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  2. LMS-Daniel

Beiträge von LMS-Daniel

  • Truss-Konstruktion erden...

    • LMS-Daniel
    • 28. Juli 2003 um 17:15

    Zum Thema wo stehts:
    In der SR1 (Standard für Traversensysteme)

    Warum:
    In der VDE wird so etwas zusätzlicher Potentialausgleich genannt. Sinn und Zweck ist den Erdungswiderstand zu verringern, das hat prinzipiell nichts mit Blitzschutz (obwohl ein 16qmm Blitzableitungstauglich ist!).
    POT-ausgleich gabs "füher" auch für Badewannen und Duschen und für Leitende Metallteile.
    Bei Traversensysteme macht es meiner Meinung nach schon Sinn, da in der VA-Technik durch lange Leitungswege und gehäufte Installation auch hier die zulässigen Abschaltbedinungen eigehalten werden müssen (und nur dann schaltet ein RCD sicher ab !).

    Für alle Elektriker etc:
    Eure Kabelrinnen müsst Ihr doch auch mit einem zusätzlichen Pot-ausgleich versehen. Ein Traversensystem mit gehäuften Leitungsanlagen ist doch eigentlich so betrachtet auch nichts anderes und steht dazu noch mitten im Publikum.

  • Syrincs??

    • LMS-Daniel
    • 23. Juli 2003 um 16:22
    Zitat von "KlangTerrorist"

    naja erfahrungen währen trotzdem gut...und nach der beschreibung geht damit immerhin kneipenbeschallung.....würde die ev in den dj bereich stellen oder als gutes hifi/fernseh system nehmen...
    mfg

    Also ich hab Erfahrungen damit. Das System wird bei einem Pavillion (Bar) eingesetzt.
    Soweit ich weiß werden SUB-D Leitungen zum Anschluß der Satelliten verwendet.

    Der Klan ist wie man Syrincs kennt sehr gut.
    Ob damit aber eine Kneipenbeschallung realisierbar ist wage ich zu bezweifeln.
    Darauf kann man eigentlich auch so keine Antwort geben.
    Unter Kneipe verstehen die einen eine "Disco", die anderen einen 5m² Raum, der nächste meint eine 100m² Gaststätte mit Biergarten.

    Aber um noch wirklich was dazu zu sagen.
    Für um den Pavillion der als Bar genutzt wird (Durchmesser ca. 5m), und steht im Freien, reicht das system als "Hintergrundbeschallung" rundherum aber auch nicht für mehr.

  • Null und Erde zusammen??

    • LMS-Daniel
    • 29. Juni 2003 um 21:56

    So einen Adapter halte ich für sehr bedenklich !
    Mit diesem Adapter kann ein "Laie" die Netzform ändern, zusätzliche Anpassung die ggf. nötig wären werden vernachjlässigt.

    Anders herum wäre auch folgendes möglich:
    wird dieser Adapter fälschlicherweise oder aus Verwechslungsgründen in einer Anlage eingesetzt, bei der eine Auftrennung des PEN-Leiters in PE und N-Leiter bereits stattgefunden hat, so wird nach dieser Auftrennung wieder eine Verbindung zwischen N- u. PE.-Leiter hergestellt.
    UNZULÄSSIG !
    Ist der PEN- Leiter an einer definierten Stelle bereits einmal aufgetrenn, dürfen N- und PE-Leiter nicht wieder zusammengefasst oder verbunden werden !

    Anmerkung Swemers:
    Einen PEN-Leiter kann es in einem TN-C-Netz sehr wohl bei einer Steckverbindung geben.

  • Hat der Elektriker recht oder nicht???!! Helft mir!!

    • LMS-Daniel
    • 23. Juni 2003 um 11:30
    Zitat von "Tropical Sound"


    "..0100 ....Geräte zum Trennen müssen alle Leiter des betreffenden Stromkreises...unterbrechen."

    0100 Teil 550 Steckvorrichtungen: "Der Überstromschutz von Stromkreisen mit Steckdosen muss nicht nur auf die zulässige Belastung der Leitungen, sondern auch auf den Nennstrom der angeschlossenen Steckdosen abgestimmt werden, d.h. auf den niedrigeren der beiden Werte.".

