Arme's Deutschland.
Wenn schon, denn schon.
Arme's Deutschland.
Wenn schon, denn schon.
ZitatVorneweg vielleicht noch ein Bemerkung, die ich mir auch erst mal verinnerlichen musste:
Die Gesetze und Regularien richten sich nie nach unseren Anforderungen, sondern wir müssen schauen, wie wir unsere Anforderungen unter den geltenden Bestimmungen erfüllen können (andres Beispiel: Funkfrequenzen).
Danke für die Belehrung.
Allerdings bin ich geneigt, mir auf dem weiten Feld von Recht/ Rechtsprechung/ Rechtsverständnis/ Rechtsempfinden/ Gerechtigkeit/ ... auch vorher schon halbwegs ausreichendes Differenzierungsvermögen zuzusprechen.
Aber gut:
Zitat4.Die Beförderung stellt lediglich eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens dar;
So weit klar. Für den Transport von 20t Großholz aus dem Ruhrgebiet zum bulgarischen Technofestival und zurück (zweifelsohne Fahrtätigkeit) gibt’s Speditionen, die so was prima können. Für die Fahrt zur Stadthalle nebenan oder in der Nachbarstadt (zweifelsohne Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit von 'B') besitzt 'B' eine gültige Fahrerlaubnis. Und selbstverständlich gibt’s dazwischen (wie immer) eine riesen Grauzone.
Zitat3.Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
Auch klar. Einzelunternehmer 'B' hat sich seinem Kunden im Rahmen einer vertraglich verpflichtenden Vereinbarung zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt.
Zitat2.Die Beförderung dient der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des Unternehmens;
Jepp. 'B' ist der Unternehmer und transportiert das Zeug zwecks außerbetrieblichen Gebrauchs eigenverantwortlich zu seiner Baustelle.
Zitat1.Die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt;
Hier stinkt der Fisch. Dieser Satz ist imho schlicht falsch und verwechselt (bewusst?) die Begriffe Eigentum und Besitz. Nach diesem Satz dürfte praktisch niemand Werkverkehr betreiben, denn Eigentümer kostenintensiver Investitions- und Wirtschaftsgüter ist heutzutage fast immer eine Leasinggesellschaft/ Bank/ Importeur/ Großlieferant/ o.ä. und nicht das Unternehmen 'A', bei dem das Zeug vorübergehend im Lager steht. 'A' ist lediglich der Besitzer. In dem Moment, in dem 'B' das Zeug in seine Verfügungsgewalt übernimmt (um es z.B. unter seiner Verantwortung auf einer von ihm betreuten Baustelle einzusetzen) ist 'B' der Besitzer. Kurz und gut: darf 'B' nicht, dann darf auch 'A' nicht.
Liege ich da völlig falsch?
In der Praxis ist der Inhalt unserer Transportfahrzeuge, mit dem wir unsere Aufträge ausführen, fast immer ein Konglomerat, dessen Eigentums- und Besitzverhältnisse oft nicht eindeutig zuweisbar sind. Firmeneigenes Material, zugemietetes Material (gerne auch vom durchführenden Sub), persönliche Werkzeuge, Endorsementkram, Verbrauchsmittel. Genau genommen darf den jobfertig beladenen Firmen- LKW also überhaupt niemand fahren.
Ich möchte nicht missverstanden werden. Der Sinn der Fahrpersonalverordnung (Schutz der Allgemeinheit vor sich selbst ausbeutenden Tagelöhnern und dieser vor sich selbst) ist mir klar und steht völlig außer Frage. Und LKW fahre ich schon länger nicht mehr.
Andererseits ist mir der Kampf gegen unnötiges 'Berufsverbietertum' irgendwie heilig :D. Und wenn mir diesbezüglich irgendetwas unsinnig/ unausgegoren/ spanisch vorkommt frag' ich daher gerne auch 10 mal nach.
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Eine Spur ausführlicher darf der Beleg für diese Behauptung ruhig sein ![]()
Falco, die Diskussion hier dreht sich m.E. nicht um 'Fahrpersonal'. Wenn Unternehmer A weiß, dass er ständig/ regelmäßig/ immer mal wieder/ saisonal Fahrer braucht, dann stellt er welche ein (sofern er welche findet), notfalls auf 420 Euro Basis. Alles andere wäre (auch wirtschaftlicher) Unfug.
