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Beiträge von billbo

  • EV TOUR-X TX2181

    • billbo
    • 7. Juni 2010 um 20:30

    Richtig. Bei einem Flötensolokonzert werden Schwächen in der Basswiedergabe weniger auffallen als bei einer bassbetonten Musikrichtung. Für das subjektive Erlebnis ‚viel Bass‘ könnte man da allerdings auch den Rest einfach leiser drehen. Von daher eine Frage der Quantität, nicht von Qualität.

    Zitat

    Aber die Möglichkeit beliebig komplizierte Frequenzgemische (wie du es nennst) zu erzeugen, resultiert ja in solchen Erscheinungen wie bspw. DnB.

    Noch mal: verglichen mit so ziemlich jedem natürlichen Geräusch ist das Frequenzgemisch welches Deinem DnB – Sequenzer entströmt von geradezu erschreckender Simplizität; ganz zu schweigen von dem, mit was der oben angeführte Nachrichtensprecher diesbezüglich aufzuwarten weiß. Daran ändert auch eine ständige stakkatoartige Wiederholung nichts; die erzeugt lediglich den Eindruck als würde dort etwas unerhört kompliziertes passieren.

    Zitat

    Und sowas auf nicht geeigneten Systemen zu hören ist einfach nur grausam.

    Glaub ich Dir. Geschmäcker sind verschieden; was den Einen begeistert finden andere monoton. Ich höre so etwas freiwillig möglichst überhaupt nicht, allenfalls mal 10 Minuten lang für den ‚Aha‘ und ‚Boah‘ – Effekt. Und gebe zu: das kann im ersten Moment sehr beeindruckend sein. Im zweiten wird es dann – für mich – ganz schnell wahlweise entweder nervig oder langweilig.
    Wenn Du einige Male eine zwanzigstündige ‚Rotterdam Terror Crew‘ – Großveranstaltung in einer 150m langen Multisporthalle von Anfang bis Ende in stocknüchternem Zustand durchgezogen hättest würdest Du mich vermutlich verstehen. Gleichmut gerät da schnell zur höchsten aller Tugenden :lol: .

    Noch was zum Ein – und Ausschwingverhalten: in fast jeder Beschallungssituation (außer Open Air und Zelt) ist die Performance der Bassboxen ziemlich egal verglichen mit dem, was ein durchschnittliches Hallenvenue da unten so alles zu bieten hat.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo
    (der gerade 'Go, Götz, Go!' auf WDR4 hört... )

  • EV TOUR-X TX2181

    • billbo
    • 7. Juni 2010 um 17:10

    Leider ist aber auch der hochwertige Studiomonitor, sofern er bei der Produktion des Materials denn benutzt wurde, schon ein Lautsprecher. Die Referenz 'Original' fehlt – ein prinzipielles Problem elektronischer Musik.

    Zitat

    Demnach kann (nicht: muss) sie fast beliebig schnell sein - und das ist eben für einen Lautsprecher insbesondere in den tiefen Frequenzen, eine große Herausforderung...


    Das ist leider eine Mär, die unter Anhängern dieser Musikrichtung sehr populär und auch in diesem Board irgendwie nicht auszurotten ist. Vielleicht alles ehemalige Gitarristen :D? Denn für DIE (mit ihren clippenden Amps am Fullrange – Chassis) gilt das Geschriebene, mit vielen Einschränkungen, tatsächlich. Für Mehrwegekombinationen, gleich mit welchem Signal sie gefüttert werden, ist das schlicht falsch!

    Nehmen wir das schnellste, komplizierteste, gemeinste vorstellbare Signal – ein perfektes Rechteck. Ganz perfekt geht zum Glück nicht, denn das hieße unendlich viele Oberwellen über dem Sinus; davor schützt uns irgendwann die Physik. Dieses Signal schicken wir in unsere PA. Wie wird unser Tieftöner damit fertig?
    Ganz einfach (und stark vereinfacht dargestellt): es interessiert ihn gar nicht, denn er bekommt davon überhaupt nichts mit. Ihm bleibt der Grundton, für den er gebaut ist. Ein simpler Sinus. Der ist immer gleich 'schnell'. Der Rest geht andere Wege; ob das Ursprungssignal dabei aus einem Tongenerator oder einem Mikrofon stammt ist völlig wurscht.
    Es ist wichtig sich immer mal wieder die Tatsache ins Bewusstsein zu holen, dass jedes periodische Signal – egal wie verbogen das aussehen mag – rechnerisch und tatsächlich aus einer Anzahl von sich überlagernden Sinussen um die Nulllinie besteht. Sinn, Zweck und praktische Eigenschaft einer Mehrwege – Lautsprecherkombination ist, dass davon jedem Chassis genau die Anteile zugeführt werden, für deren Wiedergabe es ausgelegt ist. Schöne Sache.

