ich habe damals für meine angepassten Ohrstöpsel von der Firma "Köttgen Hörakkustik" anfertigen lassen und das hat vor 2-3 Jahren rund 200 EUR (Paar incl. Filter) gekostet.
Ich kann angepasste Ohrstöpsel nur empfehlen!!!
ich habe damals für meine angepassten Ohrstöpsel von der Firma "Köttgen Hörakkustik" anfertigen lassen und das hat vor 2-3 Jahren rund 200 EUR (Paar incl. Filter) gekostet.
Ich kann angepasste Ohrstöpsel nur empfehlen!!!
Also den "Pfeifton" habe ich (neben ein wenig rauschen) nur beim Live-Bericht vom ZDF. Der Ton bei der ARD ist OK.
Ich habe gerade extra mal nen Kopfhörer angeschlossen und da ist er ganz deutlich zu hören; wie gesagt, nur beim ZDF (DVB-T Köln)!
Also ich muss auch sagen:
Respekt ![]()
Das sind Dimensionen, die kann man sich kaum vorstellen.
Was mir aber gerade am Gottesdienst-Ton (Sonntag morgen) auffällt, ist ein "anhaltender hoher Pfeifton". Liegt devenitiv nicht am Fernseher, da es auf allen Fernsehern in der Wohnung zu hören ist!
Ist dieser Dauerton bei Euch auch zu hören?
ruf doch einfach mal bei Rodec-Deutschland an und schildere das Problem. Evtl. hat er da einen Tip! Schaden kann es bestimmt nicht.
ZitatPhase acoustics
Drosselstrasse 16
D-72124 Pliezhausen
Tel. +49-7127-972479
Fax +49-7127-972477
Hab ich gerade auf der Rodec-Homepage gefunden:
ZitatZerlegen des Gerätes
es kommt ständig vor, daß Kunden "von oben her" das ganze Mischpult demontieren und dann über die Serviceunfreundlichkeit fluchen, was NICHT stimmt - jedes RODEC Mischpult lässt sich ganz bequem in ca. 1 Minute öffnen um z.B. Fader zu tauschen: 3 Schrauben auf der Frontplatte vorne, 3 Schrauben auf der Unterseite des Deckels, 2 Schrauben an der Seite des Deckels - fertig!!! Einfacher geht es nicht!
Nachzulesen hier
ich habe selber zwar noch keinen Rodec aufgemacht, aber soweit ich weiß geht es auch von vorne!!! Wenn mich nicht alles täuscht, dann einfach die ganzen Poti-Knöpfe abnehmen und die Schrauben der Frontplatte lösen. Schau doch mal auf die Seite von Rodec! Evtl. gibt es da eine Demontage-Anleitung.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!!!
[EDIT] Nicht von vorne das Gerät öffnen !!!! (siehe mein Posting weiter unten!)
Gruß
Botex
Headbanging wird mit Kopfhöhrern wohl auch nicht gehen :lol:
Wenn Zeit und Möglichkeit ist, würde ich auch gerne vorbei kommen!
Mitbringen könnte ich bei Interesse ein
- KMT PAC3 System (SW 1520 Bässe & DF 1022 Topteile)
und / oder
- KMT PAC2 System (SW118 Bässe & CS 215 Topteile)
und / oder
- KMT CM215 Original - die könnte man dann einmal mit den CM215-Nachbauten von "Lightcommander" vergleichen
Gruß
Botex
ich kann mischpultschorsch nur voll zustimmen
Also ich sehe die Sache auch eher positiv.
Zum Einen weiß der oder die jenige, was da auf den Praktikanten zukommt und zum Anderen ist es evtl. eine Chance. Ich denke auch, dass (wenn es nicht vorgesehen ist) der Praktikant nicht unbedingt bezahlt werden muss. Das kann man ja nach Ende des Jobs von der Leistung abhängig machen; also auf freiwilliger Basis.
ich gehe mal davon aus ... zumindest einmal bei Schreiben ![]()
ich gehe mal davon aus ... zumindest einmal bei Schreiben ![]()
Zitat von "Magic"Das ist wirklich Verhandelungssache.