Unternehmer B möchte aber gar nicht als Fahrer arbeiten. Nicht in der Güterbeförderung und nicht in der Personenbeförderung; ist ihm viel zu schlecht bezahlt. Er lebt als selbständiger Veranstaltungstechniker von den Kunden, die ihn mit der technischen Durchführung von Veranstaltungen beauftragen. Und dazu muss er mit seinem Arbeitsmaterial (eigenem/ angemietetem/ ihm zur Verfügung gestelltem) morgens zur Baustelle gelangen. Und abends ins Hotel oder zurück nach hause. Und nach 3 Tagen wieder zurück zur Firma/ zum Autovermieter/ zur nächsten Baustelle, die fortan ein Kollege betreut, welchem er dort auch die Autoschlüssel übergibt.. Mit einem geeigneten Fahrzeug, welches gerade zur Verfügung steht und für welches er eine geeignete Fahrerlaubnis besitzt.
Das ist kein konstruierter Sonderfall, sondern gängiger Alltag. Dafür finde ich auch in deinen Links keine zufriedenstellenden Antworten. 'B' kann den Auftrag (incl. Fahrt zur Baustelle) annehmen oder ablehnen – er ist also nicht weisungsgebunden. 'B' wird u.U./ von Fall zu Fall selbst ein geeignetes Fahrzeug mieten und dem Auftraggeber weiter berechnen. Zusätzlich zu seinem Frontplatz, der bei der Produktion ebenfalls mit eingeplant ist. Oder halt das Fahrzeug nehmen, was bei ihm oder seinem Auftraggeber eh gerade frei ist. Und dabei ist die einstündige Fahrt zur dreitägigen Baustelle vernachlässigbar gegenüber der vereinbarten Gesamtleistung/ -Arbeitszeit.
Darf 'B', oder darf er nicht?
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Die Sache mit den Splittern würde ich mir an deiner Stelle dabei komplett sparen. Sind sie gut (MU- Metall geschirmte Trafos), dann sind sie auch richtig teuer. Sind sie billig (ungeschirmte Trafos), dann fängt man sich insbesondere bei engem Rackeinbau zusammen mit anderen Geräten u. U. ungeahnte Fehler ein.
Stattdessen ein 32er Patchfeld mit 2 Auflösungen dran: eine feste zum Monitorpult (die braucht noch nicht einmal abnehmbar zu sein), eine über Harting male o.ä. + passendem Gegenstück als 15m Auflösung auf XLR. Fertig.
Wer ganz sicher gehen möchte, gestaltet - für den Fall der Fälle - die gemeinsame Masse/ Abschirmung der FOH- Auflösung auftrennbar; über einen Schalter oder z. B. eine Bananensteckerbrücke. Haben wir bei allen unseren 32er Peitschen so gelöst (2 Buchsen + Bananenbrücke im Steckergehäuse). Und m. W. in 25 oder 30 Jahren noch niemals gebraucht - eine (1!) Schukodose auf Tonanlagenpotential findet man auf wirklich jeder Bühne dieser Welt. ![]()
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Solche bandeigenen Monitorracks (incl. Mikrofonsatz, Looms, etc.) werden zur Zeit mehr und mehr zum Standard bei häufig spielenden/ tourenden Profitruppen, dank drastischen Gewichts- und Preisverfalls bei tauglichen Digitalpulten und sonstigem technischem Zubehör. Und selbstverständlich incl. des erwähnten 10 oder 15m Multicores mit Auflösung dran für FOH - Gold wert wenn es mal wieder heißt "unsere Stagebox ist da hinten an der Wand... ich dachte (nach einmal flüchtig Rider überfliegen :roll: ) ihr seid auf der Bühne autark und macht dort alles selbst... ?".