    Ganz einfach, und ganz unmissverständlich: es gibt keine 'schnellen Bässe'. Auch nicht als Bestandteil elektronischer Musik. Wer anderes behauptet hat das Prinzip eines Frequenzgemischs (und dessen Verarbeitung in einer Lautsprecherkombination) nicht verstanden.

    Völlig unstrittig ist natürlich, dass es konstruktionsbedingt unterschiedlich gut performende Bauarten von (Tiefton-) Lautsprechern gibt; insbesondere was deren Ein – und Ausschwingverhalten betrifft. Daher auch Jens' unerschütterliche Liebe zu Bandpässen jeglicher Couleur. :D

    Mit irgendwelchen (imaginären) Besonderheiten elektronischer Musik hat das allerdings nicht das Geringste zu tun.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • EV TOUR-X TX2181

    • billbo
    • 7. Juni 2010 um 13:35

    Die Meinung des durchschnittlichen Hörers entscheidet über die wirtschaftliche Basis. So ganz uninteressant ist die also nicht.

    Zitat

    Jedes System, das klanglich Kompromisse eingeht, ist nur für Musik zu gebrauchen, wo diese Kompromisse klanglich unauffällig oder zumindest akzeptabel sind. Je weniger Kompromisse beim Klang gemacht werden, umso größer ist die Bandbreite von Musikarten, die man damit abdecken kann.

    So weit d'accord. Allein der Gedanke ausgerechnet elektronische Musik da als Maßstab heranzuziehen behagt mir nicht. Denn:

    Zitat

    ...und es finden sich auch hier genügend Leute, die wissen wie es klingen sollte.

    wie genau sollte das denn klingen, und woher wissen die das? Wer gibt die Referenz vor, wenn es kein Original gibt? Ein TR808 klingt (in meinen Ohren) mies und künstlich, egal worüber. Wer entscheidet, über welche Art Box das mehr oder weniger mies klingt?
    Die Jungs, die mit ihren Tongeneratoren und geloopten Samples ganze Menschenmassen in Trance und Verzückung zu bringen versuchen habe ich immer eher wie den Gitarristen gesehen, der das gleiche mit Hilfe seines Marshalls auf '11' versucht. Also die Verstärker-/ Ampkombination als Erweiterung des Instruments. Warum auch nicht; eine trockene, cleane Stratocaster klingt fürchterlich, erst Hendrix + Co. haben die zum Leben erweckt. Trotzdem käme niemand ernsthaft auf die Idee, eine 4x 12“ Gitarrenbox als die Königsdisziplin des Lautsprecherbaus zu bezeichnen.

    Zitat

    Das Signal an sich ist von den Transienten und der Bandbreite das anspruchsvollste, was man finden kann, ...

    Da allerdings liegst Du, glaube ich, falsch. Klar kann man einem Tongenerator auch 0,1 Hz entlocken; die Frage ist, wo 'Ton' da aufhört. Aber die Komplexität von Transienten eines ganz normalen Nachrichtensprechers dürfte um ganze Dimensionen über der sich aus ein paar gekoppelten/ sich überlagernden elektronischen Schwingkreisen ergebenden liegen.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • EV TOUR-X TX2181

    • billbo
    • 7. Juni 2010 um 01:12
    Zitat

    Ums klar zu sagen: Elektronische Musik sauber wiederzugeben ist "Königsdisziplin"! Wenn das kompromisslos geht, geht alles.

    Da bitte ich kurz mal um nähere Erläuterung. Königsdisziplin ist also die möglichst lautstarke Wiedergabe von elektronisch erzeugten Geräuschen, für die es nirgendwo Erfahrungswerte bzw. eine Referenz gibt, wie sie wohl zu klingen haben? Das kann man aber sicherlich auch etwas anders sehen.

