Gewerbeschein für Vertragsausstellung

  • Ich spiele in einer Band und wir verleihen unsere Anlage öfters an kleinere Veranstalter.


    Mich würde es interessieren ob ich einen Gewerbeschein benötige um einen Vertrag mit dem Veranstalter zu schließen.


    Danke im Voraus

  • Jain, jede volljährige Person darf in Deutschland Verträge schließen, was aber die Arbeit kompliziert macht, ist das du keine Rechnung stellen darfst und da ist dann Gewerbe wohl unabdingbar.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • auch für das Ausstellen der Rechnung brauchst Du eigentlich kein Gewerbe.
    Das Problem ist aber, daß gewerbliche Tätigkeiten in Deutschland anzeigepflichtig sind. Solltest Du dies nicht machen, bekommst Du irgendwann massiven Ärger mit dem Ordnungsamt.
    Ob deine Gelegenheitsvermietung aber irklich als Gewerbe anzusehen ist (mit Wiederholungs- und Einnahmeerzielungsabsicht) erfragst Du am besten mit genauer Sachverhaltsschilderung bei Deinem zuständigen Ordnungsamt. Als Band braucht Ihr evtl. sogar eine Reisegewerbekarte.


    Viele Grüße,
    Volker

  • Gewerbeschein ist scheiße, so als Band. Lieber einen auf Künstler machen, spart man sich die Umsatzsteuer

  • gast:
    also bei der Umsatzsteuer gibt's einen Freibetrag von meines Wissens ~16000€/Jahr, den man als "gewöhnliche Band" wohl eher nicht überschreiten wird

    Phantomspeisung....
    das heißt NICHT, dass der Mischer nix zu essen bekommt