    Also mir ist nicht klar wo diese Formulierung herstammt.
    Grundsätzlich heißt es doch (VDE 0100T.200 v. 1998-06):
    "Trennen...aus Gründen der Sicherheit die Stromversorgung von allen Abschnitten oder einzelnen Abschnitten der Anlage zu unterbrechen,..."

    Ich bin mir bewusst, dass in vielen Fällen eine allpolige Abschaltung sinnvoll oder gar gefordert (Bsp. VDE 0108 5-polige Beleuchtungsanlagen) wird.
    Generell sind jedoch (abgesehen von den Ausnahmen) nach wie vor Schraubelemente wie Neozed zugelassen, die einpolig abschalten.
    Es gilt aber doch immer noch zusätzlich neben der VDE eine Risikoabwägung durchzuführen, die u.U. sogar weitergehende Massnahmen fordern kann.
    Speziell in der Veranstaltungstechnik haben sind sicherlich mehr Faktoren zu beachten:
    1) Die Personen die solche Anlagen aufbauen und bedienen sind mit
    diesen vertraut.
    Daher ist -anders als bei einem Laien- dem Veranstaltungstechniker
    bewusst, dass wenn eine Phase ausfällt, die verbleibenen noch unter
    Spannung stehen.
    2) Fast immer sind alle Beleuchtungsanlagen uber diese Verteilungen
    angeschlossen.
    Es ist daher wohl als sinnvoll anzusehen NICHT allpolig abzuschalten,
    da hier wohl der Ausfall der kompletten Beleuchtung
    Panikerscheinungen im Publikum zur Folge hätte.

    Die Aussage zur 0100 T.550 ist korrekt.
    Es gab jedoch vor einiger Zeit lt. VDE die Möglichkeit statt 32A Leistungsschalter 35A Schmelzsicherungen zu verwenden.
    Dieser Passus wurde ersetz so dass mittlerweile die nächstkleine Größe verwendet werden muß.
    Aber daher kommen auch die Absicherung mit 35A Schmelzeinsätzen, die in bestehenden Anlagen dem Bestandsschutz unterliegen.

  • Mal wieder ne Frage zu Kosten

    • LMS-Daniel
    • 14. Juni 2003 um 21:43

    Ich weiß ja nicht genau um was es da geht "AULA"???

    Aber:
    Pauschal kann mann weder sagen ob man die Leitungen zu den Scheinwerfern belassen kann (da es auf die Last, Länge, Verlegeart, etc. ankommt), noch in wie weit man die Elektroinstallation anpassen muß.

    Alle Aussagen hierzu wären wohl an den Haaren herbeigezogen.
    Dasselbe gilt für einen Kostenansatz des Elektrikers.

    Generell gilt:
    Solange eine Anlage nur Instandgehalten und nicht grundlegend verändert wird, gilt der Bestandschutz, wenn diese zum Zeitpunkt der Errichtung den VDE Vorschriften entsprach, und keine Anpassungbedingung vorhanden ist.

    Also können u.U. (das hängt vom Einsatz,...ab) grundsätzlich größere Eingriffe eine Anpassung der gesamten Anlage an die gültige VDE zur Folge haben, und somit erhebliche Mehrkosten verursachen.
    Das geht mit unter soweit, dass Leitungen nicht mehr auf demselben Weg oder nur mit Aufwand (=Kosten z.B. mit Brandschottung)verlegt werden können, da es sich um einen Rettungsweg etc. handelt und hier in fast allen Bundesländern mittlerweile für Festinstallationen eine Null-Brandlast gefordert ist.
    So in Kürze. Zu beachten ist je nach Gebäude un Nutzung wesentlich mehr.

  • Strand Lighting

    • LMS-Daniel
    • 28. Mai 2003 um 12:29

    Kann mir jemand einen GROSSHANDEL (d.h. wirklich einen, bei dem man HEK-Konditionen bekommt) nennen der Strand Lighting Produkte und ggf. Ersatzteile im Programm hat.
    Wir bräuchten kurzfristig eine Menge neuer Stufen.

  • Prüfung nach BGV C1 - Work Lifte

    • LMS-Daniel
    • 28. Mai 2003 um 12:19

    Danke an uifei, war jedoch leider Fehlanzeige.

    Weiß sonst keiner was?
    Angeblich sind doch so viele Work-Tower im Einsatz.
    Laßt Ihr die alle bei LMP prüfen, oder etwa gar nicht?