    Wenn mir ein audiophiler Jazzer sagt „mein Kontrabass klingt über Deine Lautsprecheranlage irgendwie nicht so offen und natürlich wie ich das gerne hätte und akustisch gewohnt bin“ oder „die zweite Posaune im Bläsersatz erscheint mir zu wenig ortbar“ – dann kriege ich rote Ohren, vergleiche innerlich Naturklang und das was ich mit meinen Schätzen daraus so mache, und muß mich letztlich damit abfinden dass Lautsprecherwiedergabe niemals wirklich neutral und naturgetreu sein kann. Immerhin, so viel ist klar: manche Kisten können das besser als andere.
    Aber elektronische Tanzmusik? Hypnotisierendes Gewummer aus Tongeneratoren zur Verstärkung der Wirkung bewusstseinserweiternder Substanzen? Wie muss das nach Königs Meinung klingen? Was habe ich verpasst?
    Dabei kann ich durchaus mit einiger Erfahrung bei der Beschallung solcher Veranstaltungen aufwarten. Diverse Loveparade - und Mayday – Sachen, oder etwa die Niederländischen ‚Megaraves‘. Heute würde ich mir das nicht mehr antun wollen, aber in den Neunzigern ließ sich damit ganz gutes Geld verdienen, und es hatte durchaus auch einen gewissen Reiz. Anforderungen: so laut wie’s geht, und so viel Bass, dass Getränke + Co. schneller wieder draussen sind als sie geschluckt werden konnten.
    Damals haben wir das mit LKW – Ladungen voller MT4 gemacht, das gab einfach das meiste Getöse pro Kubikmeter. „Klingt das so, wie Ihr Euch das vorgestellt habt?“ „Ja, geil, kannst Du noch lauter?“ „Aber bitte, gerne doch.“

    Was hat sich seitdem geändert? Außer dass die Budgets seither gezehntelt wurden? Ich bitte um Aufklärung.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Engagierter Schlagzeuger ;-)

    • billbo
    • 7. Juni 2010 um 00:02

    Mein Lieblingsselbstdarsteller aus der Gilde ist der hier:
    http://www.youtube.com/watch?v=g4ExR4QMaxc
    ‚Wahnsinn und Genie‘ in schöner Anschaulichkeit. Die Halskrause ist übrigens echt – der hat sich beim Trommeln schon mal beinahe das Genick gebrochen.
    Ganz nebenbei auch interessant, was man außerhalb unseres Kulturkreises produktionstechnisch so drauf hat (hatte, vor 15 Jahren). Während hierzulande erbittert über die notwendige Gefährdungsanalyse zum Aufhängen einer 10 Kilo Plastebox debattiert wird. :D

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Tage wie dieser...

    • billbo
    • 1. Juni 2010 um 22:34
    Zitat

    PS: ich bin knapp 26, aber die grauen haarsträhnchen machen mich älter...

    Da gehörst Du aber eigentlich ja noch zur ‚Gegenpartei‘? :D
    Aus Erfahrung: Du hast mindestens noch mal knapp 26 Jahre Zeit dafür. Vermutung: sehr wahrscheinlich noch eine ganze Weile länger.

    „May your song always be sung“ :D

  • Tage wie dieser...

    • billbo
    • 1. Juni 2010 um 12:19
    Zitat

    ... so eine Art "väterliches" Vertrauen, das ich unter Umständen doch weiss was ich rede ...

    Ein bisschen komisches Gefühl ist es aber schon, wenn die auf einmal alle (krasse Gangsta - HipHopper, wüste Death - Speedmetaller, leichenblasse minimal - EBMler, hypercoole House - DJs) anfangen, einen zu 'siezen' :D.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Geld eintreiben

    • billbo
    • 25. Mai 2010 um 15:24

    Also alles prima. Dein von SO LONG AUDIO dargestelltes Vergleichsangebot (um ein solches handelt es sich, denn Du hast ja die Übernahme der Arbeitskosten bereits angeboten) hat Dein Kunde akzeptiert, auch ohne Inanspruchnahme kostspieliger Hilfe von Juraprofis.
    Wenn Du es jetzt noch geschafft hast bei ihm den Eindruck zu hinterlassen 'Das ist ein Netter, der ist mir bei seiner Forderung nach Schadensbegleichung entgegengekommen, den ruf' ich sofort wieder an, wenn ich noch mal was brauche' (statt: 'Der Arsch versucht im Nachhinein Kohle zu schinden; nie wieder!') hast Du das Problem bestens gelöst. Denn letzteres ist langfristig wichtiger als der Sieg im Streit um ein paar Euro.

