E-Check ( DGUV)

  • Wie ist das denn wenn z.b. eine Verein eine Veranstaltung macht und dort Private Elektrogeräte der Mitglieder benutzt werden.
    z.b. Musikanlage, Kühlschränke, Verlängerungskabel ... müssen diese auch geprüft werden ?

  • es muß jede mobile anlage geprüft werden. die gerate müssen da ja die Messungen sich deutlich überschneiden, eigentlich trotzdem einzeln geprüft werden.

    das ist alles solange kein problem, solange da keiner am Kühlschrank klebt.

    es sollte aber im verein mit etwas glück ein Elektriker aufzutreiben sein.

  • es muß jede mobile anlage geprüft werden. die gerate müssen da ja die Messungen sich deutlich überschneiden, eigentlich trotzdem einzeln geprüft werden.

    das ist alles solange kein problem, solange da keiner am Kühlschrank klebt.

    es sollte aber im verein mit etwas glück ein Elektriker aufzutreiben sein.

    Darf dann jeder Elektriker die Prüfung machen ?

    Wie ist das wenn man z.b von einem Getränke verleih Kühlschränke hat, muss dann der Verleiher die Geräte prüfen ?

  • So pauschal lässt sich das alles leider in Deutschland nicht sagen.

    • Natürlich muss jedes Elektrogerät sicher sein. Das kann man z.B. durch die Prüfung nach VDE0702 nachweisen (genau wie man durch die Beachtung der VStättV auch auf der sicheren Seite ist).
    • Ansonsten ergibt sich die Pflicht zur Prüfung durch die Vorgaben der DGUV (Berufsgenossenschaft), was aber eigentlich voraussetzt, dass es sich um Arbeitnehmer handelt, bzw. es einen 'Unternehmer' gibt, dem das dann obliegt.
    • Der E-Check bezieht sich auf die VDE0100, d.h. eine feste (Haus-)installation.
    • Die DGUV gibt auch vor, wer was prüfen darf.
    • Details zu dem Thema findet man bei der DGUV, u.a. hier oder hier.

    Fazit: Prüfen (lassen) ist immer besser, ob es sein muss, kann ggf. diskutiert werden, im Ernstfall (den keiner will) entscheidet das dann ein Richter.

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  • der Vermieter der Kühlschränke muß natürlich regelmäßig die gerate prüfen. das sollte er auch im eigenen Interesse tun.

    ich hatte einen fall, wo ein kunde draußen ein paar lampen selbst!! aufgebaut hat. da kein fi vorhanden war, ist er dann im Krankenhaus gelandet. in seiner Stromverteilung gab es den nämlich nicht.


    insgesamt muß man das unterscheiden:

    es gibt eine geräte spezifische Prüfung

    und es gibt eine Prüfung für ein mobil aufgebautes netz.

  • Also wäre es schon Sinnvoll wenn die Privaten Elektrogeräte von Vereinsmitgliedern prüft wo für eine Veranstaltung benutzt werden.

    Wie hoch sind den da ungefähr die Kosten für so eine Prüfung ?

  • Das muss man mit dem Prüfer ausmachen. Meiner Erfahrung nach ist der Hauptaufwand das Handling. Gerade bei der erstmaligen Prüfung muss das Gerät angelegt werden. Auch sonst gibt es viele Tätigkeiten, die die Fachkraft nicht machen muss (z.B. die Kabeltrommel nach der Sichtprüfung wieder aufrollen, Geräte zusammen suchen und ggf. nach Art sortieren (man ist schneller, wenn man erst alle Dreifachstecker, dann alle Verlängerungskabel und dann alle Kühlschränke prüft als wenn man es bunt durcheinander macht).
    Redet mal mit einem evtl. bekannten Elektriker, vielleicht kann jemand von Euch die Stammdaten anlegen etc, so dass der Aufwand der Fachrkraft nur noch der eigentliche Test ist.
    Aber Vorsicht: Ein ernsthafter Prüfer erklärt wahrscheinlich alle Haushaltsmehrfachsteckdosen und Verlängerungskabel schon bei der Sichtprüfung als ungeeignet für den geplanten Verwendungszweck (so von wegen H07RN als Mindestanforerung etc.)

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  • Darf dann jeder Elektriker die Prüfung machen ?

    Aus der DGUV V3:

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen

    und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft

    werden

    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder

    Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektro-

    fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft

    und

    2. in bestimmten Zeitabständen.


    Aus DGUV Information 203-002:

    Eine Elektrofachkraft darf nur in denjenigen Teilgebieten/Ar-

    beitsgebieten der Elektrotechnik Fachverantwortung tragen

    und elektrotechnische Arbeiten ausführen, für die sie die

    • fachliche Ausbildung,

    • Kenntnisse und Erfahrungen und

    • Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen

    besitzt, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche

    Gefahren erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen

    festlegen zu können.

    Bild 4-1 auf Seite 17 beachten.


    Viele Fachkräfte haben die aktuellen Normen nicht gelesen, oder nicht die Kentnisse um tatsächlich im Sinne der DGUV Prüfen zu dürfen. Die Praxis sieht natürlich anders aus.