Welche Hardware muss bauartgeprüft sein?

  • Hallo Forum,


    hier mein erster Post mit einem Thema, das hoffentlich nicht zu oft bereits durchgekaut wurde. Leider habe ich keine Forensuche gefunden und wollten nun nicht 85 Seiten durchblättern.


    Ich habe mir für private Zwecke einiges an Licht- und Tontechnik gekauft. Nun gilt es mehrere Moving Heads (sagen wir max 5kg/Gerät, es sind die kleinen Modelle der Varytec Hero Serie), "nach oben" zu bekommen (3-4m). Daher habe ich mir die DGUV angesehen und mit Hardware von Thomann verglichen.


    1. Da kann ich mir ein Stativ und Traverse mit TÜV kaufen, der Traversenadapter hat aber keine Bauartprüfung. Genauso verhält es sich mit T-Bars, die wohl alle keine solche Prüfung haben. Wann ist denn diese Prüfung notwendig und wann nicht?
      1. Nach DGUV §33 Abs. (4) ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme nicht erforderlich, wenn die maschinentechnische Einrichtung betriebsbereit geliefert wird und eine Baumusterprüfung vorliegt. Ein Stativ gilt als maschinentechnische Einrichtung, kommt aber betriebsbereit und je nach Model mit TÜV. Aber dann wieder die Sache mit dem Traversenadapter... Ich darf ja auch kein Safety mit einfachem Karabiner benutzen. In beiden Fällen wäre es quasi das schwächste Glied.
    2. Was darf ich machen und was nicht? Eine Bass auf den Boden stellen? Eine Topteil per Distanzstange auf einen Bass montieren? Ein Topteil auf einen Boxenständer stellen? Ein Lichtstativ mit T-Bar aufstellen? Eine Backtruss für ein kleines Konzert aufstellen?
    3. Manche Stative haben einen Außendurchmesser von 28mm. Nun gibt es Adapter mit 29mm Innendurchmesser auf 35mm Außendurchmesser, um diese Stative für Lautsprecher zu werden. Wäre das erlaubt?
    4. Wenn ich die Geräte als dry hire vermiete (ich würde gerne ein bisschen von meiner Investition wieder einfahren), wäre ich aus der Haftung raus?


    Vielen Dank für eure Beiträge!

  • hell&dunkel

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • im gründe ein fass ohne Boden, wenn du es komplett Vorschriften konform machen willst.

    du mußt als erstes regelmäßig deine elektrischen geräte a3 prüfen.

    dann kommt die regelmäßige Kontrolle der Stative durch einen sachkundigen dazu.

    dann brauchst du wen, der dir deine selbstaufgebaute Baustelle abnimmt.


    bei der dry hire miete biste nur dann raus, wenn du deine gerate alle aktuell entsprechend geprüft hast.


    ich mache mich hier mal unbeliebt:

    kauf dir zeug, das Tür oder ähnliches hat und wietesgehned den aktuellen regeln der Technik entspricht. das kannste dann vermieten oder selbst aufbauen. du wirst nicht in der läge sein, alle regeln einzuhalten. das wird alleine schon daran scheitern, das du keinen Mutti Zettel hast: Aufsichtführende Person f veranstaltungstätten


    deine Probleme fangen also viel früher an als bei den Stativen :)


    das ist nur als ein sehr vergröberter abriss zu sehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit !!

  • Danke für Deine wohlwollende Antwort test . Es ist ziemlich nah an dem, was ich erwartet habe.


    In jedem Business versucht man sich zu schützen. Daher habe ich auch recht viel Verständnis für Leute, die einem Leihen erst einmal nichts zutrauen. Andererseits denke ich, dass jemand mit gesundem Menschenverstand, ein bisschen Grips und vielleicht auch Lebenserfahrung durchaus in der Lage ist, eine sichere Umgebung für feierwilliges Volk zu schaffen. Einerseits sollte man sich mit den Risiken vertraut machen, andererseits sollte man sich nicht übernehmen. Traue ich mir selbst zu ein 4x4m Truss mit 3m Höhe aufzubauen? Ja, durchaus. Werde ich dieses Truss fliegen? Auf keinen Fall.


    Und so schaue ich mir gerade die Möglichkeiten an, meine Träume zu verwirklichen, ohne ein größeres Risiko einzugehen, als vernünftig.


    Ich hoffe auf mehr Feedback, das man diskutieren kann. Auch wenn es negativer Natur ist. Es gibt immer zwei Seiten und gerade ich als Leihe kann da so oder so dazulernen.