    Zur Beantwortung Deiner Frage: doch, über das eine oder andere aus dem Bereich 'Betriebsmittel' verfüge ich schon. Die Geräte laufen z. Teil täglich und müssen dabei regelmäßig so einiges über sich ergehen lassen.
    Zur großen Zeit der Loveparade etwa habe ich über mehrere Jahre eine ganze Reihe von Trucks mit schweren, lauten schwarzen Kisten versorgt. Mit dem Agressionspotential von ein paar Partygästen (oder nennen wir's 'mit möglichen Unachtsamkeiten bedingt durch Feierlaune in Verbindung mit dem Konsum bewusstseinserweiternder Hilfsmittel') betrachte ich mich also als ausreichend vertraut. Selbstverständlich auch mit dem Ersinnen allerlei vorbeugender Maßnahmen zur Materialschonung, sowie anschließendem Umgang mit Streitigkeiten darüber, warum diese dann doch nicht ganz so gut funktioniert haben wie gedacht. :D

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Geld eintreiben

    • billbo
    • 24. Mai 2010 um 12:02
    Zitat

    Sorry, aber das ist absolut daneben. ...

    Gaanz ruhig. Aufregen bringt nichts.
    Ich habe unser Rechtssystem nicht erfunden, es gefällt mir längst nicht alles daran, und sehr oft verstehe ich da ebenfalls nur Bahnhof. Aber ich bemühe mich gelegentlich, bestimmte Einzelregelungen und auch die dahinter stehenden Grundprinzipien zu durchschauen; vor allem dann, wenn die auch mich oder mein geschäftliches Umfeld konkret betreffen. Und dabei komme ich dann doch meist zu dem Schluss dass diejenigen, die das über die letzten paar tausend Jahre bis auf den heutigen Stand entwickelt haben, offenbar nicht die Dümmsten waren.

    Vergiss mal ‚Dry Hire‘. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert, und Du wirst ihn in BGB oder HGB nirgends finden. Stattdessen geht es dort um Miet -, Werk – oder Dienstverträge und deren spezifische Eigenheiten.
    Bei Auftragnehmern sehr beliebt ist der Mietvertrag, denn er überträgt dem Mieter für die Zeit seiner Dauer den wesentlichen Teil der Verantwortung für die Mietsache. Das beinhaltet vor allem deren bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie die Sorgfaltspflicht zur Vermeidung unnötiger Beschädigung/ Wertminderung.
    Ein wenig anders sieht es beim Werkvertrag aus. Dort schuldet der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistung; wie und womit er diese erbringt unterliegt weitgehend seiner eigenen Verantwortung.
    Charakteristisches Kennzeichen eines Dienstvertrages wiederum ist die Regelmäßigkeit einer vereinbarten zu erbringenden Leistung.

    ‚Prima‘, denkt sich (nicht nur) der VT – Dienstleister, ich schreib‘ dann über alle meine Verträge, Lieferscheine, Rechnungen, AGB, usw. MIETVERTRAG, und damit bin ich fein raus: geht was schief, haftet der Mieter. Ein schönes Geschäftsmodell.
    Leider hat die Sache einen Haken: nicht die Namensgebung ist bestimmend für den Typ eines Vertrages, sondern Art und Eigenschaften eines Vertrages bestimmen über dessen Typ. Klingt harmlos, ist im Streitfall aber von entscheidender Bedeutung.
    Ganz konkret: vereinbare ich als Kunde mit Dir, dass Du mir Deine Anlage zur Miete überlässt, anlieferst, aufbaust, in Betrieb nimmst, eventuell gar während des Betriebes technisch beaufsichtigst oder bedienst, anschließend wieder abbaust und abtransportierst, unterschreibe ich Dir lächelnd jeden Wisch auf dem ‚Mietvertrag‘ steht, und mit dem Du mir (nach Deinem Verständnis) die Verantwortung für Deine Geräte überträgst. Denn ich weiß: de facto besteht zwischen uns ein Werkvertrag – auch wenn’s nirgendwo drauf steht. Erleidet Dein Eigentum dabei einen Schaden, ist das zunächst mal Dein Problem, und Du bist zumindest mit in der Verantwortung.

