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Versicherungsschaden Zeitwert vs realer Schaden

  • MRspeaker
  • 21. Februar 2012 um 18:53
  • MRspeaker
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    • 21. Februar 2012 um 18:53
    • #1

    Uns hat jemand zwei Mischpulte beschädigt, unter anderem ein digitales.

    Das Gutachten hat nun ergeben, das eine Reparatur unrentabel ist, und nur der Zeitwert bezahlt wird.
    Mir persöhnlich bringt das erstmal garnichts da auf dem Digitalpult Daten von Veranstaltungen sind.
    Diese neu zu erstellen bedeutet zig neue Soundchecks und Mehraufwand.

    Ist der Zeitwert als Zahlung Rechtskräftig?

    Wenn ich ein 150 Jahre altes Grammophon hätte, wäre der Zeitwert auch null.....
    Das kann doch nicht der einzige Wert sein, nachdem ein Gutachten erstellt wird.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • yamaha4711
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    • 21. Februar 2012 um 19:13
    • #2

    Tacho!

    Bei einem 150 Jahre alten und gut erhaltenem Grammophon würde ich von einer Antiquität ausgehen. Für solche Sammlerstücke gelten andere Ansatzpunkte.

    Ansonsten ist es eben so, dass die Versicherungen in der Mehrzahl der Fälle nur den Zeitwert bezahlen. Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann hat man die A-Karte.
    Du kannst nun versuchen die Zeit zum Erstellen der neuen Setups Gegenzurechnen bzw. in Rechnung zu stellen.

    Andererseits sollte der Kunde dir gegenüber zum Ausgleich und Schadensersatz verpflichtet, d.h. er sollte dir den Schaden ersetzen, in Form von Reparatur oder einem gleichwertigen und funktionsfähigem Gerät. Im Falle eines Totalschadens sollte der Kunde also in der Pflicht sein für entsprechenden Ausgleich zu sorgen.

    Solange du für den zeitwert ein gebrauchtes Gerät erwerben könntest, ist eigentlich alles in Ordnung.
    So zumindest mein rechtsempfinden.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • buzz
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    • 21. Februar 2012 um 20:07
    • #3

    So wie ich ähnlich gelagerte Fälle erlebt habe, ist es leider Dein eigenes Problem, wenn Du Deine Daten nicht extern gesichert hast.

    Es gehört zur "allgemeinen Lebenserfahrung", das Datenträger beschädigt werden können und wer sich dagegen nicht schützt, hat halt Pech... Die Daten hätten ja auch ohne Fremdeinwirkung plötzlich weg sein können, das ist dein unternehmerisches Risiko.

    Anders sieht es nur dann aus, wenn es gar keine (auch keine relativ teure, z.B. proprietäre) technische Möglichkeit gegeben hat, die Daten auszulesen (z.B. Pult ohne jeglichen Datenanschluß), wobei es auch da Leute geben soll, die ernsthaft der Meinung sind, man hätte alle Werte ja manuell auf Papier übertragen können...

    Ist zwar nicht schön, aber leider Realität...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Hier geht's weiter...

  • niggles
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    • 21. Februar 2012 um 20:36
    • #4
    Zitat von "MRspeaker"

    Uns hat jemand zwei Mischpulte beschädigt, unter anderem ein digitales.
    Das Gutachten hat nun ergeben, das eine Reparatur unrentabel ist, und nur der Zeitwert bezahlt wird.
    Mir persöhnlich bringt das erstmal garnichts da auf dem Digitalpult Daten von Veranstaltungen sind.
    Diese neu zu erstellen bedeutet zig neue Soundchecks und Mehraufwand.


    Nicht wirklich, oder? Als verantwortlicher Angestellter einer Musical- oder Varieteproduktion wärst du jetzt deinen Job los... :shock: Datensicherung ist erste Operator-Pflicht, egal ob Ton, Licht oder Video.
    Andererseits: Wenn die nicht grade mit dem Laster über das Pult gefahren sind oder das Teil bis zur Unkenntlichkeit verbrannt ist gibt es meist doch noch irgendeinen Weg die Daten raus zu bekommen. Selbst herbe Überspannungsschäden mit abgebrannten Netzteilen und qualmenden Displays schaffen es in der Regel nicht die eigentlichen Speicherbausteine auf der Hauptplatine zu beschädigen.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • MRspeaker
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    • 21. Februar 2012 um 21:01
    • #5

    Leider kann man bei dem Pult keine Daten sichern.
    Das die Daten nun weg sind ist halt ärgerlich.
    Da nun eh ein neues Pult kommt, ist auch das speichern möglich....
    Moderne Geräte haben da ja mehr Möglichkeiten.