  • Hallo tby83, es ist schon mal gut, dass Du dir offenbar die DGUV Vorschrift 17/18 durchgelesen hast. Du solltest allerdings vor allem die konkretisierende DGUV Regel 115-002 lesen. Die erläutert mehr und wird auch aktuell gehalten. Dort findest Du zum Eintrag zum §33 dann den Hinweis auf den DGUV Grundsatz 315-390 zu den Prüfungen der maschinentechnischen Einrichtungen. Und dort wiederum auf Seite 7 die Anmerkung "Dieser DGUV Grundsatz gilt nicht für Arbeitsmittel, die bestimmungsgemäß keine Maschinen sind, z. B. Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel oder Traversen." Damit erübrigt sich die Frage nach Traversenadaptern usw.


    Beim Lesen der Vorschrift solltest Du auch den § 15 gelesen haben. Danach muss Leitung und Aufsicht von Arbeiten in Veranstaltungsstätten (auch im Freien) durch eine Bühnenfachkraft ausgeübt werden.


    Solltest Du die Geräte nur als Dry-Hire vermieten wollen, dann wäre Deine Hauptpflicht, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen in sachgerechtem Turnus (nach Gefährdungsbeurteilung) durch befähigte Personen durchgeführt werden. Das schließt eine ordentliche Kontrolle im Zuge der Rücknahme mit ein.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

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  • des weiteren empfehle ich dir die Lektüre: der schwarze schwan von Nikolas Tales.

    hat zwar nichts mit va Technik zu tun, beleuchtet aber das problem mit dem risiko gut.


    mal ne thèse:

    zeig mir eine va und ich zeige dir 10 Fehler, die eigentlich zum Abbruch der va führen sollten :)

    (keine psa, nix stromessungen, gefährungsanalyse, etc)

  • mal ne thèse:

    zeig mir eine va und ich zeige dir 10 Fehler, die eigentlich zum Abbruch der va führen sollten :)

    (keine psa, nix stromessungen, gefährungsanalyse, etc)

    Nicht nach unten orientieren. Dieses ständige "da sind soviel andere, die auch böse sind" ist doch Quark. Worum geht es? Es geht um sichere und gesunde Arbeitsplätze und sichere Veranstaltungen für alle Besucher. Wer das nicht leisten möchte, sollte sich mal Gedanken über seinen eigenen, wohl sehr niedrigen Qualitätsanspruch machen und darüber, was den Hinterbliebenen von vermeidbaren Unfallopfern ins Gesicht gesagt wird

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  • Natürlich, dafür gibt es auch im Bauwesen Beispiele ohne Ende. Ganze Brücken sind eingestürzt.


    Das Problem ist halt, dass die Übergänge im wahren Leben fließend sind. Ich habe mir auf deinen Hinweis hin die Production Partner gekauft und letztendlich führt diese “Aufklärung“ nur zu noch mehr Fragen führt. Auch hier halt wieder: Darf man eine Schuko Verteilerdose anschließen, oder reden die da vom 63A Verteiler? Darf der Restaurantbetreiber seine zwei Stufen in den Garten selber mauern? Die Brücke über den Bach vom Gartenteich?


    Wie du schon sagtest, ein Fass ohne Boden. Am besten einfach machen, Empfehlungen lernen und beherzigen, kleine Brötchen backen und immer lieber doppelt absichern.

  • Jup, verstanden. Würde aber auch bedeuten, ich darf nicht mal einen Lüfter in eine Steckdose stecken. Aber eben das traue ich mir zu. Und es wird so ziemlich allen anderen Menschen auf dieser Welt ebenfalls zugetraut. Mal ganz ehrlich, auch die Profis hier vermieten elektrisches Equipment für den 30. Geburtstag an so ziemlich jeden, der dafür bezahlt. Daher bleibt einem wohl nur der zuvor benannte Weg, wenn man nicht im Dunkeln sitzen mag und die Musik nicht vom Handy kommen soll.

  • tby83 wenn es geknallt hat, hast Du keine Freunde mehr. Du kannst es so machen wie DJ-Kalle, dem alles grützegal ist und der für 200 plus Getränke den ganzen Abend Schlager dudelt. Oder Du hast einen gewissen Qualitätsanspruch und möchtest es für Dich, Deine Familie und Deine Gäste sicher machen. Dazu gehört auch, z.B. meinen Beitrag #6 zu lesen und daraus ggf. Fragen abzuleiten. Weiteres und erschöpfendes gibt es in der DGUV Information 215-310 und natürlich bei der VBG auf der Seite für die Branche Bühnen und Studios https://www.vbg.de/DE/3_Praeve…nen_und_Studios_node.html und bei der IGVW unter Standards https://www.igvw.org/

  • Hallo falcocgn,


    den Qualitätsanspruch habe ich durchaus. Eben deshalb frage ich auch nach TÜV für Traversenhalter. Der Anspruch geht sogar soweit, dass ich ein Kombiseminar Traversen und Anschlagmittel mitmachen mag.


