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  2. buzz

Beiträge von buzz

  • Anhörtipp

    • buzz
    • 4. Juni 2012 um 08:31

    JMS:
    Woher bekomme ich dieses Stück von Natalia Kills in anständiger Qualität?
    Finde die Version klasse, aber isthalt leider nur Youtube...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Beleuchtung unter Wasser

    • buzz
    • 3. Juni 2012 um 14:59

    Handelt es sich um "Becken" im Sinne der DIN-VDE 0100-702..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Dimmereinbau in Case

    • buzz
    • 3. Juni 2012 um 00:31
    Zitat von "DJ-JAJA"


    Das Sysboxx Material scheint identisch mit dem vom Adamhall zu sein.

    'lass das mal den PA-Peter nicht hören..
    Und nein, die Sysboxx ist definitiv aus gänzlich anderem Holz geschnitzt, als das Hall-Zeug...
    Preislich fährst Du mit einem stinknormalen 19"-Gehäuse sicherlich preiswerter.

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

  • Dimmereinbau in Case

    • buzz
    • 2. Juni 2012 um 17:08

    Machen kann man sicherlich viel, was letzlich gemacht wird, entscheidet Der, der dann am Ende dafür haften darf / muss...

    Ich persönlich sage ganz klar: Spiralschlauch reicht nicht, nicht umonst habe ich oben eine Leitungsbauart beispielhaft vorgeschlagen.

    Zu dem Hartingverbindern: Warum nimmst du nicht einfach ein fertiges 19"-Gehäuse, dessen Frontplatte mit, für Deine Anwendung passenden, Öffnungen versehen wird..? In die Rückwand auch noch passende Verschraubungen für die Zugentlastung und gut is'.

    Für Anwendungen, bei denen ein modulares System unbedingt sein muss, vertreibt Sommer Cable die Sysboxx - ein pfiffiges System mit allerlei Vorteilen, aber auch entsprechenden Preisen.

    Ist natürlich blöd, wenn Du schon in Deine Racklösung investiert hast.
    Verbuch's als Lehrgeld oder suche Dir einen Eli, der die ungeeigneten Komponenten zusammenpfuscht...
    Ich persönlich (und ich denke, da liegen wir auf gleicher Wellenlänge) mach's lieber richtig, als mich einem Risiko auszusetzen.

    BTW: warum amcht denn der elektriker keine Lösungsvorschläge..? Das mit dem Schutzzleiteranschluß aller Caseteile kann doch nur ein schlechter Witz gewesen sein, das ist doch wirtschaftlich nicht umsetzbar...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Dimmereinbau in Case

    • buzz
    • 1. Juni 2012 um 15:24

    Vorsicht, ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht.

    Offene Klemmen und Klemmleisten etc. im Case ist Murks und der Eli macht das so zu Recht nicht.
    Ich halte es auch für Irrsinn, alle Beschlagteile mit dem Schutzleiter zu verbinden. Bleibt nur die Variante 2, nämlich die Einbauten passend auszuführen. Dies bedeutet, dass die Verbindungsleitungen zwischen Dimmer und Steckerblende nicht einfach als Einzelader (z.B. H07V-K), sondern eben als Mehraderleitung (z.B. H07RN-F) ausgeführt werden müssen.
    Die Klemmleisten und Steckerblenden dann bitte noch mit passenden Gehäusen abdecken, damit ist das Thema Zugentlastung innerhalb des Cases dann auch erschlagen.

    So bestechend simpel die Idee von skyworker auch sein mag - diese Verfahrensweise erfüllt das Schutzziel nicht, ist demnach nicht anzuwenden.

    Edit meint, dass ich nach Betrachtung einiger Bilder des Dimmerpacks gesehen habe, dass am Gehäuse doch schon Anbauverschraubungen dran sind, dieser Kittel wäre also geflickt. Muss nur noch um die Steckerblende ein geeigentes Gehäuse drumherum.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Dimmereinbau in Case

    • buzz
    • 1. Juni 2012 um 10:59

    Mal eine blöde Frage:
    Sind Deine Dimmer nicht in Gehäuse eingebaut..?
    Soll also das Case das Gehäuse werden..?
    Oder habe ich da einen Denkfehler..?
    Bilder oder wenigstens Modellbezeichnungen wären hilfreich!