    Mich interessiert halt warum das beim Gutachten nicht berücksichtigt wurde, trotz Hinweis.
    Ein Geräteschaden besteht ja icht nur aus dem Zeitwert.

    - Ausfallsumme, das Gerät kommt nicht auf die Straße...
    - Zeitaufwand (zumieten, zusatzkosten, neue setups programmieren...)

    http://www.audio2.eu
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  • skyworker
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    • 21. Februar 2012 um 23:00
    • #6
    Zitat

    Daten von Veranstaltungen

    Zitat

    bedeutet zig neue Soundchecks

    Zitat

    Leider kann man bei dem Pult keine Daten sichern.

    - irgendwas geht in meinem Kopf nicht zusammen... Was für ein Pult? Und wo ist der horrende Mehraufwand? Wenn das Ding keine Speicheroption hat, dann wird es auch nicht so endlos viele Setups geben können, die ach so verzwickt sind, oder?

    Aber um auf deine Frage zurückzukommen - ja, Zeitwert wird erstattet. Ideeller Mehrwert ist den Sachversicherern grad egal. Und den Nachweis des Verdienstausfalls zu führen, dürfte schwer werden - zumindest wenn du die real anfallenden Kosten damit decken willst.

    Best

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Sam Razr
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    • 21. Februar 2012 um 23:35
    • #7

    Hab die Zeitwert-Realwert Sache gerade auch hinter mir. MacBook wurde mir zerstört - hab 1000€ drauflegen müssen. Sch***e, aber ist leider so.

    Das mit den Daten ist da äquivalent - ich hab nach einiger Diskussion vom Gutachter die Festplatte ausgebaut uns zugeschickt bekommen, da war wenigstens noch eine Sicherung möglich.

    Ich vermute mal, dass es bei dem Pult um ein 01V o.ä. geht. Frage doch mal bei Yammi ob es da eine Möglichkeit der Datenrettung gibt (evtl. Speicherchip in ein anderes 01V einbauen und von dort aus alle Setups nachbauen.

  • Jonnytrance
    Gast
    • 22. Februar 2012 um 06:07
    • #8

    Aber warum wird nur der Zeitwert ausgezahlt?
    Ist der Verkehrwert gemäß Bewertungsgesetz (§ 9 BewG) nicht Ermittelbar?
    Der liegt bei Elektronikartikeln meist über dem Zeitwert.

  • deep-house
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    • 22. Februar 2012 um 10:17
    • #9

    Imho liegt die Ursache im Versicherungsgesetz.
    Bei Haftpflichschäden wird nur der Zeitwert ersetzt, on KFZ oder Privathaftplicht; bei Elementarschäden der Neuwert.
    Bei Hausrat oder Inhaltsversicherung wird Neuwert abgerechnet.

    Gruß UweS.

  • SebastianJaeger
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    • 22. Februar 2012 um 10:48
    • #10

    Hallo,

    ich würde sagen, dass das von der Versicherung abhängt.
    Die Elektronikgeräteversicherung die ERPAM im Programm hat wird grundsätzlich der aktuelle Neupreis der Geräte erstattet.
    Alles andere bringt einem ja auch irgendwie nichts.

    Gruß

    Sebastian

    Jäger-Audiosolutions - Tools vom Tontechniker für Tontechniker
    http://www.jaeger-audiosolutions.de Cat Multicores, Speakon Multicores, Rednerpultmulticores etc., CNC Bearbeitung

  • Jonnytrance
    Gast
    • 22. Februar 2012 um 11:05
    • #11

    Solange der Verkehrwert nachweissbar ist muss die Versicherung diesen auch auszahlen.

  • MRspeaker
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    • 22. Februar 2012 um 13:08
    • #12

    Also ich hab mich jetzt auch hier und da durchs Internet gelesen aber in quasi allen Fällen wird der Zeitwert ersetzt.

    Schon merkwürdig....

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Jonnytrance
    Gast
    • 22. Februar 2012 um 13:24
    • #13

    Hol mal 3 Gebrauchtsangeboten ein von verschiedenen Händlern.
    Diese Angebote dann an Versicherung weitergeben.