    Womit ich ein Problem habe sind aber Regeln wie „du darfst ohne 3 Jahre Ausbildung nicht mal eine Lampe per Schukostecker anschließen“. Erfahrungsgemäß sind das Lobbyisten, die ihre Zunft versuchen zu schützen. Gibt es auch in anderen Bereichen, zum Beispiel die Debatte die der VDE in Bezug auf Balkonkraftwerke geführt hat.


    Ich weiß nicht ob du selbst den Artikel gelesen hast, aber dem zufolge dürfte das dann ein VAler selbst auch nicht machen, wenn er seine Ausbildung vor dem Jahr 2016 gemacht hat.


    Das ist halt realitätsfern und würde auch für Profis bedeuten sich ständig in neue Weiterbildungen setzen zu müssen. Um das wieder zu dürfen, was er seit Jahren macht. Und ich rede nicht von einer Auffrischung alle 5 Jahre, das wäre ja okay.


    Ich habe selbst bei einer Firma gearbeitet, dessen Inhaber Dipl. Ing. der Elektrotechnik ist. Der darf dann also die Lampe anfassen, aber kein Truss aufstellen. Gemacht wird es aber auch bei den Profis. Sind wir doch mal ehrlich, für die kleine Präsentation mit dem 3x3m Truss wird doch sowieso der Azubi rausgeschickt.


    Anderes Beispiel ist der Führerschein. Riesiges Gefahrenpotential, aber den Führerschein machst du nur einmal.


    Ich bin für vernünftige Regeln wie zum Beispiel (und das sind nur meine Vorschläge, die man gerne diskutieren darf):


    - Truss darf bis 3 oder 5m Höhe gebaut werden, darüber hinaus braucht man den Sachkundenachweis

    - Begrenzung der „Fläche“ auf 25qm o.Ä.

    - Vorschriften bezüglich der erlaubten Systeme (Bauartprüfung Pflicht)

    - Weitere Regeln sind einzuhalten, wie Safety vs. eigensichere Montage

    - Begrenzung der Lasten, die man aufhängen darf, ohne Sachkundenachweis (kann auch Masse x Höhe <= x sein)

    - Hier eben auch geprüfte Anschlagmittel Pflicht

    - bis 32A dürfen fertig konfektionierte Leitungen (CEE, Schuko, Powercon, …) frei verwendet werden, darüber hinaus Sachkundenachweis

    - Stichprobenartige Prüfungen, bei denen Regelverstöße geahndet werden (wie Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr)


    Mein Vater repariert elektrische Haushaltsgeräte. Was meinst du wieviele Kunden selbst Hand anlegen? Klar, kein Publikum. Aber den Besuch möchte man ja auch nicht grillen, wenn er den Herd anfasst.


    Und noch mal zu den Profis: Gewiss gibt es genug Leute, die es besser wissen müssten aber die Gefahr aufgrund von Profitgier oder Stress oder so ignorieren. Dann lieber ein Laie, der mit gesundem Menschenverstand da ran geht.


    Gerne lese ich dazu dein Feedback!

  • falcocgn Ach ja, ich bin tatsächlich nicht auf deine letzte Antwort eingegangen. Entschuldige, das war mein Versäumnis. Ich habe die entsprechenden Stellen recherchiert, hatte aber auch anders lautende Passagen im Kopf (die zum Beispiel Stative explizit erwähnten). Hatte ich aber auf die Schnelle nicht gefunden und dann vergessen.


    Ich hoffe es spricht für mich, wenn ich bei einem TÜV zertifiziertem Traversenlift und TÜV zertifizierten Traversen dann auch nach dem TÜV für den Traversenhalter frage 😀

  • tby83 fangen wir mal beim Strom an. Der Elektrotechnische Laie darf einiges: https://www.elektrofachkraft.d…er-tun-darf-und-was-nicht Eine Elektrofachkraft darf einen Laien zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) unterweisen, die dann gewisse e-technische Arbeiten unter Leitung und Aufsicht durchführen darf. Richtig, die Fachkräfte VT werden erst ab Lehrjahresbeginn 2016 zu vollwertigen EFKVT ausgebildet. Dazu gibt es eine klare Erläuterung der VBG/VDE/BGETEM: https://www.vbg.de/DE/3_Praeve…lektrofachkraft_node.html


    Wenn die Ausbildungsdauer und -inhalte nicht angepasst worden wären, hätte der VDE das Thema beendet. Daran sieht man auch, wie wichtig die Verbandsarbeit im Hintergrund ist, damit wir in D die Dinge tun können, die wir tun. Das ist Lobbyismus für uns. Woanders gibt es das nicht.


