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Kleinunternehmer - Umsatz

  • MatzeRockt
  • 8. Mai 2003 um 12:09
  • MatzeRockt
    Profi
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    2.370
    • 8. Mai 2003 um 12:09
    • #1

    Hallo,
    bis wieviel Umsatz pro Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung, wo ein Ausweisen der MWSt. nicht ist?

    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • dagobert
    Beiträge
    809
    • 8. Mai 2003 um 18:11
    • #2

    Bis 16.620 Euro!

  • f8274
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    • 8. Mai 2003 um 21:02
    • #3

    "...wo ein ausweisen der mwst nicht ist":

    unterhalb dieser grenze hast du nicht die pflicht, aber die wahl, mwst. auszuweisen. wenn du scharf darauf bist, kannste das also auch machen.

  • Zwigges
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    550
    • 9. Mai 2003 um 07:59
    • #4

    Stimmt, aber dann hast Du im Prinzip auch volle Buchführungspflicht.

    Ich hab´s deshalb gelassen und meine Steuererklärung ist entsprechen easy:
    Einahmen minus Ausgaben gleich Gewinn (oder auch nicht :D ) und der wird versteuert - fertig.
    Ist besonders bei "Nebengewerblern" praktisch.

    Gruß
    Zwigges

  • f8274
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    • 9. Mai 2003 um 09:37
    • #5

    da wir hauptsächlich nur firmenjobs (rechnung) machen, ist die grenze aber eine harte nuss (die manchmal 2-3 kunden mit va-serien alleine knacken). kann ja schlecht jobs ablehnen, sobald die schwelle erreicht ist.

    für reine hz-djs ist sie aber realisierbar :wink:

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 9. Mai 2003 um 09:53
    • #6

    Zwigges: Nein! Auch wenn Du die USt ausweist, reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung völlig aus! Aber: Monatliche USt-Voranmeldungen sind fällig!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Zwigges
    Beiträge
    550
    • 9. Mai 2003 um 10:31
    • #7

    Da hab ich ja was gelernt, naja ich bleib trotzdem bei der USt-Befreiung.

    Zwigges

  • Gonzo
    Beiträge
    272
    • 9. Mai 2003 um 16:47
    • #8

    Monatliche Vorsteueranmeldung ist nicht zwingend nötig. Vierteljährlich geht auch. Macht Dir mittlerweile jedes billige Buchhaltungsprogramm (bsp. Quickbooks).

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 9. Mai 2003 um 17:05
    • #9

    Gonzo: Nicht bei Neuanmeldung! Die ersten beiden Jahre: monatlich. Später umsatzabhängig!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Gonzo
    Beiträge
    272
    • 9. Mai 2003 um 22:56
    • #10

    Stimmt, seit neuestem ist es monatlich fällig. Ist eine neue Regelung.

  • Backi
    Beiträge
    939
    • 10. Mai 2003 um 00:04
    • #11

    Und was soll diese monatliche Vorsteueranmeldung genau sein?

    thx & kind regards


    Backi

  • Gonzo
    Beiträge
    272
    • 11. Mai 2003 um 11:54
    • #12

    In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird von Dir dokumentiert,

    1. welche Umsätze Du mit MWSt.-Sätzen zu 7% oder zu 16% getätigt und dadurch MWSt. eingenommen hast und
    2. welche Mehrwerststeuer- (oder auch Umsstzsteuer genannt, ist aber das selbe) Beträge Du durch Ausgaben weitergegeben hast.

    Aus der Differenz bekommst Du vom Finanzamt entweder Geld Rückerstattet (wenn Du mehr MWSt. ausgegeben als eingenommen hast) oder Du must zahlen.

    Die Umsatzsteuer ist ein sog. durchlaufender Posten, der sich auf Dein Rechnungswesen auf der Einnahmen-Ausgaben-Seite neutral verhält.

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 13. Mai 2003 um 11:24
    • #13

    das mit der Buchführung ist mit fast genau wie ohne UST.
    Solange Du unter einem bestimmten Umsatz bleibst reicht die Einnahmen - Überschussrechnung. Der Verzicht auf die Befreiung, geht immer nur zum vollen Steuerjahr. Schlecht ist nur, wenn Du bereits Kunden die USt. ausgewiesen hast, die gehört auch weiterhin dem Finanzamt, egal ob befreit oder nicht ( ist mir nähmlich versehentlich passiert).

    rettet den ROCKPALAST

  • Volker
    Profi
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    321
    Beiträge
    2.051
    • 13. Mai 2003 um 21:25
    • #14

    gefährliche Anhäufung von Halbwissen hier im Forum. Ihr solltet wirklich in Eurem konkreten Fall mal einen Steuerberater oder im örtlichen Finanzamt nachfragen.
    Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sind eingeführt worden um die Unternehmen besser unter Kontrolle zu haben, dem Mißbracuh vorzubeugen und die Unternehmer direkt mal dran zu gewöhnen. Es gibt genug, die im ersten Jahr die USt anderweitig verbraten und dann beim Steuerbescheid aus allen Wolken fallen.

    Als kleines Unternehmen solltest Du bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, vor allem, wenn Du überwiegend Dienstleistung machst. Für ein beauftragendes Unternhmen macht es keinen Unterschied, ob Du jetzt 100 Euro + USt oder 100 Euro (ohne Hinweis auf USt) berechnest. Wichtig ist, dass Du auch nicht schreibst "inkl. USt" oder irgendetwas in dieser Richtung. Dann mußt Du die Ust auch abdrücken.

    Wenn Du viele Investionionen machst oder absehen kannst, dass Du in Kürze die Schwelle sowieso überschreiten wirst, kannst Du auch direkt mit USt arbeiten.

    Eine Einnahmen-Überschußrechnung meint übrigens nicht nur Einnahmen - Ausgaben. Die AfA-Regelungen z.B. (Abschreibung) sind auch hier zu beachten.

    Grüße,
    Volker

  • martin
    Beiträge
    3.234
    • 17. Mai 2003 um 10:03
    • #15

    Morgen,

    Gerade die Afa ist furchtbar.
    Das Geld ist ja ausgegeben. Trotzdem wird es erstmal vollbesteuert. Bzw minus dem jaehrlichen Absetzbetrag. Wenn man da nicht aufpasst hat man schnell ein Problem, wenn man viel investiert hat, denn dann hat man offiziell womoeglich ein Einkommen am Bescheid stehen, dass einen aus der Kleinunternehmerregelung katapultiert. Und dann ist SV auch noch zu berappen. Also Nachzahlung und SV von einen geldbetrag den man garnicht hat.,..

    UND, wenn man dann Sachen verkaufen moechte, wird das ja wieder als Einnahme gesehen und im naechsten Jahr besteuert.

    Ich hab die letzten 2 Wochen Blut und Wasser geschwitzt. Zum Glueck hatte ich Fahrtkosten ohne Ende.

    CU
    Martin

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 3. Juni 2003 um 14:19
    • #16

    Abschreibungen am Jahresende sind Betriebsausgaben und Umsatzrelevant.
    So schlimm ist das mit der AFA auch nicht, zumal die nicht an der Praxis orientiert ist. Die Abschreibungszeit kannst Du auch mit dem Finanzamt abklären.
    Beschallungsanlagen stehen glaube ich mit 9 Jahren drin.
    Nenn mir mal eine Verleihanlage, die länger als 4-5 Jahre im Einsatz ist.
    Das sieht das Finanzamt auch ein.

    rettet den ROCKPALAST

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