    Zweifelsfrei um ein Mietvertragsverhältnis handelt es sich nur dann, wenn Du mir das Gerät/ die Anlage an Deinem Hallentor übergibst, und ich bzw. mein Personal von da an das komplette Handling eigenverantwortlich selbst übernehme.
    Verständlich, dass in unserm Gewerbe die Grenzen dabei oft fließend sind. Eher unverständlich, dass sich darüber offensichtlich kaum jemand ernsthaft Gedanken macht; es sei denn, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Ein paar ganz Große „Dry Hirer“ ausgenommen; die untersagen ihren Angestellten u. a. aus diesem Grund sogar das Betreten des abholenden LKW.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Geld eintreiben

    • billbo
    • 23. Mai 2010 um 22:31

    Lt. Eröffnungspost hat er angeboten, die Reparaturkostenaufstellung „an den Klassenführer oder so was“ weiter zu leiten. Auf Deutsch: er hat „ja, ja“ gesagt und spielt auf Ermüdung. :D
    Ungeachtet des aktuellen Standes ist es trotzdem ein schöner Fall aus der Praxis, anhand dessen sich trefflich über Haftung/ Sorgfaltspflichten/ zweckmäßiges Verhalten im Zusammenhang mit Streitigkeiten nach Veranstaltungsdienstleistungen diskutieren lässt.

    Zitat

    Wenn ich mein Auto am Straßenrand abstelle oder in einem öffentlichen Parkhaus...

    ...wäre die Sache klar. Aber auch nur genau dann. Schon wenn Dein Autoabstellort nicht ausdrücklich als öffentlicher Parkplatz gem. StvO ausgewiesen wäre kämen jedem Versicherungssachbearbeiter sofort Worte wie mangelnde Sorgfalt, Fahrlässigkeit und Mitschuld in den Sinn (immer auseinanderhalten: es geht um Schadenersatz, also Zivilrecht, und nicht um Strafrecht!).
    Aber Dein Vergleich hinkt gleich doppelt. Maaatin hat sein Auto nämlich nicht im Parkhaus abgestellt, sondern ist damit querfeldein über den Panzerschießplatz gebrettert ohne dabei auf die rote Flagge zu achten. Und das obendrein nicht privat und zufällig, sondern ganz gezielt in Ausübung seines Gewerbes. Er musste die Bedeutung der Flagge also kennen.

    Unser Rechtssystem stellt es jedem der sich geschädigt fühlt frei, Schadenersatz vom (tatsächlichen oder vermeintlichen) Schädiger zu fordern. Der wird sich allerdings in aller Regel wehren, indem er dem Geschädigten ein Mitverschulden nachzuweisen versucht. In der Folge wird sich dieser fragen lassen müssen: habe ich zweifelsfrei alle Sorgfalt walten lassen, die von einem verständigen Menschen in diesem Zusammenhang vorausgesetzt werden kann? Habe ich mich ausreichend auf die (mir bekannten oder offensichtlichen) möglichen Gefahren bei diesem Vorgang/ Handel/ Geschäft eingerichtet? Habe ich alles unternommen, um vermeidbare Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren?
    Maaatin mag sich diese Fragen in Ruhe selbst stellen.
    Im Zusammenhang mit Geschäften zwischen ungleichen Vertragspartnern (also Profi/ Verbraucher, Gewerbetreibender/ Privatkunde) liegt die Messlatte für Sorgfaltspflichten dann übrigens gleich noch ein ganzes Stück höher; da kommen dann u. a. noch so schöne Begriffe wie Geschäftsrisiko und Betriebsgefahr ins Spiel.

    Lange rede, kurzer Sinn: Maaatin hat schlechte Karten; ausser sein Geschäftspartner ist ein ausgesprochen freundlicher und verständiger Zeitgenosse. Und er wird vor der nächsten Komasaufveranstaltung die Gitter seiner Boxen andersrum dranschrauben.

    Mit freundlichem Gruß
    Billbo

  • No Angels Tour

    • billbo
    • 22. Mai 2010 um 22:32

    Ein Quartett aus 5 jungen Damen wäre immerhin mal innovativ. :lol:
    Derzeit besteht das Qartett aber m. W. nur zu rund 3/4. Die Damen konnten oder können im Übrigen wirklich singen.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • ilive-T Tipps and Tricks

    • billbo
    • 22. Mai 2010 um 21:21
    Zitat

    Und stellt euch alle nochmal zum Verständnis die Matrix analoger Pulte vor. Welches Signal lag dort an? Jedenfalls (bei mir) nicht das Signal, das zuvor den Summen Eq oder ein Delay, das ich möglicherweise auf die Summe geschickt habe, durchlaufen hätte.