  • SebastianJaeger
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    • 22. Februar 2012 um 14:35
    • #14

    http://www.erpam.com/licht-ton-vers…ersicherung.php

    Zitat

    Die von uns angebotene Elektronikversicherung ist daher prädestiniert für die Absicherung von PA- und Lichtanlagen, die in der Vermietung eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um die volle Deckung, es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

    Erstattet wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis, also nicht der Zeitwert !

    Der Prämiensatz hängt ab von der Selbstbeteiligung, die dem Vertrag zugrunde gelegt wird. Diese kann gewählt werden von EUR 250,-- bis EUR 5.000,--. Beim Abschluß des Vertrages können Sie auch einen Geltungsbereich festlegen, dieser kann zwischen EU inkl. Schweiz , geographisches Europa und ganze Welt gewählt werden.

    Bei dieser Versicherung kann auch zugemietetes Equipment mitversichert werden.

    Jäger-Audiosolutions - Tools vom Tontechniker für Tontechniker
    http://www.jaeger-audiosolutions.de Cat Multicores, Speakon Multicores, Rednerpultmulticores etc., CNC Bearbeitung

    Einmal editiert, zuletzt von SebastianJaeger (22. Februar 2012 um 15:20)

  • Online
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    • 22. Februar 2012 um 15:03
    • #15

    was ist denn zugenietes material 8)
    das klingt interessant. stellt sich nur die frage, wie oft das denn so vor kommt. bei mir hätte sich in 22 Jahren eine solche Versicherung nicht gelohnt

    http://www.crystal-hannover.de
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    • 22. Februar 2012 um 15:48
    • #16

    Hier werden gerade Äpfel mit Birnen verglichen.
    Eine Haftpflichtversicherung bezahlt meines Wissens nur den Zeitwert.

    Bei einer "Equipment"-Versicherung (erwähnte Elekronikversicherung), wird das Material, welches vorher in der Regel auch benannt werden muß exta versichert. Hier wird dann auch der Wiederbeschaffungswert bezahlt.

    Also zuerst die Frage:

    Welche Versicherung soll denn den Schaden regulieren?

    Die Haftpflicht des Verursachers oder war das Material extra (z.B. durch den Veranstalter) versichert?

    ...Holz ist braun!

  • MRspeaker
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    • 23. Februar 2012 um 09:20
    • #17

    In meinem Fall zahlt die Haftpflicht des Verursachers.

    Das wäre ja noch schöner wenn ich mich bei einer Versicherung gegen Schäden anderer versichern muss die selbst versichert sind....

    http://www.audio2.eu
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  • simonstpauli
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    • 23. Februar 2012 um 09:50
    • #18
    Zitat von "MRspeaker"

    In meinem Fall zahlt die Haftpflicht des Verursachers.

    Das wäre ja noch schöner wenn ich mich bei einer Versicherung gegen Schäden anderer versichern muss die selbst versichert sind....


    Ist eine darüber hinausgehende Zahlung des Verursacher ausgeschlossen?

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • mringhoff
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    • 23. Februar 2012 um 13:18
    • #19

    Als Vermieter hat man oft gegenüber dem Mieter eine Klausel im Mietvertrag, daß der Wiederbeschaffungswert zu bezahlen ist. Das sollte meines Wissens auch soweit rechtssicher sein. Eine Anrechnung des Neupreises ist natürlich nicht gerechtfertigt.

    Daß die Versicherung Deines Mieter weniger bezahlt, sollte nicht Dein Problem sein. Du hast ein Rechtsverhältnis mit Deinem Mieter und nicht mit dessen Versicherung. Was würdest Du machen, wenn der Mieter gar nicht versichert gewesen wäre?

    Also: Stell eine (faire) Rechnung mit einem realistischem Wiederbeschaffungswert an Deinen Mieter und fertig. Ob oder in welcher Höhe dieser Schaden von der Versicherung Deines Mieters bezahlt wird, ist nicht Dein Problem.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • Audiowerk
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    • 23. Februar 2012 um 16:45
    • #20

    Wo ist der Unterschied zwischen Neuwert und Wiederbeschaffungswert?

    Wiederbeschaffungswert gleich Neuwert minus Altgerätenutzungsentgeltabschreibung?

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