Mit freundlichem Gruß
BillBo
ZitatWarum muss denn hier ständig nach irgendwelchen Umgehungen gesucht werden. Alles, was es zu diesem Thema zu lesen gibt, steht in den beiden Links die ich gegeben habe und allen anderen Infos auf den Seiten. Die IHK Stuttgart leistet da hervorragende Arbeit. Bitte lest euch auch die dort verlinkten Urteile zur "freier Fahrer"- Thematik durch. Die laufende Rechtsprechung dazu ist eindeutig.
Gar so einfach ist es offenbar nicht. Sonst käme diese Diskussion nicht ständig wieder auf.
Formulieren wir die Angelegenheit daher mal in einem klar verständlichen Satz:
"Selbständigen Einzelunternehmern ist es grundsätzlich bei Strafandrohung untersagt, aus beruflich bedingtem Anlass einen LKW über ... zGG. im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Es sei denn, dieser ist leer oder es befinden sich ausschließlich Dinge aus seinem Besitz darin."
Ist das so, oder ist das nicht so?
(Ich bin deutlich jenseits der 55 und habe schon länger keine Veranlassung und Lust (mehr), mit 18t – Tandemhängerzügen und Klasse 3- Führerschein quer durch Europa zu fahren. Den oben formulierten Satz glaube ich trotzdem erst dann, wenn ihn mir jemand schwarz auf weiß zeigt.)
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Meine Lösung:
1- Kick
2+3- 2x "Underhead". 2 zusätzliche Kugeln an geeigneter Position im Schlagzeug l/r der Snare. Nur für Monitor, nix monokompatibel, sondern hart l/r gepanned
4- Drum Pad
5- Bass
6- Gtr
7- Gtr
8+9- Keys stereo (viele Keyboardsounds sind mono arg dröge, vor allem unterm Kopfhörer)
10- Synth Pad
11- Vox
12- Vox
13- Vox
14/15 Ambience (Ambience lebt von Stereo!)
16- TB
Mit freundlichem Gruß
BillBo
P.s.: Mist, St.Pauli war paar Sekunden schneller...
Mach mit den Lautsprechern, was du mit den Mikros (vergeblich) versucht hast: bau eine Schallwand drumherum.
Ganz im Ernst: L und R bündig neben die Box als Schallwanderweiterung 1-2m Feuer- oder Schallschutzrigips. Je dicker und schwerer, um so besser. Und die Schallübertragungswelt in deinem Problembereich sieht von einem Moment zum anderen völlig anders aus.
Lautsprecherkonstruktionen welche in der Lage sind, Grundton oder gar Bässe sinnvoll gerichtet abzustrahlen, sind vor allem eins: GROSS! Riesengroß. Viel, viel größer als der Zeitgeist erlaubt, und erst recht viel größer als die Reklametexte für kompakte, billig herstell- und vertreibbare modische Kompaktautsprecherlein erfolgreich suggerieren.
Das wusste man bereits vor 80 Jahren. Und baute und betrieb damals Lautsprecheranlagen nach physikalischen Gesichtspunkten und nicht nach denen des Marketings:
http://www.lansingheritage.org/images/lmco/bulletins/5b.jpg
Mit so was und 50 Watt würde dein Opa noch heute lächelnd jede 'moderne Hochleistungskompaktbox' mühelos vom Tisch fegen.
Sämtliche Kleinlautsprecherkonstrukte, egal ob in Stäbchen-, Würfel- oder Ziegelsteinform, können Schall nur dann einigermaßen sinnvoll in eine Vorzugsrichtung abstrahlen, wenn sie auf eine Wand geschraubt (oder besser noch in eine eingebaut) werden. Zum Beispiel in das Portal einer 'Guckkastenbühne', in eine großflächige Schallwand über der Bühne, o. Ä.
Ansonsten bleibt dir im Zweifel nur der Lowcut - mitsamt dem modernen (piepsigen, erbärmlichen) Klangerlebnis.
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Natürlich mache ich das noch vieeel länger, überforderter Einzelunternehmer bin ich (fast) genau so lange, und in Sachen (Selbst-)Vermarktung bin ich (und war ich schon immer) miserabel schlecht. Irgendwas ist ja immer.
