Wir haben unsere Haftung auf die Auftragssumme beschränkt und höhere Gewalt ausgeschlossen. Grundsätzlich haben wir Folgeschäden ausgeschlossen und ich denke das ist der wichtigste Ausschluß ! (z.B. da keine Anlage da war, hat die Veranstaltung nicht stattgefunden, der VA ist Pleite und kann daher seine Mitarbeiter nicht bezahlen und der kann somit nicht für seine 5-köpfige Familie nebst pflegebedürftigen Eltern aufkommen.)
Ich denke im Fall der Fälle würde man vor Gericht bei einem Schadensersatzstreit vor Gericht nach "billigem Ermessen" ausgehen und danach die Schadenshöhe festlegen aber auch daß kann reichlich sein.
Gruß
Jürgen