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Flammenprojektoren / Flamejets, CO2 Shooter

  • Make
  • 22. Mai 2012 um 10:49
  • Make
    Verifiziert
    Beiträge
    7
    • 22. Mai 2012 um 10:49
    • #1

    Hallo,

    wie schaut es eigentlich mit der Rechtslage in sachen Pyroeffekte wie z.B. Flammenprojektoren aus?
    was muss ich rechtlich beachten um diesen Effekt einsetzen zu dürfen. ?

    brauche isch da eine Feuerpolizei / Brandschutzwache?
    Reicht es aus wenn ich geprüfter Pyrotechniker bin?

    oder kann das im Prinzip jeder verwenden solange er sich an die sachgemäße verwendung / bedienung hält?

    Darf man diese Geräte eigentlich Indoor einsetzen?

    lauter Fragen,.... aber ich denke das ist alles noch ein gewisser rechlicher Graubereich.

    Vielen Dank,
    LG
    Martin

  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 22. Mai 2012 um 11:51
    • #2

    Bei den Flamejets ( zb. TBF Spary master etc ) gibt es bei der Indoor verwendung bestimmte Gase ( Kartuschen ) die nicht verwendet werden dürfen da sie bei der verbrennung Giftige Gase entwickeln. Aus meiner erfahrung sind das meistens Farbige Flamen ( also Gas für diverse Flamenfarben ).

    Die Rechtliche Grundlage ist etwas komplizierter allerdings bezogen auf den Pyrobereich.

    So gibt es schon grundlegende Unterschiede ( befähigung des Pyro ) zwischen Bühne im TV-studio oder der Stadtfestbühne ( Outdoor ) sowie im Theaterhaus... dann gibt es da noch die GF Klassen KL.1+2, T1+T2, KL.4 usw.


    Ob Brandwache oder nicht entscheidet meist das Örtlich zuständige Ordnungsamt bei der Anmeldung. Dort kann auch die Auflage gemacht werden das du Diese selbst übernehmen muss usw.

    für die genaue handhabe auf Bühnen frag mal den Stroti ( b-safe )

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 22. Mai 2012 um 15:04
    • #3

    Flamejets und alles ähnliche sind feuergefährliche Handlungen. Die müssen bei den zuständigen Stellen angezeigt werden. Zusätzlich ist eine Gefährdungsbeurteilung nach BGI 810-5 zu erstellen. Um eine Brandsicherheitswache kommst Du nicht herum. Ich empfehle dringend, die Bedienungsanleitungen zu lesen. Da steht schon eine Menge drin.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • andi.bt
    Beiträge
    709
    • 24. Mai 2012 um 00:45
    • #4

    wenn du staatl. geprüfter Pyrotechniker bist dann müsstest du dich ja auskennen ;)

    Bevor ich dir die Frage beantworte erstmal eine Grundlage.

    Es gibt zum einen "pyrotechnische Effekte" und zum anderen "feuergefährliche Handlungen".

    Pyrotechnische Effekte ist alles wo ein Stoff drin ist der nach Sprengstoffgesetz nur von befähigteten Personen verwendet werden darf (z. B. Schwarzpulver)

    Feuergefährliche Handlungen betrifft alles was brennbar ist aber keinen Stoff nach Sprengstoffgesetz enthält (Flamejet, Brennpaste, etc.)

    In der Praxis ist es so, dass du für pyrotechnische Effekte im Theater eine Genehmigung von einem Amt benötigst (außer beim Großfeuerwerk - da muss es nur angezeigt werden). Eine feuergefährliche Handlung musst du nur von der Feuerwehr genehmigen lassen - meistens reicht es sogar es nur anzuzeigen und sie davon zu überzeugen, dass man sich genug mit dem Brandschutz beschäftigt hat. Das ist von Ort zu Ort verschieden. In manchen Städten kommen sie da wegen jedem Furz und dann gleich in Massen und in manchen Orten kriegt man nur ein "ja passt schon" zurück..

