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  2. jundc

Beiträge von jundc

  • Regelungen bei Nichterfüllung

    • jundc
    • 31. August 2005 um 15:41

    Wir haben unsere Haftung auf die Auftragssumme beschränkt und höhere Gewalt ausgeschlossen. Grundsätzlich haben wir Folgeschäden ausgeschlossen und ich denke das ist der wichtigste Ausschluß ! (z.B. da keine Anlage da war, hat die Veranstaltung nicht stattgefunden, der VA ist Pleite und kann daher seine Mitarbeiter nicht bezahlen und der kann somit nicht für seine 5-köpfige Familie nebst pflegebedürftigen Eltern aufkommen.)

    Ich denke im Fall der Fälle würde man vor Gericht bei einem Schadensersatzstreit vor Gericht nach "billigem Ermessen" ausgehen und danach die Schadenshöhe festlegen aber auch daß kann reichlich sein.

    Gruß

    Jürgen

  • Gastronom hat keinen Bock geliefertes Zeug zu bezahlen......

    • jundc
    • 24. August 2005 um 12:20

    Das mit dem Mahnbescheid ist für mich in so einem Fall eher ein Zusatz. Das Problem beim Mahnbescheid ist einfach die Zeitkomponenete ( bis da was passiert gehen etliche Wochen ins Land) und daß der Kunde im Zweifelsfalle den Finger hebt und sagt er hat nix mehr. Und Du bleibst auch noch auf diesen Kosten sitzen.

    So lange der noch Umsatz macht und er genau weiß ohne Musik kein Umsatz, bist Du noch in einer ganz guten Position um Dein Geld zu bekommen. Nur man muß halt frech sein da mal entschlossen genug aufzutreten, daß er kappiert jetzt muß eine Lösung (Geld) her ansonsten muß ich selber singen....

  • Gastronom hat keinen Bock geliefertes Zeug zu bezahlen......

    • jundc
    • 24. August 2005 um 09:43

    -Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Gastro IMMER Vorkasse zu nehmen oder bei Lieferung zu kassieren.

    Wir haben in unseren AGB´s einen verlängerten Eigentumsvorbehalt und in die Verträge (betrifft eher Dauermieten/Leassing) kommt ein Passus wenn die Rechnung nicht bezahlt ist haben wir das Recht jederzeit die Anlage auf Kosten des Wirts auszubauen, dies befreit ausdrücklich nicht von der Zahlungsverpflichtung.

    In deinem Falle würde ich einen Besuch machen zur Hauptgeschäftszeit in den Wirt nochmals freundlich aber bestimmt auf seine Forderung hinweisen, fragen wieviel er per sofort Zahlen will (kann) und wie Ihr den Rest regelt (bitte kein vertrösten auf Morgen). Du brauchst warscheinlich nicht zu erwähnen das er sonst gleich ohne Musik da steht und jeder seiner Gäste (sofern vorhanden) mitbekommt wie es mit Ihm steht.

    Wenn Du ggf. wartest bis zur Insolvenz bekommst Du nix mehr, darum sofern die Kiste noch läuft sein Geld holen.

    Gruß

    Jürgen

  • Kooperationspartner für Realisierung bundesw. Projekt ges.

    • jundc
    • 5. August 2005 um 09:25

    Liegt im Süddeutschen-Raum auch was an?

    Gruß

    Jürgen

  • Beamer/Leinwand oder Plasmas für WM 2006 gesucht (Stuttgart

    • jundc
    • 3. August 2005 um 15:22

    Ist die Veranstaltung drinnen oder draußen?
    Auf- oder Rückprojektion?


    Gruß

    Jürgen

  • Manfrotto QX 30 ZUM ZUMIETEN RAUM NRW

    • jundc
    • 28. Juli 2005 um 14:38

    Wir haben folgendes Material hier in Konstanz (Schweizer Grenze),

    - ca. 100 Meter QX 30 in unterschiedlichen Stücken (0,1/0,2/0,5/1/2/3 Meter)
    -12 Dado Ecken
    - T-Stücke
    - 3-Wege Ecken
    -L-Stücke
    -6 Wege Ecken
    - 4 x GSP Tower
    -Bodenplatten klein und groß (für freistehende Säulen)
    -diverses Sonstiges Zubehöhr (Gysmos, Anschlagketten,T-Trägerklammern, Pipes,.....