Am besten beim örtlichen Verleiher anfragen, die Jobs pro Jahr vorlegen, dann gibt es auch einen guten Preis !![]()
Gruß Dirk
Ich kann Dirk nur bestätigen!
Ich arbeite "zwischendurch" auch bei einer kleinen Autovermietung (ca. 30 Fahrzeuge PKW&Transporter) und wir sind in der Regel "flexibler" und auch günstiger oder preislich in der Region wie die "großen" Autovermieter.
Es kommt halt drauf an, wie oft und wieviele Fahrzeuge man braucht. Bei 2-3 Sprinter und 1-3 7,5to in der Woche sieht es preislich natürlich anderes aus, als bei 1-2 Anmietungen im 1/2 Jahr. In der Regel gibt es die Sonderkonditionen nicht zur ersten Miete oder nur dann, wenn mehrere Reservierungen gemacht werden. Ist halt genauso, wie in jeder Branche, oder wie reagiert Ihr, wenn einer ankommt "Mach mal einen Sonderpreis für die Veranstaltung, ich/wir kommen x-mal im Jahr und buchen Dich!"
Gerade was die flexibilität angeht, sind meisten kleine örtliche Verleiher gegenüber den "großen" oft einen großen Schritt voraus. Zustellung/Abholung sind bei guter Zusammenarbeit oft im Preis mit drin. Oder so ist es bei uns z.B. kein Prob, wenn ein "guter" Kunde anruft und den Transporter für morgens 8:00 Uhr bestellt hat und er jedoch (ausnahmsweise) gerne am Vortag laden möchte um "zeitig weg zu kommen"; häufig ist dies dann ohne Mehrberechnung!
Wer aus dem Kölner Raum kommt und noch Fragen hat, kann sich gerne per PM bei mir melden.
Gruß
Botex
Zitat von "Magic"Das ist wirklich Verhandelungssache.
Am besten beim örtlichen Verleiher anfragen, die Jobs pro Jahr vorlegen, dann gibt es auch einen guten Preis !![]()
Gruß Dirk
Ich kann Dirk nur bestätigen!
Ich arbeite "zwischendurch" auch bei einer kleinen Autovermietung (ca. 30 Fahrzeuge PKW&Transporter) und wir sind in der Regel "flexibler" und auch günstiger oder preislich in der Region wie die "großen" Autovermieter.
Es kommt halt drauf an, wie oft und wieviele Fahrzeuge man braucht. Bei 2-3 Sprinter und 1-3 7,5to in der Woche sieht es preislich natürlich anderes aus, als bei 1-2 Anmietungen im 1/2 Jahr. In der Regel gibt es die Sonderkonditionen nicht zur ersten Miete oder nur dann, wenn mehrere Reservierungen gemacht werden. Ist halt genauso, wie in jeder Branche, oder wie reagiert Ihr, wenn einer ankommt "Mach mal einen Sonderpreis für die Veranstaltung, ich/wir kommen x-mal im Jahr und buchen Dich!"
Gerade was die flexibilität angeht, sind meisten kleine örtliche Verleiher gegenüber den "großen" oft einen großen Schritt voraus. Zustellung/Abholung sind bei guter Zusammenarbeit oft im Preis mit drin. Oder so ist es bei uns z.B. kein Prob, wenn ein "guter" Kunde anruft und den Transporter für morgens 8:00 Uhr bestellt hat und er jedoch (ausnahmsweise) gerne am Vortag laden möchte um "zeitig weg zu kommen"; häufig ist dies dann ohne Mehrberechnung!
Wer aus dem Kölner Raum kommt und noch Fragen hat, kann sich gerne per PM bei mir melden.