    Würde mich über noch ein paar Antworten freuen.

  • Prüfung nach BGV C1 - Work Lifte

    • LMS-Daniel
    • 20. Mai 2003 um 16:53

    Gibt es außer LMP auch im Raum München oder Umgebung (Augsburg, ....)
    einen Sachkundigen/Sachverständigen der die notwendigen Jährlichen Prüfungen nach BGV C1 bei Work Liften duchführen kann.
    Das bedeutet natürlich incl. Prüfbestätigung und ggf. notwendige Arbeiten (manchmal müssen ja die Seilführungsrollen etc. getauscht werden) durchführen kann.

    Wie macht Ihr das so? Schickt Ihr eure Lifte immer zu LMP oder wer macht das bei Work-Liften noch?

  • Erdung von Generatoren

    • LMS-Daniel
    • 15. Mai 2003 um 08:24
    Zitat von "Didy"

    Bitte genau lesen:
    Die gebräuchliche Schutzmaßnahme ist hier wie bereits erwähnt Schutztrennung mit mehreren Verbrauchsmitteln.

    Mag ja durchaus sein dass das von Dir verwendete Aggregat nicht die Schutzmaßnahme Schutztrennung hatte, ich habe mich ja auch auf die "Baumarkt"-Aggregate bezogen die diese Schutzmaßnahme üblicherweise verwenden. Wenn dies herstellerseitig so vorgesehen war hatte es vermutlich nicht die Schutzmaßnahme Schutztrennung, dann ist das ja auch in Ordnung. Wenn hier allerdings selbst jemand was verändert hat dann ist dies unzulässig.
    Die Herstellerseitig vorgesehene Erdanschlussschraube muss dann allerdings auch verwendet werden, also Farbe entfernen!

  • Baumarkt-Generator ?

    • LMS-Daniel
    • 14. Mai 2003 um 12:33
    Zitat von "plaettner"


    *arggg* man rechnet immer mit der maximalbelastung!!! :evil:

    merk dir das!!!(

    Das ist so aber nicht korrekt. Erstens ist Maximalbelastung was anderes als Nennbelastung (LN).
    Mit Nennbelastung zu rechnen kann für kleine Aggregate sinnvoll sein, für große Versorgungsanlagen rechnet man immer mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor.
    Für sicherheitsrelevante Systeme kann es notwendig sein einen Sicherheitsfaktor zusätzlich zu berücksichtigen oder eine getrennte Betrachtung durchzuführen. der Sicherheitsfaktor (sf) ist aber meist geringer als der Gleichzeitigkeitsfaktor (gf).

    Beispiel:
    Benötigte Leistung = LN * gf * sf
    wobei z.B. gf = 0,8 ; sf = 1,1

  • Erdung von Generatoren

    • LMS-Daniel
    • 14. Mai 2003 um 12:25

    Also es geht hier um kleine „Baumarkt“ Notstromaggregate, und auf diese bezieht sich mein Posting. Für größere Aggregate gilt dies i.a. nicht.

    Diese kleineren Aggregate haben max. 2-3Schukosteckdosen, keinerlei sonstige Anschlussmöglichkeiten und keine Überwachungseinrichtungen.
    Es gibt keinen herausgeführten Sternpunkt und keine Erdanschlussfahnen.
    Trotzdem müssen solche Aggregate laut Vorschrift regelmäßig geprüft werden.
    Die gebräuchliche Schutzmaßnahme ist hier wie bereits erwähnt Schutztrennung mit mehreren Verbrauchsmitteln. Das Prinzip ist, dass der Fehlerstromkreis durch gute Isolation nicht geschlossen werden kann, und die gefährdete Person somit nicht Bestandteil des Fehlerstromkreises wird.
    Hierzu sind bestimmte Bedingungen, welche die VDE 0100T410 vorgibt einzuhalten:
    -Betriebsspg. Des Aggregates < 500V
    -Der Schutzleiter an jeder Schutzkontaktsteckdose muß als Potentialleiter verteilt werden. Er verbindet angeschlossene Betriebsmittel untereinander, jedoch NICHT mit Erde.
    -Der Generator muß so ausgeführt sein, dass kein Rückfluss zur stromquelle zustande kommen kann. Der Potentialausgleichsleiter ist deshalb auch nicht mit der metallischen Hülle des Generators zu verbinden, das Aggregat sollte wenn möglich sogar abseits stehen.
    -Der Potentialausgleichsleiter darf NICHT mit einem Schutzleiter eines anderen Versorgungssystems oder gar dem öffentlichen Netz verbunden werden.
    -Das Gesamtsystem muß begrenzt sein (mögliche Gesamtleitungslänge), laut Norm:
    U [V] x Kabellänge [m] < 100000

