• hi kann mir jemand sagen, ob es muster agbs oder sowas gibt?


    brauche dringend welche hab aber keine lust ne anwalt en haufen kohle aufn tisch zu knallen


    ziele besonders auf eine klausel bezügl. beschädigungen


    danke schonmal

    Gruß C A R S T E N
    =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=
    Im Falle eines Falles klebt
    Gaffa wirklich alles!!!
    =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=

  • Hab da ein paar Fragen zu der Muster AGB:


    Zitat

    3. 1Wir werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Auftrages
    zukünftig weder für den Kunden direkt noch für dieselbe Produktion für einen anderen Auftrageber tätig werden.


    Ist das so zu verstehen, das wenn ich von einer anderen Firma als Subunternehmer beauftragt werde, dass ich dann nicht zum Kunden gehe und meinen Auftraggeber, der mich als Sub. gemietet hat, die Jobs weg nehme in dem ich beim Kunden für mich selbst Werbung mache?


    Zitat

    7. 1Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden,
    dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. 2Dies entbindet uns nicht von den notwendigen
    Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.


    ... und wenn sich der N-Leiter erst nach der Prüfung von der Wand-/Aggregat-Anschlussdose löst (Vibration oder einfach Pech) muss ich meinen Schaden selber bezahlen oder wie ist das zu verstehen?



    Warum soll(te) ich für entgangenen Gewinn überhaupt haften? Kann doch ich nix für, wenn sich der VA verkalkuliert.

  • zu 1:


    ja, das siehst du richtig, es ist so gemeint.


    zu 2:


    sehr heikel, wenn von "euch", wie hier beschrieben, vor der inbetriebnahme geprüft, dann wahrscheinlich euer problem


    zu 3:


    bleibe mal mit deinem laster liegen und bekomm nicht schnell genug ersatz. fällt dann die VA aus, kann sich der Veranstalter sehr wohl dein geld von dir holen, da dein verschulden.


    gruß,


    der hami

  • Zitat von "Hami"

    zu 2:


    sehr heikel, wenn von "euch", wie hier beschrieben, vor der inbetriebnahme geprüft, dann wahrscheinlich euer problem


    So sehe ich das auch. Das kann aber natürlich nix. Zahlt so was eine Elektronikversicherung oder machen die das nur wenn z.B. Elektrische Geräte nur von einer Fachkraft o.ä. geprüft werden? Jedes mal den Elektriker antanzen zu lassen ist völlig indiskutabel bei der größe von VAs die ich hauptsächlich mache!


    Ich denke, ich werde den ersten Teil weg lassen und den Zweiten so schreiben: "Sollten uns dennoch Mängel an den Geräten auffallen, werden wir sie dem Auftraggeber umgehend mitteilen."



    Zitat von "Hami"

    zu 3:


    bleibe mal mit deinem laster liegen und bekomm nicht schnell genug ersatz. fällt dann die VA aus, kann sich der Veranstalter sehr wohl dein geld von dir holen, da dein verschulden.


    Naja, unter 9.3 der Muster AGB der VPLT steht ja
    "3Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz."


    und weiter unter 9.5
    "5Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für
    diesen Fall ausgeschlossen.
    "


    Spontan würde ich jetzt sagen, ich hafte nur, wenn ich einfach sage: Ach nö, hab jetzt spontan überhaupt keinen Bock die VA durchzuziehen!"
    bzw. bei ähnlichen Vorsatz.