Gruß
Botex
ZitatDefinitiv wurden von den örtlichen Technikern oder vom Veranstalter die Ausleger NICHT entfernt.
Das konnte ich mir auch nicht vorstellen. Ich habe im WDR den Bericht über die Sache gesehen. Da wurde auch jemand von Euch befragt (warst Du das?) und aufgrund des Interviews konnte man schon sehen, dass die Stützen nicht vom Veranstalter oder von Euch entfernt wurden.
Aber so könnte man den Satz auslegen! Daher hab ich es nochmal gepostet. Ganz nach dem Motto "Das Ding stört! Macht das mal weg; Sicherheit ist egal". Aber wie ich schon geschrieben habe, mir ist klar, dass die Füße nicht von Euch/Veranstalter entfernt wurden!
ZitatWie die Polizei mitteilte, sei an den Scheinwerferstativen jeweils eine der Fußstützen entfernt worden - vermutlich um Stolperfallen für die Zuschauer zu vermeiden.
hört sich aber jetzt so an, also ob die "Fußstützen" der "Lichtstative" vom Veranstalter oder der Beschallungsfirma entfernt wurden!
danke für die ausführlichen Infos :lol:
P.S.: bzgl. DIN 15 905 Teil 5
Da tue ich mich mit der Formulierung etwas schwerer. Könntest Du evtl. auch hier eine kurze Beispielformulierung posten ![]()
hm, also hat der Betreiber/Veranstalter dafür zu sorgen, dass alle nötigen (personellen) Vorraussetzungen erfüllt sind.
Mal angenommen, die Firma XY wird mit der Beschallung einer Veranstaltung beauftrag und schlägt mit 2-3 Leuten dort auf (keiner von denen ist Fachkraft bzw. Meister), baut alles (siehe Beispiel oben) auf und die Veranstaltung läuft. Dann taucht jemand vom Bauamt auf und fragt nach der Fachkraft/dem Meister. Es ist keiner da! Was passiert?
a) dem Betreiber/Veranstalter ?
b) der Firma XY ?
c) mit der Veranstaltung? (wird diese abgebrochen?)
Kann die Firma XY für irgendwas verantwortlich gemacht werden (z.B. bei Abbruch => Umsatzausfall?)
===
Es geht halt darum, dass sich fast alle meiner Veranstaltungen im Bereich unter 50m² Szenefläche abspielen. Es sind halt 5-6 Veranstaltungen im Jahr, wo diese 50m² überschritten werden (Szenefläche so um die 60-70 m²; maximal 100m²). Dabei handelt es sich um Standart-Sachen ohne aufwendig geflogenes Equipment usw.. Auf Sicherheit & Gefahren werden natürlich geachtet und entspechende Sicherungen eingesetzt (z.B. Safetys nach BGV C1). Es ist also nicht so, dass mir alles völlig egal ist, sondern ich achte schon darauf, dass "anständig gearbeitet wird".
Jetzt ist halt die Frage, wie ich mich verhalten soll? Natürlich würde ich auch gerne weiterhin solche Veranstaltungen annehmen, bin mir aber der Konsequenzen nicht so ganz klar!? ![]()
Wie ist das denn eigentlich, wenn ich (bei den Veranstaltungen, wo Bedarf besteht) den Veranstalter schriftlich drauf hinweise das eine Fachkraft/Meister benötigt wird und mir dies auch unterschreiben lasse? Kann ich dann ruhigen Gewissens meinen Job machen (ich habe meine Informationspflicht erfüllt)?
Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit der VstättVO aus NRW und da wirft der §40 bei mir gerade ein paar Fragen auf.
ZitatAlles anzeigen§ 40 VstättVO - NRW
Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für
Veranstaltungstechnik, technische Probe(1) Die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik müssen mit den bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen und sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vertraut sein und deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, während des Betriebes gewährleisten.
(2) Beim Auf- oder Abbau technischer Einrichtungen von Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5 000 Besucherplätzen sowie bei wesentlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an diesen technischen Einrichtungen und bei technischen Proben muss mindestens ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik anwesend sein.