  • Erdung von Generatoren

    • LMS-Daniel
    • 11. Mai 2003 um 13:36

    Pauschal kann man eigentlich gar keine Aussage machen, denn eigentlich muß auch immer das Hinweisblatt des Herstellers und die Generatorkonstruktion im Einzelfall betrachtet werden.

    Die "Baumarkt" Kleingeneratoren arbeiten meist mit Schutztrennung, wobei diese Kleingeneratoren die Ausnahme darstellen. Somit wird ein zustandekommen eines geschlossenen Stromkreises über Erde verhindert und es wird auf eine Erdung verzichtet.
    Aber Vorsicht: Meist darf man dann auch nur EINEN Verbraucher anschließen!!!

    Ansonsten gibt es üblicherweise zwei gängige Betriebsarten:
    a) isolierter Betrieb
    b) geerdeter Betrieb

    zu a) Im Isolierten Betrieb wird keine Erdung benötigt. Dieser Betrieb
    ist lt. VDE eigentlich eher die Ausnahme, aber in der VA-Technik gang und gebe (siehe Paraden mit Lastwägen, hier kann man nicht erden).
    Der Generator muß ZWINGEND über eine sog. Isolationsüberwachung verfügen. Der erste Fehler muß signalisiert werden (erst der zweite führt zur Gefahr).

    zu b) braucht man nicht viel sagen, ist eigentlich jedem bekannt.
    Anmerkung: es sollte imme eine Messung des Erders erfolgen, denn nur bei außreichender Erdung sind die Schutzmaßnahmen tatsächlich vorschriftsmäßig wirksam.

    RCDs können übrigens in fast ALLEN Netzen verwendet werden, also auch sowohl in b) als auch a)

  • Null und Erde zusammen??

    • LMS-Daniel
    • 6. Mai 2003 um 08:56
    Zitat von &quot;hansbär&quot;

    Haste schon recht, früher gabs bei Hausinstallation ja auch nur Blau / Braun und dann wurde da einfach zwischen Null und PEN direkt in der Dose ne Brücke gemacht :o

    Wenn irgendwo an der Wand CEE Dosen hängen muss das ja nicht gleich heißen dass die alle getrennt sind, will sagen dass es ja sein kann das irgendwo im Sicherungskasten 3x125A ankommt und dann eben lustig
    verteilt wird.
    Wie die das dann mit dem FI ähmm.. sorry nent sich ja jetzt RCD :)
    halten kann man so nicht sagen, weil du ja nicht zwingend einen
    Brauchst.

    Also "lustig verteilt" wird da sicherlich nichts, dass hat schon immer seine Ordnung. Gerade in Veranstaltungshallen ist ja eine Sachverständigenprüfung (meist TÜV) Vorschrift.

    Zum Thema:
    Es handelt sich vermutlich um ein TN-C Netz (Schutz und Neutralleiter in einem PEN-Leiter zusammengefasst).
    Ein RCD kann hier genauso als Schutzmaßnahme Verwendung finden.
    Diese Netzform wird durchaus noch verwendet, allerdings eigentlich nicht mehr für die allgemein-Installation sondern zum anfahren von Verteilungen und von großen Verbrauchern.

    In Veranstaltungshallen nur noch selten zu finden, da die neue VDE0108 eine auftrennung des PEN in Neutral- und Schutzleiter ab dem letzten Verteiler fordert.

    Aber sehr wahrscheinlich fällt entweder die Halle nicht unter die VDE0108 (das glaub ich fast nicht denn es scheint eine Versammlungstätte zu sein) oder es greift eben der Bestandschutz.

  • Zeitweise Störungen, bzw. Brummen in der PA- und Lichtanlage

    • LMS-Daniel
    • 2. Mai 2003 um 10:36

    Nachdem Du schreibst dass die Kühlung von der selben Leitung gespeist wurde, und die Störungen zeitweise auftraten denke ich dass es sich um Einstreuungen des Kühlaggregates handelte, immer wenn dieses gerade wieder kühlte.