    Wenn es von Interesse ist bitte kurz Bescheid geben

    Gruß

    Jürgen
    J&C Veranstaltungstechnik GbR

  • Suche Teile /Support für GMR Mischpult PM-400-NT

    • jundc
    • 20. Mai 2005 um 13:53

    Weiß jemand wo man Teile für ein GMR PM-400-NT Teile bzw. Support bekommt. MIr würde auch helfen wenn jemand weiß wo noch welche Vertriben werden.

    Gruß

    Jürgen Nägele

  • Suche Teile /Support für GMR Mischpult PM-400-NT

    • jundc
    • 20. Mai 2005 um 13:53

    Weiß jemand wo man Teile für ein GMR PM-400-NT Teile bzw. Support bekommt. MIr würde auch helfen wenn jemand weiß wo noch welche Vertriben werden.

    Gruß

    Jürgen Nägele

  • Preis für Soundcraft Series 5

    • jundc
    • 10. Mai 2005 um 17:26

    Aktiver Split? Ja, Travosymetriert und zusatzlich Siemens-Leisten

    Siderack-Core und Auflösung vorhanden? Ja inkl. Monitorsplit

    Alles nett in Cases?Ja

    Wie alt? BJ 1999

  • Preis für Soundcraft Series 5

    • jundc
    • 3. Mai 2005 um 08:52

    Wo dürfte ein gut erhaltenes gebrauchtes Series 5 Pult 40+4 inkl 60 Meter Muko Stagebox und Monittorsplitt noch liegen?

    Habe gerade ein angeboten bekommen. Das Teil ist zwar 2 Klassen über dem was wir eigentlich wollten (MH3), aber im Zweifelsfall.....

    Gruß Jürgen

  • Kaum noch Aufträge die sich lohnen wegen billig Dumpern.

    • jundc
    • 5. April 2005 um 09:34

    Ich finde dass selbst die 750 € noch an der Kante kalkuliert sind. Gehen wir mal davon aus daß ein Tonler /Lichtler je 150 € + Mwst kriegen dann bleiben fuer das Material und Transport noch 450 €.... Geldwechseln kann man wo anderst.....300 € ist jenseit des möglichen, verschick doch einen Taschenrechner an den Mitbewerber und vergiss nicht eine Gebrauchsanleitung beizulegen *grins*

    Gruss

    Jürgen

  • Rechtsformen engl. Ltd vs GmbH

    • jundc
    • 18. Februar 2005 um 12:36

    Da war nicht ein Unfall oder dergleichen gemeint, sondern das wirtschaftlich was passiert. z.B.

    -Du wickelst ein großes Projekt ab, finanzierst Material und Löhne vor und dein Auftraggeber ist Pleite und Du siehst keinen müden Euro.

    oder

    -Du hast eine gewisse Anzahl an Festangestellten die jeden Monat Betrag x Kosten. Dumm ist nur, daß Du den ganzen Winter nicht einen Auftrag bekommst oder einfach zu wenig und die Mitarbeiter auch nicht so schnell los wirst.

    Erklär daß mal Deiner Berufshaftpflicht, ..... :-). In so einem Fall geht evtl. die GmbH /Ltd. Pleite. Dein Material sollte aber außerhalb des Zugriffs der Gläubiger liegen (ähnliches Spiel wie der Mann hat in der Ehe die Firma und seine Frau das Vermögen, passiert der Firma was, lebt der "arme Mann" von den Ersparnissen seiner Frau)

    Gruß

    Jürgen

  • Rechtsformen engl. Ltd vs GmbH

    • jundc
    • 18. Februar 2005 um 10:35

    Gibt es hier jemand der bereits eine Ltd. gegründet hat und Erfahrungen sammeln könnte bezüglich Formalitäten, Handhabarkeit, Steuerabrechnungen...da es doch einige interessant Firmenkonstelationen mit Ltd´s bzw GmbH´s gibt.

