne sich stundenlang durch irgendwelche Foren wühlen zu müssen und dann nicht genau zu wissen was nun ok ist und was nicht.

    Aktueller Fall: Ich installiere eine LED Videoleinwand in einem Zelt. In meinem Vertrag steht, dass in dem Zelt zugelassene Flugpunkte mit einer Traglast von mind. 250kg vorhanden sein müssen. Der Veranstalter bestätigt mir das mit seiner Unterschrift. Ich selbst fühle mich bei den Aufhängepunkten ( M12 Gewinde in Stahlträger mit Ringöse ) nicht so wirklich sicher und möchte mich auf die Unterschrift des Veranstalters nicht unbedingt und ausschließlich verlassen - was kann ich tun?

    Ich denke es macht keinen Sinn das spezielle Thema hier durch zu disskutieren da ihr ja die örtlichen Gegebenheiten etc. nicht kennt. Nichts desto trotz würde ich gerne a) wissen wo ich mir da rechtliche Infos "einkaufen" kann und b) kann ich jemand beauftragen das separat abzunehmen. Was bringt es meinem Gewissen wenn ich im Recht bin aber jemand von meiner LED Wall erschlagen wurde.. ;)

    Wie würdet ihr verfahren...?

    DANKE EUCH UND GRUSS
    DANIEL


    TS Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG

    Verleih und Verkauf von Licht und Tontechnik
    Bürenweg 5
    D-73102 Birenbach
    http://www.ts-veranstaltungstechnik.de
    eMail: tsvstbirenbach@googlemail.com
    Lager/Office: Hochwiesenweg 2 - B297 , D-73102 Birenbach

  • djobi
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    1
    • 19. September 2011 um 17:27
    • #2

    ich bin mir nicht ganz sicher, was du gerade suchst - einen Anwalt der deinen Vertrag prüft, oder einen Statiker, der die Lastberechnung / -einbringung prüft.

    Ein Ingenieur kann die Konstruktion prüfen, so daß du (relativ) sicher bist, nicht erschlagen zu werden, er macht aber i.d.R. keine Rechtsberatung.

    Vielleicht zur Beruhigung: ein Doughty Halfcoupler mit M12er Ringöse ist z.B. mit 350kg angegeben.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • fear-rockshow
    Verifiziert
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    431
    • 19. September 2011 um 20:41
    • #3

    Danke erstmal.

    Ich suche eine Anwalt um in Zukunft rechtlich abgesichert den Veranstalter in die Pflicht nehmen zu können, da ich ja nicht jeden Flugpunkt in einem Zelt selbst nochmal nachprüfen kann und davon ausgehen muss das es passt.
    Letzeres - also einen Statiker - suche ich dann wiederum für mein Gewissen, denn auch wenn mein Vertrag passt ich aber "persönlich" und als Laie der Meinung bin das das etwas "gewagt" ist wie im aktuellen Fall - würde ich gerne jemand haben den ich da hin schicken kann - um das zumindest beurteilen zu können.. ;)
    Hoffe du verstehst...

    Gruss
    DANIEL


    TS Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG

    Verleih und Verkauf von Licht und Tontechnik
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    D-73102 Birenbach
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  • gert
    Profi
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    4
    • 26. September 2011 um 13:38
    • #4

    Hallo Fear,
    Ich kann Deine Sorge gut nachvollziehen und glaube auch tatsächlich das es dort ein Problem gibt. Allerdings ist auch genau das die Ursache des Problems. Denn wenn man mal ehrlich nachschaut, versucht heutzutage eigentlich jeder immer nur noch die Verantwortung auf jemand anderes abzuwälzen.
    Und da man ja schon weiss das die Verantwortung oft nicht bei einer Unterschrift bleibt ( Kompetenznachweis) muss man sich nicht nur rechtlich absichern sondern wenn es geht auch noch statisch. Aber selbst da gibt es das Problem das ein Statiker ja nicht fuer das Material und den Anschlag unterschreibt. Sondern lediglich dafür das ein Dach bei richtiger Installation das Gewicht XY tragen kann.
    Es nutzt also eigentlich nichts. Es wird sich so schnell niemand finden der freiwillig und ohne Kosten solche eine Verantwortung übernimmt. Und dann auch noch garantiert Verantwortlich ist.
    Dummerweise haben die Amerikaner und Engländer es mit Ihrem Sicherheitswahn geschafft vom eigentlichen Ziel, der höheren Sicherheit und definitiven Verantwortung, wegzuarbeiten und es lediglich auf Prozessvermeidungs und Versicherungsnichtbezahlungsvorgaenge zu reduzieren.
    Ich glaube einfach mal das wird etwas zu teuer, denn das muss ja im Einzelfall geklärt werden. Daher wenn Du Dir nicht sicher bist musst Du den Job ablehnen oder auf Deine Kosten entsprechend absichern! D.h andere Hängepunkte finden.
    Das ist auch so ein Grund warum ich nicht verstehe warum so viele Leute so scharf darauf sind auf Jobs die Verantwortung zu haben.
    Dafür haben wir in England ein Sprichwort.

    Zitat

    Don't wish what you ask for!!

    Practice, Practice, Practice

  • Bobson
    Verifiziert
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    76
    • 26. September 2011 um 21:55
    • #5

    Grüße,

    so viel ich weiß sind Zelte grundsätzlich nicht geeignet zum tragen von Lasten, allerdings gibt es natürlich Zelte die für ein paar Kg ausgelegt sind! Um zu wissen wieviel man hängen darf muss man im Baubuch des Zeltes nachlesen, da steht dann wieviel und wo.
    Sonst ist natürlich der Statiker ein sehr guter Tipp!

    VG

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