Hallo,
ein Kunde möchte in seiner Schulaula die ortvseränderlichen, veranstaltungstechnischen Geräte (Scheinwerfer etc.) einer A3-Prüfung unterziehen. Ich bin Meister Veranstaltungstechnik und Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik. Bei uns im Betrieb nehme ich diese Prüfungen an unseren Geräten vor; "darf" ich das auch beim Kunden oder muss ich einen Elektrobetrieb hinzuziehen? Kennt jemand da die Rechtslage?
Gruß
Manuel