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Wedges kaputt, wer zahlt?

  • Philou
  • 28. Mai 2003 um 15:20
  • Philou
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    • 28. Mai 2003 um 15:20
    • #1

    Wenn bei einer VA der Frontmann aus lauter besoffenheit in die Wedge steigt, wer muss die dann zahlen?

    Der Sänger?(versicherung)
    Der Veranstalter, der die Band gebucht hat?
    Meine Versicherung?

    Es existiert kein Vertrag, der diesen Fall regelt!

    THX Phil

    Viel Hilft Viel

  • Kracky
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    • 28. Mai 2003 um 15:58
    • #2

    Eigentlich der Verursacher, also der Besoffene Sänger! Wenn der und vorallem seine Haftpflich mitspielt. Das Problem ist meißt nur das eine Haftpflicht Schäden an Mietmaterial nicht übernehmen mag. Also sobals sie spitzbekommen das du das Material für die Veranstaltung vermietet hast, ist für die der Fall gelaufen. Eines ist mal sicher, wenn der Sänger nicht mitspielen möchte wird das nicht einfach für dich!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ADMIN
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    • 29. Mai 2003 um 03:43
    • #3
    Zitat von "Philou"

    Wenn bei einer VA der Frontmann aus lauter besoffenheit in die Wedge steigt, wer muss die dann zahlen?

    Zeugen dafür?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Philou
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    • 2. Juni 2003 um 00:47
    • #4
    Zitat von "ADMIN"

    Zeugen dafür?

    Zeugen schon, aber aus meiner Crew! Die Band hab ich dazu noch nicht befragt, aber die könnte ich auch als Zeugen nennen, das wären noch 2!

    Viel Hilft Viel

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    • 2. Juni 2003 um 09:00
    • #5
    Zitat von "Philou"

    Zeugen schon, aber aus meiner Crew!

    Wenn diese mit an der Firma beteiligt sind (Gesellschafter), dann gelten sie als streitbefangen. Wenn sie "nur" Mitarbeiter sind, dann steht einer Klage nichts im Wege....

    Grundsätzlich würde ich versuchen, die Sache zunächst außergerichtlich zu klären.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Philou
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    • 2. Juni 2003 um 12:47
    • #6

    Gut, sind nur Stagehands(man verzeihe mir das "nur")
    Das Gewerbe läuft auf mich alleine, aber deswegen darf ich ja trotzdem eine Aussage machen, wenns soweit kommt, oder?

    THX
    Phil

    Viel Hilft Viel

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    • 2. Juni 2003 um 13:30
    • #7
    Zitat von "Philou"

    Das Gewerbe läuft auf mich alleine, aber deswegen darf ich ja trotzdem eine Aussage machen, wenns soweit kommt, oder?

    Die Gegenseite kann Deine Vernehmung beantragen (wird sich hüten...). Umgekehrt macht auch die Gegenseite keine Aussage, es sei denn, es wird von Dir beantragt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Philou
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    • 2. Juni 2003 um 23:55
    • #8

    Vielen Dank für die Auskünfte... ich werde jetzt erst mal abwarten, ob sich was tut, ich habe der band bereits eine Mail geschrieben!

    Ist euch so was schon öfter passiert?
    Es ist wohl besser einen Vertrag aufzusetzen, wo sowas geregelt wird!
    Gibts da Vorlagen?

    THX
    Phil

    Viel Hilft Viel

  • hansbär
    Beiträge
    337
    • 2. Juni 2003 um 23:59
    • #9

    Ein Tip:

    Schreib in den Vertrag, dass der VA für alle Schäden an der Anlage aufkommen muss, die durch dich als Verleiher nicht zu verhindern gewesen wären!

    Also auch so sachen wie gegen die PA piss... und so Schertze.

  • ph-showtechnik
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    443
    • 3. Juni 2003 um 14:05
    • #10

    Ohne Vertrag ist das schwierig, aber der Verursacher steht doch fest.
    Natürlich wird man sich herausreden wollen, aber schick der Band einen Kostenvoranschlag für die Reparatur (muß durch Dritte erfolgen).
    Wie hoch ist denn der Schaden?
    Wenn Zeugen da sind sollte es eigentlich keine Probleme geben.
    Das kann der Verursacher über die Privathaftpficht regeln, muß es nur richtig formulieren.

    rettet den ROCKPALAST

  • jundc
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    • 5. August 2003 um 12:42
    • #11

    Wichtig ist erstmal wie Eure Beziehungen untereinander sind, denn darausresultiert die Rechtslage!

    Als erstes greift hier meiner Ansicht nach die BGB §823 Verschuldenshaftung. (Der Sänger hat also verschuldet das die Box kaputt ist und dies kann auch noch durch Zeugen untermauert werden) --> jetzt gilt es die Frage zu klären wer bezahlen muss (erstmal der Sänger es sei denn eine Versicherung übernimmts) und jetzt geht erst richtig los!

    Hat der Sänger die Anlage bei Dir gemietet, wird der Schaden als Eigenschaden behandelt (Wer eine Sache mietet/leiht muß davon ausgehen das diese kaputtgehen kann) was die folge hat das er es selber aus eigener Tasche bezahlen muß.

    Hast Du und der Veranstalter aber einen Vertrag (auch mündlich gilt) und die Band hat kein Vertragsverhältnis mit Dir. Ist es wohl ein Haftpflichtfall. Jetzt muss allerdings unterschieden werden ob die Band das gewerblich macht, dann greift nicht die Privathaftplicht sondern nur eine eventuelle Geschäftshaftplicht. Frage ist auch noch ob besoffen auf einer Bühne zu stehen, nicht als grob frahrlässig angesehen wird und damit zum Haftungsausschluß führt.

    Die Veranstalterahftpflicht kommt meines erachtens nicht in Frage da der Verursacher bekannt ist.

    (Bin zwar kein Jurist, habe aber dieses Thema bei meiner Ausbildung gelernt und auch schon ähnliche Fälle in meiner Firma gehabt)

    MFG

    Jürgen

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik

    Tel:07531/3622380

  • Philou
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    525
    • 25. August 2003 um 02:07
    • #12

    puh..ganz schön kompliziert, das alles!
    Der Schaden dürfte nicht so groß sein, im Endeffekt war nur das Frontgitter verbogen.
    Mittlerweile hat auch die Band, bzw. deren Versicherung den Schaden großzügig beglichen und wir sind uns einig.

    Vielen Dank aber für eure Auskünfte! Waren sehr lehrreich!

    MFG
    Phil

    Viel Hilft Viel

  • jundc
    Profi
    Beiträge
    304
    • 26. August 2003 um 09:40
    • #13

    freut mich für Dich das sich der Schaden in Grenzen gehalten hat und der Schaden beglichen wurde

    MFG

    Jürgen

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    Tel:07531/3622380

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