    Bei denen spielen auch die Lieferantenkredite keine Rolle mehr z.B. man hat 2 Firmen z.B. eine GbR und ein GmbH /Ltd. Die GbR hält das Material und vermietet dieses an die GmbH oder Ltd. Die Auftragsabwicklung erfolgt in der GmbH genauso wie Anstellung der Mitarbeiter. Sollte was passieren geht die GmbH in die Brüche, allerdings gehört Dir immer noch das Material -> Zumindest soweit die Theorie....

  • Aircraft Landing

    • jundc
    • 4. Februar 2005 um 10:40

    Die Verbindung zwischen zwei 4er Bars wird als 110 Volt Verbindung ausgeführt z.B. Lightcraft baut das so. Verhindert auch die Verwechslungsgefahr gegenüber einer einfachen Schukoverbindung, sonst bräuchtest Du jedesmal 4 neue Lampen wenn eine da 230 Volt anschließt.

  • Haftung für Schäden an Leihgeräten?

    • jundc
    • 24. Januar 2005 um 18:32

    Als "Techniker" würde ich vermuten, daß eine Fehlbedienung vorliegt. Sprich das Pult übersteuert wurde, der Limiter nicht mehr sauber gearbeitet hat (die Dinger schützen meistens nicht vor Mutwilligkeit), die Endstufe Gleichspannungen bekommen hat und die Lautsprecher wegen einer termischen Überlastung gestorben sind.

    Als "Jurist" würde ich mir die Frage stellen ob der Verleiher alles richtig gemacht hat vorallem im Bezug auf die Unterweisung, kontrolle Vorort wenn er da ist, falls es AGBs oder sonstige Verträge gibt ob und in welcher weise diese hier greifen.

    Als "Ohrenartzt" würde ich den DJ bitten, einen Termin mit mir zu vereinbaren, der Hört sicherlich schlecht.....

    Gruß

    Jürgen

  • Protonic Easyjob

    • jundc
    • 20. Januar 2005 um 10:12

    Mich wurde mal interesieren ob hier auch von ander Seite Interesse besteht sich bezüglich Easyjob auszutauschen. Eventuelle sogar mit eigenem Easyjob Unterpunkt im Pa-Forum (Trotz das es ein Forum auf der Protonic Seite gibt).

    Vielleicht hat der eine oder andere von Euch, auch die eine oder ander sebstgestrickte Lösung für offene Fragen, ein super Rechnungsformular, eine praktische Ladeliste oder einfach nur ein paar Tricks und Kniffe. Warum soll jeder das Rad neu erfinden.

    Freue mich auf Euer Feedback

    Gruß

    Jürgen

  • Was darf ich und was nicht!??

    • jundc
    • 19. Januar 2005 um 12:01

    Zitat:Gegen eine Prüfung gegen eine akzeptable Gebühr wäre ja nichts einzuwenden.

    Ist doch so, Du kannst bei nachgewiesener Berufszugehörigkeit von glaube 6 Jahren eine externen Zulassung bei der IHK beantragen und dann an der Meisterprüfung direkt teilnehmen (Kosten ca. 350 €). Beim Operator sind es glaube 3 Jahre. Ich glaube allerdings daß man bei der Prüfung mächtig auf die Nase fällt, wenn man versucht diese mit seinem "jahrelangen Praxiswissen" zu bestehen......

    Zitat:Auch hier gibt es Forschriften die eine bestimmte Anzahl an Rettungskräften, Feuerwehr, Security etc. vorschreiben.

    Stimmt aber die kontrolliert meistens auch keiner.Wir haben sehr viele Auftrage in Restaurants, Gaststätten, Schiffen usw. und da ist es eben unsere Praxiserfahrung, daß sonst keiner danach schaut. Der Kunde verläßt sich da auf uns bzw. evtl noch auf die Security.

  • Was darf ich und was nicht!??

    • jundc
    • 19. Januar 2005 um 10:11

    Zitat :" Jedoch behaupte ich, dass es auch darauf ankommt, wieviel und welche Veranstaltungen man schon gemacht hat (Referenzen) und wie lange man schon im Geschäft ist!"