    Darf ich da nachträglich noch vorsichtig ein wenig widersprechen?
    Die Matrix war (und ist) bei der Beschallung das ‚Ausgangsmischpult‘. Darin (oder danach) entzerre ich unter anderem, falls nötig, die angeschlossenen Lautsprechersysteme. So weit richtig.
    Davor liegt die L/R Summe, in deren Insert der Main Eq. Das ist mein Misch – , Geschmacks – und Schnelleingriffswerkzeug. Und das muss selbstverständlich auf alle angeschlossenen Systeme gleichermaßen wirken.
    Anders verhält es sich mit dem Delay. Das macht eigentlich in der L/R Summe überhaupt keinen Sinn, sondern gehört, wie bei den billigen Yamaha Serien, aus logischen Gründen den Ausgangsports zugeordnet.

    5 Mischer – 10 Arbeitsweisen und Meinungen :D.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • No Angels Tour

    • billbo
    • 22. Mai 2010 um 20:57

    Ja, Geschmäcker SIND verschieden.

    Ja, es gibt auch objektive Mischerfehler; gerne aus dem weiten Bereich 'Fehleinschätzung der Publikumswünsche und - Erwartungen'.

    Eine Bemerkung kann ich mir aber nicht verkneifen. Wenn man, @ GuidoGGS, bemängelt dass der Bass nicht adäquat heraushörbar war - dann sollte man nicht im gleichen Post erwähnen, dass man selber Bassist ist. :D
    Das geht schon ein wenig sehr in die Richtung des alten Klassikers:
    "Du, man hat meine Gitarre die ganze Zeit über nicht laut genug gehört."
    "WER hat Dir das gesagt?"
    "Meine Freundin..."

    Nein, ich habe noch kein No Angels Konzert miterlebt.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Geld eintreiben

    • billbo
    • 22. Mai 2010 um 20:32

    Einmal mehr: meine Förmchen sind kaputtgegangen, und nun will niemand dafür bezahlen.

    Zunächst: jeder Schaden ist ärgerlich, und natürlich stimme ich den Ausführungen zu die besagen ‚egal wie hoch – wenn jemand für einen mir zugefügten Schaden verantwortlich zu machen ist, dann soll er auch bitte dafür gerade stehen‘ (wobei bei EUR 120,- die Gefahr tatsächlich nicht von der Hand zu weisen ist, dass Zeitaufwand, Telefon – und Portokosten zwecks Erlangung von Schadenersatz in der Summe schnell höher kommen können als der Schaden selbst).
    Aber egal – das Problem liegt meines Erachtens ganz wo anders. Nehmen wir an es besteht ein zweifelsfrei definiertes Vertragsverhältnis; in diesem Fall: Dein Kunde hat Dir für ein ausgehandeltes Entgelt den Auftrag zur Beschallung seiner Veranstaltung erteilt, und Du hast diesen angenommen und ausgeführt. Nehmen wir ferner an es kommt im Anschluss zum Äußersten; zu einem Zivilprozess wegen geforderten Schadenersatzes für Beschädigungen an dafür von Dir verwendetem Equipment.
    Als fiktiver Anwalt Deines Prozessgegners (und Ex – Kunden... ) würde ich in etwa wie folgt argumentieren:

    „Es gehört zweifelsohne zur allgemeinen Lebenserfahrung, dass im Zusammenhang mit Schützenfesten, Abiparties, Feuerwehrbällen, Hardcoretechnoevents und ähnlichen Festivitäten unweigerlich mit alkoholbedingten Problemen wie Pöbeleien, Vandalismus, Lärmbelästigung, Sachbeschädigungen etc. seitens des Publikums zu rechnen ist. Bei Personen und Unternehmen, welche in diesem Umfeld gewerblich tätig sind, ist diesbezüglich eine besonderes Problembewusstsein vorauszusetzen und angemessenes, vorbeugendes Handeln daher Usus: Bier wird nicht in Kristallgläsern ausgeschenkt sondern in Plastikbechern; Currywurst gibt’s auf Papptellern und nicht auf Meißner Porzellan; das Mobiliar sind keine Designermöbel sondern Bierzeltgarnituren; die Deko besteht nicht aus Ölgemälden sondern aus Einweg – Pappmachee; sensible Bereiche werden abgesperrt oder durch Securitypersonal gesichert, empfindliche Böden werden mit Gummimatten abgedeckt, usw. usw.