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • VDE 702 an Kaltgerätekabeln

    • buzz
    • 26. Mai 2012 um 16:53

    Also ich prüfe alle meine Kaltegräteanschlußleitungen regelmäßig und zumeist ist das Kriterium für die Aussonderung der Schutzleiterwiderstand.
    In der Regel sind die Kontakte in der Kaltgerätebuchse (female) so ausgeleiert, dass der Übergang einem Wackelkontakt gleichkommt.
    Gleich danach kommt als zweithäufigste Mangelart die mechanische Beschädigung, d.h. Quetschungen, Schnitte, ausgerissener Mantel an einem der Stecker.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Desmag Artikel "Selbstständige sollen mehr zahlen!"

    • buzz
    • 23. Mai 2012 um 08:43
    Zitat von "DirkB"

    Nun. Ich erzähle mal von einem kleinen Land. Dort existierte eine Krankenkasse, für alle Einwohner. Dort gab es auch eine Versicherung. Auch für alles.
    Keine 300 Glaspaläste, in denen 300 Vorstände jeweils fürstliche Gehälter wollten.
    Dort gab es aber nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht zur Arbeit. Wer nicht arbeiten wollte, saß.

    Und, was ist aus dem Land geworden..?


    So eine Solidargemeinschaft funtkioniert natürlich nur dann, wenn mindestens genausoviel einbezahlt wird, als ausgegeben wird.
    Meines Erachtens sollte man dringend mehr an der Ausgabenseite verändern, als an der Einnahmenseite - alleine schon auf Grund des (nicht wegdiskutierbaren) demoraphischen Wandels!
    Wer von Euch, die noch unter 50 sind, denkt denn tatsächlich, dass er mit der staatlichen Rentenversorgung ein anständiges Leben im Rentenalter führen kann? Die unter 35 jährigen mag ich gar nicht fragen...

    In der Tat ist es doch so, dass die Rentenkassen nahezu leer sind und die vorgesehene Abgabe einzig dem Zweck dienen soll, die Zahlungen für derzeitigen Bezieher irgendwie querzufinanzieren.
    Glaubt einer von Euch wirklich, dass er von dem Geld, was er jetzt einzahlen soll, im Alter noch irgendetwas empfangen wird?
    Je mehr Einzahler (=Bezugsberechtigte) wir jetzt schaffen, desto größer werden die Probleme dann, wenn's an's auszahlen geht.
    In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Anspruchsberechtigten dermaßen aufgebläht worden, dass das große Problem in der Zukunft erst noch kommen wird - daran ändert auch eine Vergrößerung der Anzahl der derzeitigen Beitragszahler (=zukünftig Anspruchsberechtigten) nichts!
    Ich bezeichne die Idee der Pflichtversicherung gerne als Strohfeuer. Wie wenn man das letzte Stroh, auf dem man sich bettet, anzündet um den Raum kurz aufzuheizen. Erst später wird man merken, dass man nichts mehr hat, worauf man sich betten kann, und zwar für immer.
    Auf kurze Sicht wird Geld in die Kasse gespült, auf lange Sicht sind die Folgen jedoch äußerst unbequem.
    Derzeit sieht's doch so aus, dass man die Bürger einfach im Glauben lässt, dass alles gut werden wird, hauptsache man holt alle in's Boot, ohne dabei zu beachten, wie tragfähig dieses Boot überhaupt ist. Gleichzeitig werden die Ersparnisse derer, die auf eigene Verantwortung vorsorgen, einfach mal eben weginflationiert.
    Egal, ob man direkt in's staatliche Rentensystem einzahlt, oder bei irgendwelchen privaten Anbietern einzahlt - der Wert des eingzahlten Geldes wird drastisch sinken und es wird ein großes Wehklagen geben, wenn bekannt wird, wem das angesparte Geld später einmal noch zum Leben reichen wird.