    Dem kann ich nur bedingt zustimmen, wenn Du es immer schon falsch gemacht hast, aber halt noch nie was paassiert ist wird es deswegen nicht besser. Oder mal so ausgedrückt, wenn Du immer schon einen Molton um Deine Bühne aufgehängt hast, ist das eine Sache, ob der auch nach B1 ist eine ganz andere.

    Umkehrschluß Deiner Aussage von oben wäre: Wer lange genug im Geschäft ist darf alles auch ohne Ausbildung ( ohne Meister). Nur wo ziehst Du die Grenze und was ist eine relevante Referenz und was ist eine entsprechende Anzahl von Veranstaltungen.

    Zitat: Für Rettungswege und Brandschutz sollte nicht unbedingt der VA-Techniker zuständig sein.

    Wer soll es in den sonst machen, um so kleiner die VA um so weniger "Fachpersonal" ist doch da. Wenn Du Glück hast ist noch ein ordentliches Securityunternehmen beauftragt. Allerdings haben die in der Branche ähnliche Problem, da hat auch nicht jeder den berüchtigten 34a Schein.

    Bei der Überwachung stimme ich Dir zu genau dort muß etwas passieren, da sehe ich aber auch den Verband in der Pflicht hier was zu tun. Da muß eine Stelle her, wo man im Zweifelsfalle auch mal am Samstag in der Nacht anrufen kann.

  • Was darf ich und was nicht!??

    • jundc
    • 18. Januar 2005 um 14:39

    Ich finde eine Prüfungsreglung mit den entsprechenden Berufsfelder und den damit verbunden erlaubten Tätigkeiten sinnvoll, vorallem wenn man es aus Kundensicht sieht.

    Wie soll ein Kunde eigentlich sonst seiner Auswahlpflicht nachkommen. Gehen wir mal davon aus, ich mache als Kunde eine Veranstaltung. Ich habe wenig bis keine Ahnung was alles bei so einer Veranstaltung zu beachten ist. In diesem Falle bietet nur eine nachgewiesene Qualifizierung mir eine gewisse Sicherheit was ich erwarten kann.

    Was sich gerade in unserem Bereich durchzusetzten beginnt, hat im übrigen Handwerk bereits vor sehr langer Zeit stattgefunden oder wieviele Metzger, Bäcker oder Gasinstallateure ohne Ausbildung und Abschluß kennt Ihr? Würdet Ihr jemand Eure Gasleitung im Haus legen lassen der Euch nur sagt er kanns oder würdet Ihr einen Meisterbetrieb nehmen wo Ihr davon ausgehen könnt daß er es kann und darf?

    Auf die evtl. Frage hin wie kann man eine Gasleitung und die damit verbundene Gefährdung mit der VT-Technik vergleichen, möchte ich nur fragen wo in der VT-Technik die Gefährdung anfängt? Bei nichtbeachteten Rettungswegen, bei Versäumnissen beim Brandschutz, beim nicht nach A3 abgenommen Gerät, bei übeschritten Pegeln oder erst bei "windigen Trusskonstruktionen über dem Puplikum"

    Was aber meiner Meinung nach dringend notwendig ist und wo noch mächtig Nachholbedarf ist, daß wenn es Vorschrift gibt, diese auch für alle gelten und entsprechend von einer unabhängigen Stelle auf den VA überwacht werden. Erst dann ist gewährleistet daß Chancengleichheit besteht, kaufmänisch gesehen wird es die Kosten für Veranstaltungen aber nach oben verschieben, allerdings die Sicherheitsstandarts mit Ihnen.

  • "Schlechtmachen" von Mitbewerbern

    • jundc
    • 17. Januar 2005 um 13:59

    Das Problem wenn man jemand andern schlecht macht ist immer, daß irgendwann der gesamte Berufsstand in Mitleidenschaft gezogen wird und ein allgemein schlechtes Image erhält.

    Was nicht heißen soll, daß man Positives bei seiner Firma nicht rausstellen darf. Es sollte aber wenn möglich sachlich begründet werden und nicht auf die "persönliche Schiene" hinauslaufen....

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