hi kann mir jemand sagen, ob es muster agbs oder sowas gibt?
brauche dringend welche hab aber keine lust ne anwalt en haufen kohle aufn tisch zu knallen
ziele besonders auf eine klausel bezügl. beschädigungen
danke schonmal
hi kann mir jemand sagen, ob es muster agbs oder sowas gibt?
brauche dringend welche hab aber keine lust ne anwalt en haufen kohle aufn tisch zu knallen
ziele besonders auf eine klausel bezügl. beschädigungen
danke schonmal
beim vplt ( http://www.vplt.org ) kannst du dir so ein muster runterladen.
auch die versammlungsstättenverordnung deines bundeslandes etc.
so long, fabian
Hab da ein paar Fragen zu der Muster AGB:
Zitat3. 1Wir werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Auftrages
zukünftig weder für den Kunden direkt noch für dieselbe Produktion für einen anderen Auftrageber tätig werden.
Ist das so zu verstehen, das wenn ich von einer anderen Firma als Subunternehmer beauftragt werde, dass ich dann nicht zum Kunden gehe und meinen Auftraggeber, der mich als Sub. gemietet hat, die Jobs weg nehme in dem ich beim Kunden für mich selbst Werbung mache?
Zitat7. 1Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden,
dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. 2Dies entbindet uns nicht von den notwendigen
Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
... und wenn sich der N-Leiter erst nach der Prüfung von der Wand-/Aggregat-Anschlussdose löst (Vibration oder einfach Pech) muss ich meinen Schaden selber bezahlen oder wie ist das zu verstehen?
ZitatAlles anzeigen9. 1 Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten.
2 Wir haften nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer
Betriebsgaftpflichtversicherung hinausgehen.
3Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
4Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.
5Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist
unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich
möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.
Warum soll(te) ich für entgangenen Gewinn überhaupt haften? Kann doch ich nix für, wenn sich der VA verkalkuliert.
zu 1:
ja, das siehst du richtig, es ist so gemeint.
zu 2:
sehr heikel, wenn von "euch", wie hier beschrieben, vor der inbetriebnahme geprüft, dann wahrscheinlich euer problem
zu 3:
bleibe mal mit deinem laster liegen und bekomm nicht schnell genug ersatz. fällt dann die VA aus, kann sich der Veranstalter sehr wohl dein geld von dir holen, da dein verschulden.
gruß,
der hami
Zitat von "Hami"zu 2:
sehr heikel, wenn von "euch", wie hier beschrieben, vor der inbetriebnahme geprüft, dann wahrscheinlich euer problem
So sehe ich das auch. Das kann aber natürlich nix. Zahlt so was eine Elektronikversicherung oder machen die das nur wenn z.B. Elektrische Geräte nur von einer Fachkraft o.ä. geprüft werden? Jedes mal den Elektriker antanzen zu lassen ist völlig indiskutabel bei der größe von VAs die ich hauptsächlich mache!
Ich denke, ich werde den ersten Teil weg lassen und den Zweiten so schreiben: "Sollten uns dennoch Mängel an den Geräten auffallen, werden wir sie dem Auftraggeber umgehend mitteilen."
Zitat von "Hami"zu 3:
bleibe mal mit deinem laster liegen und bekomm nicht schnell genug ersatz. fällt dann die VA aus, kann sich der Veranstalter sehr wohl dein geld von dir holen, da dein verschulden.
Naja, unter 9.3 der Muster AGB der VPLT steht ja
"3Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz."
und weiter unter 9.5
"5Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für
diesen Fall ausgeschlossen."
Spontan würde ich jetzt sagen, ich hafte nur, wenn ich einfach sage: Ach nö, hab jetzt spontan überhaupt keinen Bock die VA durchzuziehen!"
bzw. bei ähnlichen Vorsatz.