    Und ja, regelmäßige Weiterbildung, bzw. "das Wissen auf dem aktuellen Stand halten" ist tatsächlich über die Betriebssicherheitsverordnung u.a. Regeln vorgeschrieben. Für alle! Nicht nur bei uns. Ich bin auch Brandschutzbeauftragter. Da muss ich 16 LE in drei Jahren nachweisne können. Das ist also alles andere als relatitätsfern. Nur weil wir in unserer Branche keine direkte Meisterpflicht (leider) haben, machen so viele Menschen Dinge, die sie nicht tun sollen und/oder dürfen. Vor allem machen sie das viel zu billig, weil sie sich nicht an die Regeln halten.


    Der Dipl-Ing in Deinem Beispiel kann durchaus die Truss aufstellen UND auch die Lampe anfassen und verkabeln. Er als Unternehmer muss vor allem über eine Gefährdungsbeurteilung feststellen, welche Gefährdungen es geben kann und u.a. welche Schutzmaßnahmen, z.B. Schulungen oder Qualifikationen sein Personal für die verschiedenen Tätigkeiten haben muss. Er sollte aber auch sowas wie einen Verkabelungsplan/Stromlaufplan erstellen. Es gibt auch hier Vereinfachung seit kurzem: https://www.vbg.de/DE/3_Praeve…trische_anlagen_node.html


    Damit haben sich Deine "Vereinfachungsregeln" schon erledigt, weil das größtenteils bereits schon so ist, wenn die existierenden Regeln vernünftig und mit Fach- und Sachkenntnis (!) angewendet werden.

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  • Okay, dann mal anders herum. Stell Dir DJ Dorffest vor. Er möchte seine kleine PA aufstellen und die Tanzfläche einleuchten. Dazu kauft er sich Traversen, sagen wir F34. In die Mitte der Tanzfläche soll eine Spiegelkugel, an den Seiten seine 4 einfachen MHs, die er sich bei Th, PLing aber eben nicht bei Amz gekauft hat. Das Truss von Oben betrachtet in H Form, das ganze auf sagen wir 4m Höhe. Er kauft sich einen Spiegelkugelmotor mit sekundärer Sicherung, entsprechende Traversenbefestigungen. Kurz gesagt kauft er keinen Chinaschrott sondern vernünftiges Equipment, wenn auch nicht mit den Leistungsdaten wie bei den Profis.


    Er arbeitet natürlich allein. Kleinunternehmerregelung, weil das Auflegen sein Hobby ist (eigentlich ist er gelernter Bäcker) und natürlich hat er auch keine Angestellten.


    1. Darf er dieses Setup alleine aufstellen?
    2. Darf er dieses Setup verkabeln?
    3. Denkst Du persönlich, unabhängig von den Gesetzen, er sollte das dürfen?
    4. Wenn nein, was wäre für Dich Voraussetzung?
      1. Studium 3/5 Jahre?
      2. Ausbildung 3 Jahre?
      3. Lehrgang 6 Monate?
      4. Lehrgang 1 Wochenende?
      5. Schulung 1 Tag?


    Ganz ehrlich falcocgn, ich habe überhaupt nichts gegen Dich. Ich mag einfach nur verstehen, welchen Spielraum der Gesetzgeber einen lässt und wie es die Branche sieht. Denn "man darf GAR NICHTS ohne Ausbildung" kann einfach nicht richtig sein. Schließlich ist es in allen anderen Bereichen des Lebens auch nicht so. Die Frisörin darf ihren elektrischen Fön verwenden. Der Caterer stellt Dir die Brennpaste unter das Büffet. Der Maurer benutzt seinen Toplift.

    Wenn Du also von einem Unternehmer und seinem umfangreichen Personal sprichst, geht das einfach am Thema vorbei. Klar kann eine riesige Firma eine riesige Bühne wie beim RaR aufstellen. Aber was wird dem Laien denn nun zugetraut? Wenn er es richtig macht?

