Zitat von "Marc Söllner"Ansonsten fand ich die Anfrage amtlich.
... naja :?
Anfangen mit einem Haufen Details, die sowieso klar sind, weil sie weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber beeinflussen können (BGV, VStättVo) dann als nächstes klären, zu welchen Zeitpunkt man nicht zahlen kann...
... und dann kommt eine Aufzählung, die leider die wichtigesten Punkte unterschlägt, aber dafür ziemlich wichtig daher kommt...
Also ich denke, wenn man hier kurz und knapp in freundlicher Prosa aufführt, was man möchte, erhält man sicherlich auch kompetente Angebote und muß sich nicht "unkonstruktiv auseinandernehmen" lassen. Wenn ein Anbieter nicht in der Lage ist, Basisanforderungen an die Sicherheit einzuhalten, dann sieht man das doch üblicherweise dem Angebot an. Außerdem kann man ja diese Basics auch bei der Auftragsvergabe noch kurz als Vorraussetzung für den Auftrags erwähnen.
Und wie die genauen Zahlungsmodalitäten sind, klärt man doch vielleicht besser nachem man sich grundsätzlich für einen Anbieter entscheiden hat, oder?!?
UWE