Richtig ist allerdings, dass es mir der absehbar so langsam einsetzende gleitende Übergang in den Ruhestand erlaubt, die Dinge gelassener zu sehen als früher. ![]()
Trotzdem mag ich das Rumgeprotze mit Zahlen und die damit u. U. geweckten falschen Erwartungen nicht. 1600 bis 2000 brutto klingt schon mal sehr viel realistischer als das doppelte (angebliche) Angestellten – Durchschnittsgehalt. Wer mehr will, egal ob selbständig oder angestellt, muss sich (zumindest vorübergehend) mächtig krumm machen. Oder aber über ein besonderes Talent verfügen; und in jedem Fall sehr viel Glück haben.
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Direkt mal eben nachgeschaut: auf dem GL16 Horizontal - Directivity Plot kann man den geschilderten 300Hz Problembereich förmlich 1:1 sehen. :wink:
Ist jetzt natürlich eher Zufall; Entfernungsverhältnisse und Raumresonanzen sind vermutlich auch hier entscheidender. Ist aber auch ein schönes Beispiel dafür, wie bereitwillig man Reklameangaben ("Abstrahlung 100°x30°") Glauben schenkt, wenn sie genehm erscheinen und man daher darauf verzichtet, die dahinter verborgenen Zusammenhänge näher zu hinterfragen bzw. verstehen zu wollen.
Mit freundlichem Gruß
BillBo
ZitatMister.Lange, bist Du "Personal, das zur Verfügung gestellt wird"?
Auch wenn (oder auch weil :D) du mir das vielleicht hieb- und stichfest widerlegen wirst: ich antworte mal stellvertretend mit "ja klar".
Als Freelancer/ Selbständiger/ Einzelunternehmer stelle ich mich (meine Arbeitskraft/ mein Wissen/ mein Werkzeug/ Teile meines Materialbestandes/ ...) meinem Kunden/ Auftraggeber zur Verfügung. Nicht als Fahrpersonal (dann würde mir ja offenbar automatisch Scheinselbständigkeit unterstellt), sondern als Subunternehmer für die Durchführung des angenommenen mehrtägigen Auftrags, welche u. a. auch zwingend und ganz selbstverständlich beinhaltet, dass der LKW mit Material drauf morgens zur Baustelle gefahren wird und am letzten Tag wieder zurück. Fahrerlaubnis/ Unternehmerkarte/ Fahrerkarte - selbstverständlich auch alles geregelt.
Welche Textstelle in welcher Verordnung verbietet mir explizit genau diese 2 Stunden Fahrt?
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Audiobo: Zustimmung!
Ich weiß nicht, was ein Seeburg A16 oder A24 ist. Vermutlich aber eine Kleinlautsprecherbox ohne nennenswerte Richtwirkung unter 300-400Hz o.ä.
Dein Problem sind also eher nicht die Mikrofone, sondern (in Verbindung mit der Raumakustik) die Lautsprecher.
Sprachübertragung? Lowcut auf 400Hz (oder noch höher) – fertig.
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Wäre ich auch geneigt, das so zu sehen. Wenn – tja, wenn ich nicht von den meisten Amitechs, die ich so kenne und die mir immer mal wieder begegnen wüsste, dass sie sehr wohl für 500 Dollar o. ä. unterwegs sind. Die Woche, versteht sich; und nach 6 Wochen heißt es "tschüss, vielen Dank, war super, bis demnächst vielleicht mal". Gut, das ist jetzt nicht immer unbedingt premium league – aber um ahnungslose friend-of-band Dilettanten handelt es sich dabei auch nur in den allerseltensten Fällen.
Was mir aus der angloamerikanischen Szene geläufig ist sind so eine Art Service on Demand- Verträge. Also für (übersichtliches) Festgehalt als Tonler angestellt bei einem Künstler bzw. dessen Agentur; dafür verpflichtet, mit bestimmter Vorlaufzeit exclusiv verfügbar zu sein. Für jede Show gibt’s Gage obendrauf, in Leerlaufzeiten darf/ muss man sich dafür auch anderweitig nach Aufträgen umschauen.