  • alle deine Einwände sind völlig richtig, aber:

    möchtest du meine Rente zahlen, wenn dein truss mir auf den rücken fällt und ich dann im Rollstuhl sitze? um etwas anderes geht es im kern bei keiner Vorschrift oder Regel der Technik. nur das soll eben verhindert werden.

    unbestreitbar ist ein 'Unfall' bei der Frisörin blöd, gefährdet aber niemanden unmittelbar. wenn aber der Elektriker eben mal den fi fürs Badezimmer weg läßt, dann hat das ganz andere Dimensionen. das ist auch so bei dem was du machst.

    frage dich immer: kann jemand dabei so zu schaden kommen, das er körperliche schäden davon tragen kann! beim Bäcker muß die Backstube ja auch Ungeziefer frei sein und das Getreide Mutterkorn frei sein.


    ...und das mit dem caterer und seiner brennpaste und die nicht vorhandenen Feuerlöscher etc ist auch so eine Story :)

  • möchtest du meine Rente zahlen, wenn dein truss mir auf den rücken fällt und ich dann im Rollstuhl sitze?

    Natürlich nicht. Genau deshalb wende ich mich hier ans Forum, um auch die Gefahren berücksichtigen zu können, die ich anfangs nicht auf dem Schirm habe. Aber Truss ist eben so konzipiert, wie es die DGUV fordert: Die richtige Verwendung ist sichtbar (Stift und Splint sind da, wo sie hingehören, oder eben nicht). PRINZIPIELL ist die Gefahr die vom Truss ausgeht (und auch dem, was dran hängt), nicht davon abhängig, wer es aufbaut. Viel mehr ist es davon abhängig, WAS man aufbaut. Ein T auf 6m Höhe mit einer 45cm Base Plate ist einfach eine ziemlich besch***** Idee. Daher eben Zonen einrichten, in denen man sich je nach Ausbildung bewegen kann. Nach oben geht es ja auch (es gibt doch Vorschriften, ab welcher Dimension/Höhe eine Bühne statisch geprüft und abgenommen werden muss, auch wenn sie ein Profi aufbaut. Solch eine Regelung eben nach unten, was darf der Laie).

    Zitat

    Unbestreitbar ist ein 'Unfall' bei der Frisörin blöd, gefährdet aber niemanden unmittelbar

    Du meinst der MH ist ELEKTRISCH gefährlicher als der Fön, mit dem mir die Frisörin die ganze Zeit direkt am Kopf rumfuchtelt? Das ergibt technisch keinen Sinn, beide laufen mit einer Phase auf 230V. Noch dazu hat die Frisörin direkten Kontakt zum Gerät und bewegt es ständig hin und her (Verschleiß der Kabel).


    Zitat

    wenn aber der Elektriker eben mal den fi fürs Badezimmer weg läßt, dann hat das ganz andere Dimensionen

    Klar, auch weil es eine Installation auf Dauer ist. Es kann Jahre lang gut gehen, bis der Fön in der Wanne landet. Aber auch hier ist es etwas anders, der Elektriker baut nämlich selbst zusammen. Wenn er der Meinung ist die 1.5mm2 Leitung mit 32A LS abzusichern, ist das einfach schlecht aber nunmal ohne Probleme machbar. Es passt erst mal alles zusammen. Es ist aber deutlich schwieriger mit CEE Leitungen und Schuko Blödsinn zu bauen. Links kommt die 32A Dose, die der Elektriker angebaut hat, rechts hat das Brennenstuhl für mich dimensioniert.



    Zitat

    frage dich immer: kann jemand dabei so zu schaden kommen, das er körperliche schäden davon tragen kann!

    Absolut! Wer will das? Wer ist so drauf, dass er das will? Aber, ohne zynisch klingen zu wollen, leider Gottes passieren Unfälle. Siehe die Tribüne in der Schweiz. Und siehe jeden anderen tragischen Unfall, wo irgendwas schief lief, was niemand auf dem Schirm hatte. Weil es einfach zu unwahrscheinlich war, bis es passierte. Oder weil es vorzeitiger Verschleiß war. Oder oder oder... Es gibt keine 100% Sicherheit und wir wollen leben. Und Spaß dabei haben. Daher sollte es meiner Meinung nach immer Bereiche geben, die einem Laien zugetraut werden. Und wenn ungllücklicherweise etwas passiert, wird geschaut, ob es fahrlässig war. Wie es nunmal so ist und sein muss. Und dann sollte es irrelevant sein, ob es der Profi oder der Laie war. Über Schuld oder Unschuld (->Unfall) muss entscheiden, ob jemand fahrlässig gehandelt hat. Fairerweise mit gleichem Maß (also kein "als Laie konnte er das nicht wissen").