    Ich persönlich sorge für meinen Lebensabend vor und zwar außerhalb des staatlichen Geld- und Rentensystems - ob's der richtige Weg ist, wird sich zeigen. Allerdings bin ich sicher, dass es auf mittelfristige Sicht einen radikalen Umbau des Sozialsystems geben werden muss - das wird äußerst schmerzhaft werden. Demnach denke ich, dass jeder zusätzlich eingezahlte Betrag, dieses unweigerliche Fiasko zwar verzögern, aber nicht aufhalten kann.

    Entgegen der sozialromantischen Vorstellung, dass alle langfristigen Probleme durch immer mehr Einzahler lösbar sind, von mir also ein klares NEIN zu einer Pflichtversicherung oder Versicherungspflicht.

    P.S. Noch kurz zu meinem (zugegeben etwas polemischen) Beispiel Betriebshaftpflicht:
    Glaubt Ihr wirklich, dass alle selbständigen so eine Versicherung haben..? Jeder sollte, aber ich kenne ausreichend Beispiele von Ein-Mann-Unternehmen, die da gar nichts machen und lieber pleite gehen, als diesbezüglich Vorsorge zu treffen. Gerade das vielzitierte Transportgewerbe glänzt da mit völliger Arglosigkeit... Außer der Zwangs-Haftpflicht für's KFZ ist da nicht viel - und wenn eine Palette hochwertiger Güter beim Verladen von der Rampe kippt, dann wird eben die Hand gehoben und das Gewerbe auf Frau, Familie oder Kumpel neu angemeldet...
    Wäre doch eine ideale Idee, um dem Staat mehr Geld in die Kasse zu spülen. Einfach eine Zwangs-Betriebshaftpflicht bei einem staatlichen Träger für alle, egal, ob man schon so eine Versicherung bei einem privaten Träger hat, oder nicht.
    Und nein, so weit hergeholt ist dieses Beispiel nicht, denn auch jede Privatinsolvenz kostet die Volkswirtschaft gehörig Geld...


    So, und nun ist's gut von meiner Seite ;)

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Desmag Artikel "Selbstständige sollen mehr zahlen!"

    • buzz
    • 22. Mai 2012 um 20:19

    Mir stößt bei der ganzen Umverteilerei einfach nur auf, dass wir wieder eine, schier endlose, Bürokratie dafür brauchen, die erhebliche Anteile der eingezahlten Beträge wieder auffressen wird.
    Dazu kommt, dass wir damit zudem auch noch eine weitere Querfinanzierung (Gieskannenprinzip) für Gottweiswas auf's Auge gedrückt bekommen werden würden.

    Es wäre imho ein Leichtes, jährlich (z.B. mit der Steuererklärung) ein Zertifikat des gewählten Versicherers einreichen zu müssen. Kein Zertifikat = keine Steuererklärung = Ärger.

    Klar gibt es einige Selbständige, die so dumm sind, nicht für das Alter vorzusorgen, aber dass für diese Flachpfeifen dann wieder die vernünftigen Selbständigen büßen müssen, widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden. Denn genau diese "Spezialisten", die jetzt schon keinen Cent für die Rente zurücklegen können oder wollen, werden sicherlich durch eine Zwangsvorsorge nicht damit anfangen, sondern vielmehr einfach in die Schattenwirtschaft abtauchen, oder schlicht und ergreifend nur noch Transferleistungen beziehen, die wir, die "genug" verdienen, auch noch abgepresst bekommen.


    Ich bin ein klarer Gegner dieser Pflichtgeschichten jedweder Art, denn was kommt denn danach..?
    Pflicht-Berufshaftpflicht (die viele auch nicht haben), am Besten auch bei einem vorgeschriebenen Träger, denn es ist ja so einfach, im Fall eines Schadens einfach die Hand zu heben und weich in's soziale Netz zu fallen..?


    Nee, wenn ich mir ansehe, wie wenig tatsächlich gegen Scheinselbständigkeit getan wird, habe ich einfach keinen Glauben daran, dass irgendeine Form von Pflichtversicherung etwas gutes bewirken könnte!

    Just my 0,02€

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Ich packe meine Installationskiste und da muss rein ...

    • buzz
    • 22. April 2012 um 22:44

    Na dann hoffe ich, dass wenigstens der Schlosser, der hier das Schloss dranmacht, einen Meisterbrief hat... :D

    scnr

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Ich packe meine Installationskiste und da muss rein ...