    Diesbezüglich meine Fragen an den Kläger:
    - welche Vorgehensweise haben Sie gewählt und welche Anstrengungen haben Sie unternommen, um in Ihrem Bereich dem erhöhten Risiko von Schäden im Vorfeld wirksam vorzubeugen?
    (Hast Du ... überhaupt darüber nachgedacht?)
    - haben Sie geeignete, das heißt überdurchschnittlich robuste und vandalismusresistente Geräte verwendet; etwa Lautsprecherboxen mit Glasfaserbeschichtung, stabiler Stahlgitterfront, geschützten Steckvorrichtungen, usw.? (Hast Du? Gibt es seit mehreren Jahrzehnten, ist also durchaus Stand der Technik)
    - falls nein: haben Sie dafür Sorge getragen, dass empfindliche Geräte außer Reichweite des Publikums installiert waren; etwa durch Aufhängen der Lautsprecher, Absperren oder sonstwie unerreichbar Machen der sensiblen Bereiche? (Hast Du? Ist seit Jahrzehnten gängige Praxis)
    - falls nein: haben Sie sonstige Vorkehrungen getroffen, um erwartbaren Beschädigungen vorzubeugen; beispielsweise besondere Unterweisung von Aufsichts – und Sicherheitspersonal, regelmäßige Kontrollen der problematischen Bereiche, Sensibilisierung des Auftraggebers, o. ä.? (Hast Du? Ist ebenfalls durchaus üblich und tägliche Normalität)
    Keine weiteren Fragen, Herr Richter.“

    Hast Du alles NICHT? Du hast statt dessen einfach ein paar Böxchen mit schaumstoffgeschmücktem Ziergitter in Galazustand mitten in eine tobende, alkoholselig feiernde Menge gestellt und gehofft, dass das schon irgendwie gut gehen wird?

    Mit anderen Worten: Du bist mit dem frisch gewaschenen Familien – Golf zum Stockcarrennen gefahren und fragst Dich nun, wer die im Anschluss völlig überraschend entdeckten Beulen wieder raus macht?
    (Ein wenig anders sähe es aus wenn Du den Golf an Deinen Kumpel verliehen hättest, und DER wäre damit ohne Dein Wissen Stockcarrennen gefahren. Aber so genau geht das aus Deiner Schilderung nicht hervor).

    Nicht ausgeschlossen dass mich mein Rechtsempfinden trügt. Aber ich denke, den Schaden hast Du im Wesentlichen Dir selbst bzw. Deiner Unerfahrenheit zuzuschreiben, und ein neutraler Beobachter/ Richter würde das nicht viel anders sehen.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Ronnie James Dio ist tot

    • billbo
    • 18. Mai 2010 um 22:01
    Zitat

    Ein begnadeter Musiker...

    ...und einer der nettesten weit und breit. Waren wir (als ‚Special Guest‘) vor knapp einem Jahr noch zusammen mit auf Tour. Mit 66 Jahren lebendig und fit wie ein Endzwanziger. Im eigenen Tourbus, weil er – anders als seine Mitmusiker – nach der Show lieber zusammen mit Veranstaltern, Fans, Crew, Gästen noch ein wenig feierte anstatt sofort Richtung Luxushotel zu verschwinden.

    Mit 67 Magenkrebs – und aus.

    Schluchz.

  • Analog ist Tod!

    • billbo
    • 29. April 2010 um 10:48
    Zitat

    Hier sollten evtl. die Hersteller ebenso ihre Hausaufgaben machen.

    Haben sie mit Sicherheit. Auf diese Weise aktualisieren sich nämlich sämtliche im Umlauf befindlichen Pulte früher oder später auf wundersame Weise wie von allein, und unvollständige, fehlerbehaftete frühere Softwareversionen sterben aus und bereiten dem Herstellersupport so keine Probleme mehr.

    Zitat

    Das möchte ich so nicht sagen, aber es sollte doch möglich sein eine gewisse Grundstruktur zu führen die grundsätzlich funktioniert, alles weitere funktioniert nur wenn auch die Grundstruktur durch ein Update auf dieses ausgelegt wurde und wird nach dem Motto kenn ich nicht, mach ich nicht ignoriert wenn dem nicht so sein sollte.

    :shock: Um Gottes Willen – das wäre Chaos pur. Nehmen wir an ich lade eine komplizierte Show mit vielen wechselnden Szenen, Mixes, Effekten, Überblendungen, was weiß ich. Dann MUSS gelten: ganz oder gar nicht! Auf gar keinen Fall darf es irgendwo eine Firmware geben die davon nur Teile akzeptiert und den Rest einfach ignoriert. „Teile des Setups konnten leider nicht erkannt werden. Bitte überprüfen Sie sämtliche Einstellungen.“
    Ein Alptraum!