(3) Bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5 000 Besucherplätzen müssen mindestens ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Bühne/Studio oder der Fachrichtung Halle sowie ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Beleuchtung anwesend sein.
(4) Bei Szenenflächen mit mehr als 50 m² und nicht mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5 000 Besucherplätzen müssen die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 zumindest von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit abgeschlossener Berufsausbildung gemäß der Verordnung über die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 621) und mindestens drei Jahren Berufserfahrung wahrgenommen werden.
(5) Bei Großbühnen sowie bei Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche und bei Gastspielveranstaltungen mit eigenem Szenenaufbau in Versammlungsräumen muss vor der ersten Veranstaltung eine nichtöffentliche technische Probe mit vollem Szenenaufbau und voller Beleuchtung stattfinden. Diese technische Probe ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen. Beabsichtigte wesentliche Änderungen des Szenenaufbaues nach der technischen Probe sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Die Bauaufsichtsbehörde kann auf die technische Probe verzichten, wenn dies nach der Art der Veranstaltung oder nach dem Umfang des Szenenaufbaues unbedenklich ist.
Wenn ich das alles richtig lese, dann muss bei Großbühnen oder Szeneflächen von mehr als 200m² beim Auf- oder Abbau, bei wesentlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und bei technischen Proben muss mindestens ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik anwesend sein. Bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen muss mindestens ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Bühne/Studio oder der Fachrichtung Halle sowie ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Beleuchtung anwesend sein. Der Verantwortliche wird in §39 definiert:
Zitat§ 39 VstättVO - NRW
(1) Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sind
1. die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik der Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle vom 26. Januar 1997 (BGBl. I S. 118),
2. technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Prüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit §§ 5, 6 oder 7 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle vom 26. Januar 1997 (BGBl. I S. 118) in der jeweiligen Fachrichtung,
3. Diplomingenieure der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen in der jeweiligen Fachrichtung, denen die oberste Bauaufsichtsbehörde ein Befähigungszeugnis nach der Anlage, die Bestandteil dieser Verordnung ist, ausgestellt hat.
Absatz 4 §40 sagt, dass die Punkte 1-3 aus §40 bei Szenefläche größer 50m² und kleiner 200m² auch von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung durchgeführt werden können.
Ich hoffe, soweit habe ich alles richtig verstanden!???
Wenn ich das richtig interpretiere, dann muss nach VstättVO erst ab einer Szenefläche von mehr als 200m² ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bzw. eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik anwesend sein!?
Ein praktische Beispiel:
Veranstaltung in einem Saal mit fest installierter Bühne von 70m². "Standart-Technik" (Front-PA, 1-2 Delay-Lines, ...) Muss dort jetzt eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder eine Person nach § 39 VstättVO - NRW 1-3 anwesend sein? Wenn ja, wann (Auf- und/oder Abbau, während der Veranstaltung)?
Verantwortlich für die Umsetzung der VstättVO ist ja der Betreiber bzw. der Veranstalter der Versammlungsstätte. In wie weit geht diese Verantwortung auf z.B. die Licht- & Ton-Firma über bzw. kann dieser übertragen werden? Nach dem Motto: Veranstalter (z.B. ein Verein) sagt: "Da habe ich keine Ahnung von, ich habe die Firma XY doch für Licht & Ton gebucht und gehe davon aus, dass die alles mitbringen!"
Im Falle einer Mitverantwortung der Licht & Ton-Firma:
Kann ich (z.B. per schriftlichen Hinweis das für diese Veranstaltung eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik bzw. ein Meister vor Ort sein muss, der vom Veranstalter/Betrieber unterschrieben wird) diese "Verantwortung" abgeben/weitergeben?
Fragen über Fragen, aber ich hoffe Ihr könnt mir bei der Beantwortung helfen.
Gruß
Botex