    • buzz
    • 22. April 2012 um 15:38

    Hi Stefan,

    es liegt mir fern, Dir oder sonstwem irgendwas zu unterstellen oder Dich persönlich anzugreifen, ich kenne Dich ja nichtmal persönlich (so wie die meisten User hier)...

    Du warst es jedoch, der für die Festinstallation (wovon auch immer) pauschal einen Meistertitel und den Eintrag in die Handwerksrolle forderte. Und genau diesen Punkt sehe ich (bezüglich der HWO) differenzierter.
    Ich gehe ja durchaus konform damit, dass Installationen nur die Leute machen sollen, die dazu auch befähigt sind. Nur sehe ich keine konkrete Forderung nach Meister oder Handwerksrolleneintrag bei Betrieben, die neben Vermietung oder Verkauf auch Festinstallationen durchführen.

    Solange der Mensch, der die Installation durchführt, im Schadensfalle nachweisen kann, dass er alle betreffenden "anerkannten Regeln der Technik" eingehalten hat, und eben (wie die meisten hier), das Installationsgeschäft nebenbei "mitnimmt", sehe ich weder Meistertitel, noch Handwerksrolleneintrag als unabdingar.

    Klar, solche Ausnahmen wie "Reisegewerbe" sind schon sehr weit hergeholt und scheitern sicherlich schon an den Umständen der Auftragsaquise, aber z.B. die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks im unerheblichen Nebenbetrieb ist und bleibt legal, auch und gerade ohne Meistertitel bzw. Rolleneintrag.

    Wieviel % der tatsächlichen Arbeit bei einer durchschnittlichen Festinstallation sind denn z.B. tatsächlich Arbeiten im Bereich zulassungspflichtiger Handwerke, z.B. Elektroarbeiten..?
    Reine Kabelverlegearbeiten z.B. sind im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingeordnet, für die z.B. kein Rolleneintrag oder Meistertitel gefordert ist...

    Wer also hauptgewerblich Geräte verkauft und innerhalb gewisser Grenzen auch in zulassungspflichtigen Handwerken arbeitet, kann dies auch ohne Meistertitel und ohne Eintrag in die Handwerksrolle tun.
    Ob er einen Versicherer findet, der dieses Konstrukt dann auch noch ausreichend und preiswert versichert, steht auf einem ganz anderen Blatt.


    Bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich meinen Meister (im Elektrotechniker-Handwerk) hatte, war ich von dem System auch recht überzeugt, seit geraumer Zeit bröckelt aber mein Glaube an dieses System immer stärker...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Ich packe meine Installationskiste und da muss rein ...

    • buzz
    • 22. April 2012 um 14:08

    Hmmm, ich lese diesen Thread nun schon eine ganze Weile mit und es stehen mir die Haare zu Berge, wieviel Bullshit so von sich gegeben wird. Gefühlt 90% dieses Threads fußen auf Hörensagen und Halbwissen.

    Entgegen der landläufigen Meinung ist es gar kein Problem, viele Handwerke auch ohne Meistertitel zu betreiben, ausgenommen z.B. Schornsteinfeger, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher etc.
    In fast allen anderen Handwerken nach Anlage A der HWO kann man z.B. auf Basis der Altegsellenregelung oder als "Unerheblichen handwerklicher Nebenbetrieb" tätig werden.
    Die Veranstaltungstechnik-Vermiet- und Verkaufsbude darf also problemlos auch Festinstallationen durchführen und Geräte reparieren, solange Dies nicht zum Hauptbetrieb wird.
    Gute Lektüre für alle "Nichtmeister": http://www.buhev.de/seiten/index.html

    An die Schreiber hier in diesem Thread noch eine Bitte:
    Untermauert Eure Behauptungen doch bitte öfters mal mit Quellen oder Links zu Quellen, denn dadurch, dass Stammtischparolen immer wieder weiterverbreitet werden, steigt deren Wahrheitsgehalt definitiv nicht.

    Mir scheint, als würden hier gerade die Leute immer laut jammern, die sich noch nichtmal annähernd mit den (rechtlichen) Grundlagen beschäftigt haben. Und solche Leute wollen verantwortlich einen Betrieb leiten..? So zweischneidig auch ich das Thema Meistertitel sehe, so gut finde ich es, wenn derartige Subjekte mit der Hürde des Meistertitels vom Markt ferngehalten werden.

