Bestuhlungsplan

  • Hallo


    Ein kleiner Verein plant eine Veranstaltung, jedoch wollte der Betreiber der Halle eine Bestuhlungsplan haben.
    Ist ja eigentlich auch gut so aber was komisch ist das schon seit Jahren Veranstaltungen in der Halle stattfinden wo keine Bestuhlungsplan benötigt wird.
    Auf nachfrage bei dem Betreiber und beim Bauamt ob es schon einen Bestuhlungsplan für die Halle gibt, hieß es Nein.
    Mich wundert es das jetzt auf einmal ein Verein der zum 1 mal dort eine Veranstaltung machen will ein Bestuhlungsplan brauch und andere die Jahre lang dort drin sind nichts brauchen.


    In einer anderen Halle wo der Verein letztes Jahr war wurde keine Bestuhlungsplan benötigt.
    Wie wird das den festgelegt ob ein Bestuhlungsplan benötigt wird oder nicht ?
    Kommt das auf die Größer oder Nutzungsart der Halle an, entscheidet das der Betreiber .. ?

  • Gehen wir es andersrum an:
    Wer ist der Betreiber der Halle, wie viele Personen passen in die Halle mit Nebenräumen?
    Handelt es sich um eine Versammlungsstätte, dann müsste es Bestuhlungspläne geben.


    Eine Veranstaltung des Födervereins "Rote Autos"? :wink:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Ich nehm mal an, daß Du (Themenstarter) zu dem Verein gehörst.


    Was für ne Art Veranstaltung es wird (ob Tische und Stühle für alle aufgestellt werden und vielleicht noch Platz für Tanzwege # Fluchtfläche eingeplant ist), daß wurde hier noch nicht erwähnt.


    Ob Ihr dem Veranstalter die Art der Bestuhlung (Kino / Vorlesung, Längsreihen mit Tischen, Bankett, Konferenz/Tagung, Einzel-Tische mit Platz drumherum, ...) mitgeteilt habt, hast Du auch noch nicht erwähnt.
    :arrow: Da Ihr also dort NEU in der Halle seid, hat der Betreiber berechtigten Informationsbedarf.


    Zur Anfertigung eines (halbwegs genauen) Bestuhlungsplanes unter Beachtung der amtlichen Sicherheitsauflagen (VstVo) genügte es früher nicht, einfach mit ¶ x d x † (Pi x Daumenbreite x Fensterkreuz) durch den Saal zu schreiten.
    Milimeterpapier hatte durchaus nützliche Anwendungsgebiete und ist mobil transportabel. :wink:
    (mutmaßlich schneller - anstatt sich am heimischen PC die 2 großen Rückseitenwölbungen stundenlang platt zu sitzen)

  • Der Betreiber der Halle ist die Stadt.


    In die Halle passen ca. 300 Peronen aber bei der Veranstaltung des Vereins sollen maximal 150 - 170 Persone rein.


    Die Halle ist direkt neben einem Sportheim und gegenüber ist eine Grundschule, aber es sind sehr oft Konzerte in der Halle.


    Es ist halt nur etwas merkwürdig das jetzt auf einmal eine Bestuhlungsplan benötigt wird aber andere Veranstaltungen wo dort deutlich mehr Personen dort sind kein Bestuhlungsplan vorhanden ist.
    Selbst die Stadt und das Bauamt haben für die Halle noch gar keine Bestuhlungsplan.


    Das erstellen des Bestuhlungsplan ist auch kein Problem, da dies jemand macht der die Baupläne hat und sich damit auch sehr gut auskennt.

  • Wenn 300 Leute in die Halle passen, unterliegt sie auf jeden Fall der VStättVO (es sei denn, eine solche gibt's in Eurem Bundesland gar nicht).


    Nach § 32 VStättVO muss es genehmigte Bestuhlungspläne geben, und die müssen auch jeweils gut sichtbar angebracht werden. Das sollte eigentlich der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik im Auge haben - aber lass' mich raten: Den gibt's auch nicht, oder?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Das mit den 300 Leuten ist mal geschätzt können auch nur 250 oder noch weniger sein.


    Jedenfalls sind da einige Veranstaltungen wo mehr wie ca 150 Leute drin sind und es laut dem Betreiber welcher die Stadt ist, kein Bestuhlungsplan gibt.


    Müsste nicht die Stadt auch einen Bestuhlungsplan haben z.b. von anderen Veranstaltungen die dort waren ?



    Ist die VStättVO von Bundesland zu Bundesland verschieden in manchen § ?

  • Zitat von "BartM"

    Das mit den 300 Leuten ist mal geschätzt können auch nur 250 oder noch weniger sein.


    Jedenfalls sind da einige Veranstaltungen wo mehr wie ca 150 Leute drin sind und es laut dem Betreiber welcher die Stadt ist, kein Bestuhlungsplan gibt.


    Müsste nicht die Stadt auch einen Bestuhlungsplan haben z.b. von anderen Veranstaltungen die dort waren ?


    Ja.


    Zitat

    Ist die VStättVO von Bundesland zu Bundesland verschieden in manchen § ?


    Ja. Wenn sich das Gebäude in RLP befindet, dann ist § 120 maßgeblich (http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1wd3/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=24497C40CE889CDFDFE9DB62BE3EC2CA.jpc5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VSt%C3%A4ttVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VStättVRPpP120)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess