"Schreib dem doch eine Nachricht das Du gestern erst überweisen konntest."
-> Er weiß, daß ich erst gestern überweisen konnte!
Warum?
1. Hat er mir "erst" Fr. gegen Mittag seine Bankdaten gegeben.
2. Habe ich ihm Fr. geschrieben, daß das Geld Montag von meinem Konto weg geht und 2 -3 Werktage dauern kann.
Irgendwas stimmt da nicht.....Kann mir schon ganz gut vorstellen, daß man eine Crest nicht so gerne zum Schnäppchenpreis hergibt. Aber wenn man sie so billig reinstellt -> eindeutig selber schuld - die Möglichkeit, ein höheres Mindestgebot zu verlangen, gibt es ja!
Sollte sich die Adresse als gefälscht und / oder dieser Verkäufer sich als Betrüger herausstellen, kann ich ihn ja nichtmal vor Gericht auf Herausgabe der Ware verklagen, da ich in dem Fall keine "ladungsfähige Wohnadresse" von ihm habe. So gesehen sollte ich die Überweisung vl. doch noch rückgängig machen, bevor die Bankfrist dafür verstreícht, wenn keine Ware kommt..... Hmmm...aber das würde ihm erst recht einen Grund geben, die Ware nicht zu senden, wenn er ein Betrüger ist. Also werde ich lieber das Geld brav dort lassen, und im Fall "keine Ware kommt" auf Herausgabe vor Gericht klagen - wenn das nicht möglich ist, da Adresse gefälscht -> Strafanzeige bei der Polizei wg. Betrug.
So werde ich es machen. Ich habe ja schliesslich - wie immer bei meinen Geschäften - ein gutes Gewissen und nichts zu verbergen.