    Just my 0,02€.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Skydancer, 6-8m hoch

    • buzz
    • 13. April 2012 um 14:00

    Suche zum Kauf:
    1 Stück Skydancer (so ein einbeiniges "Männchen" mit Armen zum Aufblasen) mit kräftigem Gebläse.
    Farbe Rot oder Orange, Zustand: gute Gebrauchtqualität, alternativ neu.
    Vielleicht hat ja wer so ein Ding im Lager stehen und will's loswerden...

    Bitte keine Sachen anbieten, die's auf eBay für die Hälfte gibt... :wink:
    Angebote bitte per PN.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Glimmlampen über Schutzleiter betreiben?

    • buzz
    • 11. April 2012 um 09:20

    Der Schutzleiter dient dem Schutz nicht zum Führen von jedweden Betriebsströmen!
    Im Übrigen wird diese Konstruktion sicherlich auch mit einem vorgelagerten Fehlerstromschutzschalter Probleme bereiten. Vielleicht nicht alleine auf Grund der Ströme der Glimmlampen, aber sicher aufaddiert mit den Ableitströmen anderer Geräte.

    Fazit: Der Schutzleiter ist und bleibt Schutzleiter und darf nicht für solche Basteleien missbraucht werden!

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • BGV A3 Prüfung

    • buzz
    • 22. März 2012 um 19:13

    Es freut mich doch sehr zu hören, dass es noch ein paar mehr User hier gibt, die sich bereits mit dem Thema "Prüfen von Arbeitsmitteln" bzw. "Sicherheit elektrischer Geräte" befasst haben!

    Leider meldet sich ohle gar nicht mehr - ob ich Ihn verschreckt habe..? War keinesfalls meine Absicht!

    Wie dem auch sei - ich kann nur nochmals dringend davor warnen, das Prüfen von Arbeitsmitteln (ausdrücklich nicht nur auf elektrische Sicherheit bezogen, die BetrSichV gilt für alle möglichen Arbeitsmittel) gewerblich anzubieten, ohne dazu "wasserdicht" befähigt zu sein.

    Ein kleiner Ratschlag noch von meiner Seite (ohne hier öffentlich Werbung machen zu wollen):
    Ich kenne ein seriöses Schulungsunternehmen, welches für (verhältnismäßig) wenig Geld ausgezeichnete Kurse z.B. zum Erlangen der notwendigen Befähigung anbietet. Infos gerne per PN.
    Und nein, mir gehört der Schulungsdienstleister nicht und ich bekomme auch keine Provision... :wink:

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • BGV A3 Prüfung

    • buzz
    • 20. März 2012 um 20:20

    Zunächst einmal eine ganz klare Geschichte:
    Es ist grundsätzlich immer besser, Prüfungen durchzuführen, als zu wissen, dass diese Prüfungen erforderlich wären und nichts zu tun.

    Dabei muss man aber unterscheiden, ob man für sich privat oder als Einzelunternehmer seine eigenen Geräte aus Pflichtbewusstsein prüft, oder ob man die Prüferei als Dienstleistung gewerblich anbietet.

    Ohle möchte als Dienstleister Prüfungen an elektrischen Geräten gewerblich anbieten und fragt explizit nach rechtlichen Grundlagen.
    Diese Frage habe ich versucht zu beantworten und werde das auch gerne weiter tun, natürlich ohne eine Rechtsberatung im Sinne des RBerG zu geben.
    Selbstredend verstehe ich die Einwände, aber nur weil „wir das seit früher schon immer so gemacht haben“ und es nur um „ein paar Scheinwerfer“ geht, ändert das an der grundsätzlichen Rechtslage nichts.