    Bei Theken sind oft noch Durchlaufkühler vorhanden, die zusätzliche Probleme verursachen können.

    Zum zweiten vermute ich dass evtl. eine Leitung mit zu geringem Querschnitt verlegt wurde. Bei 100m, ist bei einer zusätzlichen Belastung mit größeren Verbrauchern (Kühlung hat oft bei 2-poligem Anschluss ca. 8-15A) oder 3,8KW (!!!) Lichtanlage, der Spannungsabfall auf dem Leitungsweg ganz beträchtlich.

  • Aufkleber "geprüft nach BGV A2"

    • LMS-Daniel
    • 30. April 2003 um 12:32

    Bezugsquelle hast Du als pm erhalten, einfach um zu vermeinden, dass sich jeder "Hobbybastler" überall die Aufkleber draufklebt.

    Gruss Daniel

  • Meterware Kunststoffrohr...

    • LMS-Daniel
    • 29. April 2003 um 12:37

    Frag mal bei Deinem Elektriker, ob der nicht Rohre von den "Fränkischen Rohrwerken" verwendet und übrig hat.
    Es gibt da welche für in Beton, die sind zwar relativ starr aber doch noch etwas flexibel (falls das nicht stört).
    Es gibt ein EN70 wobei dies den Außendurchmesser darstellt. (Vorausgesetzt der Lagerbestand besteht nicht noch aus den alten mit PG... bezeichneten Rohren).

  • Meterware Kunststoffrohr...

    • LMS-Daniel
    • 29. April 2003 um 12:37

    Frag mal bei Deinem Elektriker, ob der nicht Rohre von den "Fränkischen Rohrwerken" verwendet und übrig hat.
    Es gibt da welche für in Beton, die sind zwar relativ starr aber doch noch etwas flexibel (falls das nicht stört).
    Es gibt ein EN70 wobei dies den Außendurchmesser darstellt. (Vorausgesetzt der Lagerbestand besteht nicht noch aus den alten mit PG... bezeichneten Rohren).

  • Aufkleber "geprüft nach BGV A2"

    • LMS-Daniel
    • 29. April 2003 um 12:15
    Zitat von &quot;steffen.haas&quot;

    Hi,

    diese Aufkleber gibt es nicht (zumindest haben ich sie noch nie gesehen(und ich arbeite immer mit geprüften Material)).

    es gibt diese Aufkleber schon.
    Dafür gibt es mehrere Bezugsquellen, aber es ist doch nicht damit getan einfach einen Aufkleber auf die Geräte zu kleben.

  • steuer

    • LMS-Daniel
    • 17. April 2003 um 17:33

    deepblue

    Anscheindend hast Du Dich ja bereits überzeugen lassen, dass es auch aus rechtlichen Gründen (Ordnungsamt,..) sinnvoll erscheint ein Gewerbe anzumelden.

    Solange Du im Vorjahr eine Jahresumsatz unter 16.620EUR (ab 2002) gemacht hast kannst Du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann darft Du keine Mwst ausweisen, kannst aber auch kein VSt abziehen, dafür vereinfachte Gewinnermittlung mit Ein/Ausgaben Gegenüberstellung.
    Gerade bei Umsätzen wie Dienstleistungen oder Verleih hast Du hier meist einen Vorteil, da Du hier meist kaum Vorsteuer zum abziehen hast (anders bei Verkauf oder ähnlichem).


    Andernfalls bist Du zu einer USt-Voranmeldung verpflichtet und das ganze wird aufwendiger.

    Es gibt eine ganz brauchbare kostenlose Broschüre vom Finazamt "Steuertipps für Existenzgründer".

  • 32 A

    • LMS-Daniel
    • 15. April 2003 um 12:47

    @ Tyler
    ich weiß nicht was Ihr da genommen habt.
    Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht, und ich setzte solche Relais auch im Schaltschrankbau oder Anlagentechnik ein.

    Wohlgemerkt ich spreche nicht von irgendwelchen Eigenkonstruktionen oder von irgendwelchen Hobby-Produkten.

    Phasenüberwachungsrelais, wie Sie auch im Industriebereich verwendet werden gibts z.B. bei ABB oder meines Wissens auch bei RS-Componets.

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