    Auch ist es ein Unterschied ob Indoor oder Outdoor - beides ist prinzipiell möglich. Outdoor habe ich nicht das Problem, dass sich Gas durch eine defekte Gasleitung ansammeln könnte - dafür muss ich mit Wind rechnen der die Flammenrichtung verändert.

    Der Vorteil an Outdoor ist, dass ich es z. B. mit in ein Feuerwerk einbinden kann uns somit dem Genehmigungsverfahren entgehe - denn Feuerwerk muss man ja nur anzeigen.. Das beste ist es die örtliche Feuerwehr, Abteilung Brandschutz vorher anzurufen und denen zu sagen was man machen will - die sagen dann schon was sie von dir wollen..

    Was du aber dennoch tun musst ist dein Personal einweisen und das ganze ausreichend erproben. Evtl. auch mal Notfalleinsätze proben (was ist zu tun wenn man Gasaustritt bemerkt? wie reagiere ich auf brennende Personen? wie funktionieren die Feuerlöscher?)

    eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung findest du in diesem Link:

    http://www.pyrotechnik.de/files/service/…entation%29.pdf


    LG

    Andreas Hofmann
    staatl. geprüfter Großfeuerwerker

  • Make
    Verifiziert
    Beiträge
    7
    • 29. Mai 2012 um 13:17
    • #5
    Zitat von "andi.bt"

    wenn du staatl. geprüfter Pyrotechniker bist dann müsstest du dich ja auskennen ;)

    Bevor ich dir die Frage beantworte erstmal eine Grundlage.

    Es gibt zum einen "pyrotechnische Effekte" und zum anderen "feuergefährliche Handlungen".

    Pyrotechnische Effekte ist alles wo ein Stoff drin ist der nach Sprengstoffgesetz nur von befähigteten Personen verwendet werden darf (z. B. Schwarzpulver)

    Feuergefährliche Handlungen betrifft alles was brennbar ist aber keinen Stoff nach Sprengstoffgesetz enthält (Flamejet, Brennpaste, etc.)

    In der Praxis ist es so, dass du für pyrotechnische Effekte im Theater eine Genehmigung von einem Amt benötigst (außer beim Großfeuerwerk - da muss es nur angezeigt werden). Eine feuergefährliche Handlung musst du nur von der Feuerwehr genehmigen lassen - meistens reicht es sogar es nur anzuzeigen und sie davon zu überzeugen, dass man sich genug mit dem Brandschutz beschäftigt hat. Das ist von Ort zu Ort verschieden. In manchen Städten kommen sie da wegen jedem Furz und dann gleich in Massen und in manchen Orten kriegt man nur ein "ja passt schon" zurück..

    Auch ist es ein Unterschied ob Indoor oder Outdoor - beides ist prinzipiell möglich. Outdoor habe ich nicht das Problem, dass sich Gas durch eine defekte Gasleitung ansammeln könnte - dafür muss ich mit Wind rechnen der die Flammenrichtung verändert.

    Der Vorteil an Outdoor ist, dass ich es z. B. mit in ein Feuerwerk einbinden kann uns somit dem Genehmigungsverfahren entgehe - denn Feuerwerk muss man ja nur anzeigen.. Das beste ist es die örtliche Feuerwehr, Abteilung Brandschutz vorher anzurufen und denen zu sagen was man machen will - die sagen dann schon was sie von dir wollen..

    Was du aber dennoch tun musst ist dein Personal einweisen und das ganze ausreichend erproben. Evtl. auch mal Notfalleinsätze proben (was ist zu tun wenn man Gasaustritt bemerkt? wie reagiere ich auf brennende Personen? wie funktionieren die Feuerlöscher?)

    eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung findest du in diesem Link:

    http://www.pyrotechnik.de/files/service/…entation%29.pdf


    LG

    Andreas Hofmann
    staatl. geprüfter Großfeuerwerker

    Alles anzeigen

    Danke an Andreas für die ausführliche Erklärung. Du hast all meine Fragen beantwortet. Vielen vielen Dank,

    LG,
    martin

  • andi.bt
    Beiträge
    709
    • 29. Mai 2012 um 21:43
    • #6

    dazu ist das Forum ja da - um zu helfen :)

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