    Seit einigen Jahren hat sich etwas grundlegendes im Bereich Arbeitsschutz geändert. Nicht mehr alleine die Berufsgenossenschaften haben das Sagen beim Arbeistschutz, sondern der Arbeitsschutz ist inzwischen ein Aufgabenbereich des Staates. Dieser hat hierzu eigene Regelwerke erlassen, die nun vorrangig beachtet werden müssen. Dies ist z.b. die Betriebssicherheitsverordnung und auch die diversen TRBS, die den aktuellen Stand der Technik definieren. Daneben behalten Regelwerke wie DIN VDE und BGV weiterhin Gültigkeit. Ziemlich komplex, da blicken leider noch immer viel zu wenige Leute vollumfänglich durch – auch ich nehme mich da nicht aus.

    Nach der aktuell gültigen Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber (hier der Träger der Schule) dafür zu sorgen, dass von den Arbeitsmitteln (hier z.B. Scheinwerfer) keine Gefahr für die Arbeitnehmer ausgeht. Hierzu müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt und Prüfzeiträume für diese Arbeitsmittel festgelegt werden.
    Im Übrigen hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfungen durch hierfür befähigte Personen (bP) durchgeführt werden.

    Hier kommt nun die TRBS 1203 ins Spiel, die eben die befähigte Person genauer definiert.

    Ich weiss auch, dass dieses Thema oftmals auf wenig Gegenliebe stößt bzw. schlicht und ergreifend niemand beim Arbeitgeber da ist, der die Thematik kennt.
    Gerade im öffentlichen Dienst schaut's da in der Regel zappenduster aus – traurig, aber wahr.

    Wenn sich ohle also auf Grund seiner Ausbildung, zeitnahen Tätigkeit und seiner Kenntnis der aktuellen Regelwerke für eine bP hält, und Ihn sein Arbeitgeber auch dazu bestellt hat, ist doch alles im Lack. Sofern der Haftpflichtversicherer von ohle's Arbeitgeber das im Schadensfalle dann auch noch so sieht – umso besser!

    Sofern jedoch die leisesten Zweifel daran bestehen, dass der Prüfer nicht befähigt sein könnte, würde ich mir sehr genau überlegen, ob ich mich bezüglich der paar schnell verdienten Euros in ein unkalkulierbares Haftungsrisiko begebe.

    Meiner persönlichen Meinung nach, haben heute bestenfalls 5% der deutschen Elektro-Fachbetriebe auch nur annähernd einen befähigten Prüfer im Personal, und das, obwohl die Betriebssicherheitsverordnung schon seit 2002 gültig ist.

    Daran kann man auch schön erkennen, wie weit weg wir noch davon sind, was eigentlich gewollt ist.

    Im Sinne des Schutzziels ist es immer besser zu Prüfen, als nicht zu prüfen, im Sinne der rechtlichen Sicherheit jedoch sollte nur derjenige Prüfen, der dazu auch wasserdicht befähigt ist.

    Dass eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit einem „nichtelektrischen“ Meistertitel ohne Weiteres eigenverantwortlich prüfen darf, bestreite ich hiermit ausdrücklich.

    Wie dem auch sei, ich bin es gewöhnt, auf taube Ohren zu stoßen, gebe aber dennoch nicht auf... Vielleicht rege ich ja doch den Einen oder Anderen dazu an, sich einmal intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen oder gar fortzubilden um unkalkulierbare Haftungsrisiken zu umschiffen.

    ohle: Aus reiner Neugierde - welches Prüfgerät verwendest du denn..?


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • BGV A3 Prüfung

    • buzz
    • 19. März 2012 um 16:37

    Moin!
    Hälst Du Dich denn für eine befähigte Person nach der TRBS 1203..?

    Insbesondere die Absätz 2 und 3.3 konkretisiert das Anforderungsprofil an Prüfer elektrischer Anlagen erheblich.

    Ich möchte Dich keineswegs entmutigen oder den Klugscheißer herauskehren, aber das Thema "Prüfung von Arbeitsmitteln" ist ein wesentlich weiteres Feld, als es zunächst den Anschein erweckt. Auch sind die verborgenen Fallstricke nicht zu unterschätzen.

    Ohne Dir persönlich (oder tausenden anderen Elektrofachkräften) nahetreten zu wollen, sei angemerkt, dass ich in meinen Jahren als Prüfer nur sehr wenige efk erleben durfte, die das Thema Prüfungen wirklich beherrscht haben.
    Es gehtört eben wesentlich mehr zur Prüferei, als ein Arbeitsmittel in das selbsttätige Prüfgerät mit Gut-/Schlechtanzeige einzustecken und den Ablauf zu starten.

