Ab wann werden Rechnungsansprüche ungültig?

  • Ich hätte da mal eine kurze Frage, ein Verleiher "schuldet" mir noch eine Rechnung. Ab wann werden seine Ansprüche ungültig?



    Bitte versteht mich nicht falsch, ich will nicht versuchen irgendjemanden um sein Geld zu bringen, ich will einfach nur wissen wie die rechtliche Lage ist. Und mal ganz nebenbei: ich habe ihn sogar schon mehrmals daran erinnert, eigentlich finde ich hat jeder selber für sein Geld zu sorgen...




    Gruß, der Gecko

  • Hi
    Weißt du ob er es in seinem Computer hat? Meiner hackt halt alles in seine Software...


    Oder arbeitet da jemand "nur aufm Blatt Papier"?


    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • ich schätze mal eher letzteres. Ist auch kein professioneller Verleiher sondern eine Theatertruppe die ihre Funkstrecken nebenbei vermietet.
    Warum eigentlich die Frage?

  • diese Verjährungsfrist von 2 Jahren, wird unterbrochen, wenn die Sache vor Gericht verhandelt wird oder zwischen Gläubiger und Schulder verhandelt wird, ob der Anspruch besteht sowie wenn ein Mahnverfahren eingeleitet wird. Diese Hemmung der Verjährung wird dann anschließend an die 2 Jahre dran gehangen.