Hallo zusammen,
bisher haben wir in Deutschland die unzufriedenstellende Situation, dass - je nach Bundesland - insbesondere Open-Air-Veranstaltungen, die nicht unter den Einflussbereich der jeweiligen Landesversammlungsstättenverordnungen fielen, mehr oder weniger ungeregelt sind. Das bedeutete dann in der praktischen Umsetzung, dass die Genehmigung der Veranstaltung und die Auflagen, die von den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden gemacht wurden, lokal sehr variieren können.
Um bundesweit einheitliche Planungssicherheit zu fördern, hat der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit e. V. eine Veranstaltungs-Sicherheitsrichtlinie als Empfehlung für Veranstalter und Genehmigungsbehörden erarbeitet und nun veröffentlicht.
Zur Website des Expertenrates Besuchersicherheit
Diese Richtlinie wird vom DEB e.V. auch den Ordnungsbehörden als Empfehlung an die Hand gegeben, damit diese praxisgerecht, sicher und rechtskonform den Genehmigungsprozess von Großveranstaltungen durchführen können.
Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.