Wie so eine Übereinkunft ganz konkret aussieht weiß ich nicht. Aber die Amis sind in solchen Angelegenheiten ja flexibel – mit einem strammen Deutschen Gewerkschaftsführer würde ich so etwas lieber nicht aushandeln wollen müssen.
Und außerdem gibt es hierzulande doch sicherlich eine Verordnung, die solche – für beide Seiten halbwegs fair funktionierende – Übereinkünfte strengstens untersagt. ![]()
Der verlinkte WSJ- Artikel ist dagegen vermutlich eher ein journalistisches Werk der Sorte "ich muss hier jeden Tag irgendwas schreiben. Gut, dann schreib' ich halt irgendwas... ". Wobei der im Kern (Livebusiness statt Plattenverkäufe) sicherlich stimmt. Nach den Millionären unter den Gitarrenroadies wird man allerdings trotzdem sehr gezielt suchen müssen.
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Jau. Alle 'typischen FOHler' (egal ob freie oder feste) die hier mitlesen und deren Mindesteinkommen zwischen 60.000 und 120.000 Dollar pro annum liegt, bitte mal aufzeigen.
120k (bzw. 240k, die man für ein solches Einkommen als Selbständiger ja mindestens einnehmen muss, wie man anderswo gerade schön schlüssig nachlesen kann) - das sind nicht mal 500 Shows à 500 Dollar. Auch Monitorjobs zählen! Kommt Jungs (und Mädels). Her mit euren Auftragsbüchern, outet euch!
Mit freundlichem Gruß
BillBo
ZitatUnterm Strich hat ein Angestelltenverhältnis mehr Vorteile für beide Seiten.
Ist das so? Oder ist das nur eine von der (derzeit, hierzulande) als politisch korrekt angesehenen Meinung beeinflusste Annahme?
Schon in uns wirtschaftlich nahe stehenden Gesellschaftssystemen wird das durchaus nicht zwingend gleich gesehen. Für den Japaner etwa ist (überspitzt) 'die Firma' unangefochtener Lebensmittelpunkt; wer krank feiert oder die 2 Wochen Jahresurlaub tatsächlich voll in Anspruch nimmt gilt im Wiederholungsfall als asozial. Im Bewusstsein vieler US- Amerikaner dagegen kommt 'employed' kurz vor obdachlos – wer was auf sich hält und/ oder es wirklich zu etwas bringen will betreibt als freier Mensch selbstverständlich sein eigenes Business. Ob IT- Startupgarage in Silicon Valley oder Abbruchunternehmer in Detroit ist dabei erst mal egal.
Der verlinkte Artikel strotzt m. E. nur so vor Willkür und Beliebigkeit. Mit solchen Zahlenspielchen kann sich jeder nach Gutdünken jede beliebige Wahrheit zusammenbasteln.
Schon der Gedankenansatz 'riecht'. Stundensatz für Selbständige? Als Selbständiger/ unternehmerisch Tätiger biete ich meiner potentiellen Kundschaft keine Zeiteinheiten an, sondern ein Ergebnis. Wie und mit welchem persönlichen Zeitaufwand ich das bewerkstellige ist eine Frage von Geschick und Kreativität – ob ich damit marktfähig bin wird mir mein Auftragsbuch zeigen; und ob ich das pekuniäre Ergebnis dann als ausreichend empfinde entscheide ich selbst.
Gehen wir aber ruhig mal davon aus, dass die Sache mit dem durchschnittlichen Angestelltengehalt zutrifft. Der teuerste Angestellte bei VW bekommt 15 Millionen brutto im Jahr. Wie viele angestellte Taxifahrer/ Friseure/ Pflegehelfer/ Briefträger/ u. ä. 1500 Euro Jobs (von 'ungelernten' Arbeitsverhältnissen mal ganz abgesehen) muss man da jetzt gegen rechnen, um auf den angegebenen Schnitt zu kommen? Und was bedeutet diese zufällige Zahl dann für die Lebenswirklichkeit des Einzelnen? Richtig: nichts. Zwischen tausend und einer Million im Monat ist bei diesem Gedankenspiel alles richtig. Und noch weniger als nichts bedeutet sie, weil sie beispielsweise nicht das Heer derjenigen berücksichtigt, die erst gar keine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsstelle finden und sich als Praktikanten und/ oder mit Gelegenheitsjobs durchs Leben schlagen.
Auch der Rest ist an vielen Stellen zumindest ungenau. Natürlich benötige ich bestimmte Arbeitsmittel. Den Computer und das Buchführungsprogramm etwa setzt der Selbständige als Betriebsausgaben von der Steuer ab. Der Angestellte, der in der Realität mit dem gleichen Computer und der gleichen Software seine Steuererklärung macht, bezahlt das von seinem versteuerten Einkommen.
Und rein gar nichts sagt die ganze Gegenrechnerei aus (von Skyper bereits angesprochen) zu so etwas wie persönlicher Lebenszufriedenheit. Was ist es mir wert, fast (abhängig vom persönlich definierten Mindestkontostand) nach Belieben auch mal 'nein' sagen zu können? Heißt mein Lebensideal zwangsweise Karriereleiter (nebst damit verbundenem Kontostand und Doppelgarage mit Nobelhobel), oder vielleicht auch nur 40 Jahre Vierzigstundenwoche (nebst damit verbundener relativer materieller Sicherheit und 2x 2 Wochen Malle/ Jahr)?
Vielleicht muss ein Unternehmensberater (der berufsbedingt in BWL und Zahlen denkt) die Dinge so sehen, sonst wäre er wahrscheinlich nicht Unternehmensberater geworden. Und natürlich taugt so eine Geschichte zumindest als Denkansatz allemal.
Ich dagegen freu' mich auf meine nächste Russlandtour: incl. Schlafmangel, Krawallmusik, betrunkenen Veranstaltern, Schrottcatering und - ähm - alternativen Beschallungslösungen. Und auf die wohlverdiente kreative Pause danach.
Mit freundlichem Gruß
BillBo
Oh oh, ich seh schon: der Stand meiner Privatmediathek ist - selbst bei noch so gutem Willen - wohl oder übel nur noch als 'hoffnungslos veraltet' zu bezeichnen. :cry:
ZitatIch hoffe ich spreche im Sinne aller Schwaben :wink:
Von dort (und aus benachbarten Gehegen) kenne ich lediglich den Begriff 'einzigschde' ?
Vorsicht – akute Shitstormgefahr! ![]()
Wobei, wenn ich’s mir recht überlege: 10-12 Std. auf Baustelle. Davon allenfalls 3 Std. echte Arbeit als Tonler, der Rest bei anspruchsvoll- gesundheitsförderndem 3D- Tetris - Freizeitsport/ im Catering/ unter der Dusche/ auf dem Sofa im Dressing Room/ an der Bar/ im Nightlinerbett. Haut doch prima hin, die Sache mit den 77 Euronen Mindeststundensatz!
Wie fast immer bei solchen Zahlenkonstrukten kann man sich auch hier mal wieder die Realität nach Belieben schön rechnen. Und zwar aus jeder beliebigen Perspektive! ![]()
Mit freundlichem Gruß
BillBo
djobi: nirgendwo. Nur mal kurz den unverwüstlichen deutschen 'Ur - Tourbus' der Szene, nebst ebenso unverwüstlichem Fahrer ("Essen - Thessaloniki nonstop? Klar, kein Problem, Tank ist doch groß genug!").
Um die Frage nach dem tatsächlichen Einfluss des Bandtonlers auf die Technik mal umfassend abzuhandeln, hier eine sinngemäße Übersetzung dazu aus der ehemaligen Rubrik "The Old Soundman" (m. W. leider eingestellt) aus dem PSW:
"Mein Sohn, du fragst mich tatsächlich nach deinem, ähm, Einfluss? Ich verrate dir etwas, junger Freund: ich war verantwortlicher Toningenieur auf Tourneen durch Hallen ab 10.000 Sitzplätze aufwärts. Und mein Einfluss auf den Sound dort war kleiner als der des örtlichen Pförtners."
Ich finde, damit ist im Prinzip alles Notwendige gesagt. ![]()
Mit freundlichem Gruß
BillBo