    Ich habe von Software nicht den leisesten Schimmer. Es erscheint mir aber als ein völlig logisches Grundprinzip dass Abwärtskompatiblität gegeben sein muss, so etwas wie Aufwärtskompatibilität dagegen nicht funktionieren kann und in vielen Fällen auch nicht funktionieren darf.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Analog ist Tod!

    • billbo
    • 27. April 2010 um 22:40
    Zitat

    und diskutier auch nicht.


    „Hm, mein Chef will das nicht ... :oops: “

    „Da haben wir dann jetzt ein Problem. Weil: ICH will das aber! Dein Chef bekommt Geld dafür, dass er meinen Chefs das Teil für einen Abend zur Verfügung stellt. Und ich bekomme kein Geld dafür, dass ich den in dreiwöchiger mühseliger abendlicher Frickelei akribisch zurechtgebastelten 42kanaligen kombinierten Stereo In Ear/ Wedges Monitormix mit diversen Szenen, verschiedenen Effekten und mitsamt ausführlicher Beschriftung innerhalb einer Viertelstunde mal eben aus dem Gedächtnis komplett nachbaue.“

    Wie gesagt: so weit ist es noch nie gekommen; die Meisten sind eher froh, dass man ihnen die lästige Updaterei – falls erforderlich – ohne Aufsehens gleich mit erledigt (anstatt den großen Aufstand zu machen dass das Pult die völlig falsche Version ist und man so nicht arbeiten kann und wer da jetzt für sorgt dass das auf der Stelle geändert wird und ‚habt Ihr denn den Rider nicht gelesen/ verstanden‘ und ‚Sauladen hier‘ und überhaupt :D ).

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Analog ist Tod!

    • billbo
    • 27. April 2010 um 20:40
    Zitat

    das diskutieren und anschliessende updaten der pulte dauert definitiv länger, als ein analoges pult einzustellen und zu verkabeln.


    Das Updaten manchmal. Das Diskutieren ganz sicher nicht :-D.

    Ich schalte in solchen Fällen aus, stecke meinen USB – Stick rein, erwähne dabei in einem Nebensatz „Du hast doch sicher nichts dagegen wenn ich grad mal Dein Pult auf den aktuellen Stand bringe?“ und schalte wieder ein. Ärger gab’s deswegen noch nie – aber in 9 von 10 Fällen ein erfreut – verdutztes „oh, Du hast die neue Softwareversion dabei? Super, danke schön, endlich macht das mal einer“.
    Gleich noch schnell die Fader kalibriert, einen davon moniert („der muss demnächst mal neu“), und einen Freund gewonnen.

    Bei solchem Vorgehen sollte man sich seiner Sache allerdings schon einigermaßen sicher sein. Die Zahl der auf diese Weise während der letzten Touren persönlich aktualisierten M7 ist dafür aber mindestens zweistellig :D.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • Heil Sound HDK-8 im Test

    • billbo
    • 20. April 2010 um 11:27

    Anfang der 80er – AKG revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚D300‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Mitte der 80er - Electro Voice revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚PL‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Irgendwann in den 80ern – Audio Technika revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚ATR‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Ende der 80er – Beyer revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚TG –X‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Ende der 80er – Electro Voice revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚ND‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Ende der 80er – Shure revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚Beta‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Anfang der 90er - AKG revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚D 3000‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Anfang der 90er - Audix revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚OM‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Ende der 90er – Sennheiser revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚Evolution‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Anfang 2000 - Beyer revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚Opus‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.
    Um 2010 – Heil Sound revolutioniert mit seiner bahnbrechenden ‚PR‘ Serie den Markt der dynamischen Bühnengesangsmikrofone.
    Das Ende für SM58 + Co ist nahe.

    T. b. c. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jahreszahlen ohne Gewähr.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

  • muss man alle Digipulte bedienen können?

    • billbo
    • 19. April 2010 um 12:30

    @ gert: Du hast an entscheidender Stelle versäumt nachzuhaken :D:

    Zitat

    Ist per Email unterwegs, Und die Supportbands zahlen 30 Pfund pro show.


    Pro Band oder insgesamt :?:

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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