    Das beginnt bei der richtigen Interpretation von Messergebnissen und geht über die Verfassung von Gefährdungsbeurteilungen für jeden Prüfling, über die korrekte Fristenermittlung bis zur nächsten Prüfung bis hin zur Weisungsfreistellung bzw. ordnungsgemäßen Bestellung zum Prüfer durch den Arbeitgeber.

    Macht man gerade bei der Bestellung zum Prüfer einen Fehler, so ist man schnell in einer rechtlichen Situation, die (vorsichtig formuliert) äußerst unangenehm sein kann.

    Zurück zum eigentlichen Thema:
    Der Auftraggeber (also Dein Kunde) hat eine Auswahlverantwortung, d.h. er muss (sofern kein eigener Mitarbeiter geeignet ist) ein Unternehmen beauftragen, welches dazu qualifiziert ist, die Prüfungen ordnungsgemäß und fachgerecht durchzuführen. Nur wenn dieser Nachweis zu erbringen ist, ist der Auftraggeber rechtlich aus dem Schneider.
    Der Unternehmer, der den Auftrag zur Prüfung annimmt, wiederum hat eine befähigte Person (siehe TRBS1203, 2 & 3.3) zu bestellen (schriftlich!) und mit der Prüfaufgabe zu betrauen.

    Soweit mal die Idealvorstellung.
    Abweichend hierzu werden in Deutschland auf Teufel-komm-raus Geräte von unterwiesenen Personen, efk und wasweissich "geprüft", bis die Schwarte knackt...

    So lange nix passiert – wunderbar.
    Sobald jedoch irgendwer zu Schaden kommt, wird (seitens Versicherer oder Staatsanwaltschaft) äußerst penibel abgeklopft, wer da wann was verbockt hat. Und dann sollte man tunlichst darauf achten, außerhalb der Schusslinie zu sein.

    Mein Fazit:
    es ist durchaus möglich, dass Du korrekt prüfen kannst und darfst – viel wichtiger ist es, Dich rechtlich abzusichern und dafür zu sorgen, dass deine Prüfergebnisse den Tatsachen entsprechen und nicht Dich belasten.

    P.S. Zugang zu den einschlägigen, aktuellen Normen hast Du und kannst Du auch (z.B. durch ein Normenabo)nachweisen..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Gebäude - Neubau: Anschlagpunkte für Licht/Rigging und Co

    • buzz
    • 6. März 2012 um 18:58

    Hmm, wenn ich schon die Möglichkeit habe, dann würde ich da Halfenschienen einbetonieren lassen, damit ist man später wesentlich flexibler, als mit Fixpunkten.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Versicherungsschaden Zeitwert vs realer Schaden

    • buzz
    • 21. Februar 2012 um 20:07

    So wie ich ähnlich gelagerte Fälle erlebt habe, ist es leider Dein eigenes Problem, wenn Du Deine Daten nicht extern gesichert hast.

    Es gehört zur "allgemeinen Lebenserfahrung", das Datenträger beschädigt werden können und wer sich dagegen nicht schützt, hat halt Pech... Die Daten hätten ja auch ohne Fremdeinwirkung plötzlich weg sein können, das ist dein unternehmerisches Risiko.

    Anders sieht es nur dann aus, wenn es gar keine (auch keine relativ teure, z.B. proprietäre) technische Möglichkeit gegeben hat, die Daten auszulesen (z.B. Pult ohne jeglichen Datenanschluß), wobei es auch da Leute geben soll, die ernsthaft der Meinung sind, man hätte alle Werte ja manuell auf Papier übertragen können...

    Ist zwar nicht schön, aber leider Realität...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • VDE 0702 an langen Kabeln

    • buzz
    • 17. Februar 2012 um 15:18

    Ja, gibt's natürlich:
    DIN VDE0100-410 2007:06
    Dort wird für alle neu errichteten, laienbedienbaren Steckdosen bis 20 A eine RCD mit Bemessungsdifferenzstrom von kleiner gleich 0,03A gefordert - da fallen auch CEE blau drunter...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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